Sprinter mit 58.000 km Kupplung defekt

Mercedes Sprinter W906

Folgendes ich bin am Mittwoch eine lange Tour 450 km hin und wieder zurück mit meinem Sprinter 316 cdi bj 2016 gefahren.

Auf dem Rückweg 50 km vor Hamburg ist auf der Autobahn mit Tempo ca. 100 km/h die kupplung ausgefallen. Das heißt Gang war noch drinnen im 6. Jedoch war das kupplungs pedal komplett ohne Wirkung.

Ich natürlich rechts ran gefahren. Habe auch einen üblen Geruch bemerkt.

Mercedes-Benz notdienst angerufen, da der Sprinter erst vor einem Monat gekauft wurde mit Junge Sterne Transporter und Mobilitäts Garantie.

Nun abgeschleppt bei der Mercedes Benz Werkstatt höre ich vom Meister folgende Aussage.

wie bereits telefonisch besprochen, handelt es sich bei diesem Schadensbild um einen Gewaltschaden. Wir können keine Aussage treffen warum und in welchem Zusammenhang dieser Schaden entstanden ist. Ein technischer Defekt am Fahrzeug ist augenscheinlich auszuschließen.

'Die Kupplung ist sehr stark überhitzt worden, sodass der Kupplungsbelag mit dem Schwungrad verschmolzen ist. Der Kupplungsbelag ist abgerissen vom Festteil welches auf der Getriebeeingangswelle sitzt. Es waren so hohe Temperaturen in dem Getriebegehäuse, dass sowohl der Kurbelwellensensor wie auch die Entlüftung des Zentralausrückers geschmolzen sind.

Ich habe den Sprinter nie Übermäßig strapaziert nie hohe Touren gefahren. Dies habe ich auch dem Meister mitgeteilt. Er meint nur sowas hat er noch nie gesehen.

Junge Sterne Garantie greift nicht.

Wie kann so etwas passieren? Kann der Schaden an der kupplung schon vor dem Kauf gewesen sein, so dass jetzt irgendwann der total Ausfall eingetreten ist ist.

Zur Info der Sprinter war zuvor ein Leihwagen.

Kosten 2500€. Ich werde natürlich noch einen Antrag auf Kulanz Stellen.

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Das Problem habe ich schon mal gehabt. Das ist ein Fehler der in der Druckplatte zu suchen ist.

Hiert hat die automatische nachstellung der Druckplatte zu früh nachgestellt, deshalb überhitzte die Kupplung und dann kommt es zu solch einem Schaden.
Die Werkstatt soll mal die Druckplatte genau prüfen und in Augenschein nehmen und die Druckplatte als Schadenverursachendes Teil angeben.
Dein Anwalt soll es dem Gutachter so sagen.

Wie gesagt hatte solch einen Schaden schon gehabt. War immer eindeutig und wurde auch bezahlt.

Gruß

Chris

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Zitat:

@babo84 schrieb am 25. August 2018 um 21:18:52 Uhr:


eine Rechnung über 800€ für das abschleppen

Das muß nicht sein!
Klebrige, klumpige Abschlepprechnung.
Ich habe einen Allianz-Schutzbrief ... da kann ich mich jeden Monat abschleppen lassen, kostet mich keine müde Mark ... oder wie diese ulkige Währung momentan gerade heißt.

Schau doch als allerertes mal in Deinen Kaufvertrag, ob die Gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf vom Verkäufer ausgeschlossen wurde (Wäre möglich, da Du eine Firma hast). Wenn nicht müssten die Dir die ersten 6 Monate lang beweisen, daß die Kupplung vorher nix hatte und nicht imgekehrt.

Wird aber Dein Rechtsanwalt sicher wissen.

MFG Sven

Übrigens: Ich hatte auch mal so einen Fehler mit einer defekten Druckplatte bei einem 213er Sprinter von 2003. Der hatte damals 110.000km gelaufen. Nach der Reparatur hat dann die nächste Kupplung endlos gehalten, die war noch drin als ich den Sprinter mit 463.000km verkauft habe.

Gestern in einer freien Bude gesehen...
Mopf Pritsche 316CDI aus 2013 mit 74tkm, handgerissen und AHK von einer Gartenbaufirma.

Komplette Kupplung und ZMS Schrott, Tragbild weißt eindeutig auf Überbelastung hin.

Kann man sich leicht vorstellen, wie die das bei der geringen Laufleistung geschafft haben. Wechselnde Fahrer, Pritsche beladen, Anhänger mit Minibagger dran und dann durch die Baustelle pflügen, fast nur Stadtverkehr bei der geringen Laufleistung in fünf Jahren.

Hatte den gleichen Schaden im August an unserem Hymer MLT Wohnmobil auf Sprinter Basis. Ist erst 1,5 Jahre alt und 25000 km gefahren. DB redet auch bei uns von der Schuld der Fahrer. Nach unserer Meinung muß da ein Materialfehler vorliegen. Ob die Garantie greift soll Maastricht entscheiden. Bei negativem Bescheid müssen wir wohl auch klagen.

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