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Stahlfelgen mit großen Reifen - Einzelabnahme

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 16:23

Ich plane meine 195 55 R16 gegen 205 70 R15 zu tauschen.

Die Tacho-Abweichung beträgt +8%. Ist das noch im Rahmen oder steht eine Tachoangleichung an? Wenn ja - was kostet sowas?

Die 15" Stahlfelgen die ich plane zu kaufen, sind nicht direkt für mein Fahrzeug (Ford Fusion) gedacht. Die Stahlfelgen von Ford haben aber eine zu hohe ET (52). Die Zubehörteile (Firma MWD - nie gehört) haben eine ET von 27. Daher denke ich, dass diese per Einzelabnahme eingetragen werden können. Und die Reifengröße ist für dieses Auto ebenfalls nicht vorgesehen.

Wie stehen die Chancen, dass man das eingetragen bekommt?

Für die Reifen kann man sich beim Reifenhersteller eine Reifenfreigabe besorgen, aber was macht man mit den Felgen?

Grüße

Beste Antwort im Thema

dk88,

wie kommst Du auf so eine Schnapsidee, die jeden technischen Sachverstand vermissen lässt?

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Zitat:

Original geschrieben von dk88

Nochmal zur Zusammenfassung, nach Beratung bei der Dekra.

1. Abrollumfang ist (darf aber nicht) mehr als 1% größer als der der größten in der Betriebserlaubnis genehmigte Reifendimension - Tachoangleichung unausweichlich

*hüstel*

der tacho darf nicht zu wenig anzeigen. zuviel bis ähhhh 8% schon. so und bis ähhh 1,5% (ohne gewähr) musst garnix anpassen.

kann ja auch net sein. den nehmen wir mal einen 175/70/13 reifen. der hat neu 575mm durchmesser. so jetzt fahren wir den reifen nur um 4mm ab. das ergibt dann eine abweichung von 1,3%. fahrn wir den reifen nun bis zum verschleiss runter macht das einen unterschied von 2%. muss man nun abgefahrene reifen wieder eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von dk88

Nochmal zur Zusammenfassung, nach Beratung bei der Dekra.

 

1. Abrollumfang ist (darf aber nicht) mehr als 1% größer als der der größten in der Betriebserlaubnis genehmigte Reifendimension - Tachoangleichung unausweichlich

*hüstel*

der tacho darf nicht zu wenig anzeigen. zuviel bis ähhhh 8% schon. so und bis ähhh 1,5% (ohne gewähr) musst garnix anpassen.

 

kann ja auch net sein. den nehmen wir mal einen 175/70/13 reifen. der hat neu 575mm durchmesser. so jetzt fahren wir den reifen nur um 4mm ab. das ergibt dann eine abweichung von 1,3%. fahrn wir den reifen nun bis zum verschleiss runter macht das einen unterschied von 2%. muss man nun abgefahrene reifen wieder eintragen lassen.

@ onkel-howdy

 

Tacho-Abweichungen zur Serienbereifung

 

a) Reifen mit höherem Abrollumfang       = Tacho niedriger > Tacho eilt nach

 

b) Reifen mit niedrigerem Abrollumfang   = Tacho höher     > Tacho eilt vor

 

StVZO § 57 und EU-Regelung  ECE-R39  5.3.

 

a) Tacho eilt nach  > n i c h t  erlaubt (NULL-Toleranz) :mad:

 

b) Tacho eilt vor    > Toleranz + 10% + 4 km/h erlaubt :)

 

Maßnahme = Tachoangleichung bei a) und bei b) bei höherer Abweichung :cool:

 

 

Nach erfolgter Tachoangleichung werden die "alten Serienbereifungen" in den

Fahrzeugpapieren gestrichen. :eek:

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