ForumPassat B8
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B8
  7. Standlicht

Standlicht

VW Passat B8
Themenstarteram 5. Dezember 2015 um 14:15

Hallo zusammen,

Ich fahre einen b8 Variant und mir ist die Halterung vom linken Standlicht abgebrochen.

Wie bekomme ich diese jetzt wieder raus?

Bitte dringend um Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@martinp85 schrieb am 25. August 2016 um 00:03:09 Uhr:

tjo, da wär ich mal gespannt ob man dann zu Tageszeiten, an denen keine Beleuchtungspflicht besteht, auch mit Fernlichht unterwegs sein darf. Ich glaub da würde dieses Gericht wohl anders entscheiden.

Zum Glück ist Fernlicht dem Standlicht auch sehr sehr ähnlich...

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten
am 13. August 2016 um 19:08

Mir ist genau das gleiche passiert, allerdings rechts. Die linke Seite ging ganz leicht raus, habe dort ne BlueVision eingesetzt und wieder den Deckel draufgemacht. Rechts war bombenfest. Habe dann leicht gewackelt und gezogen und schwupps hatte ich diese billigen Plastikgriff in der Hand. Dachte mir erst ok kein großes Problem, das Teil kostet gewiss keine 5 Euro, aber Achtung, das Teil kann man nicht separat kaufen! Es muss der ganze Scheinwerfer gekauft werden (300 EUR plus Einbau)!

Ich habe jetzt mit der Spitzzange vorsichtig versucht die Birne raus zu bekommen, bisher allerdings erfolglos. Wie hat der Themenstarter das Problem gelöst?

Ich habe schon etliche Birnen gewechselt und bisher nie was zerstört, aber jetzt bei meinem 2 Wochen alten Passat ist Premiere :-(

Hallo Gemeinde,

ist es eigentlich erlaubt, bei High LED mit Standlicht zu fahren? Dürfte ja eigentlich keinen Unterscheid zum Tagfahrlicht geben, außer dass eben auch die Rückleuchten an sind.

Ich meine, das Standlicht ist etwas gedimmter als das TFL.

Über die rechtliche Seite mit Standlicht in Deutschland zu fahren wurde bereits an anderer Stelle heftigst diskutiert.

Da halte ich mich raus.

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 23. August 2016 um 14:12:41 Uhr:

Hallo Gemeinde,

ist es eigentlich erlaubt, bei High LED mit Standlicht zu fahren? Dürfte ja eigentlich keinen Unterscheid zum Tagfahrlicht geben, außer dass eben auch die Rückleuchten an sind.

Rechtlich gesehen ist das Fahren mit dem Begrenzungslicht alleine nicht zulässig.

Der Unterschied zum Tagfahrlicht besteht bei den High-LED in der Leuchtkraft der LED-Elemente. Als Begrenzungslicht werden diese im Vergleich zum Tagfahrlicht gedimmt und leuchten schwächer. Wenn einem jemand mit den LED-TFL in der Begrenzungslichtfunktion entgegenkommt, merkt man das auch direkt - es sieht dann nämlich so aus, als wärens billige Nachbauscheinwerfer, die die gewohnte Leuchtkraft der Originalscheinwerfer-TFL nicht erreichen.

fyi.

Technisch gesehen lassen sich bei TFL nachträglich die Rückleuchten mittels VCDS aktivieren.

Zitat:

@martinp85 schrieb am 24. August 2016 um 02:09:43 Uhr:

Rechtlich gesehen ist das Fahren mit dem Begrenzungslicht alleine nicht zulässig.

Und ob, solange nämlich keine Beleuchtungspflicht gilt. Der Bart ist schon lang, wächst aber noch :D

"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html

Was genau ist daran schwer zu verstehen bzw. wo siehst du da Interpretationsspielraum?

Ist mittlerweile auch schon wieder 8 Jahre her ...

Beschluss-standlicht-am-tag

tjo, da wär ich mal gespannt ob man dann zu Tageszeiten, an denen keine Beleuchtungspflicht besteht, auch mit Fernlichht unterwegs sein darf. Ich glaub da würde dieses Gericht wohl anders entscheiden.

Und so lange es nur ein beliebiges Amtsgericht so sieht und es keine höhergerichtliche Entscheidung dazu gibt, würde ich mit solchen Entscheidungen eher vorsichtig umgehen. Kann gut sein dass die Polizei wegen 10 Euro nicht unbedingt Anreize sah, in Berufung zu gehen.

Zitat:

@martinp85 schrieb am 25. August 2016 um 00:03:09 Uhr:

tjo, da wär ich mal gespannt ob man dann zu Tageszeiten, an denen keine Beleuchtungspflicht besteht, auch mit Fernlichht unterwegs sein darf. Ich glaub da würde dieses Gericht wohl anders entscheiden.

Zum Glück ist Fernlicht dem Standlicht auch sehr sehr ähnlich...

das spielt bei der Rechtsinterpretation keine Rolle. Das Gericht hat ja mit diesem Urteil nur festgestellt, dass außerhalb der tageszeitabhängigen "Beleuchtungspflicht" offenbar beleuchtungstechnisch Narrenfreiheit herrscht und § 17 Abs 2 der StVO offenbar nicht anzuwenden ist. Welche krude Argumentation müsste man jetzt finden, dass diese Aufhebung der Anwendung auf die anderen Absätze von §17 StVO nicht zutrifft?

Und ganz davon abgesehen ist es praktisch irrelevant ob jemand das Standlicht bei Tag eingeschaltet hat oder nicht. Die Judikatur schert sich aber bekanntlich kaum jemals um Praktikabilitätsüberlegungen.

am 26. August 2016 um 15:51

"Auf Strassen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden."

 

Wäre das dann jetzt geklärt?

Dazu möchte ich erst ein Gerichtsurteil sehen, das feststellt, dass natürlcihes Sonnenlicht als ausreichende Beleuchtung in diesem Sinne zu verstehen ist :D

am 26. August 2016 um 17:40

Zitat:

@martinp85 schrieb am 26. August 2016 um 19:13:08 Uhr:

Dazu möchte ich erst ein Gerichtsurteil sehen, das feststellt, dass natürlcihes Sonnenlicht als ausreichende Beleuchtung in diesem Sinne zu verstehen ist :D

die ausreichende beleuchtung muss nur vorhanden sein, nicht eingeschaltet.. ist eine ortsdurchfahrt völlig dunkel weil keine der vorhandenen lampen eingeschaltet ist bleibt trotzdem das fernlicht-verbot bestehen

baust du einen unfall weil du nix siehst fällst du auch hinten runter weil deine geschwindigkeit oder was weiß ich den örtlichen gegebenheiten nicht angemessen war ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen