Spurwechsel auf der BAB
Das Thema ist im "Sagt uns" gerade hochgekocht.
Ich mache hier einen neuen Thread dazu auf.
Ich bin immer noch der Auffassung, dass auf einer BAB ein Spurwechsel nach § 5 StVO erlaubt ist, solange ein von hinten anfliegender schneller VT nicht gefährdet wird:
Zitat:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...)
Gefährdung verboten - Behinderung erlaubt. Klar - die Grenze ist da zwischen nicht konkret benannt. Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.
Gegenmeinungen bitte mit Belegen (§§ - Urteile - etc.)
...
Auf Wunsch des TE ein Nachtrag:
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich habe meinen Eingangsbeitrag leider so formuliert, dass es zu Missverständnissen kam. Das "bezogen auf sein Tempo" war so gemeint, dass der nachfolgende VT mit Lupfen des Gaspedals oder einer Bremsung weit schwächer als einer Gefahrenbremsung kein Problem hat, seinen Sicherheitsabstand einzuhalten.Und dass es in der Beurteilung der Stärke der Bremsung irgendwo einen Grenzbereich gibt, der nur im Einzelfall vor Gericht geklärt wird, ist auch von mir unbestritten.
Im Verlauf des Themas würde das mehrfach angesprochen. Aber das wird mittlerweile kaum noch jemand finden, der jetzt erstmalig das Thema liest.
Ich bitte darum, dass ein Mod das obrige noch in meinen Startbeitrag reinkopiert - am besten imho mit dem Zeitpunkt. Vielleicht bekommen wir dann ein wenig die Schärfe aus dem Fred.
( 31. 5. 12, 01:07 Uhr )
MfG
invisible_ghost
MOD
Beste Antwort im Thema
Es ist überaus simpel:
Bin ich als Langsamer unterwegs und im Zweifel über Entfernung und Geschwindigkeit meines herannahenden Hintermannes unterlasse ich den Spurwechsel und zeige die ggf. durch antippen der Bremse und/oder Blinker rechts an, somit hat der Schnellfahrer die Info, dass ich rechts bleibe und kann zügig an mir und meinem Vordermann vorbei, danach beginne ich mit dem Überholvorgang!
Bin ich hingegen der Schnelle und nähere ich einem potentiellen Spurwechselaspiranten, lupfe ich mein Gaspedal und bin für den Notfall bremsbereit. Froh und dankbar bin ich übrigens, wenn der Langsame mir mittels o.g. Kommunikation oder deutlicher verzögerung mitteilt, dass er mich bemerkt hat und nicht überholt...
Mir ist alleridngs schleierhaft warum man hierfür Paragraphenreiterei betreiben muss...😕
Mit ein wenig good-will und gesundem Menschenverstand klappt es noch immer am besten!
1387 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Du bist jetzt mal gaaanz großzügig und tust noch ne Sekunde drauf, na komm, machen wir glatt 5sec - stimmt so 😉 weil Du ja so großherzig bist und behauptest allen Ernstes, ein Ausschermanöver, welches dem Heranfahrenden eine solche Bremsung aufnötigt, sei NICHT gefährdend?Das hab ich doch HOFFENTLICH falsch verstanden, oder???
Das hast Du halbwegs richtig verstanden. Generell gilt: Wer auffährt, hat Schuld. Die Hauptgefährdung geht von demjenigen aus, der trotz 200 km/h nicht hinreichend bremsbereit ist.
Zur Frage der Haftung noch dieser Fall: Porsche 911 muss auf der linken Spur bei hoher Geschwindigkeit eine Notbremsung hinlegen, weil vor ihm ein BMW von der Mittelspur rüberzieht. Porsche gerät ins Schleudern, als Folge werden zwei Männer verletzt, die auf dem Seitenstreifen einen liegengebliebenen Opel reparieren. Der BMW-Fahrer fährt weiter und bleibt unerkannt. Bei der Haftung für die Unfallkosten hat sich der Bundesgerichtshof allein an den Porsche-Fahrer gehalten, der eigentlich unschuldig war. Begründung: Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Porsche-Fahrer mit Richtgeschwindigkeit gefahren wäre. (VI ZR 62/91)
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Bei dem, was Du eine - wie hier immer wieder behauptet wird - offenkundig rechtlich nicht ahnbare "leichte Bremsung" nennst, kriegen andere wohl schon blaue Flecken vom auslösenden Sicherheitsgurt...🙄...unglaublich...
Den Begriff "leichte Bremsung", den Du als Zitat in Anführungszeichen gesetzt hast, habe ich nie benutzt. Ich habe geschrieben und gemeint, dass fünf Sekunden dem Hinterherfahrenden locker ausreichen müssen, um unter den geschilderten Bedingungen einen Auffahrunfall zu verhindern.
Fünf Sekunden genügen, um einen ABS-Pkw mittels Vollbremsung von 116 km/h zum Stillstand zu bringen. Die "Schrecksekunde" ist bereits eingerechnet.
3,3 Sekunden genügen, um einen ABS-Pkw mittels Vollbremsung von 70 km/h zum Stillstand zu bringen. Die "Schrecksekunde" ist bereits eingerechnet.
Wenn also fünf Sekunden nicht genügen, um einen Wagen von 200 km/h um 70 km/h auf 130 km/h abzubremsen, liegt die Hauptschuld für den Auffahrunfall beim Auffahrenden, der zu spät gebremst hat.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
...
Generell gilt: Wer auffährt, hat Schuld. +
Ausser beim spurwechsel. Dann hat generell der spurchwechlser schuld. Das hatte ich hinreichend belegt.
Ich finde das jetzt polemisch von dir.
Entweder beschreibst du einen spurwechsel, dann ist der spurwechsler schuld.
Oder du sprichst, so zwischendurchmal, von auffahrunfaellen, oder auffahrunfaellen beim ueberholen. Dann bist du OT.
Man koennte also fast sagen,
wenn du situationen beschreibst bei denen der auffahrende generell schuld ist, dann bist du OT. 😁
Denn wir sprechen von spurwechseln und dabei ist der spurwechsler generell schuld.
Und ehrlich gesagt ich habs jetzt 1000 mal geschrieben, 100 mal belegt. Es ist schon ein bischen oed inzwischen oder?
Zitat:
...
Wenn also fünf Sekunden nicht genügen, um einen Wagen von 200 km/h um 70 km/h auf 130 km/h abzubremsen, liegt die Hauptschuld für den Auffahrunfall beim Auffahrenden, der zu spät gebremst hat.MfG, Tazio1935
Wenn nach einem spurwechsel unvermittelt (innerhalb weniger sekunden) gebremst werden muss, kommt der spurwechsler sicher nicht davon. Auch dann nicht wenn die andere spur ueber richtgeschwindigkeit unterwegs war.
willy
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Zitat:
Ausser beim spurwechsel. Dann hat generell der spurchwechlser schuld. Das hatte ich hinreichend belegt.
Aber auch nur in deinen Augen.
Wenn es 30 Sekunden nach dem Spurwechsel im Heck des Spurwechslers scheppert ist er schuld? Das mach mal einem Richter klar.😁
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Den Begriff "leichte Bremsung", den Du als Zitat in Anführungszeichen gesetzt hast, habe ich nie benutzt. Ich habe geschrieben und gemeint, dass fünf Sekunden dem Hinterherfahrenden locker ausreichen müssen, um unter den geschilderten Bedingungen einen Auffahrunfall zu verhindern.Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Bei dem, was Du eine - wie hier immer wieder behauptet wird - offenkundig rechtlich nicht ahnbare "leichte Bremsung" nennst, kriegen andere wohl schon blaue Flecken vom auslösenden Sicherheitsgurt...🙄...unglaublich...
Fünf Sekunden genügen, um einen ABS-Pkw mittels Vollbremsung von 116 km/h zum Stillstand zu bringen. Die "Schrecksekunde" ist bereits eingerechnet.
3,3 Sekunden genügen, um einen ABS-Pkw mittels Vollbremsung von 70 km/h zum Stillstand zu bringen. Die "Schrecksekunde" ist bereits eingerechnet.
....
Der Begriff "leichte Bremsung", den ich in Gänsefüßchen gesetzt habe (nicht Zitat, sonst hätte ich Zitat davorgeschrieben 😉 ) weil hier seit zig Seiten gezankt wird, was denn eine zumutbare leichte Bremsung ist, stammt aus div. Gerichtsurteilen zum Thema "Rausziehen", die ich hier nicht wieder alle rauskramen will, in denen sinngemäß davon ausgegangen wurde, dem Überholenden sei beim Ausscheren eines anderen TROTZ der Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel bei unklarer Verkehrslage eine LEICHTE Bremsung zuzumuten.
Jetzt kommst Du daher, und stellst Dich allen Ernstes hin, und meinst, man könne beim Spurwechsel jederzeit andere zur absoluten Notvollbremsung nötigen???
Damit kann man also eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs wirksam beim Spurwechsel ausschließen?
Nicht wirklich Dein Ernst oder???
Da kann ich nicht mehr drüber lachen, wenn das WIRKLICH Dein Ernst ist...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Aber auch nur in deinen Augen.Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Wenn es 30 Sekunden nach dem Spurwechsel im Heck des Spurwechslers scheppert ist er schuld? Das mach mal einem Richter klar.😁
Wenn es kein spurwechselunfall ist ist es ein auffahrunfall, das alleine entscheiden die gerichte. Ist es ein spurwechselunfall haben die spurwechsler schuld, da wird nicht gewuerfelt.
Das heisst umgekehrt, wenn hier jemand faelle konstruiert die am ende einen auffahrunfall beschreiben, dann ist er OT. 🙂
Das ist ja das geheimniss dieses threads, die linke spur hat generell vorrecht, oder der schreiber ist OT. 😁
Und waren das eben nicht 5 sekunden?
3L
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht -nicht jede andere Meinungen ist ot oder spam 😉!
Das stimmt natuerlich grundsaetzlich, aber worauf beziehst du dich jetzt? Ich kann die aussage grade nicht so wirklich einordnen.
willy
30 Sekunden nach Spurwechsel, langsam wird es dann echt lächerlich. Was wird denn hier als nächstes an den Haaren herbei gezogen, um ein unachtsammes und rücksichtsloses rausziehen auf der BAB zu rechtfertigen?
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das (Fettgedruckte) erweist sich als Käse. Können wir uns darauf einigen? 🙂Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Gefährdung verboten - Behinderung erlaubt. Klar - die Grenze ist da zwischen nicht konkret benannt. Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.
Ich will es mal so sagen: Ich habe mich da sicher unglücklich ausgedrückt. Mit dem
Zitat:
bezogen auf sein Tempo
meinte ich, dass der Schnellerfahrer mit Lupfen oder dezentem Bremsen problemlos den Sicherheitsabstand einhalten kann.
Den Fred habe ich in dem Kontext erstellt, dass hier das Gerücht umging, ein 300+ -Fahrer hätte Vorfahrt auf der linken Spur, selbst wenn er noch hunderte von Metern hinter einem 130-Fahrer entfernt ist, der vielleicht mal 30 LKW am Stück überholen muss, weil zwischen denen einfach keine Lücke ist. Stichwort war damals ein absolutes "gebremst wird rechts" (leicht überspitzt formuliert...)
Das wollte ich in der Absolutheit nicht stehenlassen.
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Jetzt kommst Du daher, und stellst Dich allen Ernstes hin, und meinst, man könne beim Spurwechsel jederzeit andere zur absoluten Notvollbremsung nötigen???Damit kann man also eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs wirksam beim Spurwechsel ausschließen?
Nicht wirklich Dein Ernst oder???
Nun mal nicht übertreiben. Eine "absolute Notvollbremsung" ist es nicht, wenn man zusätzlich zur tatsächlich benötigten Zeit noch rund 50 Prozent extra zum Bremsen zur Verfügung hat. Willst Du bestreiten, dass fünf Sekunden reichen, um durch ein rechtzeitiges Bremsmanöver den Unfall zum vermeiden? Kommt es unter den angegebenen Bedingungen zum Crash, so trägt der Auffahrende die Hauptschuld. Zusätzlich belastend wäre für ihn, wenn der Spurwechsler sein Fahrmanöver vorher durch Blinken angekündigt hat, was ich einfach voraussetze.
Damit hatte ich aber nicht gemeint, "man könne beim Spurwechsel jederzeit andere zur absoluten Notvollbremsung nötigen." Das wäre wirklich ein Missverständnis. Ich will risikoreiche Spurwechsel nicht schönreden. Die Schuld wird aber immer zuerst beim Auffahrenden gesucht. Man sollte also wissen, dass man als Auffahrender hinterher schlechte Karten hat, dem Spurwechsler nachzuweisen, dass er einem zu wenig Zeit ( < drei Sekunden) gelassen hat, um auf den Spurwechsel zu reagieren, falls es denn wirklich so war. Und je mehr Sekunden nach dem Abschluss des Spurwechsels vergehen, um so mehr wendet sich das Blatt zu Ungunsten des Auffahrenden.
Wenn es fünf Sekunden nach Abschluss des Spurwechsels zum Zusammenstoß kommt, womöglich ohne Blinken, so würde ich den Spurwechsler auch nicht völlig frei von jeder Schuld sehen. Die Hauptschuld läge aber nach m.E. aufgrund der möglichen Reaktionszeiten und Bremswege beim Auffahrenden.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich will es mal so sagen: Ich habe mich da sicher unglücklich ausgedrückt. Mit demZitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das (Fettgedruckte) erweist sich als Käse. Können wir uns darauf einigen? 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
meinte ich, dass der Schnellerfahrer mit Lupfen oder dezentem Bremsen problemlos den Sicherheitsabstand einhalten kann.Zitat:
bezogen auf sein Tempo
Den Fred habe ich in dem Kontext erstellt, dass hier das Gerücht umging, ein 300+ -Fahrer hätte Vorfahrt auf der linken Spur, selbst wenn er noch hunderte von Metern hinter einem 130-Fahrer entfernt ist, der vielleicht mal 30 LKW am Stück überholen muss, weil zwischen denen einfach keine Lücke ist. Stichwort war damals ein absolutes "gebremst wird rechts" (leicht überspitzt formuliert...)
Das wollte ich in der Absolutheit nicht stehenlassen.
Diesen von dir behaupteten kontext hat es nie gegeben.
Viel eher warst du der meinung das andere umvermittelt wegen deines spurwechsels zu bremsen haben. Schliesslich bist du so ne art rote ampel. 🙄
Das bloede war das am anfang der diskussion sich ein paar gefunden haben die das toll fanden und du so in deiner meiner bestaerkt wurdest.
Sachlich haltbar war das nie.
Im grunde ging es um einen idealen spurwechsel, einen der 100% STVO konform ist. Einer der eine gefaehrdung anderer ausschliessen kann. Und das geht ganz sicher ohne §1 und ohne uvermitteltes bremsen dritter.
Und ja, es ist ebenso klar, dass fehler passieren und alle aufmerksam fahren muessen und das wir wegen einer leichten bremsung kein theater machen. Und so hast du das wohl gemeint, das ist das missverstaendnis. Denn was im alltag passieren kann, ist ja noch lange nicht das wie es sein sollte. Und wer sich sozusagen absichtlich so bewegt, dass andere "helfen" muessen einen unfall zu vermeiden macht was falsch. Das ist jedenfalls meine meinung. Gleichwohl ist niemand fehlerfrei, ganz klar.
willy
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht -nicht jede andere Meinungen ist ot oder spam 😉!
Warum wird hier nicht dicht gemacht, 99 % sind sich einig.
Nur wenn ein 3L hier aufttaucht wird das Thema wieder ins absurde gezogen und der Tanz geht von vorne los.
Alle schreiben OT nur er nicht. (denkt er)
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich will es mal so sagen: Ich habe mich da sicher unglücklich ausgedrückt. Mit dem
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Diesen von dir behaupteten kontext hat es nie gegeben.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
meinte ich, dass der Schnellerfahrer mit Lupfen oder dezentem Bremsen problemlos den Sicherheitsabstand einhalten kann.Den Fred habe ich in dem Kontext erstellt, dass hier das Gerücht umging, ein 300+ -Fahrer hätte Vorfahrt auf der linken Spur, selbst wenn er noch hunderte von Metern hinter einem 130-Fahrer entfernt ist, der vielleicht mal 30 LKW am Stück überholen muss, weil zwischen denen einfach keine Lücke ist. Stichwort war damals ein absolutes "gebremst wird rechts" (leicht überspitzt formuliert...)
Das wollte ich in der Absolutheit nicht stehenlassen.
Viel eher warst du der meinung das andere umvermittelt wegen deines spurwechsels zu bremsen haben. Schliesslich bist du so ne art rote ampel. 🙄Das bloede war das am anfang der diskussion sich ein paar gefunden haben die das toll fanden und du so in deiner meiner bestaerkt wurdest.
Sachlich haltbar war das nie.Im grunde ging es um einen idealen spurwechsel, einen der 100% STVO konform ist. Einer der eine gefaehrdung anderer ausschliessen kann. Und das geht ganz sicher ohne §1 und ohne uvermitteltes bremsen dritter.
Und ja, es ist ebenso klar, dass fehler passieren und alle aufmerksam fahren muessen und das wir wegen einer leichten bremsung kein theater machen. Und so hast du das wohl gemeint, das ist das missverstaendnis. Denn was im alltag passieren kann, ist ja noch lange nicht das wie es sein sollte. Und wer sich sozusagen absichtlich so bewegt, dass andere "helfen" muessen einen unfall zu vermeiden macht was falsch. Das ist jedenfalls meine meinung. Gleichwohl ist niemand fehlerfrei, ganz klar.
willy
Und wieder mehrfach das Unwort des Themas " unvermittelt" es ging hier noch nie um "unvermittelt".
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
30 Sekunden nach Spurwechsel, langsam wird es dann echt lächerlich. Was wird denn hier als nächstes an den Haaren herbei gezogen, um ein unachtsammes und rücksichtsloses rausziehen auf der BAB zu rechtfertigen?
Es ging in diesem Thema nicht um unachtsammes und rücksichtsloses rausziehen auf der BAB.
In diese Richtung hat es 3 L gezogen und hat hartnäckig seine Freude dran.
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
....
Ich will risikoreiche Spurwechsel nicht schönreden. Die Schuld wird aber immer zuerst beim Auffahrenden gesucht. Man sollte also wissen, dass man als Auffahrender hinterher schlechte Karten hat,
...
MfG, Tazio1935
seufz,
du bist immer noch auf dem holzweg.
Der spurwechsler ist generell schuld an einem spurwechselunfall, bitte verdrehe das nicht andauernd. Wir haben doch genuegend urteile zitiert und §5,4 ist eindeutig.
Was du jetzt machst ist einen anderen unfallhergang zu schildern zudem du dann urteile findest die besagen der auffahrende ist generell schuld. Die gibt es wohl aber sind OT. Beim spurwechsel ist der spurwechsler schuld. Niemals der auffahrende, und selbst bei der haftung und selbst ueber richtgeschwindigket immernoch zum groessten teil der spurwechsler, oder auch komplett. Wohlbemerkt haftung ist wieder was anderes als die schuldfrage.
willy