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Sprinter 315 mit Anhänger fahren?

Themenstarteram 31. August 2015 um 17:20

Hallo,

habe einen Mercedes Sprinter 315 CDI. Das heißt also ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.

Ich habe den BE Führerschein. Darf ich nun an den Sprinter noch einen Anhänger hängen?

Grüße

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11 Antworten

Hallo Feunde der leichten Unterhaltung,

Hallo Daimler350,

Du hast BE, du darfst einen Anhänger ziehen.

Beachte allerdings die Vorschriften und Gesetze die dann >3,5to gelten können.

z.B. Sonn-/Feiertagsfahrverbot, Fahrtenschreiberpflicht bei Gewerbe usw. wobei wie immer gilt, keine Regel ohne Ausnahme

So denn,

Skyport

Themenstarteram 31. August 2015 um 18:14

Zitat:

@skyport schrieb am 31. August 2015 um 20:05:30 Uhr:

Hallo Feunde der leichten Unterhaltung,

Hallo Daimler350,

Du hast BE, du darfst einen Anhänger ziehen.

Beachte allerdings die Vorschriften und Gesetze die dann >3,5to gelten können.

z.B. Sonn-/Feiertagsfahrverbot, Fahrtenschreiberpflicht bei Gewerbe usw. wobei wie immer gilt, keine Regel ohne Ausnahme

So denn,

Skyport

Hallo Skyport,

vielen Dank für deine Antwort.

Bist du dir sicher, dass dabei Fahrverbote auftreten können? Ich habe gestern bei Mobile.de eine Sprinter Zugmaschine gesehen (518 CDI), in der Beschreibung stand, dass man mit diesem Sprinter inklusive Sattelauflieger ein Sonntags- bzw. Feiertagsfahrverbot umgehen kann.

Bei einem 5t Sprinter kann ich mir das sehr schlecht vorstellen. Bei deinem kommt es auf die Zulassung an, steht dort LKW ist das Fahrverbot wirksam.

 

Grüße

Steini

am 31. August 2015 um 18:58

Hier der entsprechende § bzw. der relevante Passus aus der Straßenverkehrsordnung...

§ 30

Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

...

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für...

Quelle: §30 StVO (klick)

...es dürfen also 1. LKW über 7,5 Tonnen zul.GG nicht fahren und 2. darf nichts fahren, was lt. Papieren ein LKW ist -auch als LKW zugelassener PKW- und einen Anhänger mitführt... letzteres ist unabhängig vom zul.GG.

Sattelzugmaschinen dürfen solo, also ohne Auflieger fahren auch wenn die meisten mehr als 7,5 Tonnen haben, da es sich bei einer SZM ohne Auflieger um keinen LKW sondern zulassungstechnisch um eine Zugmaschine handelt. Mit Auflieger dürfen auch Sattelzugmaschinen nicht fahren.

Themenstarteram 31. August 2015 um 19:09

Heißt das also ich darf mit meinem Sprinter (LKW Zulassung) Sonntags fahren, jedoch nicht mit Anhänger?

am 31. August 2015 um 19:15

Ja, so lange der Sprinter weniger als 7,5 Tonnen zul GG. hat, was in der Regel so sein dürfte. Ohne Anhänger gehts nach dem 1. Passus, wo das Gewicht der beschränkende Faktor ist...

Anhänger darf man nicht mitführen, da man sonst unter den 2. Passus fallen würde... dort sind allein die Zulassung als LKW und das mitführen eines Anhängers der ausschlaggebende Faktor.

Themenstarteram 31. August 2015 um 19:26

Ich danke dir für die ausführlichen Antworten, jetzt bin ich wieder schlauer.

Jetzt kann ich guten Gewissens den Sprinter als Zugfahrzeug für meinen Hänger benutzen.

am 31. August 2015 um 20:42

Was mir gerade noch so bei Deiner Angabe "Jungunternehmer" kommt. Vorsicht, wenn die Fahrten gewerblichen Charakter haben... so von wegen Lenkzeiten und Aufzeichungspflichten.

So lange das im Rahmen der sog. "Handwerkerregelung" (z.B. http://www.biv-kaelte.de/?id=346) ist gehts noch, aber darüber hinaus kann es sein, dass es da ein paar Sachen zu beachten gibt.

Unser Transporter in der Firma... Iveco Daily hat für Fahrten außerhalb der sog. "Handwerkerregelung" für die Aufzeichungsplichten sogar einen digitalen Tachographen verbaut.

Ich kenne mich da leider nicht speziell aus, da unsere Fahrten grundsätzlich unter die Handwerkerregelung fallen (nur max. 100km um den Firmensitz und nur Material & Werkzeuge, die wir selbst verarbeiten/benötigen und außerdem haben wir niemanden der speziell als Fahrer angestellt ist, nur Handwerker)...

Da ich Deine spezielle Situation nicht kenne schrillen bei mir ein paar Alarmglocken... speziell wenn ein Anhänger ins Spiel kommt kann es da heikel werden... nicht dass das BAG zuschlägt.

Bitte informieren!

Zitat:

@gast356 schrieb am 31. August 2015 um 20:58:23 Uhr:

Sattelzugmaschinen dürfen solo, also ohne Auflieger fahren auch wenn die meisten mehr als 7,5 Tonnen haben, da es sich bei einer SZM ohne Auflieger um keinen LKW sondern zulassungstechnisch um eine Zugmaschine handelt. Mit Auflieger dürfen auch Sattelzugmaschinen nicht fahren.

Sattelzugmaschinen sind keine LKW, also sind Sattelzüge keine LKW mit Anhänger.

Allerdings sind Sattelzüge in dieser Hinsicht den LKW gleichgestellt.

Daraus folgt:

1. die SZM darf solo auch an Sonn- und Feiertagen fahren. Unabhängig von ihrer zGM.

2. die SZM mit mit Auflieger wird dann vom Fahrverbot getroffen, wenn die zGM der Kombination über 7,5t liegt.

Themenstarteram 1. September 2015 um 16:25

Zitat:

@gast356 schrieb am 31. August 2015 um 22:42:33 Uhr:

Was mir gerade noch so bei Deiner Angabe "Jungunternehmer" kommt. Vorsicht, wenn die Fahrten gewerblichen Charakter haben... so von wegen Lenkzeiten und Aufzeichungspflichten.

So lange das im Rahmen der sog. "Handwerkerregelung" (z.B. http://www.biv-kaelte.de/?id=346) ist gehts noch, aber darüber hinaus kann es sein, dass es da ein paar Sachen zu beachten gibt.

Unser Transporter in der Firma... Iveco Daily hat für Fahrten außerhalb der sog. "Handwerkerregelung" für die Aufzeichungsplichten sogar einen digitalen Tachographen verbaut.

Ich kenne mich da leider nicht speziell aus, da unsere Fahrten grundsätzlich unter die Handwerkerregelung fallen (nur max. 100km um den Firmensitz und nur Material & Werkzeuge, die wir selbst verarbeiten/benötigen und außerdem haben wir niemanden der speziell als Fahrer angestellt ist, nur Handwerker)...

Da ich Deine spezielle Situation nicht kenne schrillen bei mir ein paar Alarmglocken... speziell wenn ein Anhänger ins Spiel kommt kann es da heikel werden... nicht dass das BAG zuschlägt.

Bitte informieren!

Ich bin in der Elektrotechnik tätig, also ein Handwerksbetrieb.

Öfters sind die Aufträge über 100km entfernt, die wenigsten sind in meiner Umgebung. Das Material wird auch selbstverständlich bei uns im Auftrag verarbeitet und nicht nur von A nach B transportiert.

D.h. ein Tachograph wäre für mich sogesehen Pflicht. Für wen sind die Daten auf dem Tachograph relevant? Dient das nur zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten?

Das Thema "Handwerkerregelung" ist ein Minenfeld... daher würde ich mich da sehr genau und gut informieren.

Wenn Du z.B. einen zu Hause in der Werkstatt montierten Schaltschrank auslieferst und das Ding nur "angeklemmt wird" kann es sein, dass die Handwerkerregelung schon hinfällig ist.

Ich hab da schon Gerichtsurteile gelesen, wo das Urteil dran festgemacht wurde, ob nun der Küchenbauer die Küche beim Kunden zusammengespaxt hat oder ob er die zu Hause vormontierten Schränke nur geliefert hat... und damit quasi eine Speditions- / Transportleistung erbracht hat.

Oder beim Thema Elektrogeräte, die vom Küchenbauer reingeschoben werden und der Elektriker klemmt den Herd an... da gibts dann Urteile nach denen der Transport von dem Herd nicht mehr unter die Handwerkerregelung fällt, weil dabei die Transportleistung im Vordergrund steht, das Reintragen beim Kunden nicht zur eigentlichen Beruf eines Küchenbauers gehört... und das Anklemmen durch eine Fremdfirma -den Eleketriker- erfolgt ist. Wie gesagt da gibts spitzfindige Auslegungen & Urteile... da ist man gut beraten, wenn man weiß was man im Falle einer Kontrolle angibt.

Ob Du einen digitalen Tachographen brauchst, weiß ich ganz ehrlich nicht. Ich weiß den aktuellen Stand nicht, aber da gibts / gabs so Musterblätter, wo man die Aufzeichung der Lenk- und Ruhezeiten händisch machen kann.

Meiner Vermutung nach müßte das, wenn überhaupt eine Aufzeichungspflicht besteht ausreichend sein... am besten wäre es beim Gewerbeaufsichtsamt nachzufragen... die können exakt für Deine spezielle Situation Auskunft geben.

Ggf. würde ich es auch einfach einmal beim BAG (https://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html) probieren...

PS: ...wenn es natürlich schon über den Umkreis von 100km raus geht -der wurde diese Jahr erst von 50 auf 100km erweitert-, würde ich mich in jedem Fall informieren.

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