Spurwechsel auf der BAB
Das Thema ist im "Sagt uns" gerade hochgekocht.
Ich mache hier einen neuen Thread dazu auf.
Ich bin immer noch der Auffassung, dass auf einer BAB ein Spurwechsel nach § 5 StVO erlaubt ist, solange ein von hinten anfliegender schneller VT nicht gefährdet wird:
Zitat:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...)
Gefährdung verboten - Behinderung erlaubt. Klar - die Grenze ist da zwischen nicht konkret benannt. Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.
Gegenmeinungen bitte mit Belegen (§§ - Urteile - etc.)
...
Auf Wunsch des TE ein Nachtrag:
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich habe meinen Eingangsbeitrag leider so formuliert, dass es zu Missverständnissen kam. Das "bezogen auf sein Tempo" war so gemeint, dass der nachfolgende VT mit Lupfen des Gaspedals oder einer Bremsung weit schwächer als einer Gefahrenbremsung kein Problem hat, seinen Sicherheitsabstand einzuhalten.Und dass es in der Beurteilung der Stärke der Bremsung irgendwo einen Grenzbereich gibt, der nur im Einzelfall vor Gericht geklärt wird, ist auch von mir unbestritten.
Im Verlauf des Themas würde das mehrfach angesprochen. Aber das wird mittlerweile kaum noch jemand finden, der jetzt erstmalig das Thema liest.
Ich bitte darum, dass ein Mod das obrige noch in meinen Startbeitrag reinkopiert - am besten imho mit dem Zeitpunkt. Vielleicht bekommen wir dann ein wenig die Schärfe aus dem Fred.
( 31. 5. 12, 01:07 Uhr )
MfG
invisible_ghost
MOD
Beste Antwort im Thema
Es ist überaus simpel:
Bin ich als Langsamer unterwegs und im Zweifel über Entfernung und Geschwindigkeit meines herannahenden Hintermannes unterlasse ich den Spurwechsel und zeige die ggf. durch antippen der Bremse und/oder Blinker rechts an, somit hat der Schnellfahrer die Info, dass ich rechts bleibe und kann zügig an mir und meinem Vordermann vorbei, danach beginne ich mit dem Überholvorgang!
Bin ich hingegen der Schnelle und nähere ich einem potentiellen Spurwechselaspiranten, lupfe ich mein Gaspedal und bin für den Notfall bremsbereit. Froh und dankbar bin ich übrigens, wenn der Langsame mir mittels o.g. Kommunikation oder deutlicher verzögerung mitteilt, dass er mich bemerkt hat und nicht überholt...
Mir ist alleridngs schleierhaft warum man hierfür Paragraphenreiterei betreiben muss...😕
Mit ein wenig good-will und gesundem Menschenverstand klappt es noch immer am besten!
1387 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Vielleicht könntet ihr euch ja irgendwo in der Mitte treffen - und damit meine ich jetzt nicht unbedingt Blech an Blech auf der Mitte der beiden Fahrspuren. 😉Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Und es macht auch keinen Spaß, andauernd von Richtgeschwindigkeit auf LKW-Tempo abzubremsen, bloß weil jemand von hinten angeflogen kommt.Und da die geltenden Gesetze den Spurwechsel erlauben, ist es allein das Problem des 180-Fahrers.
Das ganze Leben besteht aus Kompromissen...
Welchen Kompromiss?
Einer wird genötigt, weil der andere weder korrekt den Rückspiegel benutzt, noch keine paar Sekunden warten will, von 180 auf 120 runter zu bremsen um dann anzusehen, wie der andere nicht mal, wie es von der StVO verlangt wird, mit wesentlich höherer Geschwindigkeit seinen Spurwechsel und das folgende Überholmanöver startet.
Die Mitte wäre dann, wenn der langsamere noch rechts fahrende Spurwechsler halbwegs mitdenkt, dann, wenn er denkt, es reicht problemlos, blinkt, zügig überholt, so daß der hinten ankommende nur kurz seinen Gasfuß lüften muss, sanft seine Geschwindigkeit auspendeln kann und weil eben auch der langsamer überholende Spurwechsler dabei den Gasfuß aktiviert, so daß beide problemlos ihre jeweilige Fahrt unter Vermeidung einer gegenseitiger Behinderung, Gefährdung, Nötigung oder gar einer Straßenverkehrsgefährdung fortführen können.
Dieses davon jedoch weit abweichende Ichty-Modell ist nicht nur juristisch äußerst fragwürdig, sondern einfach nur unverantwortlich, fehlerhaft und lebensgefährlich zu nennen.
Und auch wenn es dem einen oder anderen Mod nicht passt, muss ich hier klarstellen, daß ich es für unverantwortlich halte, daß jemand in einem Autoforum derartige Falschinformationen unwidersprochen vertreten kann!
Was, wenn ein junger Fahrer sich von dieser äußerst fragwürdigen Rechtsauffassung des Ichty impfen lässt und damit sich selbst oder andere gefährdet oder zum Opfer oder Täter aufgrund der naiven Übernahme des Ichty-Aberglaubens wird?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Soso - kannst Du die Aussage auch mit Fakten untermauern?
Ja! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mich behindern alle die die das Rechtsfahrgebot nicht beachten und nur links rumeiern, egal ob nun schnell oder langsam.Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Also ich werde von Langsamüberholern mehr behindert als von Schnellfahrern.
hmmm
Ich bin fasziniert! 🙂 100 % Zustimmung!
Wolf24
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🙂
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Ja! 😁Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Soso - kannst Du die Aussage auch mit Fakten untermauern?
Oh nein... jetzt geht das alles wieder von vorne los. 🙄
Und tschüß, ich schau in vier Wochen mal wieder vorbei...
Irgendwann habe ich das doch schon mal geschrieben.
20 sek darf man links bleiben auch wenn man nicht überholt.
Das heisst wenn ich mit 200 km/h ca 400m hinter dem 130 Fahrer rüberwechsle bin ich bevorrechtigt.
Die 400m ergeben sich aus den 70km/h differenz x 20sek.
Wenn jetzt ein 130 Fahrer auf einen LKW (90km/h) aufläuft hat er gepennt.
Warum?
Der hätte ja schon vorher rüberwechseln können oder etwas beschleunigen können.
20 sek x 40km/h diff.
230m
Da hätte er also schon rüberwechseln dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Einer wird genötigt,
Ach nee, wo bekommst Du denn jetzt eine Nötigung her?
Zitat:
weil der andere weder korrekt den Rückspiegel benutzt,
reine Unterstellung
Zitat:
wie es von der StVO verlangt wird, mit wesentlich höherer Geschwindigkeit seinen Spurwechsel und das folgende Überholmanöver startet.
Die wesentlich höhere Geschwindigkeit liegt rechtssicher bei +20. 110 Reichen da sicher.
Zitat:
Dieses davon jedoch weit abweichende Ichty-Modell ist nicht nur juristisch äußerst fragwürdig, sondern einfach nur unverantwortlich, fehlerhaft und lebensgefährlich zu nennen.
Juristisch ist mein Gedankengang durchaus abgesichert - den Rest des Zitates lasse ich wegen Folgefehler mal im Detail unkommentiert.
Zitat:
Und auch wenn es dem einen oder anderen Mod nicht passt, muss ich hier klarstellen, daß ich es für unverantwortlich halte, daß jemand in einem Autoforum derartige Falschinformationen unwidersprochen vertreten kann!
Bitte weise mir eine Falschinformation nach. 😁
Zitat:
Was, wenn ein junger Fahrer sich von dieser äußerst fragwürdigen Rechtsauffassung des Ichty impfen lässt und damit sich selbst oder andere gefährdet oder zum Opfer oder Täter aufgrund der naiven Übernahme des Ichty-Aberglaubens wird?
Ach was - ich möchte die jungen Fahrer von Deiner falschen Rechtsauffassung fernhalten.
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Ja! 😁Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Soso - kannst Du die Aussage auch mit Fakten untermauern?
Mach mal!
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Irgendwann habe ich das doch schon mal geschrieben.
20 sek darf man links bleiben auch wenn man nicht überholt.
Das heisst wenn ich mit 200 km/h ca 400m hinter dem 130 Fahrer rüberwechsle bin ich bevorrechtigt.Die 400m ergeben sich aus den 70km/h differenz x 20sek.
Wenn jetzt ein 130 Fahrer auf einen LKW (90km/h) aufläuft hat er gepennt.
Warum?
Der hätte ja schon vorher rüberwechseln können oder etwas beschleunigen können.20 sek x 40km/h diff.
230m
Da hätte er also schon rüberwechseln dürfen.
Ich glaube das mit den 20 Sekunden funktioniert aber nur wenn man schon links ist...
Nur wie komm ich dahin?Wenn jemand in 1 km Entfernung hinter einer Kurve mit 400 km/h ankommt hat der 1,5 km freie Bahn zu haben nach der Rechnung.
Wie wollt ihr das denn jemals wissen, daß da gerade KEINER mit 400 ankommt? 😉
Nach links rüberziehen ohne das zu wissen das ist ja schon fast Nötigung... 😰
Irgendwo auf Seite X hab ich schon geschrieben ihr fabriziert hier lauter Linksfahrer.
Und jetzt auch noch mit Rechnung.
Ich persönlich würde aber sagen man muß den Sicherheitsabstand auch noch mit einrechnen, der gehört nicht zu den 20 Sekundenlücken.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ich glaube das mit den 20 Sekunden funktioniert aber nur wenn man schon links ist... Nur wie komm ich dahin?Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Irgendwann habe ich das doch schon mal geschrieben.
20 sek darf man links bleiben auch wenn man nicht überholt.
Das heisst wenn ich mit 200 km/h ca 400m hinter dem 130 Fahrer rüberwechsle bin ich bevorrechtigt.Die 400m ergeben sich aus den 70km/h differenz x 20sek.
Wenn jetzt ein 130 Fahrer auf einen LKW (90km/h) aufläuft hat er gepennt.
Warum?
Der hätte ja schon vorher rüberwechseln können oder etwas beschleunigen können.20 sek x 40km/h diff.
230m
Da hätte er also schon rüberwechseln dürfen.Wenn jemand in 1 km Entfernung hinter einer Kurve mit 400 km/h ankommt hat der 1,5 km freie Bahn zu haben nach der Rechnung.
Wie wollt ihr das denn jemals wissen, daß da gerade KEINER mit 400 ankommt? 😉
Nach links rüberziehen ohne das zu wissen das ist ja schon fast Nötigung... 😰
Irgendwo auf Seite X hab ich schon geschrieben ihr fabriziert hier lauter Linksfahrer.
Und jetzt auch noch mit Rechnung.Ich persönlich würde aber sagen man muß den Sicherheitsabstand auch noch mit einrechnen, der gehört nicht zu den 20 Sekundenlücken.
Was lernt man daraus?
Das 400km/h im Strassenverkehr ja praktisch gar nicht gehen.
Den selbst wenn der die 400 erreicht hat.
halten wird er die nicht sehr lange können.
Die Diskussion welche Geschwindigkeit und bei welcher man noch die wirkliche Beherrschung über das Fahrzeug hat verschieben wir in nen anderes Thema... 😉
BTT bzw. zu deiner Rechnung:
Das Problem mit dem 20 Sekunden Urteil bzw. Rechtssprechung siehst du aber schon?
Dabei geht es um Lücken in Kolonnen und ob / ab wann man in diese einscheren kann/soll/muß.
Es geht dabei nicht darum 15 Sekunden VOR nem LKW nach links zu gehen...
Gerade das wäre doch eine unnötige Behinderung (klar auch noch keine Gefährdung) und ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
Man muß bei den 20 Sekunden (+ Sicherheitsabstände würde ich sagen) bereits links sein.
Fazit dabei, immer links bleiben und sich notfalls verzählen, sonst kommt man nie raus weil in 1500 Meter Entfernung hinter einem... 😉
Die Rechnung ist nett, aber mehr auch nicht. Sorry. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Die Diskussion welche Geschwindigkeit und bei welcher man noch die wirkliche Beherrschung über das Fahrzeug hat verschieben wir in nen anderes Thema... 😉BTT bzw. zu deiner Rechnung:
Das Problem mit dem 20 Sekunden Urteil bzw. Rechtssprechung siehst du aber schon?Dabei geht es um Lücken in Kolonnen und ob / ab wann man in diese einscheren kann/soll/muß.
Es geht dabei nicht darum 15 Sekunden VOR nem LKW nach links zu gehen...
Gerade das wäre doch eine unnötige Behinderung (klar auch noch keine Gefährdung) und ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
Man muß bei den 20 Sekunden (+ Sicherheitsabstände würde ich sagen) bereits links sein.
Fazit dabei, immer links bleiben und sich notfalls verzählen, sonst kommt man nie raus weil in 1500 Meter Entfernung hinter einem... 😉
Die Rechnung ist nett, aber mehr auch nicht. Sorry. 🙂
Mir ging es nicht um die Fahrzeugbeherrschung sondern mehr um die Logik der 400km/h und wie lange es braucht bis man auf einen langsameren aufläuft.
Das kann wohl bei 400km/h nicht sehr lange dauern.
Wenn ich mal davon ausgehe das die Mehrheit mit 140 bis 150 unterwegs ist wird das nur ein sehr kurzes Vergnügen sein bis der erste mit ca 140 bis 150 und gutem Recht auf der linken Spur auftaucht.
Tja, nur wann darf nach deiner Rechnung jemand mit 130 nach links wenn er 1500 Meter freihalten muß...
Aber gut, nehmen wir jemand schnelleren.
Bei 200 km/h muß der immer noch 1100 Meter freihalten. 😁
Wie kommt eigentlich überhaupt irgendjemand nach links auf der Autobahn?
Es ist mir ein Rätsel. 😕
Und du hast das Problem mit den 20 Sekunden Lücken nicht kommentiert? 😉