Spitzenglättung/Zwangsabschaltung Wallbox?

VW

Es war ja schon lange geplant, Wallboxen bei Strommangel auf 5kW zu drosseln.
Jetzt sollen Wärmepumpen und Wallboxen zu Spitzenzeiten ganz abgeschaltet werden. Über Stunden.

Auch wenns verschoben wird, ohne Strom wirds so kommen und ohne Strom werden wir zukünftig häufiger sein.

Wäre dann eine Ladung über Schuko noch möglich? Funktioniert bei einer bi-directionalen Wallbox dann noch die Stromnutzung oder fällt das Auto als Speicher komplett aus weil die ganze Wallbox off geht?

Jetzt dürfte auch jedem die Wallboxförderung (nur steuerbar) klar sein.

https://www.welt.de/.../...nt-Zwangs-Ladepausen-fuer-Elektroautos.html

209 Antworten

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 29. Januar 2021 um 16:42:24 Uhr:


Spontanfahrt geht bei mir auch mal Freitag Mitternacht von Dortmund nach Den Haag 😁 gegen 3 uhr morgens im Parkhaus am Strand angekommen, paar Stunden im Auto geschlafen und mit den ersten Sonnenstrahlen schon im Meer.

Eine Wertung dessen steht mir nicht zu.

Aber selbst dann, um Mitternacht hast mindestens den halben Akku der Ankunft, und wenn du eh im Auto ein paar Stunden pennen willst, könntest das auch an Schnellladern an der Strecke, dann sparst dir sogar noch jede Menge Parkhausgebühren 😉

Uns allen stört doch eher die Vorsilbe Zwang Wenn ich morgens um 8 ein 100% aufgeladenen Fahrzeug vorfinde, stören mich nächtliche Energie Einteilungen wenig. Aber das ist das Minimum eines Dienstleisters.

Zitat:

@joega schrieb am 31. Januar 2021 um 22:44:21 Uhr:


Uns allen stört doch eher die Vorsilbe Zwang Wenn ich morgens um 8 ein 100% aufgeladenen Fahrzeug vorfinde, stören mich nächtliche Energie Einteilungen wenig. Aber das ist das Minimum eines Dienstleisters.

Da ist grundsätzlich was wahres dran. Jedoch geht es sehr oft darum, dass man etwas theoretisch machen könnte, obwohl man es nur wenige male im Jahr braucht. Man kennt es vielleicht von der Karosseriewahl her mit dem Kombiphänomen.

Ohne die Drosselung durch den Versorger lässt sich die Ladung einfach besser integrieren, weil man ohne große Planung weiß, wann das Fahrzeug ungefähr bereit ist. Insbesondere wenn man mehrere Fahrzeuge lädt, ist es auch nicht ganz uninteressant, dass diese genau dann laden, wenn man sie angesteckt hat.

https://www.electrive.net/.../

Zitat:

Neben dem SchnellLG hat das Bundeskabinett zudem die Novelle des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Der umstrittene § 14a, der das Abregeln von Ladevorgängen durch die Netzbetreiber ermöglicht hätte, ist in der beschlossenen Fassung nicht mehr enthalten.

notting

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Ich sehe auch erst mal mehr Vorteile in der Fernsteuerung, nämlich dass es bald günstige Stromtarife in Zusammenhang mit intelligenten Wallboxen geben wird.

Falls es doch mal reguliert werden sollte, dass der Netzbetreiber eine Abregelung vornehmen darf, dann wird er die erforderlichen Module auch vom Betreiber einfordern, egal welches Modell von WB ich benutze (man kann ja auch im Hausverteiler abschalten). Also doch besser, wenn es die WB schon kann.

Daher habe ich keine Bedenken mir eine WB von der KfW fördern zu lassen.

Zitat:

@Weis2020 schrieb am 10. Februar 2021 um 16:32:39 Uhr:


Ich sehe auch erst mal mehr Vorteile in der Fernsteuerung, nämlich dass es bald günstige Stromtarife in Zusammenhang mit intelligenten Wallboxen geben wird.

*LOL* Es gibt schon lange die Möglichkeit, dass zu festen Zeiten ein Signal an die Stromzähler geht, dass nun der andere von 2 Tarifen abgerechnet wird, eben um es attraktiver zu machen seinen Stromverbrauch in die Nacht zu legen (z. B. Nachtspeicherheizung). Hab auch schon herumgesucht, aber unterm Strich kann man da nicht wirkl. was sparen, auch ein E-Auto-Vielfahrer, auch wg. der höheren Zählergebühren (was bei dem was du im Sinn hast auch schon gesetzl. so festgelegt ist, dass der smarte Zähler teurer ist als ein dummer Zähler).

notting

Du hast Recht, dass es mit HT und NT keine attraktiven Tarife gibt. Also nutzt der 2 Tarifzähler nix.
Ich denke, dass der Markt der Stromanbieter hier neue Tarife bringen wird, der nicht nur zwischen 22:00 und 06:00 anders abrechnen kann, sondern 24h lang gemäß dem Spot-Preis an der Börse reagieren und dann die Verbraucher steuern kann.
Man muss dies dann auch abrechnen können und da wird die digitale, vernetzte Welt schon noch ein paar Themen auf den Markt bringen.

Sowas gibt es schon, beispielsweise vom Anbieter Awattar aus Österreich.

Laden mit beispielsweise Wärmepumpenstrom über 14a EnWG rentiert meine ich nur, wenn Zähler und Co wegen der Wärmepumpe schon vorhanden sind.

Zitat:

@Xentres schrieb am 10. Februar 2021 um 17:21:52 Uhr:


Sowas gibt es schon, beispielsweise vom Anbieter Awattar aus Österreich.

Das was ich im Internet bisher von realen Kosten lt. Usern gelesen habe, war IMHO nicht so der Brüller. Wenn ich mir dann noch vorstelle, dass ich rel. viel laden müsste, weil mein Büro ca. 80km entfernt ist (aktuell Corona-Home-Office), habe ich kaum Möglichkeiten mir günstigere Zeiten zu suchen.
BTW: Der Stromzähler dafür ist recht teuer und funktioniert nur mit einem Messstellenbetreiber. Heißt dass es sich für Wenigfahrer nicht lohnt und wenn (gültig seit 1.1.2021) dein Vermieter dir verbietet den Messstellenbetreiber zu wechseln, kannst du das nicht nutzen.

Zitat:

Laden mit beispielsweise Wärmepumpenstrom über 14a EnWG rentiert meine ich nur, wenn Zähler und Co wegen der Wärmepumpe schon vorhanden sind.

... wobei das wg. der Vertragsbedingungen illegal sein könnte?

notting

@notting

Ja, Awattar muss man schon nutzen können, also in den günstigsten Phasen vollladen können.

Zum Wärmepumpentarif:

Bei meinem Stromanbieter (TEAG) ist das kein Problem, aber ja: man sollte erst in die AGB schauen - manche Tarife erlauben als Verbraucher von sog. Heizstrom-Tarifen nur Wärmepumpen oder Nachtspeicheröfen.

Zweitarifzähler (HT/NT) wurde in erster Linie für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (früher "unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen"😉 gem. §14a EnWG eingeführt. Damit sollten energieintensive Anwendungen wie Nachtspeicheröfen in Schwachlastzeiten (idR nachts) verlagert werden.

Allerdings wurden - vor allem in Bayern - auch Zweitarife an normale Haushaltskunden ohne energieintensive Anwendungen vertrieben. Heute gibt es kaum noch attraktive Zweitarifangebote, meistens sind HT- und NT-Arbeitspreis gleich oder unterscheiden sich marginal.

Neu sind nun mit intelligenten Messsystemen (iMSys) Mehrtarifanwendungen (TAF2). E.ON hat gerade den Digitalstrom für iMSys aufgelegt, bei dem es drei Tarifstufen gibt, die sich im Maximum um ca. 4 Cent/kWh unterscheiden. Hier bleibtg es jedoch meistens bei transparenten festen Zeiträumen für die einzelnen Tarife.

So richtig viel lässt sich hier also nicht sparen, außer man kann sein Laden immer in den günstigsten Tarif legen.

Anders sieht es aus bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gem. §14a EnWG. Hier geht es darum, dass der Netzbetreiber die Anlage bei Bedarf abschalten kann. Früher wurden Zweitarifzähler installiert, die sowohl die Nachtspeicherheizung als auch den Resthaushalt gemessen haben. Zu einer bestimmten Zeit wurde der Zähler auf NT gestellt und gleichzeitig die Ladefreigabe für die Nachtspeicheröfen erteilt, so dass diese immer in der günstigen Nebenzeit geladen haben.

Heutige Wärmepumpen können auch steuerbar gemacht werden, allerdings fordern die Netzbetreiber heutzutage in der Regel einen separaten Zähler für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Hintergrund: für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wird ein reduziertes Netzentgelt gewährt, in der Regel 7-8 Cent/kWh weniger, was von den Stromlieferanten meistens unverändert durchgereicht wird. Dieses reduzierte Netzentgelt gilt rund um die Uhr, es besteht also kein Bedarf für Zweitarifzähler. Gleichwohl wurden häufig zusätzlich Zweitarifzähler installiert, so dass neben dem reduzierten Netzentgelt auch ein Hochtarif und Niedrtarif angeboten werden konnte.

Mit iMSys wird sich dies ein Stück weit verschieben, da die Tarifbildung im Smart Meter Gateway stattfindet und über 20 verschiedene Tarifstufen abgebildet werden können. Die Steuerung soll zusätzlich über Steuerboxen stattfinden, die mit den gleichen Relaisfunktionen schalten sollen, wie es die Rundsteuerempfänger oder Zeitschaltuhren heute tun. Nur ist diese Steuerbox noch nicht am Markt erhältlich, somit wird für diese Anwendungsfälle noch kein iMSys verbaut. Außer: Wenn nur die Geräte gesteuert werden und nur Eintarif abgerechnet wird, dann kann ein iMSys in Kombination mit einem Rundsteuerempfänger eingebaut werden.

Jetzt folgt ein Rechenspiel:
Zweiter Zähler konventionell im Grundpreis des Lieferanten enthalten: ca. 100 EUR/Jahr
Zweiter Zähler iMSys (über 6000 kWh/Jahr oder bei §14a) 100 EUR + Grundpreis des Lieferanten ca. 100 EUR/Jahr = 120 EUR/a
Ersparnis durch §14a: 8 Cent/kWh

Bei 10.000 km Jahresfahrleistung habe ich (bei 25 kWh/100 km) ca. 2500 kWh/a.
Grundpreise (Messstellenbetrieb + Lieferant) mit 200 EUR/a.
Bei 8 Cent/kWh Ersparnis muss ich 2500 kWh zu Hause laden, damit ich die Grundgebühr wieder hereinbekomme. Wenn ich also diese 2500 kWh pro Jahr ausschließlich zu Hause lade, dann lohnt es also, über §14a nachzudenken. Wenn ich jedoch weniger fahre, weniger verbrauche oder woanders (z.B. Arbeitgeber, Schnelllader etc.) lade, dann lohnt es sich nicht.

Wenn eine Wärmepumpe mit §14a zu Hause bereits installiert ist, weiß ich allerdings nicht, ob darüber auch zusätzlich eine netzdienlich gesteuerte Wallbox betrieben werden kann, oder ob dann ein dritter Zähler notwendig wäre.

@Alfa.Tiger

Ich kann nur für meinen Netzbetreiber (Bayernwerk nördlich von München) sprechen, da es immer sehr stark von den Netzbetreibern und deren "Gutdünken" abhängt, wie und was machbar ist.

Bei mir jedenfalls war es unproblematisch, Wärmepumpe und Ladeeinrichtung an den selben Zähler zu hängen.

Die Steuerung erfolgt individuell über zugeordnete Steuersignale des Rundsteuerempfängers für Wärmepumpe (der Anschluss heißt glaub ich "Powertherm"😉 und Ladestation (Anschluss "Emob II"😉.

Dadurch können die Ladestation und die Wärmepumpe voneinander getrennt gesteuert und abgeschaltet werden.

Wie gesagt, Bayernwerk war hier sehr kooperativ und der Mann vom Bayernwerk war auch ganz neugierig, weil er so eine Konstellation bisher noch nicht hatte.

Wir habe keine PV-Anlage.

PS: Ich glaube bald, ich erkläre das jeden Monat einmal irgendwo 😉

https://www.electrive.net/.../
Es wird nun demnächst beschlossen, dass die BNetzA die konkreten Details zur Spitzenglättung ausarbeiten darf.

notting

Jetzt ist es raus, man will demnächst regulierend bei bestimmten Versorgungssituationen die Ladeleistung von Wallboxen auf bis zu 3,7kw drosseln und hält das auch für praktikabel, da ja Kleinwägen noch die klassische Pendlerstrecke damit bewältigen können. Dass ein iX damit 38 Stunden benötigt interessiert dabei nicht, dies sei halt eine notwendige Einschränkung. Okay, das Lastmanagement kommt, war klar, dass aber private Stromnutzer an öffentliche Ladesäulen gezwungen werden, und damit dauerhaft unglaublich teueren Strom tanken sollen, ist jetzt doch neu und ein typisches grünes Hirngespinst. Man argumentiert damit sogar, öffentliche Ladesäulen sollen nicht eingeschränkt werden und die 3,7kw reichen ja wohl, um eine solche zu erreichen. Dies steht übrigens schon in den Regierungspapieren des besten Wirtschaftsministers aller Zeiten. Okay, wieder wird ein von ihnen selbst inszeniertes Zukunftsthema aus ideologischen Gründen absichtlich in die Sackgasse geführt. Ich werde bereits Montag die iX50-Order auf einen weiteren X5 50e umändern. Der größte Nachteil ist die Laderei bei E-Autos und wenn das so ablaufen soll, ist das Thema für mich gestorben.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schnarch-Laden durch Bundesnetzagentur geplant' überführt.]

Wird seit längerem schon in anderen Foren diskutiert.

Ist nix neues.

Ist wie immer auch erstmal nur ein Vorschlag.

Bis da irgendwas passiert, hast du deinen iX50 schon gegen das nächste Fahrzeug getauscht.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schnarch-Laden durch Bundesnetzagentur geplant' überführt.]

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