Spurwechsel auf der BAB

Das Thema ist im "Sagt uns" gerade hochgekocht.

Ich mache hier einen neuen Thread dazu auf.

Ich bin immer noch der Auffassung, dass auf einer BAB ein Spurwechsel nach § 5 StVO erlaubt ist, solange ein von hinten anfliegender schneller VT nicht gefährdet wird:

Zitat:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...)

Gefährdung verboten - Behinderung erlaubt. Klar - die Grenze ist da zwischen nicht konkret benannt. Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.

Gegenmeinungen bitte mit Belegen (§§ - Urteile - etc.)

...

Auf Wunsch des TE ein Nachtrag:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Ich habe meinen Eingangsbeitrag leider so formuliert, dass es zu Missverständnissen kam. Das "bezogen auf sein Tempo" war so gemeint, dass der nachfolgende VT mit Lupfen des Gaspedals oder einer Bremsung weit schwächer als einer Gefahrenbremsung kein Problem hat, seinen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Und dass es in der Beurteilung der Stärke der Bremsung irgendwo einen Grenzbereich gibt, der nur im Einzelfall vor Gericht geklärt wird, ist auch von mir unbestritten.

Im Verlauf des Themas würde das mehrfach angesprochen. Aber das wird mittlerweile kaum noch jemand finden, der jetzt erstmalig das Thema liest.

Ich bitte darum, dass ein Mod das obrige noch in meinen Startbeitrag reinkopiert - am besten imho mit dem Zeitpunkt. Vielleicht bekommen wir dann ein wenig die Schärfe aus dem Fred.

( 31. 5. 12, 01:07 Uhr )

MfG

invisible_ghost

MOD

Beste Antwort im Thema

Es ist überaus simpel:

Bin ich als Langsamer unterwegs und im Zweifel über Entfernung und Geschwindigkeit meines herannahenden Hintermannes unterlasse ich den Spurwechsel und zeige die ggf. durch antippen der Bremse und/oder Blinker rechts an, somit hat der Schnellfahrer die Info, dass ich rechts bleibe und kann zügig an mir und meinem Vordermann vorbei, danach beginne ich mit dem Überholvorgang!

Bin ich hingegen der Schnelle und nähere ich einem potentiellen Spurwechselaspiranten, lupfe ich mein Gaspedal und bin für den Notfall bremsbereit. Froh und dankbar bin ich übrigens, wenn der Langsame mir mittels o.g. Kommunikation oder deutlicher verzögerung mitteilt, dass er mich bemerkt hat und nicht überholt...

Mir ist alleridngs schleierhaft warum man hierfür Paragraphenreiterei betreiben muss...😕

Mit ein wenig good-will und gesundem Menschenverstand klappt es noch immer am besten!

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Wie gesagt - die Grenze zwischen Gefährdung und Behinderung ist sicher fließend. Eine normale Bremsung an einer Ampel @70sehe ich nicht als gefährlich an. Selbiges würde ich von daher einem 200-Fahrer auf der BAB zumuten wollen.

Es ist aber ein riesen Unterschied, ob jemand von 70 auf 0 km/h, oder von 200 auf 130km/h abbremsen muss. Mal grob mit m/2*v^2 für ein 1400gk Fahrzeug überschlagen ohne die Bremsende Wirkung von Luft- und Rollwiederstand.

Von 70 auf 0 müssen die Bremsen 264.660J in Wärme umsetzen.
Die Differenz der Bewegungsenergie von 200km/h auf 130km/h dagegen beträgt 2.160.494J auf 912.808J macht 1.247.686J und ist damit 4,7mal heftiger.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Gefährden darf der Spurwechseler sicher keinen - eine Gaswegnahme oder eine moderate Bremsung ist dem Linksspurfahrer durchaus zuzumuten.

Lt. definition ist eine Gefährdung ein Beinaheunfall, frei nach dem Motto "Puh, gerade nochmal gut gegangen". Die einfache Benutzung der Bremse gehört da leider nicht dazu, das gehört zum ganz normalen Verkehr, deshalb wurde sie verbaut.

Ich habe ebend gelesen das die Benutzung der Bremse bei hoher Geschwindigkeit als Gefahrenpotenzial angesehen wird, aber hallo, dann einfach nicht so schnell fahren, mit der Benutzung der Bremse muss jeder immer überall und zu jeder Zeit rechnen.

Die STVO ist klar definiert und lässt nicht zu sie sich nach eigenen Wunschvorstellungen zu verbiegen wie es einige hier leider immer wieder machen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Gefährden darf der Spurwechseler sicher keinen - eine Gaswegnahme oder eine moderate Bremsung ist dem Linksspurfahrer durchaus zuzumuten.
Lt. definition ist eine Gefährdung ein Beinaheunfall, frei nach dem Motto "Puh, gerade nochmal gut gegangen". Die einfache Benutzung der Bremse gehört da leider nicht dazu, das gehört zum ganz normalen Verkehr, deshalb wurde sie verbaut.

Ich habe ebend gelesen das die Benutzung der Bremse bei hoher Geschwindigkeit als Gefahrenpotenzial angesehen wird, aber hallo, dann einfach nicht so schnell fahren, mit der Benutzung der Bremse muss jeder immer überall und zu jeder Zeit rechnen.

Die STVO ist klar definiert und lässt nicht zu sie sich nach eigenen Wunschvorstellungen zu verbiegen wie es einige hier leider immer wieder machen.

Wo hast du gelesen was ich fett makiert habe?

Im uebrigen geht es hier nicht (oder weniger) ums bremsen _koennen_ sondern um eine fahrweise die vorsaetzlich _andere_ zum bremsen zwingt.
An den gedanken kann ich mich nicht so recht gewoehnen, das klappt von der kinderstube her schon nicht, von meinen STVO verstaendnis auch nicht. Wie gesagt, es geht nicht um fehler, das kann immer passieren, es geht um vorsatz und ich frage mich was wohl passiert wenn fehler noch hinzukommen.

3L

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Die STVO ist klar definiert und lässt nicht zu sie sich nach eigenen Wunschvorstellungen zu verbiegen wie es einige hier leider immer wieder machen.

Anscheinend ist sie eben nicht so klar definiert, wie du an diesem speziellen Streitpunkt sehen kannst. Ab wann liegt eine Gefährdung vor? Was ist eine zumutbare Behinderung? Aber manche haben ja schon Schwierigkeiten den Begriff 'Durchgehende Fahrspur" richtig zuzuordnen 😁

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Zitat:

....
Lt. definition ist eine Gefährdung ein Beinaheunfall, frei nach dem Motto "Puh, gerade nochmal gut gegangen". D

....

Auch hierzu eine bemerkung.

Es geht bei dem thema weniger drarum was eine gefaehrdung IST, sondern darum eine gefaehrdung auszuschliessen.

In dem zusammenhang mag ich den satz:
"..wer andere behindert, kann deren Gefährdung nicht ausschließen. "

gruss
3L

Ich stimme dem TE in allen Punkten zu!!!

Auch ich verhalte mich auf der AB genau so, dass ich wenn möglich den schnelleren erst vorbeifahren lasse und dann Ausschwere, damit dieser nicht Bremsen muss. Leider klappt das manchmal nicht, weil ich nicht bremsen möchte, aber das ist ein anderes Thema.
Leben und leben lassen ist meine Devise.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

....
Lt. definition ist eine Gefährdung ein Beinaheunfall, frei nach dem Motto "Puh, gerade nochmal gut gegangen". D

....

Auch hierzu eine bemerkung.
Es geht bei dem thema weniger drarum was eine gefaehrdung IST, sondern darum eine gefaehrdung auszuschliessen.

gruss
3L

Dann lass bitte dein Auto stehen und nehme nicht am öffendlichen Straßenverkehr teil. Jeder gefährdet mit seiner Anwesenheit auf der Straße andere Personen. Der eine mehr der andere aufs minimalste beschränkt.

Dann überhole mich bitte nicht, Du kannst nicht ausschließen das Dir ein Reifen platzt und Du mir in die Seite krachst.

Halte Dich bitte an Deine Forderungen. Da meine Sichtweise großzüger ausgelegt ist, was das Thema Gefährdung angeht, werde ich weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ohne jemanden nach gängiger Definition zu gefährden oder zu behindern.

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX


Leben und leben lassen ist meine Devise.

Genau, diese Lebensweißheit würde einige Punkte die STVO überflüssig machen, bzw. manch §§ verständlicher erscheinen lassen.

Ohne eine Begriffsklärung ist die Diskussion darüber eigentlich sinnfrei. Wenn man schon darin eine Gefährdung sieht, wenn man seine Wunschgeschwindigkeit unter Einsatz der Bremse verlassen muss, da man sonst auf den Verkehr voraus auffährt, dann hat man ein Problem - so viel ist sicher.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Auch hierzu eine bemerkung.
Es geht bei dem thema weniger drarum was eine gefaehrdung IST, sondern darum eine gefaehrdung auszuschliessen.

gruss
3L

Dann lass bitte dein Auto stehen und nehme nicht am öffendlichen Straßenverkehr teil. Jeder gefährdet mit seiner Anwesenheit auf der Straße andere Personen. Der eine mehr der andere aufs minimalste beschränkt.
Dann überhole mich bitte nicht, Du kannst nicht ausschließen das Dir ein Reifen platzt und Du mir in die Seite krachst.

Halte Dich bitte an Deine Forderungen. Da meine Sichtweise großzüger ausgelegt ist, was das Thema Gefährdung angeht, werde ich weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ohne jemanden nach gängiger Definition zu gefährden oder zu behindern.

Hauptsache du wirst die gefaehrdung des nachfolgenden verkehrs, beim spurwechsel, ausschliessen.

Das ist mir halt wichtig und darauf haben wir uns geeinigt. (STVO)

In wie weit das spurwechsel erlaubt die andere umgehend zum bremsen zwingen, das ist hier das thema, ich halte das fuer ausgeschlossen.

Ich glaube ein guter tip ist _selbst_ bremsen. Wenn der spurwechsel ohne das jemand bremsen muss nicht klappen kann, dann kein spurwechsel vornehmen, sondern bremsen. Ueberleben und leben lassen, oder wie das heisst. 🙂

3L

Es ist überaus simpel:

Bin ich als Langsamer unterwegs und im Zweifel über Entfernung und Geschwindigkeit meines herannahenden Hintermannes unterlasse ich den Spurwechsel und zeige die ggf. durch antippen der Bremse und/oder Blinker rechts an, somit hat der Schnellfahrer die Info, dass ich rechts bleibe und kann zügig an mir und meinem Vordermann vorbei, danach beginne ich mit dem Überholvorgang!

Bin ich hingegen der Schnelle und nähere ich einem potentiellen Spurwechselaspiranten, lupfe ich mein Gaspedal und bin für den Notfall bremsbereit. Froh und dankbar bin ich übrigens, wenn der Langsame mir mittels o.g. Kommunikation oder deutlicher verzögerung mitteilt, dass er mich bemerkt hat und nicht überholt...

Mir ist alleridngs schleierhaft warum man hierfür Paragraphenreiterei betreiben muss...😕

Mit ein wenig good-will und gesundem Menschenverstand klappt es noch immer am besten!

Ich stimme den letzten Beiträgen vom Luden und 3 L zu.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Es ist überaus simpel:

Nein, so einfach wie in der Wunschwelt der 'Schnellen' ist es dann leider doch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


Ohne eine Begriffsklärung ist die Diskussion darüber eigentlich sinnfrei. Wenn man schon darin eine Gefährdung sieht, wenn man seine Wunschgeschwindigkeit unter Einsatz der Bremse verlassen muss, da man sonst auf den Verkehr voraus auffährt, dann hat man ein Problem - so viel ist sicher.

Waere nett wenn du beim thema bleiben wuerdest.

Die situation die du beschreibst wird hier nicht besprochen.

Es geht darum ob ein spurwechsel sinnvoll (oder gar erlaubt ist) bei dem bewusst (nicht versehentlich, was immer sein kann) so gewechselt wird das _andere_ direkt bremsen muessen.

Es stellt sich die frage, wenn man das so locker sieht, was wird wohl passieren wenn in der situation noch eine fehleinschaetzung hinzukommt. Wie eng wird es dann?
Mehr als eine behinderung, kann ich eine gefaehdung so wirklich ausschliessen. Ist die behinderung (die es im idealfall bei der fahrweise auf jeden fall ist) unausweichlich, oder koennte ich auch auf den spurwechsel und die behinderung verzichten?
(also ich wiederhole nur was heute morgen schon gesagt und gefragt wurde um dich ans thema zu bringen.)

3L

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Auch hierzu eine bemerkung.
Es geht bei dem thema weniger drarum was eine gefaehrdung IST, sondern darum eine gefaehrdung auszuschliessen.

gruss
3L

Dann lass bitte dein Auto stehen und nehme nicht am öffendlichen Straßenverkehr teil. Jeder gefährdet mit seiner Anwesenheit auf der Straße andere Personen. Der eine mehr der andere aufs minimalste beschränkt.
Dann überhole mich bitte nicht, Du kannst nicht ausschließen das Dir ein Reifen platzt und Du mir in die Seite krachst.

Halte Dich bitte an Deine Forderungen. Da meine Sichtweise großzüger ausgelegt ist, was das Thema Gefährdung angeht, werde ich weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ohne jemanden nach gängiger Definition zu gefährden oder zu behindern.

Halt,

Du hast ja selbst gesagt, daß das Fahren an sich schon mit gewissen Gefahren verbunden sind. Da gebe ich dir recht!

Aber wenn es eh schon gefährlich ist, dann ist eine vorsätzliche "leichte" Gefährdung weder logisch noch höflich noch gemeinschaftlich und erst recht nicht im Sinne des Selbsterhaltungstriebs.

Ich sehe das so:

Fahre so, daß andere nicht bremsen müssen (geht nicht immer aber meistens), wenn du einen Fahler machst, dann versuche es so gut es geht zu korrigieren (Gas geben, bremsen, ausweichen), wenn andere Fehler machen, dann versuche ihren Fehler mitzukorrigieren soweit es machbar ist. Im Zweifelsfall habe ich allerdings bemerkt, daß ich eher dazu tendiere meine eigene Haut zu riskieren, als die anderer, auch wenn diese den Fehler begangen haben. Ist zwar nicht logisch, aber irgendwie kann ichs nicht ändern 🙁

HTC

PS: §-en mag ich nicht 🙂

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