Sprinter und Fahrerkarte in der Schweiz
Hallo zusammen
Ich soll nächste Woche mit einem Sprinter und Material in die Schweiz fahren. Der Sprinter hat einen digitalen Fahrtenschreiber für Fahrerkarten. Ich habe auch eine Karte nur mein Beifahrer nicht. Nun soll er aber auch fahren. Wie kann ich das dann lösen?
Danke für Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bnagus
Und wenn ich mit Fahrerkarte in Slot 1 fahre und der Beifahrer mit Ausdruck von Slot 2 und wir dann wechseln?
Sind manuelle Ausdrucke nicht 15 Tage erlaubt?Wie ist das mit den Lenkzeiten bei Sprintern und der Höchstgeschwindigkeit?
Ausdrucke sind nur erlaubt wenn eine Karte jemals vorhanden war, also bei defekt oder verlust.
Lenkzeiten gelten, egal ob Fahrtenschreiber oder nicht.
Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten ab 3,5t zGG. und natürlich mit Anhänger.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schraubaer85
Wenn ein Fahrtenschreiber verbaut ist, so muss dieser bei gewerblichem Güterverkehr benutzt werden, egal wie schwer das Fahrzeug ist oder sein darf.Zitat:
Original geschrieben von peach82
Wenn nicht in den Fahrzeugausweisen vermerkt ist, dass er verwendet werden muss braucht man ihn nicht zu verwenden.Nur wenn Du halt in DE die 28Tagen trotzdem nachweisen musst, wirst Du ihn in Betrieb halten müssen....
aber nicht in der Schweiz. In der Schweiz brauchst Du den Tacho nur in Betrieb zu nehmen wenn Du über 3501kg und mehr hast oder es im Fahrzeugausweis explizit vermerkt ist. Alles andere wäre mir neu.