Standlicht mit den Blinkern???
Hallo Liebe Gemeinde,
Ich hab mir heute mal die gedanken gemacht ob ich mein standlicht auch auf die blinker mit steuern kann so das es wie in der USA als begrenzungsleuchte mit leuchtet sprich zum beispiel wie beim hummer da brennen die blinker durchgehend recht schwach aber blinken tun sie dann heller. meine frage wie muss ich das verkabeln das es funktioniert und welche birnen brauch ich (am besten mit einem ebay link etc) da mir bewusst ist das ich 2 phasen blinker brauch die eine andere leistung aufnehmen können wie z.b beim bremslicht.
zu den kritikern ES MUSS gehen da ich bei mercedes arbeite und ich es schon bei einer e klasse gesehen habe.
danke euch schon mal für eure hilfe sobald ich fertig bin werd ich auch bilder machen wenn ich weiss was ich brauch 😁
mfg dNs!
Beste Antwort im Thema
Wie schon geschrieben!
Ein vermeintlich angehender Meister lässt sich auf ein Frickelzeug ein und auf Basis von Halbwissen wird ein Umbau gemacht.
Mag sein, dass in den Ihm bekannten Gestzestexten nichts Gegenteiliges steht, andererseits ist das eine Veränderung an der Beleuchtung - und die muss offiziell abgenommen sein (E-Zeichen).
Damit dürfte der Umbau m.E. nicht legal machbar sein.
Wenn das aber schon Mitarbeiter des Unternehmens in einem Coming-Out schreiben ....
.... naja, möglicherweise sollte Mercedes den Herrn ja mal in den Strafdienst zum Injektoren-Schrauben schicken. Das kuriert! 😁😉😛🙂
Gruß
H.
27 Antworten
Mich wundert bei Mercedes nichts mehr .... 😕
wie wärs mit sowas hier ? ist schon feritg :
Auch diese Lösung ist hinsichtlich der Bestimmungen der StVZO grenzwertig.
Darauf weist der Anbieter in seinem Verkaufstext auch explizit hin.
Zitat:
Original geschrieben von ZhenkaHH
wie wärs mit sowas hier ? ist schon feritg :
Aus meiner Sicht nicht empfehlenswert. Habs mir schonmal im eingebauten Zustand anschauen dürfen:
1. viel zu dunkel und
2. werden diese Module bei längerem Betrieb sehr heiß.
Mehr als grenzwertig, erst recht bei Fahrzeugen wie einem 211.
Grüße...
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Wie schon geschrieben!
Ein vermeintlich angehender Meister lässt sich auf ein Frickelzeug ein und auf Basis von Halbwissen wird ein Umbau gemacht.
Mag sein, dass in den Ihm bekannten Gestzestexten nichts Gegenteiliges steht, andererseits ist das eine Veränderung an der Beleuchtung - und die muss offiziell abgenommen sein (E-Zeichen).
Damit dürfte der Umbau m.E. nicht legal machbar sein.
Wenn das aber schon Mitarbeiter des Unternehmens in einem Coming-Out schreiben ....
.... naja, möglicherweise sollte Mercedes den Herrn ja mal in den Strafdienst zum Injektoren-Schrauben schicken. Das kuriert! 😁😉😛🙂
Gruß
H.
Hi
Gleiche idee hate ich auch ,habe sogar bei ebay ein modul gefunden das nicht wie die gewöhnlichen ,leuchten halbe stärke und beim blinken halb -voll-halb-voll blinken sondern bei normaler fahrt halb und beim blinken normal an-aus-an-aus.Also zum tüv und nachgefragt,antwort ist verboten weil gelb eine signalfabe ist und darf nur leuchten zum signalisieren,auser sie sind von vorne nicht zu sehen und sind an der seite als begrenzungsleuchten angebracht ,und sie müssen ein E zeichen haben Hatt die us ausführung glaube ich auch nicht.Darauf meine frage wie das mit dem 5er BMW ist kamm die antwort die sind von vorne nicht sichtbar nach einer kleinen diskusion sichtbar oder nicht meinte der prüfer ACHTUNG "DAS IST EIN ANDERES GELB" Darauf meine antwort "DU FLASCHE" .
Naja was soll ich sagen
auf jedenfall frage ich heute nach da die 2 faden birnen die ich mir bestellt habe von mercedes ein E-Prüfzeichen aufweisen.
Zitat:
Original geschrieben von dNsss
auf jedenfall frage ich heute nach da die 2 faden birnen die ich mir bestellt habe von mercedes ein E-Prüfzeichen aufweisen.
Die 2-Faden-Lampe mag ein Prüfzeichen haben.
Das tut aber nichts zur Sache.
Ein Xenon-Brenner hat das Prüfzeichen, ein normaler Scheinwerfer hat das Zeichen ebenfalls.
Das heißt aber trotzdem nicht, dass man einen Xenon-Brenner in eine normale Reflektor-Lampe einbauen darf.
Genauso verhält es sich beim Blinker. Das Gesamtpaket wird einer Prüfung unterzogen und eine Genehmigung ausgesprochen (oder auch nicht). Beim Ändern eines einzelnen Bestandteils erlischt die gesamte Genehmigung.
Es ist also egal ob Du eine Birne mit oder ohne E-Zeichen einbaust.
Gruß
Hyperbel
Grundsätzlich gilt: eine Leuchte (Scheinwerfer, Blinkleuchte, etc.) wurde für ein bestimmtes Leuchtmittel (z.B. PY21W-Glühlampe) konstruiert und zugelassen.
Manipuliert man irgendetwas an dieser Leuchte, setzt einen Leuchtmitteltyp ein, der nicht Bestandteil der Zulassung der Leuchte ist oder verändert die Funktion oder das Leuchtverhalten der Leuchte, dann erlischt deren Zulassung - es spielt dabei dann absolut keine Rolle, ob das verwendete Leuchtmittel selbst eine Zulassung besitzt.
Automatisch erlischt dadurch aber auch die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Gruß,
Christian
Zitat:
Original geschrieben von ML320 Lammelendach
...müssen ein E zeichen haben. Hatt die us ausführung glaube ich auch nicht.
Nein, natürlich nicht.
US-Fahrzeugteile müssen keinem europäischen Zulassungsverfahren unterzogen werden.
Und wehe du hast dann keine Fotos hier eingestellt !
Ja, der Umbau ist nicht legal, aber ich finde immer noch legaler als einer
Unterlegscheibentieferlegung... 😎
( Bitte jetzt aber keine neue Diskussion deswegen lostreten ! )
Hatte damals auch öfters "Standblinker" und fand`s optisch super...
die kommen morgen erst an hatten wir nicht auf lager und donnerstag werde ich sie einbauen und dann folgen direkt am freitag bilder 🙂