Sportauspuffanlage als zu laut festgestellt - Möglichkeiten?

Guten Morgen
Ich fahre einen Peugeot 207cc 1.6 16V 120 VTi 120 PS Bauj : 7.2013 Roland Garros.
Habe seit ca 7 Jahre eine Sport Auspuffanlage (PIECHA) an meinen 207cc
(Kein Orginal Bild sieht aber so aus).
Am Samstag abend hat mich die Polizei kontroliert Volles Program.
Dabei festgestelt, nach diversen Messunge und Begutachtungen.
Das meine A Anlage 15 Db zu laut ist, abzüglich der Tolerenz 10 Db.
Wurde sie gehrne dran lassen, weil die Stostange ausgesägt ist,und ich auch eine AHK habe.
Habe den orginal Auspuff aber noch.

Was für Möglichkeiten habe ich ????

Lg und noch einen schönen Ostermontag

Sportauspuffanlage
60 Antworten

Zitat:

@hlmd schrieb am 22. April 2022 um 09:00:48 Uhr:


Für mich klingt die Messung nicht plausibel.
24dB entspräche ja einer Vervierfachung der Lautstärke zur Serie.

10dB Toleranzabzug kommen von der Messung runter und 87dB ist durchaus mit einem so kleinen Motor erreichbar, wenn die AGA nicht dämpft.

80dB soll die Anlage laut Hersteller haben. Also ist sie 7dB zu laut.

(Mein letzter Wagen hatte Serienmäßige 88dB Standgeräusch).

Na dann war es schon älter😉...

Bei unseren Autos stehen 78dB(A) bzw. 83dB(A) in den Papieren als Standgeräusch.

Wichtig finde ich somit, ob in dB oder dB(A) gemessen wurde.
Beispiel:
74dB(A) entsprechen ca. 93dB! Dann wären 97dB jetzt nicht wirklich lauter...

Gruß

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 22. April 2022 um 09:06:36 Uhr:


10dB Toleranzabzug kommen von der Messung runter …

Die Toleranz ist 5 dB, nicht 10 dB. Die 10 dB sind der Störgeräuschpegel, um diesen Wert muss die Umgebungslautstärke geringer sein als der Auspufflärm.

Stimmt, mein Fehler.

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Zitat:

@hlmd schrieb am 22. Apr. 2022 um 09:33:10 Uhr:


Wichtig finde ich somit, ob in dB oder dB(A) gemessen wurde.
Beispiel:
74dB(A) entsprechen ca. 93dB! Dann wären 97dB jetzt nicht wirklich lauter...

Es wird nur noch in dB(A) gemessen.

Was ist jetzt daran so schlimm, sich eine Serienanlage für 150€ drunter zu bauen?

Das ist ja nun auch kein "sportliches" Fahrzeug.

Ja mein, wenn der Ausschnitt da nicht ganz passt, kauft man sich ein endrohr zum aufschieben mit Klemme.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 22. April 2022 um 16:56:53 Uhr:


Ja mein, wenn der Ausschnitt da nicht ganz passt, kauft man sich ein endrohr zum aufschieben mit Klemme.

Serie: Ein Rohr rechts

Die in diesem Thread genannte Sport-AGA: Duppley (links und rechts).

Wird etwas schwieriger das zu kaschieren.

Aber recht hast. Sportlicher Sound passt nicht zu dem Wagen. Es ist halt kein Sportwagen.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 19. April 2022 um 15:08:18 Uhr:


Auch die Farbe hat eine rechtliche Relevanz und die Fahrzeugpapiere müssen bei der nächsten Befassung mit diesen (z.B. Ummelden oder Eintragen von Felgen etc.) aktualisiert werden, wenn umlackiert wurde.

Auch wenn es in dem Thread eigentlich um die Geräuschentwicklung geht, aber die Behauptung, die Farbe müsse geändert werden, ist schlicht falsch. Die Werte in den Felder R und 11 bleiben immer gleich, auch nach Umlackierung.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Apr. 2022 um 08:5:27 Uhr:


Auch wenn es in dem Thread eigentlich um die Geräuschentwicklung geht, aber die Behauptung, die Farbe müsse geändert werden, ist schlicht falsch. Die Werte in den Felder R und 11 bleiben immer gleich, auch nach Umlackierung.

Wirf mal einen Blick in die FZV.

Zitat:

@nogel schrieb am 23. April 2022 um 08:26:49 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Apr. 2022 um 08:5:27 Uhr:


Auch wenn es in dem Thread eigentlich um die Geräuschentwicklung geht, aber die Behauptung, die Farbe müsse geändert werden, ist schlicht falsch. Die Werte in den Felder R und 11 bleiben immer gleich, auch nach Umlackierung.

Wirf mal einen Blick in die FZV.

Hab ich, steht nix dazu drin. Und nun?

Dann suchst du ausführlicher, z.b. Par 13

Da steht nix zur Farbe drin, der Katalog ist abschließend.

Man man, dir ist nicht zu helfen. Es ist keine sofortige Berichtigung gefordert, aber bei "nächster Befassung".

Alles ein uralter Hut.

(Komisch, warum tippt man nicht bei Google irgendwas ein, wie "Umlackierung Eintragung" etc.)

Ich frage dich: wo genau steht, dass die Farbe ein zwingend zu änderndes Datum ist? Egal ob sofort oder bei nächster Befassung? Zeig mir die Rechtsgrundlage, in der sinngemäß steht: Die Farbe des Fahrzeugs ist nach Umlackierung zu ändern. Ich sage, du findest keine und § 13 FZV ist NICHT einschlägig.

Gute Morgen !

Kann das stopfen jede Fachwerkstatterkstatt machen, und was kostet es ca ?
Fahre noch ein über 30 Jahre altes WK Trike es ist mit 99 Db eingetragen
Letztes Jahr kontroliert worden 102 DB (von der Polizei auf einen Schulhof).
und da ist nicht viel drin in den Töpfen.
Und uch finde es istauch lauter.

10020-ml
Bild #210412095

"Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen."

Und die Angabe zur Farbe gehört zu den Fahrzeugdaten.

Aber nochmal: das ist alles ein alter Hut und in Netz sofort auffindbar.

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