Spurwechsel auf der BAB

Das Thema ist im "Sagt uns" gerade hochgekocht.

Ich mache hier einen neuen Thread dazu auf.

Ich bin immer noch der Auffassung, dass auf einer BAB ein Spurwechsel nach § 5 StVO erlaubt ist, solange ein von hinten anfliegender schneller VT nicht gefährdet wird:

Zitat:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...)

Gefährdung verboten - Behinderung erlaubt. Klar - die Grenze ist da zwischen nicht konkret benannt. Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.

Gegenmeinungen bitte mit Belegen (§§ - Urteile - etc.)

...

Auf Wunsch des TE ein Nachtrag:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Ich habe meinen Eingangsbeitrag leider so formuliert, dass es zu Missverständnissen kam. Das "bezogen auf sein Tempo" war so gemeint, dass der nachfolgende VT mit Lupfen des Gaspedals oder einer Bremsung weit schwächer als einer Gefahrenbremsung kein Problem hat, seinen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Und dass es in der Beurteilung der Stärke der Bremsung irgendwo einen Grenzbereich gibt, der nur im Einzelfall vor Gericht geklärt wird, ist auch von mir unbestritten.

Im Verlauf des Themas würde das mehrfach angesprochen. Aber das wird mittlerweile kaum noch jemand finden, der jetzt erstmalig das Thema liest.

Ich bitte darum, dass ein Mod das obrige noch in meinen Startbeitrag reinkopiert - am besten imho mit dem Zeitpunkt. Vielleicht bekommen wir dann ein wenig die Schärfe aus dem Fred.

( 31. 5. 12, 01:07 Uhr )

MfG

invisible_ghost

MOD

Beste Antwort im Thema

Es ist überaus simpel:

Bin ich als Langsamer unterwegs und im Zweifel über Entfernung und Geschwindigkeit meines herannahenden Hintermannes unterlasse ich den Spurwechsel und zeige die ggf. durch antippen der Bremse und/oder Blinker rechts an, somit hat der Schnellfahrer die Info, dass ich rechts bleibe und kann zügig an mir und meinem Vordermann vorbei, danach beginne ich mit dem Überholvorgang!

Bin ich hingegen der Schnelle und nähere ich einem potentiellen Spurwechselaspiranten, lupfe ich mein Gaspedal und bin für den Notfall bremsbereit. Froh und dankbar bin ich übrigens, wenn der Langsame mir mittels o.g. Kommunikation oder deutlicher verzögerung mitteilt, dass er mich bemerkt hat und nicht überholt...

Mir ist alleridngs schleierhaft warum man hierfür Paragraphenreiterei betreiben muss...😕

Mit ein wenig good-will und gesundem Menschenverstand klappt es noch immer am besten!

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Zitat:

....
Also ich sehe in diesem §§ das es ums überholen und um einen Spurwechsel geht.

Wie sind Deine beiden gesetzlich getrennten Reglungen ?

Grundsaetzlich ist ein auffahren auf jemanden der ueberholt der fehler des auffahrenden. (anscheinsbeweis) Dazu gibts unzaehlige urteile.

Grundsaetzlich ist ein unfall bei einem spurwechsel, der fehler des spurwechslers. (anscheinsbeweis)
Dazu gibt es unzaehlige urteile.

Beides habe ich hinreichend belegt, natuerlich gibts ausnahmen.
Es ist nicht das selbe, unterschiedlich koennte es kaum geregelt sein.

3L

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

....
Also ich sehe in diesem §§ das es ums überholen und um einen Spurwechsel geht.

Wie sind Deine beiden gesetzlich getrennten Reglungen ?

Grundsaetzlich ist ein auffahren auf jemanden der ueberholt der fehler des auffahrenden. (anscheinsbeweis) Dazu gibts unzaehlige urteile.

Grundsaetzlich ist ein unfall bei einem spurwechsel, der fehler des spurwechslers. (anscheinsbeweis)
Dazu gibt es unzaehlige urteile.

Beides habe ich hinreichend belegt, natuerlich gibts ausnahmen.
Es ist nicht das selbe, unterschiedlich koennte es kaum geregelt sein.

3L

Nicht Gerichtsurteile mit Rechtssprechung durcheinanderbringen.

Rechtssprechung wird durch ausgespreochene Strafen bzw Geldbußen am besten dargelegt.

Haftungsverteilung und Schadensersatzklagen durch Gerichtsurteile.

Ist jedenfalls in den meisten Fällen so: StVo Verstöße stellt die Polizei fest an Ort und Stelle (Gericht verhandelt nur noch über Verhältnißmäßigkeit oder bei Einspruch), Haftungsverteilung legen Versicherungen, Anwälte und im Extremfall der Richter fest.

HTC

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

....
Also ich sehe in diesem §§ das es ums überholen und um einen Spurwechsel geht.

Wie sind Deine beiden gesetzlich getrennten Reglungen ?

Grundsaetzlich ist ein auffahren auf jemanden der ueberholt der fehler des auffahrenden. (anscheinsbeweis) Dazu gibts unzaehlige urteile.

Grundsaetzlich ist ein unfall bei einem spurwechsel, der fehler des spurwechslers. (anscheinsbeweis)
Dazu gibt es unzaehlige urteile.

Beides habe ich hinreichend belegt, natuerlich gibts ausnahmen.
Es ist nicht das selbe, unterschiedlich koennte es kaum geregelt sein.

3L

Sorry, nicht wieder mit dem auf die AB auffahren ankommen. Das ist ne andere Geschichte.

Nenne bitte wie Du angedeutet hast die unterschiedlichen §§ für die gesetzlichen Reglungen für den Spurwechsel und für das überholen !

Danke

Zitat:

Grundsaetzlich ist ein unfall bei einem spurwechsel, der fehler des spurwechslers.

Auch um Unfälle die aus einer wirklichen Gefährdung heraus geschieht geht es hier nicht.

Da dürfte auch jedem klar sein was Recht und was Unrecht ist.

Es geht um..Zitat vom TE:

Zitat:

Ich bin immer noch der Auffassung, dass auf einer BAB ein Spurwechsel nach § 5 StVO erlaubt ist, solange ein von hinten anfliegender schneller VT nicht gefährdet wird:

Also Spurwechsel ohne Gefährdung.

Eine Gefährdung ist lt. Definition eine Situation in der es zum Beinaheunfall kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Nenne bitte wie Du angedeutet hast die unterschiedlichen §§ für die gesetzlichen Reglungen für den Spurwechsel und für das überholen !

Danke

Ich würde da nicht mehr drauf eingehen. Um so extreme Fälle ging es eingangs nicht und der Definition..

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


...dass der nachfolgende VT mit Lupfen des Gaspedals oder einer Bremsung weit schwächer als einer Gefahrenbremsung kein Problem hat, seinen Sicherheitsabstand einzuhalten.
Und dass es in der Beurteilung der Stärke der Bremsung irgendwo einen Grenzbereich gibt, der nur im Einzelfall vor Gericht geklärt wird, ist auch von mir unbestritten.

...haben mittlerweile die Meisten hier zugestimmt, u. a auch ein Verkehrspolizist.

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Grundsaetzlich ist ein auffahren auf jemanden der ueberholt der fehler des auffahrenden. (anscheinsbeweis) Dazu gibts unzaehlige urteile.

Grundsaetzlich ist ein unfall bei einem spurwechsel, der fehler des spurwechslers. (anscheinsbeweis)
Dazu gibt es unzaehlige urteile.

Beides habe ich hinreichend belegt, natuerlich gibts ausnahmen.
Es ist nicht das selbe, unterschiedlich koennte es kaum geregelt sein.

3L

Sorry, nicht wieder mit dem auf die AB auffahren ankommen. Das ist ne andere Geschichte.

Wir reden vom spurwechsel von rechts nach links zwecks ueberholen, also nicht reissverschluss, oder auffahrten.

Zitat:

Nenne bitte wie Du angedeutet hast die unterschiedlichen §§ für die gesetzlichen Reglungen für den Spurwechsel und für das überholen !

Danke

Habe ich jetzt keine zeit fuer, ich hatte das bereits mehrfach.

Im grunde steht es in §5.4 deutlich genug.

Urteile hatte ich auch viele schon gezeigt, gegensaetzliche beispiele lassen sich hingegen nicht finden. Obwohl ja andyB gestern meint er kennt eins mit 0% schuld fuer den spurwechsler. Da bin ich schon gespannt wie er das geschafft hat.

Ich bin auch nicht in der lage alle paar wochen alles moegliche nochmal rauszukramen fuer leute die ihre niederlagen nicht eingestehen wollen.

3L

@HTC, das ist richtig, aendert aber nichts an meiner aussage, oder ich habe es nicht ganz verstanden was du meinst. 🙂 Es gibt einen unteschied zwischen schuld und haftung, das meinst du richtig?

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Sorry, nicht wieder mit dem auf die AB auffahren ankommen. Das ist ne andere Geschichte.

Wir reden vom spurwechsel von rechts nach links zwecks ueberholen, also nicht reissverschluss, oder auffahrten.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Nenne bitte wie Du angedeutet hast die unterschiedlichen §§ für die gesetzlichen Reglungen für den Spurwechsel und für das überholen !

Danke

Habe ich jetzt keine zeit fuer, ich hatte das bereits mehrfach.
Im grunde steht es in §5.4 deutlich genug.
Urteile hatte ich auch viele schon gezeigt, gegensaetzliche beispiele lassen sich hingegen nicht finden. Obwohl ja andyB gestern meint er kennt eins mit 0% schuld fuer den spurwechsler. Da bin ich schon gespannt wie er das geschafft hat.

Ich bin auch nicht in der lage alle paar wochen alles moegliche nochmal rauszukramen fuer leute die ihre niederlagen nicht eingestehen wollen.

3L

@HTC, das ist richtig, aendert aber nichts an meiner aussage, oder ich habe es nicht ganz verstanden was du meinst. 🙂 Es gibt einen unteschied zwischen schuld und haftung, das meinst du richtig?

Langsam Langsam, §5.4 ist mein Standpunkt. Du jetzt bitte die getrennte Reglung auf die Du bestehst. Wenn Du gerade keine Zeit hast dann halt morgen. Ich bin gespannt, erwarte allerding nichts.

Zitat:

Ich bin auch nicht in der lage alle paar wochen alles moegliche nochmal rauszukramen fuer leute die ihre niederlagen nicht eingestehen wollen.

Geht es Dir um Gewinne und Niederlagen ? Woran erkennst Du gerade meine Niederlage ? Ich poste Tatsachen Du nichts und ich habe verloren.

Ja , so kenne ich Dich.

Also bitte die getrennten gesetzlichen Reglungen von Spurwechsel und überholen, wenn der §5 es alleine nicht regelt !

Ich meinte nur deine Ergänzung mit den Urteilen:

Es sind Gesetze, die das festlegen, nicht die Urteile...

Aber ich denke, daß wir wieder mal alle das gleiche meinen, nicht ganz so gleich ausdrücken und dann das Geschriebene falsch interpretieren 🙂

HTC

Zitat:

Original geschrieben von HTC


Ich meinte nur deine Ergänzung mit den Urteilen:

Es sind Gesetze, die das festlegen, nicht die Urteile...

Aber ich denke, daß wir wieder mal alle das gleiche meinen, nicht ganz so gleich ausdrücken und dann das Geschriebene falsch interpretieren 🙂

HTC

soll ja schon vorgekommen sein. 🙂

willy

Zitat:

Original geschrieben von hoechst


Wer die Spuren wechselt, muss die Vorfahrt der Teilnehmer auf der Wunschspur achten und Sorgfalt walten lassen (gilt für beide Spuren )

Eine Vorfahrt in dem Sinne, dass er Andere sein Tempo auf jeden Fall beibehalten darf, gibt es in der StVO nicht.

Doch, der durchgängie Fahrstreifen hat Vorfahrt. Ein Spurwechsel darf nicht vollzogen werden, wenn dadurch der Verkehr des durchgängigen Fahrstreifens behindert oder gar gefährdet wird.

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von Luke1973


Jetzt interessiert mich aber doch auch die Rechtslage: Wo steht geschrieben, dass die linke Spur Vorfahrt vor der Rechten hat?
Da du ohnehin nur den Antworten Glauben schenkst, die dir passen, empfehle ich Dir die genauere Lektüre der StVO und falls du beim Lesen von Gesetzestexten Schwierigkeiten hast die Befragung eines sachkundigen Anwalts oder die Lektüre von Urteilssammlungen.

Ach nee. Dann gib mal den / die §§ und entsprechende Urteile. Mehr als heiße Luft ist es nicht, was Du gerade von Dir gibst.

Zitat:

Unabhängig davon gibt es auch für dich hoffentlich ein gut entwickeltes Selbstschutzsystem, vorausschauendes Fahren, mehrmaliges Benutzen des Rückspiegels und ne entsprechende Kalkulation und Überlegung ob es wirklich sinnvoll und fair ist, jemanden von 180 auf 110 runterbremsen zu lassen, nur weil du denkst, "huch mir fällt gerade die Rechtslage nicht ein, soll der halt bremsen!"

Anders: Einer von uns muss bremsen. Mir ist die Rechtslage bekannt. Diesmal ist es der Andere. Und den Rest beherrsche ich auch.

Zitat:

Dem Ichty ist einfach nicht zu helfen, sein Standpunkt ist einfach nur wenig sozial und wenig angepasst! Ob er dumm ist, darüber mache ich keine Aussage, aber seinen Standpunkt dürfte er bei mir, wäre ich sein MPU Gutachter, nicht bringen! Mir kämen da erhebliche Zweifel an seiner Einstellung zum Straßenverkehr! 😁

Man gut dass von der MPU-Geschichte sowas von keine Ahnung hast. Bevor es dazu kommt, müssten erstmal erheblich Verkehrsverstöße vorliegen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


Eigentlich zeigt einem die Diskussionen hier und im anderen Thread, der nun geschlossen ist, sehr schön wie manche Fahrer ticken. Da wird ernsthaft vorausgesetzt, dass man die linke Spur bis zum Horizont freizuhalten hat, damit man seine Wunschgeschwindigkeit ungestört fahren kann. Lächerlich.. Zumindest weiß man nun, was diesen Typus Fahrer so umtreibt, wenn mal wieder so ein Linke-Spur-Pächter seine Drohkulisse aufbaut..

Die Eingangsfrage hier wurde ja schon von einem hier mitschreibenden Polizisten beantwortet, vielleicht sollte ich den Beitrag noch einmal zitieren?

Auch der mitschreibende Polizist konnte und kann nichts andereres sagen, als das, was die StVO hergibt: Wenn der Überholende durch meinen Spurwechsel gefährdet wird, hat der Spurwechsel zu unterbleiben! BASTA!

Den Unterschied zwischen Gefährdung und Behinderung hast Du wohl immer noch nicht verstanden? 😕

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

....
Also ich sehe in diesem §§ das es ums überholen und um einen Spurwechsel geht.

Wie sind Deine beiden gesetzlich getrennten Reglungen ?

Grundsaetzlich ist ein auffahren auf jemanden der ueberholt der fehler des auffahrenden. (anscheinsbeweis) Dazu gibts unzaehlige urteile.

Grundsaetzlich ist ein unfall bei einem spurwechsel, der fehler des spurwechslers. (anscheinsbeweis)
Dazu gibt es unzaehlige urteile.

Beides habe ich hinreichend belegt, natuerlich gibts ausnahmen.
Es ist nicht das selbe, unterschiedlich koennte es kaum geregelt sein.

3L

Bei einem Spurwechsel, nicht eine halbe Minute später...

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Doch, der durchgängie Fahrstreifen hat Vorfahrt. Ein Spurwechsel darf nicht vollzogen werden, wenn dadurch der Verkehr des durchgängigen Fahrstreifens behindert oder gar gefährdet wird.

Dann zeig mir mal den § mit der Behinderung. 😁

http://www.verkehrslexikon.de/Module/SpurWechsel.php

Zudem spricht allein schon §1 (2)dagegen.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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