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Sportauspuffanlage als zu laut festgestellt - Möglichkeiten?

Themenstarteram 18. April 2022 um 7:02

Guten Morgen

Ich fahre einen Peugeot 207cc 1.6 16V 120 VTi 120 PS Bauj : 7.2013 Roland Garros.

Habe seit ca 7 Jahre eine Sport Auspuffanlage (PIECHA) an meinen 207cc

(Kein Orginal Bild sieht aber so aus).

Am Samstag abend hat mich die Polizei kontroliert Volles Program.

Dabei festgestelt, nach diversen Messunge und Begutachtungen.

Das meine A Anlage 15 Db zu laut ist, abzüglich der Tolerenz 10 Db.

Wurde sie gehrne dran lassen, weil die Stostange ausgesägt ist,und ich auch eine AHK habe.

Habe den orginal Auspuff aber noch.

Was für Möglichkeiten habe ich ????

Lg und noch einen schönen Ostermontag

Sportauspuffanlage
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60 Antworten
am 19. April 2022 um 13:08

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. April 2022 um 14:17:10 Uhr:

Warum putzig? Rechtlich vorgeschrieben ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs. Im Fahrzeugschein steht auch die Farbe...darf man das Fahrzeug also nicht umlackieren?

Nein kein blödes Beispiel. Es stehen halt Dinge im Schein, welche rechtlich keine Relevanz besitzen.

Putzig, weil ein Fahrzeug mit beliebig hohem Standgeräusch technisch nicht machbar ist, wenn es gleichzeitig die Werte des Fahrgeräuschs einhalten soll.

Auch die Farbe hat eine rechtliche Relevanz und die Fahrzeugpapiere müssen bei der nächsten Befassung mit diesen (z.B. Ummelden oder Eintragen von Felgen etc.) aktualisiert werden, wenn umlackiert wurde.

Zitat:

@nogel schrieb am 19. April 2022 um 12:01:33 Uhr:

Erst Mal ganz langsam. Eine Messung am Straßenrand kann nur eine Standgeräusch Messung gewesen sein. Und dieses darf beliebig (!) hoch sein.

...Stammtisch... :)

Natürlich ist diese Messung rechtmäßig. Siehe auch §49 StVZO.

Das geht aus der Rili für die Messung des Standgeräusches von Kfz im Nahfeld im Rahmen der obligatorischen Überwachung nach § 29 u der Anlage VIII StVZO hervor.

Das Standgeräusch wurde bei der Typgenehmigung ermittelt. Wenn das nun 10 dB(A) überschritten wird, ist davon auszugehen, dass ein Defekt (bzw. Verschleiß) oder Manipulation vorliegt.

Zur Messung:

Es sind mehrere – im Allgemeinen 3 – Einzelmessungen vorzunehmen. Als Messergebnis gilt der auf ganze dB(A) gerundete arithmetische Mittelwert der Einzelwerte.

Wegen der Toleranzen der Messgeräte, der Störeinflüsse bei der Messung und den Messwertstreuungen bei Fz. gleichen Typs ist mit einer Unsicherheit der Messergebnisse von 5 dB(A) zu rechnen, die beim Vergleich mit den entsprechenden Typprüfwerten zu berücksichtigen ist.

Insofern ist eine OWI gerechtfertigt. Und der Tipp mit dem "nachstopfen" ist schon nicht verkehrt. Ob das praktisch machbar ist - fraglich, eher nicht.

Also umrüsten, Mängelabstellung bei TÜV/DEKRA u. CO.- fertig.

Sicherlich wäre auch eine erneute Fahrgeräuschmessung denkbar, nur bei der Überschreitung des Standgeräuschs wird die negativ ausfallen. Und somit hat man viel Geld verloren (> 500€) - also auch nicht zielführend bei so einem "alten" Fahrzeug.

Es ist nicht nötig, daß man mir hier versucht, meinen Beruf zu erklären, das genannte als "putzig" oder als Stammtisch Weisheit zu erklären.

 

Es ist viel mehr genau so, wie ich sagte.

 

Wer anderer Meinung ist, möge an seinen eigenen Stammtisch zurückkehren.

 

Die Angabe des Standgeräuschs dient lediglich dazu eine schnelle "Vorort-Vergleichsmessung" zu machen und dann zu entscheiden, ob man eine aufwendige Fahrgeräusch Messung anordnet. Und NUR wenn die überschritten wird, ist eine Sanktionierung überhaupt denkbar.

 

Und nein: es gibt sehr wohl Fälle, in denen das Standgeräusch sehr hoch ist, der Fahrgeräusch Wert aber trotzdem noch eingehalten wird.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Apr. 2022 um 12:25:52 Uhr:

Also sind alles polizeilichen Maßnahmen, die die Geräuschmessung im Stand machen und daraufhin Sanktioniert werden, rechtswidrig?

Genau

Danke für deine Erklärungen trotz der nervigen Polemik.

Zitat:

@nogel schrieb am 19. April 2022 um 16:15:54 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Apr. 2022 um 12:25:52 Uhr:

Also sind alles polizeilichen Maßnahmen, die die Geräuschmessung im Stand machen und daraufhin Sanktioniert werden, rechtswidrig?

Genau

Rechtswidrig nicht, da es einer ersten (eventuell kostenmindernder) Einschätzung dient. Allerdings ist das Ergebnis nicht sanktionierbar.

Aber seien wir mal ehrlich. Stellt die Polizei ein zu hohes Standgeräusch fest und man ist selbst der Ansicht, dass auch das Fahrgeräusch vielleicht doch etwas over the top ist.... dann tut man seinem Portemonaie einen Gefallen, wenn man die Kröte schluckt und das in Ordnung bringt.

Ist man sich sicher, dass das Fahrgeräusch passt, kann man es darauf ankommen lassen und die Fahrgeräuschmessung verlangen... und bei schlechtem Ausgang für den Halter dann eben auch das dazugehörende Gutachten zahlen.

Soweit ich es verstehe, kann man die Standgeräuschmesung durchaus verweigern... das führt dann unter Umständen direkt zur verpflichtenden Fahrgeräuschmessung....bei entsprechenden Kosten.

Als zuständiger Sachbearbeiter würde ich auf ein "Ätsch, eure Messung ist gar nicht sanktionierbar, ihr könnt mir nichts".... direkt die Fahrgeräuschmessung anordnen.

Wenn Du du die standgeräuschmessung verweigerst , wird der Hobel mitgenommen.

Zitat:

@nogel schrieb am 19. April 2022 um 16:15:54 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Apr. 2022 um 12:25:52 Uhr:

Also sind alles polizeilichen Maßnahmen, die die Geräuschmessung im Stand machen und daraufhin Sanktioniert werden, rechtswidrig?

Genau

Hast Du dafür auch ein entsprechendes Urteil. Oder vom Stammtisch?

Die von der EU festgelegten Grenzwerte sind Fahrgeräuschgrenzwerte. Es gibt keine EU-Vorgabe für das Standgeräusch. Auch Deutschland hat sich hier an das EU-Recht zu halten.

In der entsprechenden EU-Richtlinie ist festgelegt, dass die Geräuschmessng bei Fahrt zu erfolgen hat.

Bitte selbst danach suchen.

(gelöscht, bezog sich auf einen Kommentar, der vom Mod. gelöscht wurde)

Aus gegebenem Anlass bitte ich um freundliche Beachtung der NUB.

Dummerweise scheint auch das Verkehrsministerium die Rechtslage nicht zu kennen.

Immerhin hat es unter der Nummer 8.1.1 a) die Feststellung "Standgeräusch zu hoch" als erheblichen Mangel in der HU-Richtlinie festgelegt. Damit behaupte ich erstmal ganz standhaft, dass ein Fahrzeug bei Überschreitung des eingetragenen Standgeräuschs schlicht und ergreifend nicht vorschriftsmäßig ist. Und das Ministerium hat auch offensichtlich erkannt, dass eine Fahrgeräuschmessung im Rahmen der Fahrzeugüberwachung nicht möglich ist, siehe Fußnote 3.

Ich möchte mal prognostizieren, dass es dabei auch bleiben wird. Denn ISO-Asphalt an jeder Inspektionsstelle wird es sicher auf absehbare Zeit nicht geben ;)

Welcher Schwachsinn sich im Mängelkatalog verbirgt, hatten wir erst neulich am Beispiel des "unplausiblen Tachostands" erörtert. :) :)

 

 

Im übrigen könnte das auch so eine Art Auffangtatbestand sein, z.b. wenn jemand seinen Auspuff "ausgeräumt" hat. Denn offensichtlich ist er ja weder "undicht" noch "unzulässig" (Prüfzeichen ist drauf).

 

Aber nochmal: daß das Standgeräusch nicht reglementiert ist, solltest du selbst wissen.

Themenstarteram 20. April 2022 um 5:49

Guten Morgen !

Zu all den Antworten und Fragen bedanke ich mich sehr.

Mein 207cc wurde in daer Autobahnpolizei Werkstatt drausen gemessen, und auf der Hebebühne dort komplett kontroliert.

Habe nur eine EG-Genemigung,und da steht es leider nicht drin.

Bekamm nur einen Mängelbericht.

 

Orginal 73 Db

Anlage 80 Db so sagte mir der Polizeibeamte laut seiner Unterlagen (Internet).

Gemessen 97 Db

Werde Heute zu der Firma gehen wo sie eingebaut hat, leider ist sie schon glaube oft mindestens eeinmal verkauft worden.

LG REINHOLD

Standgeräusch 24dB lauter als eingetragen... (und 17dB lauter als vom Hersteller der AGA angegeben)

Joa, da würde ich mich nicht wundern, wenn auch das Fahrgeräusch deutlich über dem eingetragenen Wert liegen würde.

97dB ist aber schon ein heftiger Wert.....

(Toleranzen jeweils nicht berücksichtigt)

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