Standlicht deaktivieren bzw. überbrücken
Hallo Zusammen
ich möchte gern mein Standlicht deaktivieren.
Mir ist schnell klar das der TÜV etc. etwas dagegen haben wird, soll auch nicht dauerhaft sein.
An meinem alten Auto, A6 4b hatte ich den Draht an den Standlichter Klampen abgekniffen.
Es ist einfach ein optisches Ding bei mir.
Ich finde es sehr viel schöner wenn die Xenon Linse an ist und nicht noch der Scheinwerfer des Standlichtes.
Habe mir die Lampen des CLS und LED Varianten geholt, gebe alle eine unschöne Optik.
Dachte an einen ensprechenden Wiederstand, um die Fehlermeldung zu umgehen.
Für Anregungen würde ich mich echt freuen.
Ich weiß selber das ich mit dem Thema etwas speziell bin...
Danke schon mal vorab..
Gruß aus Hamburg
Beste Antwort im Thema
W
Zitat:
@Manfred Bonn schrieb am 8. Februar 2015 um 23:52:12 Uhr:
Und jetzt komm mir keiner damit, dass er immer einen Brenner dabei hat und den sofort wechselt.
Ich hab sogar zwei dabei.
Es soll den Stecker ziehen und mit der Fehlermeldung leben, kann er ja wegdrücken.
Aber,
ich finde ein 211er mit nur zwei Augen sieht extrem schei$$e aus 🙁
Was ich auch nicht verstehe, er sitzt doch eigentlich im Auto, da sieht man die Scheinwerfer doch garnicht 😕
Gruß
MiReu
17 Antworten
Hi,
ich setze dem Ganzen mal die Krone auf:
"5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw."
'nuff said.
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Zitat:
@ollivah schrieb am 10. Februar 2015 um 12:20:49 Uhr:
Hi,ich setze dem Ganzen mal die Krone auf:
"5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw."
'nuff said.
Vote 4 close :P
Deshalb habe ich für solche Probleme ein "Showcar", da darf man alles 😉 😁