Spazierenfahren während Ausgangsbeschränkung

Man soll ja eigentlich zu Hause bleiben und allenfalls zur Arbeit, zum Arzt und zum Einkaufen. Gefühlsmäßig ist mir ein Amischlitten im Moment zu auffällig. Wie seht Ihr das? Fahrt Ihr?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Corona-Ausgangsbeschränkungen – trotzdem Oldie fahren?' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Wir werden uns hier nie einigen. Die Argumente wiederholen, drehen sich im Kreis.

Meine Frau und ich reduzieren Kontakte wo es geht. Wir folgen den Empfehlungen.
Natürlich sind wir nicht glücklich damit, können ab Montag nicht mit dem Wohnwagen in Urlaub. Werden an Ostern meine Eltern nicht besuchen, weil beide über achtzig sind.

Das ist alles nicht toll. Aber es gibt Schlimmeres aus unserer Sicht.

Lasst die,
die meinen, sich nichts verbieten lassen zu wollen,
die, die glauben, das ist alles nur eine große Verschwörung,
die, die glauben, den Verfall der Demokratie zu sehen,
die, die....

Lasst sie machen!

Vielleicht werden sie ihre Meinung ändern, wenn sie in Isolierung müssen, weil bei ihnen im Idealfall "nur" der Verdacht der Infizierung besteht. Sollten sie infiziert werden, wünsche ich ihnen einen sanften Verlauf der Erkrankung und im schlimmsten Fall ein freies Beatmungsgerät.

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Es wäre weniger auffällig, die Radtour daheim beginnen zu lassen. Das ist auch in allen Bundesländern erlaubt.

Zitat:

@ToniCorsaC schrieb am 13. April 2020 um 09:03:17 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. April 2020 um 08:52:55 Uhr:


Du hast scheinbar immer noch nicht begriffen, was derzeit untersagt und was als Ausnahmetatbestand gestattet ist, ToniCorsaC. Ein Spaziergang und auch eine kurze Anfahrt dazu, ist als Ausnahmetatbestand gestattet, hingegen sind touristische Reisen untersagt. Da kannst Du immer weiter sabbeln, dass Du gegen das Verbot das Verbot von Spaziergängen und An- und Abfahrten dazu bist. Ich bin auch dafür, dass jeden Tag die Sonne wieder aufgeht und fände es unverhältnismäßig, wenn die "Diktatoren" den Sonnenaufgang verbieten. Nun sind wir Helden ... 🙄

Und was die Zielsetzung angeht: es geht um eine Verlangsamung der Ausbreitung und es geht auch darum, die Infektion von Risikogruppen zu verhindern, deren Tod durch die Infektionsfolgen anderenfalls zu befürchten ist. Sollte sich langsam rumgesprochen haben ....


Von welchen Zeiträumen redest Du? Soll das ein Jahr und länger so bleiben? So langsam sollte doch klar werden, daß man den Bogen nicht überspannen darf, weil sonst die Auswirkungen schlimmer werden, als das eigentlich Gewollte.
Es wäre übrigens schön, wenn ein Mindestmaß an Respekt vor anderen Meinungen beachtet wird. Ich brauche von Dir keine Belehrungen und Sabbeln tue ich auch nicht.

Deine unvertretbare Meinung respektiere ich als dein Problem. Du verbreitetst allerdings auch unwahre Tatsachenbehauptungen. Das ist das "Sabbeln". Dagegen ist Information notwendig.

Die Kontaktbeschränkungen müssen solange bleiben, bis die Todesgefahr vorüber ist. Da kann z.B. eine allgemeine Maskentragungspflicht einige persönliche Freiheiten zurückgeben. Das ist auch das was voraussichtlich kommen wird.

Der notwendige Abstand von 1,5m hat seine Richtigkeit beim Stehen / Sitzen in geschlossenen Räumen. Bei Bewegung verlängert sich der unter dem Aspekt des Infektionsschutzes sinnvolle Abstand auf 5m bis 20m wenn keine Masken getragen werden.

Das Tragen von Mund-Nase-Masken gäbe also Freiheiten zurück, auch beim Autofahren mit anderen.

Zitat:

@Goify schrieb am 13. April 2020 um 09:29:01 Uhr:


Es wäre weniger auffällig, die Radtour daheim beginnen zu lassen. Das ist auch in allen Bundesländern erlaubt.

Das haben wir die letzten Wochen schon gemacht, irgendwie wollen wir auch mal wieder woanders hin.

Die Beschränkung für Baden-Württemberg habe ich durchgelesen, ich finde eigentlich keinen Passus das das verboten ist.

Ich habe ja keinen Kontakt zu anderen, außer beim Dönerholen, aber da er ja geöffnet hat zur Verpflegung sollte das schon passen.

Wie sieht es aus wenn man mit dem Auto wohin fährt, um dort zu wandern?

Zitat:

@Goify schrieb am 13. April 2020 um 09:14:13 Uhr:


insbesondere weil meine Freundin im Nachbarort wohnt und nicht meine Lebenspartnerin ist.

Mit Lebenspartner sind auch nicht eheliche Partnerschaften gemeint. Ergo auch deine Freundin/Partnerin.

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 13. Apr. 2020 um 09:46:32 Uhr:


Wie sieht es aus wenn man mit dem Auto wohin fährt, um dort zu wandern?

Nach dem was Du schreibst, könnte es erlaubt sein. Frag doch die Rennleitung, die können Dir das sicher beantworten.

Hier bekommst Du aus fünf Beiträgen fünf Meinungen. Das hilft Dir dann auch nicht weiter.

Zitat:

@WingZ schrieb am 13. April 2020 um 09:46:41 Uhr:


Mit Lebenspartner sind auch nicht eheliche Partnerschaften gemeint. Ergo auch deine Freundin/Partnerin.

Schon klar. Ich meine aber wirklich Freundin, auch nicht Partnerin. So wie du deinen besten Kumpel (in Bayern) auch nicht besuchen darfst.

Da müsste man sich direkt an örtliche Behörden wenden, wie genau die einzelnen Regelungen sind, hinzukommend in ein anderes Bundesland reisen möchte. Hinzu kommt wohl auch, ob man zusammenlebt innerhalb einer gemeldeten Wohnadresse.
Könnte ja sein das so mancher hier wieder ein Schlupfloch findet und wir neuerdings zu hauff neue Beziehungen dieser Art so hätten.-)

Einer hatte mal per Twitter die Münchner Polizei gefragt, ob die Freundin eines WG-Bewohners zu Besuch kommen darf. Die Antwort war, dass es die Lebenspartnerin sein muss. Der Fragende teilte mit, sein WG-Bewohner hätte wöchentlich eine neue Lebenspartnerin. Das hat dann die Polizei nicht erlaubt.

Genauso verhält es sich beim Spazierenfahrten, sofern die Fahrten wirklich notwendig seien (um ins Naherholungsgebiet zu kommen). Täglich von einem Nationalpark in den anderen zu fahren, erlaubt das dann nicht.

Ich denke der sicherste Weg wird die Kontaktaufnahme zum bestehenden akuten Problem sein mit örtlichen Behörden sein um es zu erfragen.

@berlin-Paul

Politische Diskussionen sollten wir unterlassen und man sich nicht dazu hinreissen lassen.
Diesen Vergleich als Basis zu nehmen wie geschehen hinkt, so das das stolpern bereits eintritt.
Ansonsten funkt es hier nur wieder und es ist widerkehrend zu hier.-)

Zitat:

@Goify schrieb am 13. April 2020 um 09:58:09 Uhr:


Schon klar. Ich meine aber wirklich Freundin, auch nicht Partnerin. So wie du deinen besten Kumpel (in Bayern) auch nicht besuchen darfst.

Dann stimmt das was du sagst natürlich.

Sinn des Ganzen ist die Verringerung von Infizierungen durch „Social Distancing“.
Steigt jemand zu Hause ins Auto, fährt ohne auszusteigen durch die Landschaft und kehrt nach Hause zurück hat er keinerlei Kontakte zu „Fremden“ Menschen.
Also widerspricht eine Spazierfahrt nicht dem Gedanken des „Social Distancing“.