Spurwechsel auf der BAB

Das Thema ist im "Sagt uns" gerade hochgekocht.

Ich mache hier einen neuen Thread dazu auf.

Ich bin immer noch der Auffassung, dass auf einer BAB ein Spurwechsel nach § 5 StVO erlaubt ist, solange ein von hinten anfliegender schneller VT nicht gefährdet wird:

Zitat:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...)

Gefährdung verboten - Behinderung erlaubt. Klar - die Grenze ist da zwischen nicht konkret benannt. Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.

Gegenmeinungen bitte mit Belegen (§§ - Urteile - etc.)

...

Auf Wunsch des TE ein Nachtrag:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Ich habe meinen Eingangsbeitrag leider so formuliert, dass es zu Missverständnissen kam. Das "bezogen auf sein Tempo" war so gemeint, dass der nachfolgende VT mit Lupfen des Gaspedals oder einer Bremsung weit schwächer als einer Gefahrenbremsung kein Problem hat, seinen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Und dass es in der Beurteilung der Stärke der Bremsung irgendwo einen Grenzbereich gibt, der nur im Einzelfall vor Gericht geklärt wird, ist auch von mir unbestritten.

Im Verlauf des Themas würde das mehrfach angesprochen. Aber das wird mittlerweile kaum noch jemand finden, der jetzt erstmalig das Thema liest.

Ich bitte darum, dass ein Mod das obrige noch in meinen Startbeitrag reinkopiert - am besten imho mit dem Zeitpunkt. Vielleicht bekommen wir dann ein wenig die Schärfe aus dem Fred.

( 31. 5. 12, 01:07 Uhr )

MfG

invisible_ghost

MOD

Beste Antwort im Thema

Es ist überaus simpel:

Bin ich als Langsamer unterwegs und im Zweifel über Entfernung und Geschwindigkeit meines herannahenden Hintermannes unterlasse ich den Spurwechsel und zeige die ggf. durch antippen der Bremse und/oder Blinker rechts an, somit hat der Schnellfahrer die Info, dass ich rechts bleibe und kann zügig an mir und meinem Vordermann vorbei, danach beginne ich mit dem Überholvorgang!

Bin ich hingegen der Schnelle und nähere ich einem potentiellen Spurwechselaspiranten, lupfe ich mein Gaspedal und bin für den Notfall bremsbereit. Froh und dankbar bin ich übrigens, wenn der Langsame mir mittels o.g. Kommunikation oder deutlicher verzögerung mitteilt, dass er mich bemerkt hat und nicht überholt...

Mir ist alleridngs schleierhaft warum man hierfür Paragraphenreiterei betreiben muss...😕

Mit ein wenig good-will und gesundem Menschenverstand klappt es noch immer am besten!

1387 weitere Antworten
1387 Antworten

Vielleicht hilft es:

RECHTSfahrgebot bei jeder Möglichkeit.
Links sind die Überholspuren
Überholen nur mit deutlichem Geschwindigkeitsüberschuss
Wer die Spuren wechselt, muss die Vorfahrt der Teilnehmer auf der Wunschspur achten und Sorgfalt walten lassen (gilt für beide Spuren )
Besonders bei Autobahneinfahrten: Die Autobahn hat Vorfahrt, nicht der Auffahrende 😉

Wer mir vor die Nase fährt, weil er träumt oder das vorsätzlich macht oder weil die Brille nicht auf der Nase ist, wird von mir genauso behandelt wie er sich das erbettelt hat. 😛

Zitat:

Original geschrieben von hoechst


Wer mir vor die Nase fährt, weil er träumt oder das vorsätzlich macht oder weil die Brille nicht auf der Nase ist, wird von mir genauso behandelt wie er sich das erbettelt hat. 😛

...begibst Dich somit auf ähnliches Niveau.

Das einzige vernünftige ist...sofort wieder Sicherheitsabstand herstellen und abwarten.

Zitat:

Original geschrieben von hoechst


Wer mir vor die Nase fährt, weil er träumt oder das vorsätzlich macht oder weil die Brille nicht auf der Nase ist, wird von mir genauso behandelt wie er sich das erbettelt hat. 😛

Dir ist sicher noch nie ein Fehler passiert. Oder doch? Hast dir sicher auch gleich gewuenscht eine richtig miese behandlung zu bekommen, so wie du es auch mit anderen machst? Schon schoen Oberlehrermaessig den anderen auf seinen Fehler hinweisen, damit er es sich auch merkt noch schoen mit Nachdruck. Schliesslich hat er ja gebettelt. 🙄

Eigentlich zeigt einem die Diskussionen hier und im anderen Thread, der nun geschlossen ist, sehr schön wie manche Fahrer ticken. Da wird ernsthaft vorausgesetzt, dass man die linke Spur bis zum Horizont freizuhalten hat, damit man seine Wunschgeschwindigkeit ungestört fahren kann. Lächerlich.. Zumindest weiß man nun, was diesen Typus Fahrer so umtreibt, wenn mal wieder so ein Linke-Spur-Pächter seine Drohkulisse aufbaut..

Die Eingangsfrage hier wurde ja schon von einem hier mitschreibenden Polizisten beantwortet, vielleicht sollte ich den Beitrag noch einmal zitieren?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Luke1973


Jetzt interessiert mich aber doch auch die Rechtslage: Wo steht geschrieben, dass die linke Spur Vorfahrt vor der Rechten hat?

Da du ohnehin nur den Antworten Glauben schenkst, die dir passen, empfehle ich Dir die genauere Lektüre der StVO und falls du beim Lesen von Gesetzestexten Schwierigkeiten hast die Befragung eines sachkundigen Anwalts oder die Lektüre von Urteilssammlungen.

Unabhängig davon gibt es auch für dich hoffentlich ein gut entwickeltes Selbstschutzsystem, vorausschauendes Fahren, mehrmaliges Benutzen des Rückspiegels und ne entsprechende Kalkulation und Überlegung ob es wirklich sinnvoll und fair ist, jemanden von 180 auf 110 runterbremsen zu lassen, nur weil du denkst, "huch mir fällt gerade die Rechtslage nicht ein, soll der halt bremsen!"

Dem Ichty ist einfach nicht zu helfen, sein Standpunkt ist einfach nur wenig sozial und wenig angepasst! Ob er dumm ist, darüber mache ich keine Aussage, aber seinen Standpunkt dürfte er bei mir, wäre ich sein MPU Gutachter, nicht bringen! Mir kämen da erhebliche Zweifel an seiner Einstellung zum Straßenverkehr! 😁

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


Eigentlich zeigt einem die Diskussionen hier und im anderen Thread, der nun geschlossen ist, sehr schön wie manche Fahrer ticken. Da wird ernsthaft vorausgesetzt, dass man die linke Spur bis zum Horizont freizuhalten hat, damit man seine Wunschgeschwindigkeit ungestört fahren kann. Lächerlich.. Zumindest weiß man nun, was diesen Typus Fahrer so umtreibt, wenn mal wieder so ein Linke-Spur-Pächter seine Drohkulisse aufbaut..

Die Eingangsfrage hier wurde ja schon von einem hier mitschreibenden Polizisten beantwortet, vielleicht sollte ich den Beitrag noch einmal zitieren?

Auch der mitschreibende Polizist konnte und kann nichts andereres sagen, als das, was die StVO hergibt: Wenn der Überholende durch meinen Spurwechsel gefährdet wird, hat der Spurwechsel zu unterbleiben! BASTA!

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


Die Eingangsfrage hier wurde ja schon von einem hier mitschreibenden Polizisten beantwortet, vielleicht sollte ich den Beitrag noch einmal zitieren?

Bringt nichts. Von den entsprechenden Personen wird ja abgestritten, dass dieser Mensch Polizist ist, weil natürlich nicht sein kann was nicht sein darf.

Schau die mal die Vorgehensweise dieser Klientel im Tempolimit-Thread an. Sobald jemand irgendwelche externen Quellen beibringt, die der eigenen Position zuwider läuft, so macht man sich nicht die Mühe, sich inhaltlich damit auseinander zu setzen. Nein, die Quelle wird sofort als unglaubwürdig eingestuft. Und gleichzeitig klopft man sich gegenseitig auf die Schulter, was für ein überlegenes Exemplar Mensch man doch sei, weil man ja ein Kämpfer für die persönliche Freiheit ist.

Was hier abläuft ist einfach nur erbärmlich. Wenn ich diesen und den Tempolimit-Thread lese, dann tue ich dies mit einer Mischung aus Belustigung und Entsetzen.

Ich verlinke mich mal selber.
Klick

Da steht alle leicht verständlich geschrieben, ohne wenn und aber und ohne rumgeeier.

Noch eine Definition einer Gefährdung. Da gehen die Ansichten ja auch weit auseinander.

Zitat:

Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung die im Einzelfall zu beurteilende Gefahr so nahe liegt, dass sie unmittelbar auf einen Unfall hindeutet, wenn keine plötzliche Wendung eintritt.

Quelle

Zitat:

Original geschrieben von wolf24


ch der mitschreibende Polizist konnte und kann nichts andereres sagen, als das, was die StVO hergibt: Wenn der Überholende durch meinen Spurwechsel gefährdet wird, hat der Spurwechsel zu unterbleiben! BASTA!

Nichts anderes schrieb der freundliche Helfer und dem stimme ich zu. 🙄 Was soll die Einlassung?

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser



Zitat:

Original geschrieben von wolf24


ch der mitschreibende Polizist konnte und kann nichts andereres sagen, als das, was die StVO hergibt: Wenn der Überholende durch meinen Spurwechsel gefährdet wird, hat der Spurwechsel zu unterbleiben! BASTA!
Nichts anderes schrieb der freundliche Helfer und dem stimme ich zu. 🙄 Was soll die Einlassung?

Weil ebenso manche suggerieren, der Überholende habe immer zu bremsen... gewisse Beiträge untermauern das...

Übrigens ist es wohl legitim, auch die Aussage eines Polizisten anzuzweifeln.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Weil ebenso manche suggerieren, der Überholende habe immer zu bremsen... gewisse Beiträge untermauern das...

Das ist im Prinzip auch richtig, gibt es einen Grund zu bremsen muss gebremst werden. Das gillt für alle VTs.

Es ist nicht gestattet durch eine unterlassene bzw. bewusst zu spät eingeleitete Bremsung eine Drohkulisse auf zu bauen.

Im Prinzip geht es ja hier um den Spurwechsel. Dieser ist gestattet solange aus ihm keine Gefährdung anderer entsteht, eine leichte Behinderung ist zu dulden und meist unvermeidbar im Sinne eines fließenden Verkehrs für alle Vts.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Weil ebenso manche suggerieren, der Überholende habe immer zu bremsen... gewisse Beiträge untermauern das...
Das ist im Prinzip auch richtig, gibt es einen Grund zu bremsen muss gebremst werden.
Es ist nicht gestattet durch eine unterlassene bzw. zu spät eingeleitete Bremsung eine Drohkulisse auf zu bauen.

Im Prinzip geht es ja hier um den Spurwechsel. Dieser ist gestattet solange aus ihm keine Gefährdung anderer entsteht, eine leichte Behinderung ist zu dulden und meist unvermeidbar im Sinne eines fließenden Verkehrs für alle Vts.

Das ist die eine Seite, hier gibt es aber auch Leute die stärkere Bremsungen des Überholenden für gerechtfertigt halten, das ist mein Verständnis für "immer zu bremsen".

Das Problem ist doch, die Hauptdiskutanten haben sich doch schon längst auf das richtige geeinigt, jedoch kommen weiter Sticheleien von gewissen Leuten oder neuen...

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Luke1973


Jetzt interessiert mich aber doch auch die Rechtslage: Wo steht geschrieben, dass die linke Spur Vorfahrt vor der Rechten hat?
Das steht in einer speziellen STVO nur für schnelle Linksfahrer.
Die aber bisher nie sagen konnten wie sie auf die linke Spur kamen ohne auch nur im Ansatz jemanden zu behindern.

Soso, du meinst jetzt ein spurwechsel, ohne andere zu behindern sei grundsaetzlich garnicht moeglich.

Ganz grosses kino wie sich der ein oder andere draengler (reindraengler) sich hier rechtfertigt. 😉

3L

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


Eigentlich zeigt einem die Diskussionen hier und im anderen Thread, der nun geschlossen ist, sehr schön wie manche Fahrer ticken. Da wird ernsthaft vorausgesetzt, dass man die linke Spur bis zum Horizont freizuhalten hat, damit man seine Wunschgeschwindigkeit ungestört fahren kann. Lächerlich.. Zumindest weiß man nun, was diesen Typus Fahrer so umtreibt, wenn mal wieder so ein Linke-Spur-Pächter seine Drohkulisse aufbaut..

Die Eingangsfrage hier wurde ja schon von einem hier mitschreibenden Polizisten beantwortet, vielleicht sollte ich den Beitrag noch einmal zitieren?

Auch der mitschreibende Polizist konnte und kann nichts andereres sagen, als das, was die StVO hergibt: Wenn der Überholende durch meinen Spurwechsel gefährdet wird, hat der Spurwechsel zu unterbleiben! BASTA!

Das ist noch viel zu sanft formuliert,

es muss eine gefaehrdung

ausgeschlossen

werden.

Das kannst du niemals wenn andere in unmittelbar bremsen muessen aufgrund deines spurwechsels.

Ich denke das ist das grosse verstaendnisproblem der draengler.
Es reicht nicht aus das eine gefaehrdung, konkret, nicht stattgefunden hat (im nachheinein). Sondern eine gefaehrdung muss ausgeschlossen sein. Das beinhaltet das andere suboptimal handeln und dennoch darf durch mein handeln keine gefaehrdung entstehen. Das ist wesentlich schaerfer....

Falls nichts passiert ist der nachweis des vorsatzes fast unmoeglich, niemand wird so dumm sein und sich real so aeussern wie es einige hier im forum machen. Passiert aber was ist generel der spurwechsler an einem spurwechsel unfall schuld. Auch das ist ein starker hinweis...

3L

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Weil ebenso manche suggerieren, der Überholende habe immer zu bremsen... gewisse Beiträge untermauern das...
Das ist im Prinzip auch richtig, gibt es einen Grund zu bremsen muss gebremst werden. Das gillt für alle VTs.

Das besagt nur du hast die prinzipien der STVO nicht verstanden.

Auch wenn 2 autos durch bremsen ein problem loesen koennten ist es, zum glueck und zum vorteil aller, meist so geloest das eins auf dem gas bleibt und das andere bremst.

Das foerdert den verkehrsfluss und erhoet die sicherheit.

Zitat:

Es ist nicht gestattet durch eine unterlassene bzw. bewusst zu spät eingeleitete Bremsung eine Drohkulisse auf zu bauen.

Sag mal gehts noch?

Es ist nicht gestattet andere zum bremsen zu noetigen indem man vorschriften missachtet. Das ist nummer eins und der fehler beim zu knappen spurwechsel. Weshalb die schuldfrage auch eindeutig ist.

§1, auf den du dich hier offensichtlich berufst, ist nicht die mulitplikation der STVO mit -1!

Natuerlich vermeidet man unfaelle auch dann wenn andere sich falsch verhalten, aber das ist doch erst in zweiter linie wichtig, zunaechst hat der spurwechsel zu unterbleiben wenn nicht ausgeschlossen werden kann das andere einer gefaehrdung unterliegen, also zum beispiel unvermittelt bremsen muessen.

Zitat:

Im Prinzip geht es ja hier um den Spurwechsel. Dieser ist gestattet solange aus ihm keine Gefährdung anderer entsteht,

gefaehrdung ausgeschlossen werden kann, das ist was anderes.

Zitat:

eine leichte Behinderung ist zu dulden und meist unvermeidbar

ist vermeidbar, den ganze spurwechsel ist uebrigens ganz leicht vermeidbar.

Im uebrigen kannst du niemals eine gefhaerdung ausschliessen wenn du andere behinderst.

Nochmal: Fehler machen alle, wir sind immer auf die kooperation der anderen angewiesen die eigene fehler ausbuegeln. Aber mit vorsatz andere behindern ist deswegen noch lange nicht _richtig_ oder STVO konform. Auch dann nicht wenn man sich leicht rausluegen kann aus der geschichte.

Zitat:

im Sinne eines fließenden Verkehrs für alle Vts.

3L

Deine Antwort
Ähnliche Themen