Spiegelverlängerung Definition "Anhänger breiter als Zugfahrzeug"?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo zusammen,

ich habe hier die "Suche" bemüht aber nichts richtig passendes gefunden. Es um geht um das Thema Spiegelverlängerung, bzw. wie "Anhänger breiter als Zugfahrzeug" eigentlich definiert ist. Im Gesetz: Wohnwagenspiegel sind Pflicht: Doch diese Ausnahmen gibt es! steht ja Anhänger breiter als Zugfahrzeug ..! Oder bei allem was Google bzw. die KI so "ausgespuckt" haben, sinngemäß, wenn der Anhänger BREITER wie das Zugfahrzeug ist ..! Aber wie ist das jetzt genau definiert? Breite Aufbau Anhänger größer als breite PKW OHNE Spiegel = das Fahrzeug ist über die Spiegel gemessen breiter, als der Aufbau des Anhängers, KEINE Spiegelverlängerungen nötig. Und dann diese Vorgabe im Rot Umrandeten Kasten ganz unten. "dass Sie als Fahrer die hinteren Ecken des Wohnwagens noch sehen können. Auf der linken Seite muss der Fahrer eine Fläche von 2,5 Metern auf einer Strecke von 10 Metern einsehen können"

= ein "Dreieck" HINTER dem Wohnwagen / die Verkehrsfläche hinter dem Wohnwagen (in diesem Fall) oder neben dem Wohnwagen?

Wie soll ich mir das jetzt vorstellen? Am besten mit einer Bildlichen Darstellung.

MfG Günter

13 Antworten

Viel zu kompliziert mit dem breiter und hier und da. Vorgegeben ist das Spiegelsichtfeld, du grob mit normal eingestelltem Spiegel lang am Anhänger vorbeigucken können, sprich die hinteren aüßeren Ecken so gerade sehen können.

Oder anders herum, wenn du dich hinter den Wohnwagen bei gerade stehendem Gespann stellst und so eben an der hinteren Ecke vorbei nach vorne guckst musst du den ganzen Spiegel sehen können. Siehst du den Spiegel nicht wäre ja auch ein Radfahrer der da steht für dich unsichtbar!

Das nötige Sichtfeld bedeutet dann geometrisch halt dass etwa die Innenkante der Spiegel gleich breit wie der Anhänger sein muss, sonst kann man halt nicht dran vorbeigucken.

Noch gibt es da leider keine zugelassenen Kamerasysteme wo Kamera am Anhänger und Bildschirm im Auto zugelassen wäre. Wäre rein technisch eine schöne Variante mit deutlich besserem möglichen Blickfeld ohne irgendwelche wackeligen Zusatzspiegel.

Ich habe an meinen WW hinten eine Kamera. Zusätzlich zu die verlängerten Außenspiegel.

Zu meinem externen Navigationsgerät gibt es Funkkameras. Diese hilft sehr gut beim Rückwärtsfahren.
Als "Rückspiegel" auf der Autobahn nutze ich diese nur beim Wiedereinscheren nach einem LKW-Überholvorgang. Zum Ausscheren auf die Linke Spur ist diese nicht geeignet. Da nur Hindernisse im unmittelbaren Nahbereich ordentlich erkannt werden. Da sind die verlängerten Außenspiegel wieder Gold wert.

Zitat:
@Moers75 schrieb am 12. August 2025 um 19:24:56 Uhr:
Viel zu kompliziert mit dem breiter und hier und da. Vorgegeben ist das Spiegelsichtfeld, du grob mit normal eingestelltem Spiegel lang am Anhänger vorbeigucken können, sprich die hinteren aüßeren Ecken so gerade sehen können.
Oder anders herum, wenn du dich hinter den Wohnwagen bei gerade stehendem Gespann stellst und so eben an der hinteren Ecke vorbei nach vorne guckst musst du den ganzen Spiegel sehen können. Siehst du den Spiegel nicht wäre ja auch ein Radfahrer der da steht für dich unsichtbar!
Das nötige Sichtfeld bedeutet dann geometrisch halt dass etwa die Innenkante der Spiegel gleich breit wie der Anhänger sein muss, sonst kann man halt nicht dran vorbeigucken.
Noch gibt es da leider keine zugelassenen Kamerasysteme wo Kamera am Anhänger und Bildschirm im Auto zugelassen wäre. Wäre rein technisch eine schöne Variante mit deutlich besserem möglichen Blickfeld ohne irgendwelche wackeligen Zusatzspiegel.

Alles klar, so ähnlich habe ich mir das schon gedacht aber eigentlich erwartet das im zu Tode reglementiertem Germany, irgendwo steht das Spiegelverlängerungen dann benötigt werden, wenn die breite des Anhängers, die breite des Zugfahrzeuges (ohne Spiegel) überschreitet. Alles was sich neben dem Anhänger befindet ist Spiegel zu sehen, beim Geradeausfahren rechte u. linke Längsseite des Anhängers von vorne bis hinten.

Danke für die Info.

MfG Günter

die seite im auge zu haben reicht nicht

man muss auch etwas hinterm fahrz/gespann sehen können

man fährt ja auch gelegendlich rückwärts+da könnte jemand stehen

bei einem normalen anhänger ohne planenaufbau genügen die normalen spiegel

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Die Vorschriften verlangen für Außenspiegel keinen Sichtbereich hinter dem Fahrzeug.

Es wäre auch grob fahrlässig, beim Rückwärtsfahren darauf zu vertrauen, ein Hindernis hinter dem Fahrzeug im Außenspiegel zu sehen. (ja ich weiß, diese Fahrlässigkeit ist für viele Fahrzeugführende Alltag...)

Zitat:
@transe79 schrieb am 13. August 2025 um 21:50:14 Uhr:
die seite im auge zu haben reicht nicht
man muss auch etwas hinterm fahrz/gespann sehen können
man fährt ja auch gelegendlich rückwärts+da könnte jemand stehen

Wie soll das gehen?
Hast du hinten am Anhänger einen Spiegel der dir die Sicht hinter den Anhänger ermöglicht?

Natürlich muss niemand über den Spiegel hinter den Anhänger gucken können, wenn ich Aufgrund der Fahrzeuggröße nicht hinter den Anhänger gucken kann, hat man einen Sicherungsposten aufzustellen.

Es gelten meiner Meinung nach die Daten im Fahrzeugschein, also die Breite ohne Spiegel bei Zugfahrzeug Ergibt ja auch keinen Sinn wenn der Anhänger 1mm schmaler ist als die Breite des Zugfahrzeuges MIT Spiegel, dann habe ich durch die Spiegel am Zugfahrzeug trotzdem kein vernünftiges Spiegelsichtfeld.

Zitat:
@transe79 schrieb am 13. August 2025 um 21:50:14 Uhr:
die seite im auge zu haben reicht nicht
man muss auch etwas hinterm fahrz/gespann sehen können
man fährt ja auch gelegendlich rückwärts+da könnte jemand stehen
bei einem normalen anhänger ohne planenaufbau genügen die normalen spiegel

Sorry, bei keinem Bus, keinem LKW, Transporter könntest du selbst mit zwei Meter weit ausladenden Spiegeln, sehen wenn jemand direkt mittig hinter dem Fahrzeug steht. Das ist auch bei einem Wohnwagen so.

Den Rest regelt eigentlich Darwin ganz gut ..! Nur das der GESUNDE Menschenverstand heute völlig abhanden gekommen ist und GRUNDSÄTZLICH IMMER WER ANDERES SCHULD HAT.

MfG Günter

hast doch anfangs selber geschrieben

dass Sie als Fahrer die hinteren Ecken des Wohnwagens noch sehen können. Auf der linken Seite muss der Fahrer eine Fläche von 2,5 Metern auf einer Strecke von 10 Metern einsehen können"

und beim lkw ist in der regel der anhänger nicht breiter als das zugfhrz+ordendlich weit nach draußen sind die spiegel auch

Bei dem Wetter hab ich keine Lust auf Chips oder Popcorn - aber Bier könnte ich vertragen..,

Jemand Lust? 😁

Gruß Didi

Du meinst darauf zu verweisen, dass die im Eröffnungsposting verlinkte Seite dafür bekannt ist, dass sie regelmäßig unvollständige, veraltete, missverständliche oder schlichtweg falsche Informationen enthält?

Und dass ein Verweis auf diese Seite eigentlich keine Grundlage für eine sachliche Diskussion ist?
(ich bin ja deswegen der Meinung, die Verlinkung auf diese Seite sollte in den NUB untersagt werden!)

Und ganz konkret darauf zu verweisen, dass die Seite für den Inhalt im roten Kasten keine Quelle nennt, weshalb der geneigte Laie die Richtigkeit dieser Informationen nicht überprüfen kann?

Oder darauf, dass besagter Inhalt aus der Richtlinie 71/127/EWG vom 1. März 1971 stammt und damit hoffnungslos veraltet ist?

Dass die tatsächliche Rechtslage deutlich komplexer ist als es eine solche Drittanbieter-Seite jemals darstellen wird, weil es seit 1936 diverse Vorschriftenänderungen gegeben hat, durch die sich im Rahmen der Besitzstandswahrung je nach Erstzulassung des Fahrzeugs ganz unterschiedliche Anforderungen ergeben?

Nee, keine Lust, nicht bei dem Wetter 😜

Ich beschränke mich lieber auf den Hinweis, dass die aktuelle Vorschrift bzgl. Spiegel (u.A.) für PKW die ECE-Regelung Nr. 46 ist, und diese die Mindestanforderungen für PKW-Außenspiegel so normiert:

Das Sichtfeld muss so beschaffen sein, dass der Fahrzeugführer mindestens einen ebenen und horizontalen Teil der Fahrbahn von 4 m Breite einsehen kann, der fahrzeugseitig begrenzt ist durch eine zur senkrechten Längsmittelebene des Fahrzeugs parallele, durch den äußersten Punkt auf der Beifahrerseite des Fahrzeugs verlaufende Ebene, und der sich vom Horizont bis 20 m hinter den Augenpunkten des Fahrzeugführers erstreckt (Abbildung 6).
Außerdem muss der Fahrzeugführer einen 1 m breiten Streifen der Fahrbahn einsehen können, der fahrzeugseitig begrenzt ist durch eine zur senkrechten Längsmittelebene des Fahrzeugs parallele, durch den äußersten Punkt auf der Beifahrerseite des Fahrzeugs verlaufende Ebene, und der 4 m hinter der durch die Augenpunkte des Fahrzeugführers verlaufenden senkrechten Ebene beginnt.

Ich habe zwar in den internationalen Vorschriften nichts über den Anhängerbetrieb gefunden gehe aber davon aus, dass §56(1) StVZO als (nationale) Ausrüstungs- bzw. Betriebsvorschrift zu verstehen ist, die auch beim Anhängerbetrieb die Einhaltung der für die Zulassung des jeweiligen Zugfahrzeugs relevanten Vorschriften über Spiegel verlangt.

Die Abbildung 6 hänge ich an.

P.S.: regelmäßig unerwähnt bleibt der Aspekt, dass die bei vielen Fahrzeugen heute im Spiegelgehäuse eingebauten Fahrtrichtungsanzeiger eigentlich durch die Montage von Zusatzspiegeln nicht verdeckt werden dürfen...

Bild-2025-08-15

Nee, es bezog sich darauf, dass wir uns hier im Kreis drehen - und das (Tisch)Tennisspiel wird ewig dauern… 😉🙂

Gruß Didi

Zitat:
@hk_do schrieb am 15. August 2025 um 15:05:37 Uhr:
Ich habe zwar in den internationalen Vorschriften nichts über den Anhängerbetrieb gefunden gehe aber davon aus, dass §56(1) StVZO als (nationale) Ausrüstungs- bzw. Betriebsvorschrift zu verstehen ist, die auch beim Anhängerbetrieb die Einhaltung der für die Zulassung des jeweiligen Zugfahrzeugs relevanten Vorschriften über Spiegel verlangt.
Die Abbildung 6 hänge ich an.
P.S.: regelmäßig unerwähnt bleibt der Aspekt, dass die bei vielen Fahrzeugen heute im Spiegelgehäuse eingebauten Fahrtrichtungsanzeiger eigentlich durch die Montage von Zusatzspiegeln nicht verdeckt werden dürfen...

Mit der Abbildung ist doch alles klar.

Danke!

MfG Günter

Fahr einfach auf die Autobahn und schau, ob du die anderen Spuren auch vor allem in Kurven wirklich gut einsehen kannst, um sicher rauszuziehen. Wenn nein, dann brauchst du die Teile.

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