Standlichtfrage
Hallo ...
beim stöbern in den Threads hab ich gefunden das man bei Blinkern mit Standlicht TROTZDEM Standlicht in den Scheinwerfern haben muss?
ok schöne sache und ansich kein Problem nur funktioniert das Linke auch bei Birnen und Fassungsaustausch nicht ;(
gibt es irgendeine stelle wo das gerne bricht?
mfg
Andre
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
leinad wenn 2 in den scheinwerfern sind darf man 2 weitere standlichter haben
wo steht das denn?
Begrenzungsleuchten sind an mehrspurigen KFZ vorgeschrieben. Gem. 76/756/EWG in Verb. m. ECE-R48 bzw. §51StVZO ist die vorgeschriebene Anzahl zwei max. vier (jedoch davon zwei in den Scheinwerfern).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Sander
Competence Center
TÜV Kraftfahrt GmbH
hans-ulrich.sander@de.tuv.com
T 0190/88388838
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In meiner ABE der Standlichtblinker steht das man nur 2 Standlichter haben darf! Und bei anklemmen der Standlichter im Blinker, die Standlichter im Scheinwerfer abzuklemmen sind!
ja ich direkt für pkw angefragt es ist erlaubt hatte ja auch 4 standlichter vorne bis se mir die stangen geklaut haben mach es mit den neuen auch wieder und tüv hat es bestätigt es ist erlaubt.
ich meine das wir doch das tema genug ausgeretzt haben oder nicht 😁
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
"edit"
schon wider zulangsam ! "ich glaub ich werde alt😉 "