Spritzschutz untern Nummerschild, wie lang?

Kawasaki

Hallo Leute,

ich hab das Heck ja umgebaut, laut Beschreibung des Kennzeichenhalters muß 150 cm über der Radnabe der Spritzschutz anfangen und so breit sein wie der ganzen Reifen, ich hab das auch schon wo anders gelesen. Das kann es doch nicht sein, der originale Spritzschutz ist niemals so lang und niemals so breit. Eine Halterung ist aber Halter schon dran.

Was muss ich machen damit ich das durch den TÜV bekommen?

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21 Antworten

@ Chrom666,
gibt es einen bestimmten Winkel wie das Nummernschild stehen darf?
Sieht ja schon Extrem bei deinem Mopeds aus.

So ich bin mal einfach zum TÜV gefahren und hab mal einen Prüfer das Mopped gezeigt und ihn gefragt, er sagt das es so ok sei, mal schauen ob ich den Krahm morgen mal eintragen fahre.

Hallöchen,

hab mir neulich nen anderes Spritzschutz-Kotflügel-Teil drangebaut (bei ner GPz600R is das alles in einem). Die einzige Funktion die der noch erfüllen kann is Kennzeichenhalter (hört nämlich ca. 3 cm nach der Halterung auf). Nen Katzenauge hab ich auch nich, lediglich Rücklicht, Nummernschild und Blinker.
War damit auch so neulich beim TÜV (naja ok, es war GTÜ), der hat die Karre ohne Beanstandung abgenommen.
Muss ich mir Sorgen machen, dass mir die Grün-weissen Ärger machen wenn die mich anhalten sollten?

PS ja ich weiss, der Auspuff sieht blöd aus, hab inzwischen was besseres 🙂

Hi,

@Gallo, ja es gibt einen bestimmten Winkel, und zwar nicht mehr wie 30°.

Ich habe auch überhaupt keinen Spritzschutz mehr dran, und das Nummernschild hat ca. eine Stellung von 30°😁

gruß

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Hallo,
habe dieses Problem auch schon gehabt, allerdings vor 3 Jahren beim Tüv.... hab das HEck umgebaut mußte zur HU, der sagte Spritzschutz zu kurz keine Plakette, dann zum nächsten Tüv( vorher was dran gebastelt, der sagte , hätteste nicht dranbauen brauchen, machste eh gleich wieder weg...ich: KLaro!
Dann hab ich mal nachgefragt:
Für Fahrzeuge mit EGBE gilt das Gesetz mit den 15 cm nicht, das sind dann Mopeds ab 98 oder so...für alle andren gilt das aber, obwohl das birnig ist, weil es ein Gesetz aus den 50ern ist und heute wegen der besseren Strasseneigenschaften eigentlich nicht mehr aktuell ist....
Mitlerweile ist das alles so verzwickt, das da keiner mehr durchblickt und auf jeden Fall letztes JAhr bei der HU wollte man nix von mir...
http://www.kawacaddy.de/Bilders/nschild
Das einzige was sie noch wollen, ist das mein Nschild zu flach sei...( wegen der 30 Grad)

Jo wenn EG-Zulassung, dann nach ermessen des TÜVlers, ich glaub ab '99 war das mit der EG-Zulassung, steht aber im Brief drin, ich hab heute alles eintragen lassen, auch gleich mit die Michelin Pilot Power, hab zwar die Sport drauf, aber beim nächsten mal hole ich mir die Power, bzw. erste einmal einen, bis der Vordere auch dran ist, darf man auch gemischt fahren Power und Sport! Ich brauch keine ABEs mehr rum schleppen, alles im Schein nun drin und mit ca. 55€ TÜV plus ca. 11€ auf dem Amt noch günstiger als ich dachte 😁.

Hallo,
das eine steht fest wenn du dein Heck so umbaust wie es die Vorschriften eigentlich wollen sieht es zum Ko.... aus! Fakt ist eines: Rücklicht, wenn voher vorhanden auch Bremslicht, Nummernschildbeleuchtung, Fahrtrichtungsanzeiger( Blinker ;-) ), und einen Rückstrahler. Hast du die Sachen an deinem Heck und man kann das Nummernschild noch gut lesen und es nicht verknickt(30°) sagt kein Prüfer und auch kein Bobby was.

Gruß an alle "Grünen"!

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