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Sprinter Extralang mit 5,35m Anhänger im Privatbetrieb, Gespannlängengrenze?

Themenstarteram 21. Juli 2011 um 8:27

Moin!

Ich wollte mir evtl. günstig einen gebr. XL-Sprinter (7,35m) zulegen und da noch einen 5,35m langen Anhänger (Doppelachser unter 1m) hinterhängen.

Nun hab ich gelesen, dass es in D eine Gespannlängengrenze von 12m gibt. Gilt die in diesem Fall?

Fahren wollte ich damit nach Südfrankreich. Gibts in F auch eine Längengrenze?

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12 Antworten

Hallo,

wenn es in Deutschland eine Gespannlängengrenze von 12 m geben würde, hätten sehr viele LKWs mit Anhängern bzw. Sattelzüge ein großes Problem oder es gäbe unendlich viele Ausnahmegenehmigungen. Kurz gesagt: es gibt diese Grenze nicht. Die 12 m Längengrenze, die du anführst bezieht sich auf einzelne Fahrzeuge, diese dürfen nicht länger sein als 12 m. In Kombination (also im Anhäger- oder Gespannbetrieb) ist in der StVZO eine Länge von höchstens 18,75 m vorgesehen (bei Sattelzügen 16,50 m).

Quelle: StVZO (hier insbes. § 32 (4) 3)

Du hast also in der Länge nach hinten noch deutlich Platz.

Die Grenzen der Fahrzeugabmessungen dürften in Frankreich ähnlich sein wie in Deutschland. Auf diesen Satz allerdings keine absolute Gewähr.

Gruß

dertgl

Mit den 12 Metern hat dertgl absolut recht, diese gelten für einzelne Fahrzeuge, nicht für Gespanne, deswegen sind u.A. Segelfluganhänger genau 11,99 m lang.

Die 18,75 m gelten aber AFAIK nur für LKW-Gespanne, ansonsten sind es glatte 18 m, betrifft aber Lew´s Gespann natürlich nicht.

Hier mal ein Link dazu.

Gruß

MS

EDIT: @Lew: hast Du noch keinen Kartenführerschein? Weil Du die Tandemachse betonst. Wenn Du nämlich den alten 3er umschreiben lässt, hast Du keine Achsbeschränkung mehr und kannst über einen XXL-Anhänger auf Drehschemelbasis nachdenken.:)

Was der dann zum Verleihen taugt, is natürlich eine andere Frage.;)

Themenstarteram 21. Juli 2011 um 10:12

Ich hab noch nen Rosanen.

Gut, brauche ich mir darüber keine Gedanken zu machen.

Geht übrigens weniger um Verleih.

So ein Gefährt, wo 4 Moppeds reingehen, reizt mich schon länger. Ich hab da jetzt ein Angebot für so einen XL-Sprinter mit 130 PS und noch erhöhter Anhängelast für kaum mehr als ein neuer 4er-Anhänger.

Da grübel ich gerade drüber. Erzähl ich Dir morgen abend was zu, Mark. ;)

Hallole zusammen

12 meter für Solofahrzeuge , 18 meter für Gespanne. Unabhängig von den Länderspetzifischen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch im EU - Ausland die Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten.

Soll heissen in Frankreich darf man mit Hängern auf Autobahnen bis zu 100 km/h fahren aber nur wenn dein Hänger eben diese 100 km/ h Zulassung hat. Ist das nicht der Fall was bei 80-90 % der im Urlaub gefahrenen Anhänger (Wohnwagen) gilt so hast Du das Ticked so gut wie sicher . Die französische Polizei sucht ( weils Kohle bringt ) geziehlt nach solchen Gespannen, hab ich selber schon erlebt den die wissen genau das man in D eben nur 80 fahren darf bzw die 100er Zulassung kein Standart ist.

Bringt richtig Euronen denn die kassieren sofort und Gandenlos. Gleiches gilt für die Nachrüstung der Kontrollgerätes wenn keines drinn ist, ein teures Vergnügen den auch Fahrerkarte ist in Frankreich sehr bekanntes Mittel den Staathaushalt zu sanieren. Auch dort gelten die lenkzeiten wie bei uns nur das die Strafen drakonischer sind. da ist die urlaubskasse schnell mal geplündert und vierstellige Beträge sind dort gängig wie man mir schon häuffiger berichtet hat und das von den unterschiedlichsten Kollegen der Tranportierenden Zunft.. Das mit der privaten Nutzung erklärst Du mal einem Polizisten der bestimmt gerade wenn er dich kontrolliert kein wort Deusch versteht / Verstehen will oder nur soviel das es zum Kassieren der Strafe reicht. Man ist halt ein potentieller Geldesel ... da schenken sich die EU Polizisten ( teilweise ja berechtigt) in der ganzen EU nichts.. Die regionalen Verkehrsregeln solltest du dahingehend nochmal Googeln.. geht auch um den nachweis der vergangenen tage die Kontrollrelevant seitens der Lenkzeiten sein können.

Da liegt der Teufel im Detail .. auch die Ladungssicherunggeschichte und der lehrgangsnahweis sind dort schon geltendes Recht. ( Mein Lehrgang ist erst im November gebucht also abweichungen im Wissensstand möglich ..) Während in Deutschland eine übergangsfristen bis 2015 hat ( wie ich glaube richtig informiert zu sein ) gelten diese Vorschriften in Frankreich und Spanien schon Heute..

Sollte nur ein Hinweis sein worauf man achten sollte.. Jol.

 

am 21. Juli 2011 um 18:08

Wieso sollten nur franzosen in frankreich 130 mit hänger fahren dürfen? Wenn dem so sein, dürfte doch auch kein ausländer in deutschland schneller als 130 fahren...

Wenn man mit einem Anhänger der für Tempo 130 geeignet ist in frankreich 130 fährt, so darf man das auch (wenn man unter der 3,5t regel bleibt) Das es versicherungstechnich etwas ausmachen könnte macht ja nichts aus...

Hat aber eh nicht mit dem thema zu tun...

Sind manche 3 Achs Busse nicht 15 Meter?

Die haben doch sicher ne Ausnahmeregelung

LG

Bei den 3 Achs Bussen ist die Nachlaufachse gelenkt. Somit passt das Teil in den BOS Kraftkreis, dann darf der Bus auch länger sein. Es gab von Neoplan auch mal einen 4 Achser, bei dem waren alle 4 Räder gelenkt. Länge weiß ich aber grad nicht mehr. Hat sich aber nicht durchgesetzt.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Wieso sollten nur franzosen in frankreich 130 mit hänger fahren dürfen? Wenn dem so sein, dürfte doch auch kein ausländer in deutschland schneller als 130 fahren...

Wenn man mit einem Anhänger der für Tempo 130 geeignet ist in frankreich 130 fährt, so darf man das auch (wenn man unter der 3,5t regel bleibt) Das es versicherungstechnich etwas ausmachen könnte macht ja nichts aus...

Hat aber eh nicht mit dem thema zu tun...

Ich wollte nur auf die Problemchen hinweisen ie dem TE helfen können. Richtig man durfte/ darf früher mal 130, nicht nur 100 aber nur wenn wie Du richtig geschrieben hast die entsprechende Bauartgenehmingung vorliegt die Du in D nicht bekommen wirst. Ich weis allerdings nicht ob sich da nicht auch was durch die Neuen EU Reglungen geändert hat. Das kann ich morgen bei nem Kollegen nachfragen der in Frankreich lebt. Jol.

Es ist und bleibt wohl aber eine Ausnahmeregelung, unter anderem unter der Bedingung, dass diese Busse keine Anhänger mitführen dürfen.

am 22. Juli 2011 um 14:05

Von wem Kriegt man diese Bauartgenehmigung? Vom Hersteller? Dann schreibe ich mir bei bedarf einfach selber eine, denn bei meinem Wohnwagen habe ich nur Teile verbaut, die für mindestens 130km/h geeignet sind ^^ Im Grunde genommen sind das alle neueren Anhänger, denn achsen sind heutzutage alle üblicherweise 130km/h tauglich.

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Moin!

Ich wollte mir evtl. günstig einen gebr. XL-Sprinter (7,35m) zulegen und da noch einen 5,35m langen Anhänger (Doppelachser unter 1m) hinterhängen.

Nun hab ich gelesen, dass es in D eine Gespannlängengrenze von 12m gibt. Gilt die in diesem Fall?

Fahren wollte ich damit nach Südfrankreich. Gibts in F auch eine Längengrenze?

War das nicht 12tonnen zGG oder ZGM ???

Bei 7,49 to mit Anhänger??? Meinst du das vielleicht?? Das war doch der alte 3er Führerschein.

Bei dem Thema "kombinierter Personen- und Moppedtransport" würde mich, passendes Kleingeld vorrausgesetzt, ja sowas in der Art interessieren.

Oder irgendwas anderes mit Platz für 9 Personen und 9 Moppeds bis 7,5 to. Die Autos für moppedfreie Ausflüge nimmt man dann einfach auf ´nem Anhänger mit.;)

Gruß

MS

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