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Standard-Reifengrößen beim Agila A?

Opel Agila A (H00)
Themenstarteram 11. Mai 2017 um 6:33

Hallo zusammen,

wo finde ich Informationen über standardmäßig zugelassene Reifen- und Felgengrößen für meinen Agila A, Bj. 2002?

Bei einem Corsa (Bj. 98) konnte ich im alten Fahrzeugbrief wunderbar nachlesen, welche Größen zulässig sind. Mit dem Nachfolgesystem (Zulassungsbescheinigung I und II) wurde das ja abgeschafft. Stutzig macht mich, dass ich hier

TÜV - Reifengrößen

auf den Seiten 9 und 10 zwar Größen nachlesen kann:

155/65 R14 75T ( 4 ½ J x 14 - Stahlfelgen?)

165/60 R14 75T (Alufelgen?)

Mit den derzeit noch aufgezogenen Winterreifen auf Stahlfelgen stimmt die Größe aber nicht überein. Ist in diesem Fall

165/70 R14 81T

Insofern gibt es ja eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich um eine weitere zugelassene Größe (die ich aber nirgends finde), oder die Größe ist nicht zulässig, und der TÜV hat sie dem Vorbesitzer einfach so durchgehen lassen (sie sich evtl. noch nicht einmal angesehen). Wie dem auch sei: Ich wüsste gern, ob ich irgendwo verlässliche Informationen über alle zugelassenen Varianten finde. Oder sind es tatsächlich nur die beiden im TÜV-Dokument?

Viele Grüße

nenem

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20 Antworten

Wie kommst du auf die verschiedenen Größen Alu/Stahl Felge, davon finde ich in deinem Link nichts. Da geht es nach Motorisierung, wäre schön wenn du dein Profil ausfüllst (damit man weiß um welches Fzg. es geht).

Im Schein sollte doch eine Reifengröße stehen, diese wird dann sicherlich auf deinem Fzg. montiert sein.

Da steht doch deine Größe

https://www.google.de/url?...

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 7:45

Das Alu-Stahl-Detail ist eine Interpretation von mir. Auf die bin ich gekommen, weil im Fahrzeugbrief (alte Version) eines 98er Corsa verschiedene, zugelassene Reifen- und Felgengrößen benannt werden und eine davon mit dem Vermerk "Alu" versehen ist. Evtl. habe ich dabei aber nicht an die Möglichkeit gedacht, dass die anderen Größen für beide Felgen zulässig sind und nur eine zusätzliche für Alu.

 

Um welches Fahrzeug es geht, ist doch eigentlich zu sehen: Agila A, Baujahr 2002, H00. Zusatzinfo: 1,2 l 16V und 75 PS.

 

Ja, im Schein (Zulassungsbescheinigung Teil II) steht die Größe 155/65 R14 75T, aber die ist nicht montiert - und das allein ist auch nicht relevant. Mit Einführung dieser neuen Form von Brief und Schein steht dort nur noch die kleinste, genehmigte Größe und die stimmt nicht mit den aufgezogenen Reifen überein (s. mein erstes Posting). Die weiteren, zugelassenen werden seitdem nicht mehr aufgeführt. Wer sich das bei der EU ausgedacht hat, mag vielleicht seine Gründe gehabt haben. Für mich sind sie nicht nachvollziehbar und sowohl für mich, als auch andere Beteiligte seitdem ein Ärgernis. Gestern konnte mir nicht einmal ein namhafter Opel-Händler vor Ort sagen, welche Größen zugelassen sind.

 

Soweit ich sehen kann, stimmt auch Dein Link nicht bei diesem Fahrzeug: Dort ist die Agila-Variante H-B zu finden, nicht aber H00. Da ist die von mir im ersten Posting verlinkte Seite schon richtiger. Nachdem, was ich unter Deinem Link finde, ahne ich allerdings, dass auf den Agila H00 Reifen für den Agila H-B aufgezogen wurden, denn die Größe meiner Winterreifen finde ich dort: 165/70R14 81T

 

Viele Grüße

 

nenem

So ist es, du hast dir deine Frage eigentlich schon komplett selbst richtig beantwortet. Der von dir verlinkte Serienreifenkatalog ist korrekt.

Es gibt für Opel-Händler allerdings noch die Möglichkeit über die komplette Schlüsselnummer ein KBA-Datenblatt für dein Fzg. auszudrucken. In diesem sind alle relevanten Fahrzeugdaten und eben auch alle zugelassenen Reifengrössen gelistet. Daran denken allerdings die wenigsten OH's.

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 8:15

OK. Werde mal schauen, ob ich deshalb einen weiteren Opel-Händler konsultiere.

Wenn du mir die Schlüsselnummern (z.B 389 0078) gibst, kann ich mein Glück versuchen und du dir den (wahrscheinlich) vergeblichen Anruf/Weg sparen.

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 9:18

Das wäre prima ;-) Die Schlüsselnummern sind:

 

2.1.: 0035

2.2.: 389 0066

 

Viele Grüße

 

nenem

Die schlechte Qualität bitte ich zu entschuldigen, die Datenblätter sind tatsächlich so hinterlegt.

Die gewünschten Daten finden sich unter Ziff. 20-23.

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 12:01

Perfekt! Vielen Dank.

 

Somit ist klar: Die Angaben vom TÜV Hessen stimmen. Mehr Alternativen gibt es dann offensichtlich nicht. Wäre es eigentlich schon eine nicht zulässige Abweichung, wenn die Reifenbezeichnung bei der Geschwindigkeit z.B. 75H, statt 75T aufweisen würde?

 

Was mir auch noch nicht klar ist: Ob die Bezeichnungen aufgezogener Reifen mit denen übereinstimmen müssen, die in der Zulassungsbescheinigung II genannt sind? Ein Service-Mitarbeiter von Opel behauptete es so. In meinem Fall wären es 155er. Selbst dann, wenn die 165er zugelassen seien (also so, wie vom TÜV Hessen angegeben, in Deinem Dokument zu sehen und früher üblicherweise in den KFZ-Scheinen genannt), müsste der Eintrag gebührenpflichtig geändert werden. Ein TÜV-Prüfer aber erzählte mir etwas anderes: Demnach würden immer nur die kleinsten Größen eingetragen, aber ein Fahrzeug dürfte auch mit den anderen gefahren werden. Ich blicke nicht durch. Was ist nun richtig?

 

Viele Grüße

 

nenem

75H statt 75T wäre möglich, da eine höhere Geschwindigkeitskategorie in jedem Fall zulässig ist. In diesem Fall bis 210 km/h statt bis 190 km/h.

Der TüV Prüfer hat Recht, eine Pflicht zum Nachtrag besteht nicht. Wäre ja auch seltsam, wenn bei einer Um-/Neuanmeldung zunächst nicht mehr alle in den alten Papieren noch vorhanden Reifengrößen in die neuen Dokumente umgetragen werden und man dann eben von Amts wegen wieder diese kostenpflichtg eintragen lassen muß.

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 17:31

Noch bizarrer wäre, wenn man (so wie ich) für Winter und Sommer je einen Satz Reifen verwendet und beide unterschiedliche Größen haben. Dann müsste zweimal jährlich umgeschrieben werden - und das ist vermutlich auch nicht kostenfrei zu haben (ganz abgesehen von dem Aufwand, den das jedes Mal mit sich bringen würde).

Auf jeden Fall würde ich die 165/70er sofort runter machen, den damit erlischt die Betriebserlaubnis, was bei einer Kontrolle oder gar einem Unfall negative Folgen haben wird.

Hallo und guten Tag Siggi1183,

sie scheinen sich gut auszukennen, ich habe da mal ne vielleicht seltsame Frage.

Darf man, jetzt mal egal ob es Sinn macht, hinten und vorne gleichzeitig die beiden unterschiedlichen Reifengrößen montiert fahren.

Nein, das bedarf dann wirklich einer Eintragung.

Vom Fahrverhalten her, würde es auch keinen Vorteil bringen, da es sich um einen Frontriebler handelt und vorne breitere Reifen sich einfach mies auswirken.

Du klebst quasi den Wagen vorne fester an die Strasse, wegen der Gewichtsverteilung fliegt dir dann das Heck aus der Kurve wenn du es übertreibst. Das ist aber unkontrollierbar, weil es sich auf den Lastwechsel bezieht. Bei Hecktriebler hast da hinten mehr Gewicht durch die Achse, da macht das Sinn, zudem hast du durch die Antriebsleistung eine Kontrolle darüber wann und wie das Heck ausbricht. Das ist relativ einfach auch für Durchschnittsfahrer zu steuern.

Wann ein Fronttriebler vom untersteuern ins übersteuern umschlägt, kannst du nicht steuern, sondern nur durch Feingefühl "erfahren" und dann auch Nutzen. Das ist aber nur was für Könner, der Laie fliegt dabei nur von der Strasse.

Ein Fronttriebler mit breiteren Hinterreifen schaut albern aus, verschlechtert die Fahrwerksgeometrie.

Also ein Thema, nur für Leute, die genau wissen was sie tun und was sie damit bezwecken wollen.

Danke für die Antwort,

ich hatte selber zwischenzeitlich beim ADAC gelesen es sei verboten.

Ich wollte die Frage auch schon entfernen, leider nicht gefunden wie ich diese wieder löschen könnte.

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