Spritspartipp - völliger Blödsinn
Folgende Anmerkung zu Spritspartipp:
Ein allgemein anerkannter Tipp (kopiert aus einem "Fachbeitrag":
Beim Beschleunigen und zwischen den Gangwechseln sollte das Gaspedal ruhig tief durchgetreten werden. Motorexperten wissen: Bei Volllast arbeitet der Motor mit dem besten Wirkungsgrad.
Das mit der besseren Verbrennung stimmt ja und wenn man mit "Bleifuß" losfährt, hat der Motor auch einen besseren Wirkungsgrad (zumindest auf dem Motorprüfstand). Und alle Institutionen und (selbsternannte) Autoexperten bestätigen das auch. Und wenn viele Leute und natürlich auch der ADAC das behaupten , dann muss es ja auch wohl stimmen!
Aber das Dumme ist, dass in der Realität an dem Motor eine schwere Masse in Form eines Autos hängt (mittlerweile 2 Tonnen und mehr!).
Und das bedeutet, bei doppelter Beschleunigung des Pkw benötige ich die doppelte Energie (=Sprit)!!!! Und natürlich gilt auch: je schwerer das Auto, desto mehr Sprit beim Beschleunigen
Im NEFZ wird der Spritverbrauch ermittelt, und der ist seeeehr gering, weil eben unter anderem beim Beschleunigen NICHT kräftig Gas gegeben wird!
Dort wird in den unteren Gängen nicht mehr als 1 m/s² beschleunigt und in den großen Gängen nur noch 0,5 m/s² !!!! Über 20 Sekunden für 0 - 50 km/h und nochmal über 20 Sekunden von 50 - 70 km/h. Das ist äußerst moderat und fast schon keine Beschleunigung mehr! Aber die Erfinder des NEFZ kennen sich halt aus mit Physik, das muss man ihnen lassen.
Als "normale" Beschleunigung im täglichen Leben kann man von 2...2,5 m/s² ausgehen und wenn man "kräftig Gas" gibt eher Richtung 3 und mehr m/s² !
Demnach würde man von diesem vorgeschlagenen Spritspartipp 3-mal mehr Sprit raushauen als im NEFZ, wo man äußerst moderat beschleunigt. Und das wollen einem die "Motorexperten" mit einem klein bisschen besseren Wirkungsgrad als Spritspartipp verkaufen. Man haut also beim Beschleunigungsvorgang 3-mal mehr Sprit raus, spart aber durch den besseren Wirkungsgrad tolle 10 % (max.) ein! Sehr wirtschaftlich. Aber wir Deutschen lassen uns beim Thema Auto ja gerne belügen.😕
Und nebenbei wird durch die hohen Lastwechsel beim Beschleunigen mit "Bleifuß" noch ordentlich Lärm erzeugt. Fragen kann man die Anwohner vielbefahrener Kreuzungen, wo mit diesem überall anerkannten Spritspartipp viel Sprit gespart wird (oder auch nicht).
Ach ja, moderat beschleunigen bedeutet auch: "materialschonend"
Ich werde jedenfalls weiter spritsparend, d.h. moderat, beschleunigen.😁
345 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Darum geht es doch nicht.
Doch, genau darum geht es...
Wer mit seinem Auto nicht mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit über die Autobahn jagt, der nutzt sein Auto nicht richtig und sollte es aufgrund seines idiotischen Sparzwanges lieber ganz stehen lassen...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wer mit seinem Auto nicht mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit über die Autobahn jagt, der nutzt sein Auto nicht richtig und sollte es aufgrund seines idiotischen Sparzwanges lieber ganz stehen lassen...
Weil die V-max. der einzige Grund einer Fahrzeugnutzung ist?
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Doch, genau darum geht es...Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Darum geht es doch nicht.Wer mit seinem Auto nicht mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit über die Autobahn jagt, der nutzt sein Auto nicht richtig und sollte es aufgrund seines idiotischen Sparzwanges lieber ganz stehen lassen...
Und wo ist die Ironie versteckt oder war das Ernst gemeint?
Zitat:
Original geschrieben von Superdino
Und wo ist die Ironie versteckt oder war das Ernst gemeint?Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Doch, genau darum geht es...Wer mit seinem Auto nicht mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit über die Autobahn jagt, der nutzt sein Auto nicht richtig und sollte es aufgrund seines idiotischen Sparzwanges lieber ganz stehen lassen...
Das ist die konsequente und leicht überspitzt ausgedrückte Fortführung des Gedankens
Zitat:
Original geschrieben von snoopy27
Wer so Spargeil ist oder anfängt zu rechnen, sollte das Auto einfach stehen lassen! 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von Cosmo-Politan
entscheidend sind m.M. die Angaben für Teilbeladung (unterer Wert) und Maximalbeladung (oberer Wert), dazwischen liegt m.W. deutlich mehr Spielraum als 0,2 bar......Der wiederum Spielraum eröffnet von 0,0 bar Unterschied bis 0,x bar Unterschied zur Teil- bzw. Maximalbeladung. Viele Spritsparer gehen an die Grenze Reifendruckangabe bei Maximalbeladung, bin schon mit 0,3 bar über diesem Maximaldruck gefahren, Hänger voll, Kofferraum voll, bei winterlicher Fahrt über unkritische Landstrassen.
...
Achtung!
Die Angaben im Tankdeckel für die Teil- u. Maximalbeladung sind die jeweiligen Mindestdrücke,
der Maximaldruck steht auf der Reifenflanke.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Richtig. Da man davon ausgehen kann, dass die vier Reifen bewusst mit zuviel Druck aufgepumpt wurden und es sich dabei nicht um ein Versehen handelt, kann man hier getrost von Vorsatz ausgehen. Eventuell kritische Situation wurden also durch das Ignorieren der Herstellerempfehlung im Tankdeckel vorsätzlich provoziert bzw. billigend in Kauf genommen...
Nicht ablenken. Es geht um den Begriff "fahrlässig". Dieser ist sehr genau definiert, und bei dieser Definition sollte es schon bleiben. Wer mit (etwas) zu hohem Druck fährt, handelt nicht fahrlässig, denn fahrlässig heißt, einen vorhersehbaren Schaden dadurch nicht abzuwenden, daß man eine zumutbare Maßnahme nicht ergreift. Das ist hier schon deshalb nicht anwendbar, weil es in diesem Fall keinen "vorhersehbaren Schaden" gibt, der nicht durch andere und mindestens genauso wirksame Maßnahmen abgewendet werden kann, angepaßte Fahrweise etwa. Eine Grenzsituation, die eine Vollbremsung oder ein hartes Ausweichmanöver erfordert, ist kein "vorhersehbarer Schaden"!
Damit wir uns nicht mißverstehen. Ich bin nicht dafür, die Sicherheitseigenschaften eines Fahrzeuges absichtlich zu verschlechtern. Fahrlässigkeit ist aber was anderes.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Es geht um den Begriff "fahrlässig". Dieser ist sehr genau definiert, und bei dieser Definition sollte es schon bleiben. Wer mit (etwas) zu hohem Druck fährt, handelt nicht fahrlässig, denn fahrlässig heißt, einen vorhersehbaren Schaden dadurch nicht abzuwenden, daß man eine zumutbare Maßnahme nicht ergreift. Das ist hier schon deshalb nicht anwendbar, weil ...
... ein selbst deutlich zu hoch gewählter Luftdruck keine Straftat nach StGB darstellt und Definitionen aus dem Strafrechtsbereichs hier weniger Geltung erhalten als die Relativitäts-Theorie.
Google ersetzt kein Jurastudium, auch wenn man es nur für Forenprotzerei benutzen will.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Google ersetzt kein Jurastudium, auch wenn man es nur für Forenprotzerei benutzen will.
Das gebe ich gern an Dich zurück, denn hier hat kein Mensch vom Strafrecht gesprochen.
Das zum ersten, und zum zweiten sei Dir versichert, daß es in Deutschland auch Nichtjuristen gestattet ist, Wert auf die korrekte Verwendung von Begriffen zu legen.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Das gebe ich gern an Dich zurück, denn hier hat kein Mensch vom Strafrecht gesprochen.
DU hast hier von Strafrecht gesprochen (geschrieben).
Die von Dir hier genannte Definition zum Begriff "fahrlässig" ist die Definition für den Bereich Strafrecht mit StGB und StPO. Im OWI-Recht, Zivilrecht, Versicherungsrecht, ... gelten andere, zu der von Dir genannten Definitionen, deutlich unterschiedlich sowohl in Worten wie auch Inhalt, Aussagekraft und Bewertung.
Zitat:
Das zum ersten, und zum zweiten sei Dir versichert, daß es in Deutschland auch Nichtjuristen gestattet ist, Wert auf die korrekte Verwendung von Begriffen zu legen.
Genau darauf habe ich hingewiesen.
Deine bisherige Verwendung und Erläuterung war für den, mittlerweile auch erweiterten Themenbereich hier, nicht korrekt. Wenn Du besonderen Wert darauf legst, mache es bitte auch, dann braucht man dies (Dich) nicht korrigieren und andere Mitleser laufen nicht Gefahr durch Deine Äußerungen zu einer ziemlichen Fehleinschätzung einer Situation zu kommen.
Mit nicht optimalem Reifendruck zu fahren ist weder zivil- noch strafrechtlich fahrlässig, da beide Definitionen nicht dem Sachverhalt entsprechen.
Wer keine Lust auf juristische Spitzfindigkeiten hat, sollte sich alternativ klarmachen, daß es den "sichersten" Reifenluftdruck gar nicht gibt. Ein (etwas) höher oder niedriger gewählter Druck, wir reden hier von ein paar Zehntel Bar, hat an der einen Stelle Vorteile, an der anderen Nachteile, Stichwort Aquaplaning. Die vorgegebenen Richtwerte sind ein Kompromiß, bei dem nicht nur diverse Sicherheitseigenschaften, sondern auch noch Fahrkomfort, Abrollgeräusch und Abnutzung eine Rolle spielen.
Eine einseitige Forderung nach maximaler Reifen-Straße-Haftung gibt es in der Realität nicht. Gäbe es sie, wäre die Verwendung ausschließlich des jeweils technisch besten Reifens auf der breitestmöglichen Felge am Kraftfahrzeug vorgeschrieben, und dann aber bitte immer fein die Slicks ab und Regenreifen drauf, sobald es feucht wird. Und nicht vergessen, Gummi immer auf Optimaltemperatur warmfahren. Sonst fliegt man in der Kurve ab, und das ist dann doch wirklich fahrlässig.
@ erwachsener
Moin,
diese Diskussion zeigt wieder einmal, was Spritspartipps für einen
- Blödsinn -
zur Folge haben kann.
schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Mit nicht optimalem Reifendruck zu fahren ist weder zivil- noch strafrechtlich fahrlässig, da beide Definitionen nicht dem Sachverhalt entsprechen.
Die Begriffe "fahrlässig", "grob fahrlässig", "mittelbarer Vorsatz" (billigend in Kauf genommen) und "vorsätzlich" dienen zur Bewertung einer unrechtmäßigen Handlung um eine der Tathandlung entsprechende, angemessene Bestrafung zu bestimmen - dieses "Schwere der Schuld".
Da ein nicht optimaler Luftdruck keine unrechtmäßige ("verbotene"😉 Handlung ist, keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit, ist eine Strafe grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn man bei einer nicht verbotenen Handlung und grundsätzlich ausgeschlossener Strafe nun allerdings unbedingt über die Schwere der Schuld fabulieren muss, sollte man seine eigenen Rechtskenntnisse mal überdenken und nicht öffentlich noch sonderlichen Wirbel darum machen.
Zitat:
Wer keine Lust auf juristische Spitzfindigkeiten hat,...
Deine hier betriebene "juristische Spitzfindigkeit" besteht aus der Bewertungsbetrachtung zur Bestimmung einer Strafhöhe, wenn niemand eine unzulässige, verbotene Handlung begangen hat.
Zitat:
..., und dann aber bitte immer fein die Slicks ab und Regenreifen drauf, sobald es feucht wird. Und nicht vergessen, Gummi immer auf Optimaltemperatur warmfahren. Sonst fliegt man in der Kurve ab, und das ist dann doch wirklich fahrlässig.
Auch hier irrst Du heftig.
Slicks bei Nässe sind mittelbarer Vorsatz
Slicks sind verboten (hier die unzulässige Handlung), deren nicht vorhandene Haftung bei Nässe allgemein bekannt und ein Abflug in einer Kurve damit billigend in Kauf genommen ("ich weiß, ist mir aber egal/ wird schon gut gehen"😉 = mittelbarer Vorsatz
Bußgeld der unzulässigen Handlung (unzulässige Bereifung) wird wegen Vorsatz verdoppelt (§3 Abs. 4a Bußgeldkatalog), Haftpflicht hat Regressanspruch und die Vollkasko ist komplett leistungsfrei gestellt.
Ansonsten gibt es bei einem Abflug aus der Kurve immer das "unangepasste Geschwindigkeit". Man fliegt nicht wegen zu kalter Reifen aus der Kurve, sondern weil die gefahrene Geschwindigkeit zu sämtlichen anderen vorhandenen Bedingungen unangepasst war.
Juristisch spitzfindig wäre es, wenn man den Straßenplaner wegen unzulässig kleinem Kurvenradius in die Verantwortung (Strafe) und Haftung (Schadensersatz) bekommt. Nicht optimale Reifentemperaturen sind nicht juristische Spitzfindigkeiten eines Robenträgers, sondern spätpubertäre Feuchtträume unter einem Supermann-Umhang.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Juristisch spitzfindig wäre es [...]
... wenn wir beide jetzt hier weitermachen würden. 😉
Im Großen und Ganzen sind wir uns ja einig, wie ich merke.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Weil die V-max. der einzige Grund einer Fahrzeugnutzung ist?Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wer mit seinem Auto nicht mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit über die Autobahn jagt, der nutzt sein Auto nicht richtig und sollte es aufgrund seines idiotischen Sparzwanges lieber ganz stehen lassen...
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