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Fahrerkarte

Themenstarteram 20. Januar 2008 um 17:05

Hallo Kapitäne der Landstrasse,

ich habe mal eine Frage zur Fahrerkarte. Muss man eine Fahrerkarte besitzen, auch wenn man kein Fahrzeug im Fuhrpark hat, das eine solche benötigt. Heisst, wir haben nur LKW mit Tachoscheibe. Ein Fahrer eines andern Unternehmens hat gemeint, ja in jedem Fall. Wie verhält es sich wirklich? Danke für Eure Antworten.

Gruss teppi

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25 Antworten
am 20. Januar 2008 um 17:14

In Germany no Prob ohne Karte!!!

Wenn du in eine Kontrolle kommen solltest,prüfen die online Ruckzuck ob du eine Karte hast odr nicht.

 

Wir hatten schon mal Probleme im Ausland da die ja nicht alles glauben!!!

Das gibt da immer Diskussionen,du könntest ja eine haben und schon genug Fahrzeit oder Arbeitszeit haben...... 

am 20. Januar 2008 um 18:59

Würde sagen ja,

wenn ihr einen Fuhrpark habt und ein neues Fahrzeug bzw. ein Vorführfahrzeug bekommt ist ja ein neuer dig. Tachograf eingebaut. Oder wenn der alte kaputt ist wird nur noch ein neuer dig. Tachograf eingebaut. Das heißt es ist ratsam eine Fahrerkarte zu habe, aber keine Pflicht. Bleibt dir also selber überlassen ob du dir eine besorgst. Ich habe mir vor 4 Monaten eine gemacht. Jetzt brauche ich sie weil ich im nächsten Monaten einen neuen LKW bekomme und sie brauche.

Also entscheide selber.

am 20. Januar 2008 um 19:05

also bei uns wars so es musste JEDER aus unserer firma ne fahrerkarte beantragen ... es kann ja mal sein das dein lkw draußen kaputt geht und du nen leih-fahrzeug bekommst die haben ja zu 99% digi-tacho, obwohl du kannst ihn ja auch kurze zeit ohne karte fahren aber mit karte is halt besser

Es gibt keine Ausnahmeregelung für den Fall, dass der Fahrer keine Fahrerkarte hat! Insoweit würde ich mich nicht darauf einlassen, ein Fahrzeug mit Digitacho zu führen, wenn ich keine Fahrerkarte hätte.

Die Rennkontrolle hat für solche Aktivitäten, auf denen sie diese pingelig genau notiert. Leider vergessen die dabei nicht, auch eine Bewertung dahinter zu schreiben, welche Du in Euro für diese Aktion an die abdrücken musst.

am 20. Januar 2008 um 20:48

Audifan hat nicht ganz recht mit seiner Aussage das ein Analoger Fahrtenschreiber bei Defekt gegen einen Digitalen Fahrtenschreiber Ausgetauscht wird . Fahrzeuge mit Analogen Fahrtenschreiber (sprich Diagrammscheibe) werden bei Defekt auch wieder einen Analogen Fahrtenschreiber verbaut bekommen . Es sei denn der Kunde/Halter möchte das sein Fahrzeug auf Digital umgerüstet wird . Aber so blöd kann doch keiner sein allein schon wegen der kosten . Ansonsten darf man ohne besitz der Fahrerkarte einen LKW mit Digitacho nicht Fahren . AAABBBEEERRR!!! 1. Man darf das Fzg. fahren zur Probefahrt und Überführung , 2. wenn du mit deinem LKW Analoger Tacho eine Panne hast und bekommst einen Leih LKW mit Digitacho darfst du diesen Fahren bis du deine Tour beendet hast musst aber einen Ausdruck vom Digitacho machen und Handschriftlich deine Eintragung vornehmen , 3. Wenn deine Karte Geklaut wurde , Defekt ist oder verloren gegangen ist darfst du 15 Tage ohne Karte Fahren musst einen Ausdruck vom Digitacho machen mit Handschriftlichen Eintragungen und musst innerhalb der ersten 7 Tage nach verlust der Fahrerkarte eine Neue Beantragen .

Mfg.24h

Diese Ausnahme gibt weder die 3821/85 noch die 561/2006 her. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage siehst Du diese Behauptung begründet?

"2. wenn du mit deinem LKW Analoger Tacho eine Panne hast und bekommst einen Leih LKW mit Digitacho darfst du diesen Fahren bis du deine Tour beendet hast musst aber einen Ausdruck vom Digitacho machen und Handschriftlich deine Eintragung vornehmen"

am 20. Januar 2008 um 21:26

Diese Aussage wurde von einen Schulungsleiter der Firma VDO Kienzle wo wir Regelmäßig zur Schulung müssen getätigt aufgrund Direkter nachfragen der Schulungsteilnehmer in Bezug auf so einer Situation . Aber wenn diese Aussage des Schulungsleiter nicht Korrekt ist lass ich mich gerne von jedem belehren der es Richtig weiß . Ich Lerne sehr gerne dazu . Also Los

Mfg.24h

Wir hatten schon einmal die Diskussion darüber und es gibt keine rechtliche Ausnahmeregelung für den Fall, dass man bei einem Fahrzeugdefekt ein Ersatzfahrzeug mit digitalem Tacho lenken muss. Sobald man die Fahrerkarte braucht, muss man sie auch stecken. Hat man keine, darf man so das Fahrzeug nicht bewegen.

Ausnahme ist der Defekt der Fahrerkarte oder des Gerätes oder Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte, wofür man dann Aufzeichnungen machen muss. Damit hat es sich aber schon mit den Ausnahmen.

Die Fälle, bei denen das Kontrollgerät nicht benutzt werden muss, sind ja keine Ausnahmen.

am 22. Januar 2008 um 20:53

@24h

 

Wir haben genau diesen Fall gehabt bei uns ,mit Lkw analog gefahren,dann kaputt !!!!

 

Tieflader mit Ersatzzugmaschine gekommen,umgesattelt und umgeräumt , oh Scheisse DIGITAL....

 

Ach komm mach Ausdruck, 3-4 Stunden später auf Autobahn Rennleitung Kontrolle......

 

Er meinte so zBsp: auch wenn du mit nem 7,5 Tonner liegen bleibst und du kriegst als Ersatz nen 9 To und du hast keinen Führerschein dafür ,

darfst du den ja auch nicht fahren!!!!!! Auch wenn du deine Tour zu Ende fahren musst!!!

Also wenn Ersatztauto kommt dann eben mit passendem (Ersatz) Fahrer:D

 

 

War ihm irgenwie egal mit dem Ersatzauto,fahren ohne Fahrerkarte nicht erlaubt....(Ausser Probe,Überführung,kleiner 50km etc etc)

Nach langer Diskussion haben wir uns dann geeinigt das ich eine Probefahrt mache,aber wegen dem Erfolgszwang hat es denn doch noch 20€

gekostet wegen Fehlender Ersatzrolle!!!!

 

Die Ersatzrolle war natürlich nur der Grund für ihn um den Schreibkram zu umgehen!!!!

 

Ich habe auch mehrere Digi Lehrgänge mitgemacht,die erzählen ja normal echt die Wahrheit , nur das nützt dir nicht´s wenn du in der Kontrolle bist

dann haben die sowieso Recht:(

 

am 22. Januar 2008 um 21:17

Die brauchen halt auch ein erfolgerlebnis. Hast du dennen es versucht zu erklären? Wenn ja dann wars nen fehler! Der kleine Bürger (also du) darfst es nicht besser wissen. Stell dich aber auch nicht zu dumm. Man muß mit dennen reden nicht streiten. klingt etwas verrückt, sorry. Ich hoffe du verstehst was ich meine. War auch auf nen Tacholehrgang. Aber viele fahren noch mit den alten rum (1314-1324).

gruß Bernie

früher oder später braucht sie doch sowieso jeder.Also nicht lange drumherumreden sondern Ordern.Fertig

am 23. Januar 2008 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von miba400

...20€ gekostet wegen Fehlender Ersatzrolle!!!!

Das sind aber Dumpingpreise hier in Deutschland:

In Holland zahlt man bei fehlender Ersatzrolle EUR 400,- und wenn man seine Karte zu spät auslesen lässt ist man mit über EUR 4.000 dabei!

Gruß Christian

am 23. Januar 2008 um 12:23

wie stellen denn die behörden fest, dass deine karte nicht ausgelesen wurde?

ich war letzte woche mit meinem lkw zur tachoprüfung und da habe ich mich mit dem meister just über das auslesen der karte unterhalten...

ich habe nämlich bei mir festgestellt, dass das auf der karte in keinster weise gespeichert ist, ob ausgelesen wurde...

der meister erklärte mir dann, dass die daten nur kopiert werden, für den arbeitgeber, bzw zur weiterleitung an den arbeitnehmer...

 

gerade bei mir bin ich mal gespannt, wann denn endlich mal mein kartenspeicher voll ist und überschrieben wird...

ich kann mir immernoch den gesamten bestand seit erstbenutzung im august letzten jahres anzeigen lassen...

Ich habe mal noch ne andere Frage zum Thema Fahrerkarte, möchte deswegen aber nicht gleich ein neues Thema aufmachen. Wie sieht das aus wenn man im "Mischbetrieb" fährt, (d.h. sowohl Fahrzeuge mit analogem als auch mit digitalem Tachographen) muss man dann für die Tage, an denen man mit nem LKW mit digitalem Tachograph unterwegs war, die Ausdrucke wie Tachoscheiben mitführen? Ich finde da keine defintive Aussage zu. In meinem Lehrbuch für Klasse C und in der Anleitung für den digitalen Fahrtenschreiber in einem unserer Firmen-LKWs steht, dass man es so machen muss. Im Internet habe ich allerdings auch schon gegenteilige Aussagen gefunden. Bis jetzt habe ich mir immer nen Ausdruck gemacht, um auf der sicheren Seite zu sein.

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