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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger, Ausnahme Pferdeanhänger

Themenstarteram 18. April 2008 um 15:06

Servus, ich bin neu hier.

Folgendes Problem habe ich: Mit einem Transit (LKW-Zulassung, 2600 kg zul. GG) soll ein Pferdeanhänger sonntags gezogen werden. Diese Möglichkeit wird in § 46 StVO eingeräumt, allerdings die Auslegung bleibt den Landratsämter ziemlich frei gestellt. Mein LRA will nun den Pferdeanhänger mit einem grünen Kennzeichen als Sportgeräteanhänger zugelassen haben und dafür jährlich € 300,- kassieren. Ohne grünem Kennzeichen soll das gar nicht gehen. Problem dabei ist, dass der Anhänger dann ja nur noch für die Pferde benutzt werden darf.

Hat jemand das gleiche/ähnliche Problem und vor allem eine Lösung dazu???

Vielleicht gibt es Lösungen von anderen Ämtern, die ich dann meinem etwas komplizierten Herren aufzeigen kann.

Vielen Dank schon mal und immer Gute Fahrt, Uwe.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

bin mir nicht ganz sicher ob ich auf dem neuesten Gesetzlichen Stand bin!.

Vor einpaar Jahren habe ich eine MB 207 als "Bauauto" gefahren. Den hätte ich als PKW wie auch als LKW Zulassen können. Die LKW Zulassung ist die finanziell günstigere Variante gewesen ( Bei PKW utopisch hohe KFZ Steuer wenn ich mich richtig erinnere). Das scheint bei einigen FHZ (Sprinter etc.) heute auch noch möglich zu sein. Nachteil man darf Sonn u. Feiertags nicht mit Hänger fahren.

Mein Fazit daraus ist: Wenn es bei einer LKW Zulassung vorteile gibt muß ich auch die Nachteile akzeptieren, nur die Rosinen raus suchen geht nicht!.

Das Zulässige Gesamt Gewicht des Transit vom TH liegt auf ähnlichem nievau wie beim 207, wenn ich mich richtig erinnere. Es sollte also kein Problem sein den als PKW zu zulassen. Naja, Diesel vermute ich mal?. Dann wird natürlich die KFZ Steuer etwas teurer... . Womit wir wieder bei den Vor/ Nachteilen sind... .

MfG Günter

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Zitat:

Original geschrieben von focus-wrc

hallo

ich hab da mal auch eine frage zu diesem thema!-hoffe mir kann das jemand beantworten-

wie schaut es aus;darf ich(in der feuerwehr)mit unserem feuerwehrauto TSF-W 7,5t auf`m sonntag mit nem anhänger(doppelachser)fahren?????????

wegen jugendfeuerwehr/zeltlager

danke.......

die Feuerwehr ist ein SonderKfz fällt daher nicht unter das Sonntagsfahrverbot,

aber dürft Ihr überhaupt den TSF-W welches ja ein Einsatzfahrzeug zu solchen Zwecken Zeltlager benutzen, persönlich habe da entsprechende Erfahrung machen müssen mit Einsatzfahrzeugen bei der DLRG

Ist das nicht eine Definitions- und Deklarationssache?

Das Zeltlager dient doch sicherlich der Rekrutierung neuer Mitglieder der Feuerwehr und somit wird das Fahrzeug dann möglicherweise auch nicht zweckendfremdet eingesetzt.

Die Bundeswehr fährt ja auch an Sonntagen zu Werbe- und Showveranstaltungen etc. Dann wird das die Feuerwehr wohl auch dürfen.

Außerdem wird wohl jeder halbwegs klardenkende und vernünftige Mensch (die es ja selbst unter Polizisten geben soll :) ) da im Zweifel ein Auge zu drücken. Die sollen doch froh sein, dass es noch Institutionen gibt, die etwas für die Jugend unternehmen...

 

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

Zitat:

Original geschrieben von focus-wrc

hallo

ich hab da mal auch eine frage zu diesem thema!-hoffe mir kann das jemand beantworten-

wie schaut es aus;darf ich(in der feuerwehr)mit unserem feuerwehrauto TSF-W 7,5t auf`m sonntag mit nem anhänger(doppelachser)fahren?????????

wegen jugendfeuerwehr/zeltlager

danke.......

die Feuerwehr ist ein SonderKfz fällt daher nicht unter das Sonntagsfahrverbot,

aber dürft Ihr überhaupt den TSF-W welches ja ein Einsatzfahrzeug zu solchen Zwecken Zeltlager benutzen, persönlich habe da entsprechende Erfahrung machen müssen mit Einsatzfahrzeugen bei der DLRG

Da geht es nicht um Verkehrsrechtliche Bedenken, die Ordnuzngsmacht müsste kein Auge zudrücken.

sollte auch nur ein Hinweiss sein das unter Umständen anderst läuft als man denkt.

am 27. April 2008 um 21:08

die Feuerwehr ist ein SonderKfz fällt daher nicht unter das Sonntagsfahrverbot,

aber dürft Ihr überhaupt den TSF-W welches ja ein Einsatzfahrzeug zu solchen Zwecken Zeltlager benutzen, persönlich habe da entsprechende Erfahrung machen müssen mit Einsatzfahrzeugen bei der DLRG

hallo...

danke für die antworten.

naja,bei uns ist das so,wir melden uns bei der leitstelle ab und dann war`s das.

nur zur info,das fahrzeug(TSF-W) benutze ich nur zum transport der kids und zum ziehen des anhängers!!!bring es nach ein paar stunden später zurück.wir haben für die jugend noch ein MTW(T4)der im zeltlager bleibt.für den anhänger hat der nicht genug ps.

also bis jetzt hat mich noch niemand angehalten.die sache ist nur wenn was passiert...

bis dann......

am 5. Mai 2008 um 14:09

Hallo!

Ich habe jetzt gehört, daß es eine Änderung geben soll, daß für LKW bis 3,5t eine generelle Ausnahme für das Ziehen von Wohnanhängern sowie für Anhänger für Sportzwecke gelten soll. Aber ob da was dran ist, ob es sich um einen "Aprilscherz" handelt, oder ob da mal einer etwas zu laut gedacht hat - keine Ahnung.

Vielleicht hat ja da wer was genaueres gehört.

Wie gesagt, ob was dran ist oder es nur ein Fake ist :ka:

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