Sonntagsfahrverbot

Hallo

ich habe eine Verständnisfrage:
Darf ich Sonntags mit einem Pick-Up(LKW-Zulassung) einen Bootstrailer(grünes Kennzeichen/SDAH für Sportgeräte) ziehen oder muß ich versuchen den Pick-Up als PKW zuzulassen?

MfG
hakazuschi

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99



Zitat:

Original geschrieben von stero111


Du kannst bei deiner Zuständigen Behörde (ich glaube das landrats Amt) nachragen was eine tempräre bzw dauerhafte ausnahme genehmigung kostet... ist von Kreis zu Kreis verschieden aber garnicht sooo teuer
die Grundlage für die Genehmigung fehlt, Transport verdeblicher Güter.

bei einer Kontrolle wird die Rennleitung deine Genehmigung an die dem LRA/Ordnungsamt Vorgesetzte Behörde leiten und dann bist Du die Genehmigung los.

Gruss Christof

Das stimmt definitiv so nicht! Ich hab jahrelang mit einem PU Pferdeanhänger und Wohnwagen mit einer dauerhaften Sondergenehmigung gezogen. REIN PRIVAT! Und wenn ich das richtig verstehen soll das Boot ja auch privat gezogen werden.
Du darfst natürlich keinen Lebensmitteltransport beantragen und dann ein Boot ziehen... da verstehen die Behörden keinen Spass!

Einfach mal anfragen!

Privat darf man Hänger ziehen, aber gewerblich definitiv nicht. Wenn das nicht das eigene Boot auf dem Trailer war, tun sich die Rennkontrolleure sehr schwer zu unterscheiden, ob das privat oder gewerblich ist. Im Zweifel wird immer gewerblich angenommen.

Auch die Fahrt mit dem Solofahrzeug ist bis zu einem zulGG bis 7,5 t erlaubt.

Es gibt KEINE Unterscheidung zwischen privat und gewerblich beim Sonntagsfahrverbot! LKW ist LKW! I.d.R. stellen die Ämter für nicht gewerlliche Zwecke eher eine Ausnahmegenehmigung aus. Hier ist es auch nicht wichtig wem in diesem Falle das Boot gehört sonder was der Zweck der Fahrt ist. das Boot könnte ja z.B. einem Verein gehören und der Fahrer nimmt an einer Veranstaltung teil, oder das Boot ist geliehen.
Aber das steht alles in der Ausnahmegenehmigung drin!

fahrt doch einfach samstags und gut ist ....

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von stero111


Es gibt KEINE Unterscheidung zwischen privat und gewerblich beim Sonntagsfahrverbot! LKW ist LKW! I.d.R. stellen die Ämter für nicht gewerlliche Zwecke eher eine Ausnahmegenehmigung aus. Hier ist es auch nicht wichtig wem in diesem Falle das Boot gehört sonder was der Zweck der Fahrt ist. das Boot könnte ja z.B. einem Verein gehören und der Fahrer nimmt an einer Veranstaltung teil, oder das Boot ist geliehen.
Aber das steht alles in der Ausnahmegenehmigung drin!

Yepp. LKW ab 7,5 t und Anhänger hinter LKW dürfen nicht verkehren!

Deine Antwort
Ähnliche Themen