Spurwechsel auf der BAB

Das Thema ist im "Sagt uns" gerade hochgekocht.

Ich mache hier einen neuen Thread dazu auf.

Ich bin immer noch der Auffassung, dass auf einer BAB ein Spurwechsel nach § 5 StVO erlaubt ist, solange ein von hinten anfliegender schneller VT nicht gefährdet wird:

Zitat:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...)

Gefährdung verboten - Behinderung erlaubt. Klar - die Grenze ist da zwischen nicht konkret benannt. Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.

Gegenmeinungen bitte mit Belegen (§§ - Urteile - etc.)

...

Auf Wunsch des TE ein Nachtrag:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Ich habe meinen Eingangsbeitrag leider so formuliert, dass es zu Missverständnissen kam. Das "bezogen auf sein Tempo" war so gemeint, dass der nachfolgende VT mit Lupfen des Gaspedals oder einer Bremsung weit schwächer als einer Gefahrenbremsung kein Problem hat, seinen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Und dass es in der Beurteilung der Stärke der Bremsung irgendwo einen Grenzbereich gibt, der nur im Einzelfall vor Gericht geklärt wird, ist auch von mir unbestritten.

Im Verlauf des Themas würde das mehrfach angesprochen. Aber das wird mittlerweile kaum noch jemand finden, der jetzt erstmalig das Thema liest.

Ich bitte darum, dass ein Mod das obrige noch in meinen Startbeitrag reinkopiert - am besten imho mit dem Zeitpunkt. Vielleicht bekommen wir dann ein wenig die Schärfe aus dem Fred.

( 31. 5. 12, 01:07 Uhr )

MfG

invisible_ghost

MOD

Beste Antwort im Thema

Es ist überaus simpel:

Bin ich als Langsamer unterwegs und im Zweifel über Entfernung und Geschwindigkeit meines herannahenden Hintermannes unterlasse ich den Spurwechsel und zeige die ggf. durch antippen der Bremse und/oder Blinker rechts an, somit hat der Schnellfahrer die Info, dass ich rechts bleibe und kann zügig an mir und meinem Vordermann vorbei, danach beginne ich mit dem Überholvorgang!

Bin ich hingegen der Schnelle und nähere ich einem potentiellen Spurwechselaspiranten, lupfe ich mein Gaspedal und bin für den Notfall bremsbereit. Froh und dankbar bin ich übrigens, wenn der Langsame mir mittels o.g. Kommunikation oder deutlicher verzögerung mitteilt, dass er mich bemerkt hat und nicht überholt...

Mir ist alleridngs schleierhaft warum man hierfür Paragraphenreiterei betreiben muss...😕

Mit ein wenig good-will und gesundem Menschenverstand klappt es noch immer am besten!

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wenn ein Fussgänger einen Zebrastreifen überquert hat er Vorrang, der Straßenverkehr muss bremsen bzw. anhalten um den Fussgänger nicht zu gefährden. Wenn jemand die Spur wechseln will, hat der durchgehende Fahrstreifen Vorrang und darf nicht gefährdet werden.

Bestreitet das hier jemand ?

Gefährdung muss ausgeschlossen werden bei einem Spurwechsel.

Ich denke sowohl die "schnellen" als auch die "langsameren" VT haben ihre Rechte.
Und so wenig wie ich den einen verbieten will, dass sie 200+ fahren, so wenig lasse ich mir verbieten mit meinem 58 PS Corsa und 130km/h einen LKW zu überholen. Da muss dann eben der schnelle VT auch mal gemäßigt bremsen...

Und glaubt mir, wenn ich wieder von 90 auf 130 beschleunigen soll, dauert das genau so lange wie wenn ihr wieder von 130 auf 200 beschleunigt. Da würde ich sicher wieder den nächsten "behindern".

Zitat:

Original geschrieben von Sako98


Ich denke sowohl die "schnellen" als auch die "langsameren" VT haben ihre Rechte.
Und so wenig wie ich den einen verbieten will, dass sie 200+ fahren, so wenig lasse ich mir verbieten mit meinem 58 PS Corsa und 130km/h einen LKW zu überholen. Da muss dann eben der schnelle VT auch mal gemäßigt bremsen...

Und glaubt mir, wenn ich wieder von 90 auf 130 beschleunigen soll, dauert das genau so lange wie wenn ihr wieder von 130 auf 200 beschleunigt. Da würde ich sicher wieder den nächsten "behindern".

Solange Du dann aber bei der nächsten sinnvollen Gelegenheit (keiner erwartet, daß Du Dich zwischen 2 Rechtsspurfahrer reinbremsen sollst) auf die rechte Spur wechselst hat sicher keiner etwas dagegen und wenn das alle machen wären die Fahrten auf der Autobahn erheblich entspannter.

Wie gesagt selbst wenn ich 260 km/h fahre, fahre ich die auch rechts, wenn die Fahrspur rechts das erlaubt. d.h. frei ist.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Doch, der durchgängie Fahrstreifen hat Vorfahrt.

Die Formulierung "durchgängiger Fahrstreifen" bezieht sich auf die Situation an Auffahrten. und heißt im Gesetz "durchgehende Fahrbahn". Dort gibt es sowas. Bei einem normalen Spurwechsel ist die linke Spur mitnichten "durchgängig" und die recht Spur nicht. Es ist ein Trauerspiel, dass dieser Fakt hier immer wieder ignoriert wird.

Hierzu ein Blick in den §18 STVO:
(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlußstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

Nur hier ist von einer durchgehenden Fahrbahn die Rede.

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Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Doch, der durchgängie Fahrstreifen hat Vorfahrt.
Die Formulierung "durchgängiger Fahrstreifen" bezieht sich auf die Situation an Auffahrten. und heißt im Gesetz "durchgehende Fahrbahn". Dort gibt es sowas. Bei einem normalen Spurwechsel ist die linke Spur mitnichten "durchgängig" und die recht Spur nicht. Es ist ein Trauerspiel, dass dieser Fakt hier immer wieder ignoriert wird.

Hierzu ein Blick in den §18 STVO:
(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlußstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

Nur hier ist von einer durchgehenden Fahrbahn die Rede.

Bei einem Zusammenstoß bei oder direkt nach einem Fahrstreifenwechsel spricht der Anscheinsbeweis grundsätzlich gegen den Spurwechsler und führt regelmäßig zu dessen alleiniger Haftung

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Die Formulierung "durchgängiger Fahrstreifen" bezieht sich auf die Situation an Auffahrten. und heißt im Gesetz "durchgehende Fahrbahn". Dort gibt es sowas. Bei einem normalen Spurwechsel ist die linke Spur mitnichten "durchgängig" und die recht Spur nicht. Es ist ein Trauerspiel, dass dieser Fakt hier immer wieder ignoriert wird.

Hierzu ein Blick in den §18 STVO:
(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlußstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

Nur hier ist von einer durchgehenden Fahrbahn die Rede.

Bei einem Zusammenstoß bei oder direkt nach einem Fahrstreifenwechsel spricht der Anscheinsbeweis grundsätzlich gegen den Spurwechsler und führt regelmäßig zu dessen alleiniger Haftung

Auch das streitet keiner ab. Das war dann eine Gefährdung, welche nicht mehr abwendbar war und zu einem Unfall geführt hat.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Bei einem Zusammenstoß bei oder direkt nach einem Fahrstreifenwechsel spricht der Anscheinsbeweis grundsätzlich gegen den Spurwechsler und führt regelmäßig zu dessen alleiniger Haftung

Ist unbestritten. Das hat nur nichts damit zu tun, dass du eine Vorfahrt auf einem durchgehenden Fahrstreifen propagierst, die die STVO überhaupt nicht kennt.

Ich habe in einem anderen Thread ein Video gefunden was der MT-User downforze94 gedreht hat und hier zum Thema passen könnte. Wie seht ihr das?

http://www.motor-talk.de/.../...m-strassenverkehr-aufregt-v245981.html

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Ich habe in einem anderen Thread ein Video gefunden was der MT-User downforze94 gedreht hat und hier zum Thema passen könnte. Wie seht ihr das?

http://www.motor-talk.de/.../...m-strassenverkehr-aufregt-v245981.html

Ich seh gar nix, läuft nicht.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Bei einem Zusammenstoß bei oder direkt nach einem Fahrstreifenwechsel spricht der Anscheinsbeweis grundsätzlich gegen den Spurwechsler und führt regelmäßig zu dessen alleiniger Haftung
Ist unbestritten. Das hat nur nichts damit zu tun, dass du eine Vorfahrt auf einem durchgehenden Fahrstreifen propagierst, die die STVO überhaupt nicht kennt.

Wozu muss man den Fahrstreifenwechsel dann mit einem Blinker ankündigen und sich mehrmals mit Schulterblick etc. vergewissern, dass nichts kommt? Man kann nicht einfach rüber, weil sonst eine Gefährdung entsteht. In dem Sinne muss man also der anderen Spur Vorrang gewehren.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Ist unbestritten. Das hat nur nichts damit zu tun, dass du eine Vorfahrt auf einem durchgehenden Fahrstreifen propagierst, die die STVO überhaupt nicht kennt.
Wozu muss man den Fahrstreifenwechsel dann mit einem Blinker ankündigen und sich mehrmals mit Schulterblick etc. vergewissern, dass nichts kommt? Man kann nicht einfach rüber, weil sonst eine Gefährdung entsteht. In dem Sinne muss man also der anderen Spur also Vorrang gewehren.

Sag das mal denen, die mit Brechstange und 100 auf die linke Spur wechseln wo von hinten andere mit 250 ankommen....

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Ist unbestritten. Das hat nur nichts damit zu tun, dass du eine Vorfahrt auf einem durchgehenden Fahrstreifen propagierst, die die STVO überhaupt nicht kennt.
Wozu muss man den Fahrstreifenwechsel dann mit einem Blinker ankündigen und sich mehrmals mit Schulterblick etc. vergewissern, dass nichts kommt? Man kann nicht einfach rüber, weil sonst eine Gefährdung entsteht. In dem Sinne muss man also der anderen Spur Vorrang gewehren.

Wie weit willst Du denn diesen Vorrang ausdehnen ?

Es ist doch klar, eine Gefährdung muss ausgeschlossen werden, deshalb oberste Sorgfalt vor und beim wechseln.

Ist eine Gefährdung ausgeschlossen darf gewechslt werden, auch wenn jetzt jemand das Gas lupfen müsste oder leicht bremsen muss.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wozu muss man den Fahrstreifenwechsel dann mit einem Blinker ankündigen und sich mehrmals mit Schulterblick etc. vergewissern, dass nichts kommt? Man kann nicht einfach rüber, weil sonst eine Gefährdung entsteht. In dem Sinne muss man also der anderen Spur Vorrang gewehren.

Nein, man muss in diesem Sinne eben keinen Vorrang gewähren sondern eine Gefährdung (und zwar eine konkrete, keine abstrakte) ausschliessen.

Es ging mir aber um deine Formulierung der durchgehenden Fahrspur, die so in der STVO schlicht nicht existiert, die aber immer wieder vorgebracht wird um das vermeintliche Recht des auf der linken Spur fahrenden zu stützen. Trenn das doch bitte mal von dem Thema Gefährdung. Der Fahrer auf der linken Spur hat keine Vorfahrt nur weil er links fährt. Und schon gar nicht ist die linke Spur eine durchgehende und die rechte nicht.

Wenn man Formulierungen vorbringt, die nach Gesetzestext klingen, dann sollten diese sich im Gesetz auch finden lassen. Es nervt einfach, dass dieses Formulierung immer wieder in einem vollkommen falschen Zusammenhang vorgebracht wird.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wozu muss man den Fahrstreifenwechsel dann mit einem Blinker ankündigen und sich mehrmals mit Schulterblick etc. vergewissern, dass nichts kommt? Man kann nicht einfach rüber, weil sonst eine Gefährdung entsteht. In dem Sinne muss man also der anderen Spur Vorrang gewehren.

Wie weit willst Du denn diesen Vorrang ausdehnen ?
Es ist doch klar, eine Gefährdung muss ausgeschlossen weden, deshalb oberste Sorgfalt vor und beim wechseln.
Ist eine Gefährdung ausgeschlossen darf gewechslt werden, auch wenn jetzt jemand das Gas lupfen müsste oder leicht bremsen muss.

Was heißt hier ausdehen, die einen sagen das gäbe es garnicht und in gewisser weise gibt es ja diesen Vorrang ja doch, mehr sollte nicht klargestellt werden, denke ich.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Wie weit willst Du denn diesen Vorrang ausdehnen ?
Es ist doch klar, eine Gefährdung muss ausgeschlossen weden, deshalb oberste Sorgfalt vor und beim wechseln.
Ist eine Gefährdung ausgeschlossen darf gewechslt werden, auch wenn jetzt jemand das Gas lupfen müsste oder leicht bremsen muss.

Was heißt hier ausdehen, die einen sagen das gäbe es garnicht und in gewisser weise gibt es ja diesen Vorrang ja doch, mehr sollte nicht klargestellt werden, denke ich.

Ja es gibt einen Vorrang solange eine Gefährdung bzw. eine starke Behinderung besteht. Eine leichte Behinderung muss hingenommen werden.

Etwas anderes konnte ich hier noch nicht lesen.

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