Spurwechsel auf der BAB

Das Thema ist im "Sagt uns" gerade hochgekocht.

Ich mache hier einen neuen Thread dazu auf.

Ich bin immer noch der Auffassung, dass auf einer BAB ein Spurwechsel nach § 5 StVO erlaubt ist, solange ein von hinten anfliegender schneller VT nicht gefährdet wird:

Zitat:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...)

Gefährdung verboten - Behinderung erlaubt. Klar - die Grenze ist da zwischen nicht konkret benannt. Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.

Gegenmeinungen bitte mit Belegen (§§ - Urteile - etc.)

...

Auf Wunsch des TE ein Nachtrag:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Ich habe meinen Eingangsbeitrag leider so formuliert, dass es zu Missverständnissen kam. Das "bezogen auf sein Tempo" war so gemeint, dass der nachfolgende VT mit Lupfen des Gaspedals oder einer Bremsung weit schwächer als einer Gefahrenbremsung kein Problem hat, seinen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Und dass es in der Beurteilung der Stärke der Bremsung irgendwo einen Grenzbereich gibt, der nur im Einzelfall vor Gericht geklärt wird, ist auch von mir unbestritten.

Im Verlauf des Themas würde das mehrfach angesprochen. Aber das wird mittlerweile kaum noch jemand finden, der jetzt erstmalig das Thema liest.

Ich bitte darum, dass ein Mod das obrige noch in meinen Startbeitrag reinkopiert - am besten imho mit dem Zeitpunkt. Vielleicht bekommen wir dann ein wenig die Schärfe aus dem Fred.

( 31. 5. 12, 01:07 Uhr )

MfG

invisible_ghost

MOD

Beste Antwort im Thema

Es ist überaus simpel:

Bin ich als Langsamer unterwegs und im Zweifel über Entfernung und Geschwindigkeit meines herannahenden Hintermannes unterlasse ich den Spurwechsel und zeige die ggf. durch antippen der Bremse und/oder Blinker rechts an, somit hat der Schnellfahrer die Info, dass ich rechts bleibe und kann zügig an mir und meinem Vordermann vorbei, danach beginne ich mit dem Überholvorgang!

Bin ich hingegen der Schnelle und nähere ich einem potentiellen Spurwechselaspiranten, lupfe ich mein Gaspedal und bin für den Notfall bremsbereit. Froh und dankbar bin ich übrigens, wenn der Langsame mir mittels o.g. Kommunikation oder deutlicher verzögerung mitteilt, dass er mich bemerkt hat und nicht überholt...

Mir ist alleridngs schleierhaft warum man hierfür Paragraphenreiterei betreiben muss...😕

Mit ein wenig good-will und gesundem Menschenverstand klappt es noch immer am besten!

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Doch, der durchgängie Fahrstreifen hat Vorfahrt. Ein Spurwechsel darf nicht vollzogen werden, wenn dadurch der Verkehr des durchgängigen Fahrstreifens behindert oder gar gefährdet wird.

Gefährdung muss ausgeschlossen werden, klar, versteht jeder.

Ich habe gestern 2 mal Links eingesetz in dem klipp und klar steht das der Schnellere auf der linken Spur Geschwindigkeitsabbau im Rahmen eines normalen Bremsvorganges dulden muss., was Du sicherlich als Behinderung siehst.

Und im Sinne eines zügigen vorankommens für alle VTs ist das auch gut so.

Und im übrigen, die Mentalität vieler "Schnellfahrer" erst gar nicht auf die rechte Spur zu wechseln um sich bestimmte Vorteile zu sichern, ist auch die Ursache dafür manch VT der das Rechtsfahrgebot beachtet nicht mehr einsieht ständig den Doofen zu spielen.

Hier noch mal der Link, weil ich ja ein Guter bin.
Klick

Derselbe § gilt aber auch für Den auf der linken Spur und wenn er stur seinen vermeindlichen Vorrang durchsetzen will behindert er möglicherweise den potentiellen Spurwechsler unnötigerweise.

Übrigens deckt dieser Paragraph durchaus das ein Spurwechsel dazu führt das ein Schnellerer verzögern muß, denn wenn es sich nicht vermeiden lässt das man riskiert das Einer bremsen muß weil man die Spur wechselt kann das eine unvermeidliche Behinderung sein, zb bei relativ dichtem Verkehr.
Die Gegenseite Rücksichtnahme gilt nun mal nicht nur für die Anderen sondern in erster Linie gilt sie sich selbst.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Derselbe § gilt aber auch für Den auf der linken Spur und wenn er stur seinen vermeindlichen Vorrang durchsetzen will behindert er möglicherweise den potentiellen Spurwechsler unnötigerweise.

Das habe ich schon oft angeführt, danach hatte ich immer einige Bleikugel im Kopf.

Halten wir fest. Für den schnelleren auf dem durchgehenden Fahrstreifen gilt es §1 zu beachten. Für den Spurwechlser gilt es §1 und §7 Abs 5 zu beachten.

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Halten wir fest. Für den schnelleren auf dem durchgehenden Fahrstreifen gilt es §1 zu beachten. Für den Spurwechlser gilt es §1 und §7 Abs 5 zu beachten.

Das Rechtsfahrgebot muss auch beachtet werden, egal wie schnell der Linke ist.

Dann könnte es langsam stimmen.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


http://www.verkehrslexikon.de/Module/SpurWechsel.php

Die Seite ist mir bestens bekannt. Was davon soll Deine These unterstützen?

Zitat:

Zudem spricht allein schon §1 (2)dagegen.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Auch der ist mir geläufig.

Drehen wir es doch mal so rum: Der 200 Fahrer behindert den 130-Fahrer, der gerne mit seinem Tempo die LKW-Kolonne überholen möchte.

Ansonsten hast Du die "Umstände" völlig außen vor gelassen. Oder gehst Du nicht über einen Zebrastreifen, weil dann ein (oder viele) Autos bremsen müssen?

Wenn aus weiteren §§ der StVO ein bestimmtes Verhalten ausdrücklich nicht verboten ist, muss halt mal das mittlere Pedal zum Einsatz kommen. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ansonsten hast Du die "Umstände" völlig außen vor gelassen. Oder gehst Du nicht über einen Zebrastreifen, weil dann ein (oder viele) Autos bremsen müssen?

Wenn ein Fussgänger einen Zebrastreifen überquert hat er Vorrang, der Straßenverkehr muss bremsen bzw. anhalten um den Fussgänger nicht zu gefährden. Wenn jemand die Spur wechseln will, hat der durchgehende Fahrstreifen Vorrang und darf nicht gefährdet werden.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ansonsten hast Du die "Umstände" völlig außen vor gelassen. Oder gehst Du nicht über einen Zebrastreifen, weil dann ein (oder viele) Autos bremsen müssen?
Wenn ein Fussgänger einen Zebrastreifen überquert hat er Vorrang, der Straßenverkehr muss bremsen bzw. anhalten um den Fussgänger nicht zu gefährden. Wenn jemand die Spur wechseln will, hat der durchgehende Fahrstreifen Vorrang und darf nicht gefährdet werden.

Und wenn jemand einen Spurwechsel hinbekommt, ohne jemanden anders zu gefährden, fährt er auf der Spur. Mit der Situation müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer auch leben - und je nach Lage auch bremsen. 😁

Klar, darum schrieb ich ja bei beiden §1.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Doch, der durchgängie Fahrstreifen hat Vorfahrt. Ein Spurwechsel darf nicht vollzogen werden, wenn dadurch der Verkehr des durchgängigen Fahrstreifens behindert oder gar gefährdet wird.
Dann zeig mir mal den § mit der Behinderung. 😁

Sag mal musst du eigentlich jedem darlegen, daß deine Kenntnisse der StVO ziemlich rudimentär sind?

Was bildest du dir eigentlich ein?Deine Beiträge darfst du in Zukunft ohne mich in irgendeiner Weise auch nur zu erreichen, für dich selbst schreiben! >Ignore ist das einzige, was zu deinen Beiträgen passt!

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Dann zeig mir mal den § mit der Behinderung. 😁

Sag mal musst du eigentlich jedem darlegen, daß deine Kenntnisse der StVO ziemlich rudimentär sind?

Was bildest du dir eigentlich ein?Deine Beiträge darfst du in Zukunft ohne mich in irgendeiner Weise auch nur zu erreichen, für dich selbst schreiben! >Ignore ist das einzige, was zu deinen Beiträgen passt!

Lass mal, ich kenne mich in der StVO wohl besser aus als Du. 🙂

Den Beleg, das bei einem Spurwechsel eine Behinderung auszuschließen ist, hat noch keiner gebracht. Du kannst mich ignorieren - ist mir Wayne. Im realen Leben / Straßenverkehr bin ich bislang noch sehr gut klar gekommen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von wolf24


Sag mal musst du eigentlich jedem darlegen, daß deine Kenntnisse der StVO ziemlich rudimentär sind?

Was bildest du dir eigentlich ein?Deine Beiträge darfst du in Zukunft ohne mich in irgendeiner Weise auch nur zu erreichen, für dich selbst schreiben! >Ignore ist das einzige, was zu deinen Beiträgen passt!

Lass mal, ich kenne mich in der StVO wohl besser aus als Du. 🙂

Den Beleg, das bei einem Spurwechsel eine Behinderung auszuschließen ist, hat noch keiner gebracht. Du kannst mich ignorieren - ist mir Wayne. Im realen Leben / Straßenverkehr bin ich bislang noch sehr gut klar gekommen. 😁

Lies dir einfach nochmal Paragraph §1 (2) durch. Echt ein Trauerspiel, wie du krampfhast versuchst deinen Thread über mitlerweile 80 Seiten am Leben zu halten. §1 (2) und §7 (5). Mehr brauchts nicht. Das haben auch schon diverse andere Leute geschrieben, nur weil du es nicht verstehen willst, heißt es nicht, dass es nicht geregelt ist.

Das ist mir bestens bekannt. Ändert aber nichts daran, dass ein Spurwechsel ohne Gefährdung erlaubt ist. 😁

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Lass mal, ich kenne mich in der StVO wohl besser aus als Du. 🙂

Den Beleg, das bei einem Spurwechsel eine Behinderung auszuschließen ist, hat noch keiner gebracht. Du kannst mich ignorieren - ist mir Wayne. Im realen Leben / Straßenverkehr bin ich bislang noch sehr gut klar gekommen. 😁

Lies dir einfach nochmal Paragraph §1 (2) durch. Echt ein Trauerspiel, wie du krampfhast versuchst deinen Thread über mitlerweile 80 Seiten am Leben zu halten. §1 (2) und §7 (5). Mehr brauchts nicht. Das haben auch schon diverse andere Leute geschrieben, nur weil du es nicht verstehen willst, heißt es nicht, dass es nicht geregelt ist.

Ich stimme dir Fruchtzwerg zu, deshalb bleibt letztlich angesichts absoluter Lernresistenz und Verweigerung andere Standpunkte als die eigene zu akzeptieren nur eines übrig! Der Typ glaubt er sei im Recht.

Lassen wir es ihn glauben und ignorieren ihn und schon kann er mit seiner Geisterfahrermentalität weiter in die falsche Richtung düsen.

Nur ein Bitte, falls es dir schwer fällt zu glauben, daß dieser Typ wirklich unbelehrbar ist, zitiere ihn doch nicht noch, denn damit muss ich mir noch dessen Posts anschauen. Die sind einfach nur unterirdisch aberwissend! 😁

Gegenteilige Ansichten berechtigen noch lange nicht, den Gegenüber der Unwissenheit, Ignoranz oder sonstiger Defizite zu berechtigen!!!!!!

Ich darf insbesondere wolf24 bitten, sich diesbezüglich etwas zu mäßigen.

twindance/MT-Moderation

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