Spurverbreiterung wieviel???

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

ich überlege mir für meinen US Tiguan aus Deutschland H&R Spurverbreiterungen zu bestellen.
Hat die jemand schon drauf - und wieviel mm sehen gut aus bzw. werden eingetragen in DE?

Danke für eure Antwort

Grüße aus Chicago

Beste Antwort im Thema

4. Wirkt sich die Maßnahme auf irgend welche Garantien aus?

Da kann ich definitiv etwas dazu sagen!!!!
Hatte mir einen VW-Passat gekauft und diesen noch während der Garantiezeit modifiziert! 45/35 Tieferlegung und HR-Felgen mit Gutachten. Hatte dann hinterher etliche Probleme mit den Antriebswellen und den Radlagern hinten.

Fazit:
VW hatte als aller erstes den Fahrzeugschein kopiert und ans Werk geschickt wegen Kulanzantrag und Garantiefall. Dies ist eine Anweisung vom Werk!!!!!
-> Nicht einen Cent habe ich bekommen!!!!

Begründung: Zitat vom Autohaus und VW: "Lesen Sie mal die Garantiebestimmungen!!!"

So, und dort steht eindeutig drin. Wenn irgend welche Umbaumaßnahmen oder Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden die nicht ab Werk im Brief eingetragen sind und keine original VW-Teile (auch VOTEX) sind, dann erlischt automatisch die Garantie für alle Teile die damit in Verbindung stehen!
In meinem Fall Felgen 18" (sowieso nicht ab Werk im Brief) und Teiferlegung (vergiss es gleich!).

Heißt jetzt mal im Klartext....
Montiere ich eine Rad für das es für dieses spezielle Fahrzeug eine ABE gibt sollte man da in der Garantiezeit nicht eintragen lassen. Wenn ein Tüvgutachten vorliegt würde ich es allerhöchsten nach §19E im Zusatzblatt eintragen lassen und dies mitführen. Ist in manchen Fällen zulässig und der Brief/Schein belieben jungfräulich. Aber fahrt auch bloss nicht mit den montierten Felgen wegen eines Problems auf den Hof vom VW-Händler.

Genau genommen, wenn man jetzt itüpfeles scheixxxen will, ist es sagor so, wenn man im Brief Winterreifen auf Stahfelgen eingertagen hat und montiert sich jetzt Zubehör-Alus mit gleichen Dimensionen und Eínpresstiefe mit ABE und Winterreifen,...... denk es Euch einfach selbst.n So wurde es mir bei meinem Händler mal im Klartext verdeutscht!!

Die meisten Händler ersparen sich selbst viel Ärger, schieben eventuelle Probleme die mit dem Umbau zusammenhängen können auf den mit nicht Originalteilen gemachetn Umbau und wimmeln einen ab. Auch wenn eine Garantieverlängerung abgeschlossen wird oder im Rahmen der Mobilitätsgarantie ein Kulanzantrag gestellt wird und es wurde etwas in den Brief eingetragen.....Feierabend, nix gibts!!!! Da macht es sich VW ziemlich leicht! Alles schon hinter mir, auch mit Anwalt usw.....
Der Witz an der Sache ist, daß die Garantiebestimmungen wieder so kleingedruckt und in Amtsdeutsch geschieben sind, daß der normale Käufer dies sicher nicht liest!!

So, das heißt jetzt mit den Spurverbreiterungen. Die müssen ja auf jeden Fall eingetragen werden und dann ist schon Feierabend mit garantie auf Antriebsstrang, Radlager, Vorderachse (Aufhängung, Stoßdämpfer ect.) und was weis ich noch alles. Selbst wenn, wie damals im meinem Fall, Ihr mit der Spurverbreiterung unter der maximal in der Homogolation für das Fahrzeug freigegebenen Einpresstiefe ET bleibt. Gleiches gilt für diese schönen VW-19-Zöller. Ist zwar ein VW-Teil, ist aber nicht ab Werk für diese Fahrzeug eingetragen!!!

Wollte das nur mal hier deutlich sagen und spreche da, wei gesagt aus eigener Erfahrung!!!!!!!!

Gruß

Lowie.

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Und ein Bild von vorne
gruß Klaus

4. Wirkt sich die Maßnahme auf irgend welche Garantien aus?

Da kann ich definitiv etwas dazu sagen!!!!
Hatte mir einen VW-Passat gekauft und diesen noch während der Garantiezeit modifiziert! 45/35 Tieferlegung und HR-Felgen mit Gutachten. Hatte dann hinterher etliche Probleme mit den Antriebswellen und den Radlagern hinten.

Fazit:
VW hatte als aller erstes den Fahrzeugschein kopiert und ans Werk geschickt wegen Kulanzantrag und Garantiefall. Dies ist eine Anweisung vom Werk!!!!!
-> Nicht einen Cent habe ich bekommen!!!!

Begründung: Zitat vom Autohaus und VW: "Lesen Sie mal die Garantiebestimmungen!!!"

So, und dort steht eindeutig drin. Wenn irgend welche Umbaumaßnahmen oder Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden die nicht ab Werk im Brief eingetragen sind und keine original VW-Teile (auch VOTEX) sind, dann erlischt automatisch die Garantie für alle Teile die damit in Verbindung stehen!
In meinem Fall Felgen 18" (sowieso nicht ab Werk im Brief) und Teiferlegung (vergiss es gleich!).

Heißt jetzt mal im Klartext....
Montiere ich eine Rad für das es für dieses spezielle Fahrzeug eine ABE gibt sollte man da in der Garantiezeit nicht eintragen lassen. Wenn ein Tüvgutachten vorliegt würde ich es allerhöchsten nach §19E im Zusatzblatt eintragen lassen und dies mitführen. Ist in manchen Fällen zulässig und der Brief/Schein belieben jungfräulich. Aber fahrt auch bloss nicht mit den montierten Felgen wegen eines Problems auf den Hof vom VW-Händler.

Genau genommen, wenn man jetzt itüpfeles scheixxxen will, ist es sagor so, wenn man im Brief Winterreifen auf Stahfelgen eingertagen hat und montiert sich jetzt Zubehör-Alus mit gleichen Dimensionen und Eínpresstiefe mit ABE und Winterreifen,...... denk es Euch einfach selbst.n So wurde es mir bei meinem Händler mal im Klartext verdeutscht!!

Die meisten Händler ersparen sich selbst viel Ärger, schieben eventuelle Probleme die mit dem Umbau zusammenhängen können auf den mit nicht Originalteilen gemachetn Umbau und wimmeln einen ab. Auch wenn eine Garantieverlängerung abgeschlossen wird oder im Rahmen der Mobilitätsgarantie ein Kulanzantrag gestellt wird und es wurde etwas in den Brief eingetragen.....Feierabend, nix gibts!!!! Da macht es sich VW ziemlich leicht! Alles schon hinter mir, auch mit Anwalt usw.....
Der Witz an der Sache ist, daß die Garantiebestimmungen wieder so kleingedruckt und in Amtsdeutsch geschieben sind, daß der normale Käufer dies sicher nicht liest!!

So, das heißt jetzt mit den Spurverbreiterungen. Die müssen ja auf jeden Fall eingetragen werden und dann ist schon Feierabend mit garantie auf Antriebsstrang, Radlager, Vorderachse (Aufhängung, Stoßdämpfer ect.) und was weis ich noch alles. Selbst wenn, wie damals im meinem Fall, Ihr mit der Spurverbreiterung unter der maximal in der Homogolation für das Fahrzeug freigegebenen Einpresstiefe ET bleibt. Gleiches gilt für diese schönen VW-19-Zöller. Ist zwar ein VW-Teil, ist aber nicht ab Werk für diese Fahrzeug eingetragen!!!

Wollte das nur mal hier deutlich sagen und spreche da, wei gesagt aus eigener Erfahrung!!!!!!!!

Gruß

Lowie.

@ Lowie,

danke für deine umfangreiche Info, ich hatte mir das schon so ähnlich vorgestellt. Auf gut deutsch heißt das also: Finger weg von jeglichen Modifikationen. Eigentlich schade, aber es ist wohl so.

Gruß tigtdi

Zitat:

Original geschrieben von tigtdi


@ Lowie,

danke für deine umfangreiche Info, ich hatte mir das schon so ähnlich vorgestellt. Auf gut deutsch heißt das also: Finger weg von jeglichen Modifikationen. Eigentlich schade, aber es ist wohl so.

Gruß tigtdi

Hi tigtdi,

nein, nein, so habe ich das aber nicht gemeint!!!!
Bin selbst ein passionierter Schrauber und "Verschönerer", ich wollte nur klipp und klar die Tatsachen auf den Tisch legen. Hab ja sogar den Tip gegeben wie es gemacht wird mit dem §19E Zusatzschein ect......

Gruß

Lowie.

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Zitat:

Original geschrieben von lowglider525


4. Wirkt sich die Maßnahme auf irgend welche Garantien aus?

Da kann ich definitiv etwas dazu sagen!!!!
Hatte mir einen VW-Passat gekauft und diesen noch während der Garantiezeit modifiziert! 45/35 Tieferlegung und HR-Felgen mit Gutachten. Hatte dann hinterher etliche Probleme mit den Antriebswellen und den Radlagern hinten.

Fazit:
VW hatte als aller erstes den Fahrzeugschein kopiert und ans Werk geschickt wegen Kulanzantrag und Garantiefall. Dies ist eine Anweisung vom Werk!!!!!
-> Nicht einen Cent habe ich bekommen!!!!

Begründung: Zitat vom Autohaus und VW: "Lesen Sie mal die Garantiebestimmungen!!!"

So, und dort steht eindeutig drin. Wenn irgend welche Umbaumaßnahmen oder Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden die nicht ab Werk im Brief eingetragen sind und keine original VW-Teile (auch VOTEX) sind, dann erlischt automatisch die Garantie für alle Teile die damit in Verbindung stehen!
In meinem Fall Felgen 18" (sowieso nicht ab Werk im Brief) und Teiferlegung (vergiss es gleich!).

Heißt jetzt mal im Klartext....
Montiere ich eine Rad für das es für dieses spezielle Fahrzeug eine ABE gibt sollte man da in der Garantiezeit nicht eintragen lassen. Wenn ein Tüvgutachten vorliegt würde ich es allerhöchsten nach §19E im Zusatzblatt eintragen lassen und dies mitführen. Ist in manchen Fällen zulässig und der Brief/Schein belieben jungfräulich. Aber fahrt auch bloss nicht mit den montierten Felgen wegen eines Problems auf den Hof vom VW-Händler.

Genau genommen, wenn man jetzt itüpfeles scheixxxen will, ist es sagor so, wenn man im Brief Winterreifen auf Stahfelgen eingertagen hat und montiert sich jetzt Zubehör-Alus mit gleichen Dimensionen und Eínpresstiefe mit ABE und Winterreifen,...... denk es Euch einfach selbst.n So wurde es mir bei meinem Händler mal im Klartext verdeutscht!!

Die meisten Händler ersparen sich selbst viel Ärger, schieben eventuelle Probleme die mit dem Umbau zusammenhängen können auf den mit nicht Originalteilen gemachetn Umbau und wimmeln einen ab. Auch wenn eine Garantieverlängerung abgeschlossen wird oder im Rahmen der Mobilitätsgarantie ein Kulanzantrag gestellt wird und es wurde etwas in den Brief eingetragen.....Feierabend, nix gibts!!!! Da macht es sich VW ziemlich leicht! Alles schon hinter mir, auch mit Anwalt usw.....
Der Witz an der Sache ist, daß die Garantiebestimmungen wieder so kleingedruckt und in Amtsdeutsch geschieben sind, daß der normale Käufer dies sicher nicht liest!!

So, das heißt jetzt mit den Spurverbreiterungen. Die müssen ja auf jeden Fall eingetragen werden und dann ist schon Feierabend mit garantie auf Antriebsstrang, Radlager, Vorderachse (Aufhängung, Stoßdämpfer ect.) und was weis ich noch alles. Selbst wenn, wie damals im meinem Fall, Ihr mit der Spurverbreiterung unter der maximal in der Homogolation für das Fahrzeug freigegebenen Einpresstiefe ET bleibt. Gleiches gilt für diese schönen VW-19-Zöller. Ist zwar ein VW-Teil, ist aber nicht ab Werk für diese Fahrzeug eingetragen!!!

Wollte das nur mal hier deutlich sagen und spreche da, wei gesagt aus eigener Erfahrung!!!!!!!!

Gruß

Lowie.

ich kann aus erfahrung sagen, dass beim ersten touran (inkl. tieferlegung und spurverbreiterung) eine antriebswelle gebrochen war und die domlager erneuert wurden (beide). 100%ige garantieübernahme inkl. aller kosten.

ist vielleicht auch eine sache die der freundliche, trotz fahrzeugschein, in der hand hat.
aber trotzdem hast du irgendwo recht, es steht in den garantiebestimmungen so drin.

also grenzwertig!!!

schönes we

g.

Hallo

Wer hat Spurverbreiterungen mit NY Felgen drauf?? Vieleicht mit Foto?

Ich möchte mir Spurverbreiterungen zulegen weiss aber nicht wieviel.

Tipps und Anregungen bitte hier hin ;-)

Gruß

Commanderm

Gibts vielleicht noch ein paar mehr Fotos von Leuten die 30 mm pro Achse Spurverbreiterung für den Tiguan gemacht haben?

Wäre toll wenn Ihr ein paar davon hier reinstellt! :-)

Hallo, hier zwei Bilder nach der Spurverbreiterung 30mm pro Achse. Die Reifen schließen gut mit dem Radkasten ab, stehen nicht über und brauchten auch nicht eingetragen werden dank ABE von H&R. Die Fahreigenschaften sind gleich geblieben, vielleicht ein wenig weicher bei der Federung. Gruß Motorstorm

Besten Dank!

Bin mir immer noch nicht so ganz sicher ob wir auch eine 30 mm Spurverbreiterung machen sollen? - Irgendwie müsste man das live sehen, zwei Tiguans nebeneinander 1x mit und 1x ohne Spurverbreiterung....

Wie ist Deine ganz persönliche Meinung, sehen die 1,5 cm pro Seite besser aus als vorher?

Was hat die Spurverbreiterung gekostet, hast Du Alu oder normale Spurplatten genommen? - Alu soll ja angeblich besser sein?! - Aber auch teurer, oder?

OK , ich hätte da etwas im Angebot .

H & R 20mm pro Seite auf der Hinterachse .

Gruß Andreas

Hallo, man sieht schon den unterschied zu vorher ohne Spurverbreiterung. Mir gefällt es besser als vorher, da die Räder schon etwas zurückstanden. Ich würde es immer wieder machen. Die Spurplatten sind 30mm pro Achse aus Alu von H&R mit ABE und haben 179 Euro gekostet. Es war ein ganzes Set mit Schrauben und Felgenschloß. Ich habe mich dafür entschieden, da das Set komplett mit Schrauben und Felgenschloß ist und keine Tüv-Abnahme mehr braucht. Gruß Motorstorm

Zitat:

Original geschrieben von Motorstorm


Hallo, man sieht schon den unterschied zu vorher ohne Spurverbreiterung. Mir gefällt es besser als vorher, da die Räder schon etwas zurückstanden. Ich würde es immer wieder machen. Die Spurplatten sind 30mm pro Achse aus Alu von H&R mit ABE und haben 179 Euro gekostet. Es war ein ganzes Set mit Schrauben und Felgenschloß. Ich habe mich dafür entschieden, da das Set komplett mit Schrauben und Felgenschloß ist und keine Tüv-Abnahme mehr braucht. Gruß Motorstorm
Dito

😛 !. . .

170,67

Euro . . . incl. Versand 😉 !

Der direkte Vergleich "hinkt" zwar etwas . . . (schmutzige San Diegoer 16-Zoll Felgen, 215-er Reifen) . . . respektive New Yorker 18-Zoll Felgen mit jeweils 15 mm Distanzscheiben, 235-er Gummis) . . . aber bei der (fast) gleichen Kameraposition bei beiden Aufnahmen "vorher-nachher" lässt sich bereits eine rein geometrische Veränderung ausmachen.

Natürlich werde ich die Aluscheiben nun auch winters montiert lassen und somit auch den schmäleren (Winter-)Rädern für ein etwas "sichere(re)s Auftreten" verhelfen 😉 .

Ergänzend noch zwei Fotos nach Radwechsel, "Spurwechsel" und nach der Wagenwäsche 😛 von der Flanke des "T"!

- (Foto-)dokumentatorische Grüße -

- Klaus -

Zitat:

Original geschrieben von Track and Style



Zitat:

Original geschrieben von Motorstorm


Hallo, man sieht schon den unterschied zu vorher ohne Spurverbreiterung. Mir gefällt es besser als vorher, da die Räder schon etwas zurückstanden. Ich würde es immer wieder machen. Die Spurplatten sind 30mm pro Achse aus Alu von H&R mit ABE und haben 179 Euro gekostet. Es war ein ganzes Set mit Schrauben und Felgenschloß. Ich habe mich dafür entschieden, da das Set komplett mit Schrauben und Felgenschloß ist und keine Tüv-Abnahme mehr braucht. Gruß Motorstorm
Dito 😛 !. . . 170,67 Euro . . . incl. Versand 😉 !

Der direkte Vergleich "hinkt" zwar etwas . . . (schmutzige San Diegoer 16-Zoll Felgen, 215-er Reifen) . . . respektive New Yorker 18-Zoll Felgen mit jeweils 15 mm Distanzscheiben, 235-er Gummis) . . . aber bei der (fast) gleichen Kameraposition bei beiden Aufnahmen "vorher-nachher" lässt sich bereits eine rein geometrische Veränderung ausmachen.

Natürlich werde ich die Aluscheiben nun auch winters montiert lassen und somit auch den schmäleren (Winter-)Rädern für ein etwas "sichere(re)s Auftreten" verhelfen 😉 .

Ergänzend noch zwei Fotos nach Radwechsel, "Spurwechsel" und nach der Wagenwäsche 😛 von der Flanke des "T"!

- (Foto-)dokumentatorische Grüße -

- Klaus -

super, passen eigentlich die original abdeckkappen von VW noch auf die mitgelieferten Radbolzen von H&R?

MFG
gente

Zitat:

Original geschrieben von bettho


. . .
super, passen eigentlich die original abdeckkappen von VW noch auf die mitgelieferten Radbolzen von H&R?

MFG
gente

Da die Sechskantköpfe der (zwar etwas längeren) Radschrauben mit den "Vorgängern" identisch sind, passen natürlich auch die schwarzen Abdeckkäppchen der Originale.

p. s.: (Dem Satz Spurplatten liegt auch noch ein Satz (4) Anti-Diebstahlkappen bei 😉 !)

- Protegierte Grüße -

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