Sportluftfilter
Sehr geehrte MT Community,
vielen Dank für die ganzen ausführlichen Informationen zu den Luftflitern beim Mercedes!
Ich habe einen c180 Baujahr 2000, 134000 km (sehr stolz, habe lange sparen müssen, da ich wenig Geld
verdiene =) Wollte eigentlich nur folgendes wissen: Laut den meißten Beiträgen wird von einem
offenen Sportluftfilter abgeraten, ich wollte diesen Filter eigentlich nur im Nahverkehr einbauen
(bei längeren Fahrten würde ich ihn wieder ausbauen und ansonsten regelmäßig reinigen + Luftzufuhr von
außen mit kalter Luft)
Meine kurze Frage: Ist der offene Luftfilter massiv schädlich für meinen Motor im Kurzstreckenbereich?
+ Ich möchte keine Mehrleistung sondern nur einen besseren Klang des Ansauggeräuches!
Ich würde mich sehr freuen über eure Antworten/Meinungen.
MFG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Lissy HAM
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Liebe Lissy, lieber Rolly, ach was, für mich bist Du ab jetzt Lolly :D
Dem starren Festhalten der Rechtssprechung an der StVZO, speziell am §19 wurde mit dem zitierten Urteil des OLG Köln eine Abfuhr erteilt. Eine ungenehmigte Veränderung an Fahrzeugteilen führt nicht automatisch zum Erlöschen der BE.
Es muss nicht nur eine Gefährdung durch die Änderung erwartet werden, sondern diese Gefährdung muss eine hohe Wahrscheinlichkeit haben. Eine geänderte Abgasanlage oder ein Sportluftfilter gefährdet in keiner Weise andere Verkehrsteilnehmer, dass solltest sogar Du verstehen.
Das sehe ich nicht ganz so. Ein offener Sportluftfilter z.B beim 318is BMW ist so mörderisch laut,
wenn man den bis 100 Km/h hoch zieht im 2. Gang, das sich der Überholende so erschreckt, das er vor Schreck auf den Fußweg fährt. Habe ich selbst erlebt. Und das ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Also, klingt komisch..is aber so.
Fußwege gibt in der Regel nur innerhalb geschlossener Ortschaften und dort fährt man keine 100 km/h (und auf jeden Fall nicht einhändig mit einer Kamera in der anderen Hand) auch C180 AMG genießen hier keine Ausnahmeregelung.
Und ob Du es so siehst oder nicht, das wird die Männer in den Roben am OLG Köln nicht interessieren.
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32 Antworten
Nochmal Hallo Zusammnen,
vielen Dank für die Unterschiedlichen Meinungen!!!!!
....mir wurde dann doch anderweitig sehr geholfen.
wollte ja auch keinen lauten Krach mit meinem Mercedes machen
(auch keinen dicken Sportauspuff oder so was) pass ja auch nicht
zum Auto.
MFG
komme gerne noch mal auf euch zurück wenn ich andere Fragen habe
Dankeschön =)
Es ist eine Legende, dass durch alle Umbauten die BE erlischt und deshalb kein Versicherungsschutz besteht.
In diesem Fall ging es um falsch dimensionierte Reifen, ein simpler Sportluftfilter sollte von den Richtern genauso bewertet werden.
Datum: 28.03.1995
Gericht: Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: Ss 77/95 (Z) - 61 Z -
Tenor: 1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
2. Das Verfahren wird gem. § 206 a Abs. 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG eingestellt.
3. Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
Entgegen der bisherigen Regelung reicht allein die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, nicht mehr aus, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen zu lassen (vgl. Hentschel, NJW 1994, 696, 698). Die amtliche Begründung (vgl. BR-Dr. 629/93, S. 17) führt hierzu aus, es erscheine auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel bedenklich, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten sei. Erlosch die Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 a. F. ferner dann, wenn Fahrzeugteile verändert wurden, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen konnte, so ist hierzu nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO n. F. jetzt erforderlich, daß eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung reicht seit dem Inkrafttreten der 16. Änderungs VO nicht mehr aus (vgl. Hentschel a. a. O., S. 697). Für die Praxis ergibt sich daraus, daß nicht mehr schematisch - etwa an Hand des ohnehin die Gerichte nicht bindenden Beispielekatalogs des Bundesministers für Verkehr (vgl. Jagusch/Hentschel, StVR, 33. Aufl., § 19 StVZO Rn. 12; VerkBl. 1994, 159 ff.) oder anderer Übersichtstabellen - ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Veränderung von Fahrzeugteilen festgestellt werden kann, soweit § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in Frage kommt, weil nämlich jeweils für den konkreten Fall ermittelt werden muß, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt (vgl. Hentschel NJW 1995, 627). Diese Feststellung wird häufig nur mit Hilfe eines technischen Sachverständigen getroffen werden können (vgl. Hentschel a. a. O.).
http://www.rechtplus.de/urteile/urteile_aktuell.php?urt=u2_330.php
Mag ja alles stimmen, aber die Versicherung macht Ärger.
Wenn du klagen willst und genug Geld hast für einen
Rechtsanwalt um dein Recht durchzusetzen, dann gehe das
Risiko ein.
Mein Sportluftfilter und Sportauspuff ist eintragungsfrei,da gibt es
keine Probleme, ist auch gerade durch den TÜV gegangen ohne Mängel.
Zitat:
Original geschrieben von Lissy HAM
Mag ja alles stimmen, aber die Versicherung macht Ärger.
Wenn du klagen willst und genug Geld hast für einen
Rechtsanwalt um dein Recht durchzusetzen, dann gehe das
Tacker Dir doch bitte ein AMG-Schild an den Hinterkopf, sicher wird das den Denkprozess unheimlich beschleunigen.
Danach solltest Du mein vorheriges Posting erneut lesen.
Zitat:
Original geschrieben von Lissy HAM
Mag ja alles stimmen, aber die Versicherung macht Ärger.
Wenn du klagen willst und genug Geld hast für einen
Rechtsanwalt um dein Recht durchzusetzen, dann gehe das
Risiko ein.
Mein Sportluftfilter und Sportauspuff ist eintragungsfrei,da gibt es
keine Probleme, ist auch gerade durch den TÜV gegangen ohne Mängel.
warum braucht man genug geld für nen anwalt? schon mal was von rechtschutz gehört??
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Zitat:
Original geschrieben von Lissy HAM
Mag ja alles stimmen, aber die Versicherung macht Ärger.
Wenn du klagen willst und genug Geld hast für einen
Rechtsanwalt um dein Recht durchzusetzen, dann gehe das
Tacker Dir doch bitte ein AMG-Schild an den Hinterkopf, sicher wird das den Denkprozess unheimlich beschleunigen.
Danach solltest Du mein vorheriges Posting erneut lesen.
Nun werde mal nicht ausfallend, sonst tacker ich dir mal was auf den Hinterkopf
Liebe Lissy, lieber Rolly, ach was, für mich bist Du ab jetzt Lolly :D
Dem starren Festhalten der Rechtssprechung an der StVZO, speziell am §19 wurde mit dem zitierten Urteil des OLG Köln eine Abfuhr erteilt. Eine ungenehmigte Veränderung an Fahrzeugteilen führt nicht automatisch zum Erlöschen der BE.
Es muss nicht nur eine Gefährdung durch die Änderung erwartet werden, sondern diese Gefährdung muss eine hohe Wahrscheinlichkeit haben. Eine geänderte Abgasanlage oder ein Sportluftfilter gefährdet in keiner Weise andere Verkehrsteilnehmer, dass solltest sogar Du verstehen.
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Liebe Lissy, lieber Rolly, ach was, für mich bist Du ab jetzt Lolly :D
Dem starren Festhalten der Rechtssprechung an der StVZO, speziell am §19 wurde mit dem zitierten Urteil des OLG Köln eine Abfuhr erteilt. Eine ungenehmigte Veränderung an Fahrzeugteilen führt nicht automatisch zum Erlöschen der BE.
Es muss nicht nur eine Gefährdung durch die Änderung erwartet werden, sondern diese Gefährdung muss eine hohe Wahrscheinlichkeit haben. Eine geänderte Abgasanlage oder ein Sportluftfilter gefährdet in keiner Weise andere Verkehrsteilnehmer, dass solltest sogar Du verstehen.
Das sehe ich nicht ganz so. Ein offener Sportluftfilter z.B beim 318is BMW ist so mörderisch laut,
wenn man den bis 100 Km/h hoch zieht im 2. Gang, das sich der Überholende so erschreckt, das er vor Schreck auf den Fußweg fährt. Habe ich selbst erlebt. Und das ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
fahren wohl alle bei euch rennwagen :)
alles nur modelle von AMG und BMW M ...hihi
Zitat:
Original geschrieben von Lissy HAM
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Liebe Lissy, lieber Rolly, ach was, für mich bist Du ab jetzt Lolly :D
Dem starren Festhalten der Rechtssprechung an der StVZO, speziell am §19 wurde mit dem zitierten Urteil des OLG Köln eine Abfuhr erteilt. Eine ungenehmigte Veränderung an Fahrzeugteilen führt nicht automatisch zum Erlöschen der BE.
Es muss nicht nur eine Gefährdung durch die Änderung erwartet werden, sondern diese Gefährdung muss eine hohe Wahrscheinlichkeit haben. Eine geänderte Abgasanlage oder ein Sportluftfilter gefährdet in keiner Weise andere Verkehrsteilnehmer, dass solltest sogar Du verstehen.
Das sehe ich nicht ganz so. Ein offener Sportluftfilter z.B beim 318is BMW ist so mörderisch laut,
wenn man den bis 100 Km/h hoch zieht im 2. Gang, das sich der Überholende so erschreckt, das er vor Schreck auf den Fußweg fährt. Habe ich selbst erlebt. Und das ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Also, klingt komisch..is aber so.
Fußwege gibt in der Regel nur innerhalb geschlossener Ortschaften und dort fährt man keine 100 km/h (und auf jeden Fall nicht einhändig mit einer Kamera in der anderen Hand) auch C180 AMG genießen hier keine Ausnahmeregelung.
Und ob Du es so siehst oder nicht, das wird die Männer in den Roben am OLG Köln nicht interessieren.
Ich kenne keinen, der stur 50 KM/h fährt in der Stadt.
Da wirst du mit 70 Km/h noch überholt.
Ach Lolly,
deine Fahrkünste sind auf das ursprüngliche Thema bezogen offtopic.
Deine Behauptung "ein nicht eingetragener Sportluftfilter führt zum Erlöschen der BE und deshalb zum Verlust des Versicherungsschutzes" habe ich mit dem Urteil des OLG Köln widerlegt.
Entweder Du begreifst das endlich oder Du wirst dumm sterben.
Das war ein Einzelfall,
jeder Fall wird neu verhandelt und kostet Geld.
Wir haben ein Urteil eines OLG aufgrund einer Rechtsbeschwerde.
Mit einem Einzelfall hat das gar nix mehr zu tun.
In der Urteilsbegründung wird auch nur abstrakt auf den Umstand des Erlöschens der BE eingegangen und kein Einzelfall abgehandelt.
D.h. zukünftige Urteile haben sich danach zu richten.
"Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung reicht seit dem Inkrafttreten der 16. Änderungs VO nicht mehr aus (vgl. Hentschel a. a. O., S. 697). Für die Praxis ergibt sich daraus, daß nicht mehr schematisch - etwa an Hand des ohnehin die Gerichte nicht bindenden Beispielekatalogs des Bundesministers für Verkehr (vgl. Jagusch/Hentschel, StVR, 33. Aufl., § 19 StVZO Rn. 12; VerkBl. 1994, 159 ff.) oder anderer Übersichtstabellen - ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Veränderung von Fahrzeugteilen festgestellt werden kann, soweit § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in Frage kommt, weil nämlich jeweils für den konkreten Fall ermittelt werden muß, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt"
Aber ich schätze das Lolly hat das nun immer noch nicht geschnallt.
Da sieht man doch wieder wer sich vom Acker machen sollte. Btw zart besaitet schreibt man mit a nicht mit e.
Danke für deinen Beitrag servicetool.