Spurwechsel auf der BAB

Das Thema ist im "Sagt uns" gerade hochgekocht.

Ich mache hier einen neuen Thread dazu auf.

Ich bin immer noch der Auffassung, dass auf einer BAB ein Spurwechsel nach § 5 StVO erlaubt ist, solange ein von hinten anfliegender schneller VT nicht gefährdet wird:

Zitat:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...)

Gefährdung verboten - Behinderung erlaubt. Klar - die Grenze ist da zwischen nicht konkret benannt. Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.

Gegenmeinungen bitte mit Belegen (§§ - Urteile - etc.)

...

Auf Wunsch des TE ein Nachtrag:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Ich habe meinen Eingangsbeitrag leider so formuliert, dass es zu Missverständnissen kam. Das "bezogen auf sein Tempo" war so gemeint, dass der nachfolgende VT mit Lupfen des Gaspedals oder einer Bremsung weit schwächer als einer Gefahrenbremsung kein Problem hat, seinen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Und dass es in der Beurteilung der Stärke der Bremsung irgendwo einen Grenzbereich gibt, der nur im Einzelfall vor Gericht geklärt wird, ist auch von mir unbestritten.

Im Verlauf des Themas würde das mehrfach angesprochen. Aber das wird mittlerweile kaum noch jemand finden, der jetzt erstmalig das Thema liest.

Ich bitte darum, dass ein Mod das obrige noch in meinen Startbeitrag reinkopiert - am besten imho mit dem Zeitpunkt. Vielleicht bekommen wir dann ein wenig die Schärfe aus dem Fred.

( 31. 5. 12, 01:07 Uhr )

MfG

invisible_ghost

MOD

Beste Antwort im Thema

Es ist überaus simpel:

Bin ich als Langsamer unterwegs und im Zweifel über Entfernung und Geschwindigkeit meines herannahenden Hintermannes unterlasse ich den Spurwechsel und zeige die ggf. durch antippen der Bremse und/oder Blinker rechts an, somit hat der Schnellfahrer die Info, dass ich rechts bleibe und kann zügig an mir und meinem Vordermann vorbei, danach beginne ich mit dem Überholvorgang!

Bin ich hingegen der Schnelle und nähere ich einem potentiellen Spurwechselaspiranten, lupfe ich mein Gaspedal und bin für den Notfall bremsbereit. Froh und dankbar bin ich übrigens, wenn der Langsame mir mittels o.g. Kommunikation oder deutlicher verzögerung mitteilt, dass er mich bemerkt hat und nicht überholt...

Mir ist alleridngs schleierhaft warum man hierfür Paragraphenreiterei betreiben muss...😕

Mit ein wenig good-will und gesundem Menschenverstand klappt es noch immer am besten!

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Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Das ist im Prinzip auch richtig, gibt es einen Grund zu bremsen muss gebremst werden. Das gillt für alle VTs.

Das besagt nur du hast die prinzipien der STVO nicht verstanden.
Auch wenn 2 autos durch bremsen ein problem loesen koennten ist es, zum glueck und zum vorteil aller, meist so geloest das eins auf dem gas bleibt und das andere bremst.
Das foerdert den verkehrsfluss und erhoet die sicherheit.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Es ist nicht gestattet durch eine unterlassene bzw. bewusst zu spät eingeleitete Bremsung eine Drohkulisse auf zu bauen.

Sag mal gehts noch?
Es ist nicht gestattet andere zum bremsen zu noetigen indem man vorschriften missachtet. Das ist nummer eins und der fehler beim zu knappen spurwechsel. Weshalb die schuldfrage auch eindeutig ist.
§1, auf den du dich hier offensichtlich berufst, ist nicht die mulitplikation der STVO mit -1!
Natuerlich vermeidet man unfaelle auch dann wenn andere sich falsch verhalten, aber das ist doch erst in zweiter linie wichtig, zunaechst hat der spurwechsel zu unterbleiben wenn nicht ausgeschlossen werden kann das andere einer gefaehrdung unterliegen, also zum beispiel unvermittelt bremsen muessen.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Im Prinzip geht es ja hier um den Spurwechsel. Dieser ist gestattet solange aus ihm keine Gefährdung anderer entsteht,

gefaehrdung ausgeschlossen werden kann, das ist was anderes.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

eine leichte Behinderung ist zu dulden und meist unvermeidbar

ist vermeidbar, den ganze spurwechsel ist uebrigens ganz leicht vermeidbar.
Im uebrigen kannst du niemals eine gefhaerdung ausschliessen wenn du andere behinderst.

Nochmal: Fehler machen alle, wir sind immer auf die kooperation der anderen angewiesen die eigene fehler ausbuegeln. Aber mit vorsatz andere behindern ist deswegen noch lange nicht _richtig_ oder STVO konform. Auch dann nicht wenn man sich leicht rausluegen kann aus der geschichte.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

im Sinne eines fließenden Verkehrs für alle Vts.

3L

Ich glaube Dein Verständnissproblem hat wieder zugeschlagen. Dabei schreibe ich doch nun schon kurz und in ganzen Sätzen.

Zitat:

Es ist nicht gestattet andere zum bremsen zu noetigen indem man vorschriften missachtet

Wo habe ich zum Beispiel das Gegenteil behauptet ?

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Es ist nicht gestattet andere zum bremsen zu noetigen indem man vorschriften missachtet

Wo habe ich zum Beispiel das Gegenteil behauptet ?

Das ist im Prinzip auch richtig, gibt es einen Grund zu bremsen muss gebremst werden. Das gillt für alle VTs.

Da wir ueber spurwechsel spreche, sehe ich das natuerlich im begzug auf den spurwechsel. 🙂
Das war von dir sicher so gemeint, und ist falsch.

willy

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser



Zitat:

Original geschrieben von wolf24


ch der mitschreibende Polizist konnte und kann nichts andereres sagen, als das, was die StVO hergibt: Wenn der Überholende durch meinen Spurwechsel gefährdet wird, hat der Spurwechsel zu unterbleiben! BASTA!
Nichts anderes schrieb der freundliche Helfer und dem stimme ich zu. 🙄 Was soll die Einlassung?

Es sollte eine Konkretisierung eines von dir nicht dargestellten Zitats sein! Schließlich habe ich keine Lust eine leere Aussage durch durchblättern von X-Seiten mit Inhalt füllen zu müssen.

Von einem fairen Diskussionsstil erwarte ich, daß Quellen wenigstens ansatzweise zitiert werden.

Darüber hinaus habe ich die sachliche Lage, die bei deinem Post nicht wirklich klar war, zitiert. Für mich erweckte dein Post den Eindruck, als ob du oder der Polizist, der Auffassung wäre, daß der in seiner Spur fahrende, Schnellere in jedem Fall bremsen müsste, enthalten.

Habe ich deine Frage hiermit hinreichend beantwortet? 😁

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


Nichts anderes schrieb der freundliche Helfer und dem stimme ich zu. 🙄 Was soll die Einlassung?

Es sollte eine Konkretisierung eines von dir nicht dargestellten Zitats sein! Schließlich habe ich keine Lust eine leere Aussage durch durchblättern von X-Seiten mit Inhalt füllen zu müssen.

Die Quelle habe ich in einem früheren Beitrag bereits zitiert. Es ist müßig, das für manche Probanden immer wieder tun zu müssen.

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Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Wo habe ich zum Beispiel das Gegenteil behauptet ?


Das ist im Prinzip auch richtig, gibt es einen Grund zu bremsen muss gebremst werden. Das gillt für alle VTs.

Da wir ueber spurwechsel spreche, sehe ich das natuerlich im begzug auf den spurwechsel. 🙂
Das war von dir sicher so gemeint, und ist falsch.

willy

Ich habe keinen Bock mit Dir drüber zu diskutieren was Du verstehst oder nicht.Du willst eh nur verstehen was in Deine Gesinnung passt. Da mich hier der Großteil versteht, in der Regel nur Du nicht, muss ich mir keine Vorwürfe machen.

Ich wäre der letzte der Nötigung begrüßt.
Wie gesagt, das Verständnisproblem liegt auf Deiner Seite.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Es ist nicht gestattet durch eine unterlassene bzw. bewusst zu spät eingeleitete Bremsung eine Drohkulisse auf zu bauen.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Sag mal gehts noch?
Es ist nicht gestattet andere zum bremsen zu noetigen indem man vorschriften missachtet. Das ist nummer eins und der fehler beim zu knappen spurwechsel. Weshalb die schuldfrage auch eindeutig ist.
§1, auf den du dich hier offensichtlich berufst, ist nicht die mulitplikation der STVO mit -1!
Natuerlich vermeidet man unfaelle auch dann wenn andere sich falsch verhalten, aber das ist doch erst in zweiter linie wichtig, zunaechst hat der spurwechsel zu unterbleiben wenn nicht ausgeschlossen werden kann das andere einer gefaehrdung unterliegen, also zum beispiel unvermittelt bremsen muessen.

Ich habe die Diedicke1300 ganz anders verstanden. Beispiel: Digibär fährt 130 auf der mittleren Spur und läuft auf langsamere Fahrzeuge auf. Links nähert sich in drei Kilometer Entfernung ein schnelleres Fahrzeug. Ich wechsle auf die - ansonsten leere - linke Spur, um die laaaange Fahrzeugkolonne mit der von mir gewählten Reisegeschwindigkeit 130 zu überholen. Das schnelle Fahrzeug nähert sich und könnte durch Gaswegnehmen die Situation bereinigen. Stattdessen wird duch unverminderte Geschwindigkeit bis zum Schluß und starkes Bremsen kurz vor dem Hindernis (meine Wenigkeit) eine Drohgebärde aufgebaut und eine Gefährdung gebastelt, weil man ja stark bremsen mußte... So habe ich es verstanden und auch schon selbst erlebt.

Zitat:

Original geschrieben von digibär



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Es ist nicht gestattet durch eine unterlassene bzw. bewusst zu spät eingeleitete Bremsung eine Drohkulisse auf zu bauen.
Ich habe die Diedicke1300 ganz anders verstanden. Beispiel: Digibär fährt 130 auf der mittleren Spur und läuft auf langsamere Fahrzeuge auf. Links nähert sich in drei Kilometer Entfernung ein schnelleres Fahrzeug. Ich wechsle auf die - ansonsten leere - linke Spur, um die laaaange Fahrzeugkolonne mit der von mir gewählten Reisegeschwindigkeit 130 zu überholen. Das schnelle Fahrzeug nähert sich und könnte durch Gaswegnehmen die Situation bereinigen. Stattdessen wird duch unverminderte Geschwindigkeit bis zum Schluß und starkes Bremsen kurz vor dem Hindernis (meine Wenigkeit) eine Drohgebärde aufgebaut und eine Gefährdung gebastelt, weil man ja stark bremsen mußte... So habe ich es verstanden und auch schon selbst erlebt.

Danke, Du hast richtig verstanden.

Ich wusste das es nicht schwer zu verstehen sein wird.

Aber es ist natürlich im Sinne von 3L eine Meinung die ihm selbst nicht passt mit erfundenen Extremen ins unglaubwürde zu ziehen und dem anderen User eine gewisse Portion unfainess zu unterstellen.

Das hat System.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Das hat System.

...und wird hier leider geduldet. Schade drum.

Zitat:

Original geschrieben von digibär



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Es ist nicht gestattet durch eine unterlassene bzw. bewusst zu spät eingeleitete Bremsung eine Drohkulisse auf zu bauen.
Ich habe die Diedicke1300 ganz anders verstanden. Beispiel: Digibär fährt 130 auf der mittleren Spur und läuft auf langsamere Fahrzeuge auf. Links nähert sich in drei Kilometer Entfernung ein schnelleres Fahrzeug. Ich wechsle auf die - ansonsten leere - linke Spur, um die laaaange Fahrzeugkolonne mit der von mir gewählten Reisegeschwindigkeit 130 zu überholen. Das schnelle Fahrzeug nähert sich und könnte durch Gaswegnehmen die Situation bereinigen. Stattdessen wird duch unverminderte Geschwindigkeit bis zum Schluß und starkes Bremsen kurz vor dem Hindernis (meine Wenigkeit) eine Drohgebärde aufgebaut und eine Gefährdung gebastelt, weil man ja stark bremsen mußte... So habe ich es verstanden und auch schon selbst erlebt.

Das thema ist spurwechsel, du sprichst von unvermeidlichen behinderungen beim ueberholen.

Das sind zwei unterschiedliche dinge die auch vom gesetzgeber

voellig anders

geregelt sind. Auch bei der schuldfrage. Da ist nichmal aehnlich, sondern gegensaetzlich geregelt.

Leider wird das hier oft durcheinander gebracht, das fehlverhalten auf der einen seite, wird mit verkehrsrelgen die das andere betreffen begruendet. Das ist natuerlich grob falsch, man koennte schon ein sytem dahinter vermuten. 🙂

3L

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser



Zitat:

Original geschrieben von wolf24


Es sollte eine Konkretisierung eines von dir nicht dargestellten Zitats sein! Schließlich habe ich keine Lust eine leere Aussage durch durchblättern von X-Seiten mit Inhalt füllen zu müssen.

Die Quelle habe ich in einem früheren Beitrag bereits zitiert. Es ist müßig, das für manche Probanden immer wieder tun zu müssen.

Tja, dann brauchst du dich nicht darüber zu mokieren, daß ich es mir genauso einfach wie du mache! 😁

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von digibär


Ich habe die Diedicke1300 ganz anders verstanden. Beispiel: Digibär fährt 130 auf der mittleren Spur und läuft auf langsamere Fahrzeuge auf. Links nähert sich in drei Kilometer Entfernung ein schnelleres Fahrzeug. Ich wechsle auf die - ansonsten leere - linke Spur, um die laaaange Fahrzeugkolonne mit der von mir gewählten Reisegeschwindigkeit 130 zu überholen. Das schnelle Fahrzeug nähert sich und könnte durch Gaswegnehmen die Situation bereinigen. Stattdessen wird duch unverminderte Geschwindigkeit bis zum Schluß und starkes Bremsen kurz vor dem Hindernis (meine Wenigkeit) eine Drohgebärde aufgebaut und eine Gefährdung gebastelt, weil man ja stark bremsen mußte... So habe ich es verstanden und auch schon selbst erlebt.

Das thema ist spurwechsel, du sprichst von unvermeidlichen behinderungen beim ueberholen.
Das sind zwei unterschiedliche dinge die auch vom gesetzgeber voellig anders geregelt sind. Auch bei der schuldfrage. Da ist nichmal aehnlich, sondern gegensaetzlich geregelt.

Leider wird das hier oft durcheinander gebracht, das fehlverhalten auf der einen seite, wird mit verkehrsrelgen die das andere betreffen begruendet. Das ist natuerlich grob falsch, man koennte schon ein sytem dahinter vermuten. 🙂

3L

Kurz gesagt, der Fehler des Einen, gibt dem Anderen nicht das Recht, ebenfalls nen Fehler zu machen!

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von digibär


Ich habe die Diedicke1300 ganz anders verstanden. Beispiel: Digibär fährt 130 auf der mittleren Spur und läuft auf langsamere Fahrzeuge auf. Links nähert sich in drei Kilometer Entfernung ein schnelleres Fahrzeug. Ich wechsle auf die - ansonsten leere - linke Spur, um die laaaange Fahrzeugkolonne mit der von mir gewählten Reisegeschwindigkeit 130 zu überholen. Das schnelle Fahrzeug nähert sich und könnte durch Gaswegnehmen die Situation bereinigen. Stattdessen wird duch unverminderte Geschwindigkeit bis zum Schluß und starkes Bremsen kurz vor dem Hindernis (meine Wenigkeit) eine Drohgebärde aufgebaut und eine Gefährdung gebastelt, weil man ja stark bremsen mußte... So habe ich es verstanden und auch schon selbst erlebt.

Das thema ist spurwechsel, du sprichst von unvermeidlichen behinderungen beim ueberholen.
Das sind zwei unterschiedliche dinge 3L

Ein Überholvorgang beginnt in der Regel mit einem Spurwechsel.

Falls Du das nicht bestätigen kannst outest Du Dich als Dauerlinksfahrer, für diese ist ein Spurwechsel nur beim aufahren und abfahren von der AB nötig.

Spurwechsel und Überholen sind im Zusammenhang zu sehen.

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Das thema ist spurwechsel, du sprichst von unvermeidlichen behinderungen beim ueberholen.
Das sind zwei unterschiedliche dinge die auch vom gesetzgeber voellig anders geregelt sind. Auch bei der schuldfrage. Da ist nichmal aehnlich, sondern gegensaetzlich geregelt.

Leider wird das hier oft durcheinander gebracht, das fehlverhalten auf der einen seite, wird mit verkehrsrelgen die das andere betreffen begruendet. Das ist natuerlich grob falsch, man koennte schon ein sytem dahinter vermuten. 🙂

3L

Kurz gesagt, der Fehler des Einen, gibt dem Anderen nicht das Recht, ebenfalls nen Fehler zu machen!

Stimmt.

Zumal vermeindliche "Fehler" keine Fehler sind sondern eine vorsätzliche Handlung.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Das thema ist spurwechsel, du sprichst von unvermeidlichen behinderungen beim ueberholen.
Das sind zwei unterschiedliche dinge 3L

Ein Überholvorgang beginnt in der Regel mit einem Spurwechsel.
Falls Du das nicht bestätigen kannst outest Du Dich als Dauerlinksfahrer, für diese ist ein Spurwechsel nur beim aufahren und abfahren von der AB nötig.

Spurwechsel und Überholen sind im Zusammenhang zu sehen.

Mensch DD,

das hatten wir jetzt oft genug, es sind 2 verschiedene dinge mit unterschiedlichen gesetzlichen regelungen. Und zwar extrem unterschiedlich.

Bitte beachte die STVO antatt hier zu polemisieren.

3L

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ein Überholvorgang beginnt in der Regel mit einem Spurwechsel.
Falls Du das nicht bestätigen kannst outest Du Dich als Dauerlinksfahrer, für diese ist ein Spurwechsel nur beim aufahren und abfahren von der AB nötig.

Spurwechsel und Überholen sind im Zusammenhang zu sehen.

Mensch DD,
das hatten wir jetzt oft genug, es sind 2 verschiedene dinge mit unterschiedlichen gesetzlichen regelungen. Und zwar extrem unterschiedlich.
Bitte beachte die STVO antatt hier zu polemisieren.

3L

Schaffst Du einen Post ohne zu eine Unterstellung bzw. Beleidigung ?😁

Zitat:

§5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1.bei unklarer Verkehrslage oder

2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Also ich sehe in diesem §§ das es ums überholen und um einen Spurwechsel geht.

Wie sind Deine beiden gesetzlich getrennten Reglungen ?

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