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Anzahl der Vorbesitzer völlig egal, es zählen doch nur die Vorhalter?

Themenstarteram 21. Juli 2013 um 9:21

Man liest ja bei Angeboten von gebrauchten Fahrzeugen immer wieder, dass die Anzahl der Vorbesitzer eine Rolle spielt. Warum eigentlich? Jedes mal, wenn ich mein Auto an einen Freund ausleihe, hat es einen neuen Besitzer. Selbst der potentielle Käufer wird für kurze Zeit zum Besitzer während er eine Probefahrt macht. Eigentümer wird er natürlich erst dann, wenn er das Auto auch kauft, aber Besitzer wird schließlich jeder, der sich rein setzt und damit losfährt. So hat ein Auto innerhalb seines Lebens vermutlich 100 oder mehr verschiedene Besitzer.

Im Fahrzeugschein wird jedoch nur die Anzahl der Halter eingetragen, also müsste man doch eigentlich die Anzahl der Vorhalter angeben und nicht die Anzahl der Vorbesitzer?

Beste Antwort im Thema
am 21. Juli 2013 um 9:42

Oh, da hat jemand in der Schule den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum gelernt und muss damit gleich mal klugscheissen.

Threads die die Welt nicht braucht.

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Damit sind ja auch die Vorhalter gemeint. Aber was soll es, hat sich halt als "Vorbesitzer" umgangssprachlich in vielen Köpfen breit gemacht.

am 21. Juli 2013 um 9:42

Oh, da hat jemand in der Schule den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum gelernt und muss damit gleich mal klugscheissen.

Threads die die Welt nicht braucht.

Themenstarteram 21. Juli 2013 um 9:47

Eigentum ist doch wieder was komplett anderes und hat mit dem Thread hier gar nichts zu tun?

am 21. Juli 2013 um 9:59

Doch in 90% aller Fälle sind Halter/Eigentümer identisch. Im Rechtsverkehr wird von 100% ausgegangen, wenn es nicht schriftlich anders geregelt ist. In 99% der Fälle entspricht die Anzahl der Halter auch der Anzahl der Eigentümer.

Und für deine restliche Korinthenkackerei, die 1% der Autos betrifft ist mir der Sonntag zu schade. Schönen Tag noch.

Zitat:

Original geschrieben von Spacemarine

Im Fahrzeugschein wird jedoch nur die Anzahl der Halter eingetragen, also müsste man doch eigentlich die Anzahl der Vorhalter angeben und nicht die Anzahl der Vorbesitzer?

Falsch, Mr. Oberschlau, die Anzahl der Halter steht im Fahrzeugbrief, nicht im Schein.

Im allgemeinen Wortgebrauch unter Autofahrern wird zwischen Fahrer und Besitzer unterschieden.

Es steht dir selbstverständlich frei, den Begriff "Vorhalter" zu benutzen, wenn Du irgendwann einmal beabsichtigst, ein KFZ zu verkaufen.

;)

Elchsucher:

Ich würde das Thema jetzt mal nicht so pauschal beiseiteschieben.

 

Es kann durchaus ein Problem sein.

 

Aktuelles Beispiel ist die Umkennzeichnerei bei den "neuen" "alten" Kennzeichen.

Wird nur das Kennzeichen geändert dann ändert sich an der "Zahl der Vorhalter: XY" nichts. (sollte so sein...)

Aber Eintragungen im Brief (Zulb. 2) hat man 1 mehr...

 

 

Vorbesitzer... Ein Besitzer ist eigentlich wirklich derjenige der das Fahrzeug gerade im Besitz hat.

Im Sprachgebraucht ist aber meist gemeint wieviel Vor-Eigentümer bzw. wieviel Vorhalter.

 

Das kann sich aber auch wieder unterscheiden.

Eigentümer kann z. B. die Tochter sein. Halter laut Brief ist die Mutter.

Jetzt im Zuge der Umkennzeichnerei übernimmt die Tochter die Versicherungs % der Mutter und Halter laut Brief wird die Tochter.

Wir haben also bei "Zahl der Vorhalter" 1 mehr und 2 Haltereintragungen im Brief.

An Eigentümer hat sich aber nichts geändert! Das war und ist immer noch die Tochter.

Wie soll man sowas am besten beim Verkauf angeben?

 

@TE:

du siehst man kann das nicht sagen.

Ich persönlich würde sowas angeben mit:

Zahl der Vorhalter laut Brief: 1,

Fahrzeug aber nachweislich immer in meinem Eigentum,

anderer Halter nur wegen Versicherung %.

 

@Elchsucher:

Für deine % Angaben hast du sicher auch einen Nachweis?

Denk an meine Beispiele.

2 Halter aber 1 Eigentümer und Halter und Eigentümer unterschiedlich wegen Versicherung - oder wegen gutem Rabatt...

 

OT:

wer über einen faktischen Halter im Sinne der Halterpflichten/Bußgelder sprechen möchte, wir können gerne ein neues Thema aufmachen. Für sowas gibt es Rechtsprechung und Definitionen.

 

 

Ich umgehe das Problem, indem ich nur Autos aus 2. Hand kaufe, die hatten dann keine Vorbesitzer oder Halter, apropos Halter, was halten die denn da die ganze Zeit?:rolleyes:

Wie definierst du 2. Hand?

 

Reicht dafür ein weiterer Eintrag im Brief, z. B. umgeschrieben von AA-AA 1 auf GD-AA 1 aber mit komplett gleichem Namen und Adresse und Eintrag "Anzahl Vorhalter 0"

Oder reicht dafür ein weiterer Eintrag im Brief z. B. umgeschrieben von AA-AA 1 auf B-AA 1 mit komplett gleichem Namen aber anderer Adresse und Eintrag "Anzahl Vorhalter 0"

Oder reicht dafür ein Eintrag im Brief mit gleichem Nachnamen und Eintrag "Anzahl Vorhalter 1" wenn die Eigentümerin :D dir sagt, das Fahrzeug war immer in ihrem Eigentum?

Ist das 2. Hand oder 1. Hand?

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