Standlicht am tag
hi ich lese grad mit euren lichtern und so ...
Jetzt die frage darf mann mit standlicht fahren ??
habe angel eyes drauf und sieht ganz schick aus deswegen würde ich auch gerne damit am tage fahren solange bis mann eben Licht benötigt ( regen, dunkel, schnee usw.)
hat jemand schon mal strafe bezahlt deswegen oder wie istr die rechtslage ?
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Questor
....ich versuchs mal Anzuhängen.
von wem kommt das? sieht nicht grad offiziell aus!
sowas kann man mit MS-Word auch selber schreiben.
Standlicht heißt nicht umsonst "Stand"-licht...
Ähnliche Themen
Aus den Weiten des Internet.
Mach dich doch schlauer, § usw. stehen doch drin.
Ein Gesetz oder eine Verordnung muß doch nicht ewig so bleiben,
es ändert sich ab und an auch mal was, nur bekommt es nicht
immer jeder mit.
Blinker heisst jetzt auch "Fahrtrichtungsanzeiger"
Soviel zum "Stand-licht"
cool 🙂 gleich mal ausdrucken und ins Handschuhfach legen 😁
@ck222 .. wieviel hast du bezahlt fuer die LED's weil das sieht echt geil aus !!
Zitat:
Original geschrieben von flogolf3gt
von wem kommt das? sieht nicht grad offiziell aus!
sowas kann man mit MS-Word auch selber schreiben.
Standlicht heißt nicht umsonst "Stand"-licht...
Eben.
Ich schreib jetzt auch so etwas dass Ihr mir morgen alle 100 € überweisen müsst und hänge das an. 😁
Es steht doch gaz eindeutig im § 17 Absatz 2 der StVZO:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...
Das ist doch nun wirklich eindeutig, oder? 😉
Grad mit solchen pseudoprofessionellen Flugblättern von Hobby-Anwälten und Freizeit-Verkehrsrichtern aus den Weiten des www wäre ich vorsichtig.
Der § 17 regelt das eindeutig.
manche müssens eben erst ausprobieren was in einer kontrolle wirklich passiert... ichh hab gestern auch festgestellt, das fahren ohne Stoßstange... äh... verboten ist... 🙄
aber was will man machen, wenn man derzeit seine in der lackiererei hat...
Zitat:
Original geschrieben von Questor
Aus den Weiten des Internet.
Mach dich doch schlauer, § usw. stehen doch drin.Ein Gesetz oder eine Verordnung muß doch nicht ewig so bleiben,
es ändert sich ab und an auch mal was, nur bekommt es nicht
immer jeder mit.Blinker heisst jetzt auch "Fahrtrichtungsanzeiger"
Soviel zum "Stand-licht"
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
...wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern...
am hellichten Tage erfordert es kein Standlicht...!!!
und der Blinker blinkt immernoch auch wenn er jetzt nicht mehr Blinker heißt...Standlicht bleibt STANDlicht
Zitat:
Original geschrieben von flogolf3gt
und der Blinker blinkt immernoch auch wenn er jetzt nicht mehr Blinker heißt...Standlicht bleibt STANDlicht
"Fahrtrichtungsanzeiger" 😉
Und das heißt?
Zitat:
Aber hast du dadurch nicht die Betriebserlaubnis am Golf verloren?!?
ja, es ist verboten!!!
Ich sehe es aber nicht ein - ist aber sozusagen mein Problem.
Der TÜV hat nichts gemerkt, die Polizei hatte mich angehalten aber nix gemerkt. Wenn es gut und ordendlich gemacht ist, dann merk/behindert es auch keinen. Es gefährdet nicht mich oder andere. Es sieht einfach nur weißer aus. Mehr nicht.
Die Farben sind natürlich spielerei und werde ich nicht im Straßenverkehr nutzen!!! Denn das lenkt ab und kann böse enden!
Alle 24 LEDs die verbaut wurden kosten ca. 60€. Es ist viel Arbeit, aber leicht zu machen.
......
Das schreiben ist ja interessant und die erkärung auch irgendwie einleuchtend.
Doch erzähl das mal dem grünen Mann wenn er dich deswegen angehalten hat, ich glaube der ist nicht so einsichtig 😉
Mit einer Rechtschutzversicherung könnte man es drauf an kommen lassen.
.....
Zitat:
klingt das für mich danach dass standlicht + nsw zusammen nicht verboten sind
Sogar empfehlenswert bei dichtem Nebel, da das Abblendlicht dann einen selber blenden würde!
mfg
ck222
...wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern...
am hellichten Tage erfordert es kein Standlicht...!!!
Eben, und deshalb ist es nicht mehr verboten!
Ich klinke mich hier aus, einen schönen Abend noch.
Zitat:
Original geschrieben von Questor
...wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern...
am hellichten Tage erfordert es kein Standlicht...!!!Eben, und deshalb ist es nicht mehr verboten!
Ich klinke mich hier aus, einen schönen Abend noch.
muss man das jetzt verstehen? 🙂
Naja, nur weils nciht erforderlicht ist, mit Licht zu fahren heißt es nciht, dass dus auf keinen Fall anmachen darfst... und deshalb müsste man am Hellen Tag auch mit Standlicht faqhren dürfen (Nur mit Standlicht) TFL ist ja NOCH keine Pflicht 😉 Wenn die TFL Pflicht kommt, hat sich das mit dem Standlicht eh erledigt :P