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Sprinter überladung

Hallo , kann mir jemand mal sagen ,was passiert wenn ich mit klasse B. mit einem Sprinter mit doppelachs Hänger fahre . der eine sagt : ich darf den hänger fahren(550 kg Leer.) der andere sagt nein. Diese firma für die ich fahren soll sagt Ja, Ich darf noch 2 Tonnen Laden .Auf hänger und Sprinter Verteilt!!!! Ich will meinen Lappen nicht abgeben. Es kann mir keiner die frage wirklich beantworten.Vielleicht weiß es von euch jemand.

22 Antworten

Du hast nur den reinen Führerschein Klasse B, also keinen BE ?

Ja nur B. Bis 3,5 T

Dann darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als 750 kg sein.

Das heisst, 200 kg und das war es dann? In den sprinter darf vdann auch nichts mehr rein?
Ich bin vor einigen tagen mit Diesen Hänger gefahren und hatte jeweils 900kg auf sprinter und hänger verteilt gehabt. Dann kann ich deswegen den lappen abgeben oder?

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Dann darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als 750 kg sein.

bzw.

Anhänger über 750 kg , wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Mdithmar


Das heisst, 200 kg und das war es dann? In den sprinter darf vdann auch nichts mehr rein?

Den Sprinter darfst du natürlich bis zur Lastgrenze (innerhalb der 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht für das Gespann) beladen.

Danke für die info: Nur was Bringt dann der BE. Führerschein??? Damit darf ich auch nicht mehr Ziehen..

jain, mit BE darfst du:
- Anhänger über 750 kg , wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
- Anhänger über 750 kg , wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Harry

Seit dem 1.1.1999 benötigt man einen speziellen Anhängerführerschein, wenn man hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen will:

Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,

Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

1. drahtke 😉
schoenen sonntag noch
Harry

Danke, Aber irgendwie ist das so ein Blöder Kram mit dieser regelung. Aber Danke für die Auskunft. Ich hab mich bei 3 verschiedenen Fahrschulen Erkundigt, und habe 3 Verschiedene Antworten bekommen.:-(

Zitat:

Original geschrieben von Mdithmar


Danke, Aber irgendwie ist das so ein Blöder Kram mit dieser regelung. Aber Danke für die Auskunft. Ich hab mich bei 3 verschiedenen Fahrschulen Erkundigt, und habe 3 Verschiedene Antworten bekommen.:-(

wenn die frage eindeutig war, ist das erschreckend.

ich hoffe du hast nun alle infos die du brauchtest .

harry

Ja, Danke nochmal und schönen sonntag noch an alle. Gruß Markus.

Zitat:

Original geschrieben von Mdithmar


Danke, Aber irgendwie ist das so ein Blöder Kram mit dieser regelung. Aber Danke für die Auskunft. Ich hab mich bei 3 verschiedenen Fahrschulen Erkundigt, und habe 3 Verschiedene Antworten bekommen.:-(

Wer lang fragt geht lang irr... 😉

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen:

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