Sondergenehmigung
Hallo.
Meine Mutter hat seit heuer keinen Führerschein mehr, da sie einen Tumor im Gehirn hat.
Nun wollte ich wissen, ob es eine Sondergenehmigung gibt, dass ich für sie zum Einkaufen fahren kann.
( 17 Jahre alt). Öffentliche Verkehrsmittel kann sie auch nicht benutzen, da sie Reuhma hat.
MfG Elija.
Beste Antwort im Thema
Was hindert Dich daran mit einem Moped zum Einkaufen zu fahren ?
Du kannst auch BF17 machen und bis zum 18. mit einer eingetragenen Begleitperson zum Einkaufen fahren.
Ob Du vorher allein fahren darfst aufgrund dessen glaub ich nicht, viele Leute haben gar kein Fahrzeug und schaffen es auch einzukaufen, was hindert Dich genau daran öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen 😕
Für eine letztendliche Antwort darauf wendest Du dich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, dort erfährst Du auch die Auflagen welche dafür nötig sind wie z.B. eine MPU etc.
12 Antworten
Was hindert Dich daran mit einem Moped zum Einkaufen zu fahren ?
Du kannst auch BF17 machen und bis zum 18. mit einer eingetragenen Begleitperson zum Einkaufen fahren.
Ob Du vorher allein fahren darfst aufgrund dessen glaub ich nicht, viele Leute haben gar kein Fahrzeug und schaffen es auch einzukaufen, was hindert Dich genau daran öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen 😕
Für eine letztendliche Antwort darauf wendest Du dich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, dort erfährst Du auch die Auflagen welche dafür nötig sind wie z.B. eine MPU etc.
Also Großeinkäufe mit einem Motorrad sind einfach nicht möglich, und meine Mutter wäre die Einzige,
die Als Begleitfahrerin in Frage Kommt, hat aber keinen Lappen mehr.
Warum sollen keine Einkäufe möglich sein ? Moped mit Anhänger kannst Du bequem einkaufen, ohne irgendwelche Sondergenehmigungen, und was hindert Dich daran öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen ?
Nur weil Deine Mutter diese nicht nutzen kann, Du aber die Einkäufe für sie erledigen willst, kannst Du auch diese nutzen.
Eine Sondergenehmigung für Dich aus diesem Grund halte ich für sehr unwahrscheinlich, aber ist nur meine Sicht, probiere Dein Glück und berichte doch hier was herausgekommen ist.
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Also ich habe vor dem Supermarkt schon Leute gesehen - an Kleidung und Auftreten erkennbar Minderbemittelte oder evtl. auch ohne Führerschein - die sich samt ihrem Großeinkauf vom Taxi abholen ließen. Ist denn die Einkaufsstätte so weit weg von dir?
Gibt es denn keine Nachbarn oder Freunde/Bekannte, die gegen kleines Geld den Großeinkauf mit erledigen könnten und du den Kleinkram zwischendurch?
Genau, notfalls alles mit einem Taxi machen. Kommt sogar günstiger als Auto-Kosten. Ansonsten kann man ja mit dem Taxi-Unternehmer etwas vereinbaren wenn es doch zu teuer wär.
Wilfried
vielleicht ist das Auto ja schon vorhanden...
Schau mal hier rein
http://www.motor-talk.de/.../...ungsstelle-zu-fahren-t4555923.html?...
da haben wir über 4 Seiten diskutiert ob es bei Fahrten zur Ausbildungsstelle wann möglich ist.
Und es stehen auch Kosten da... Und falls ja, bräuchtest du eine MPU...
Insgesamt, kurz gesagt, die einzigen die dir wirklich Auskunft geben können sind die von der Fahrerlaubnisbehörde bei dir.
Hallo Elija,
erst einmal wünsche ich Euch viel Kraft in der Situation!
Mir ist Eure Lage noch nicht klar, deshalb Nachfragen:
Hast Du einen Führerschein Klasse B mit BF17 - und Deine Mutter ist als Begleitung eingetragen?
Hat Deine Mutter wirklich keinen Führerschein mehr, oder wurde ihr "nur" vom Arzt das Fahren verboten? Dann dürfte sie weiter als Begleiterin dabei sein. Dass eine Führerscheinstelle von so einer Erkrankung erfährt und die Fahrerlaubnis entzieht, ist die absolute Ausnahme.
So eine Ausnahmegenehmigung - wenn Du sie denn bekommen solltest - dauert Wochen und kostet viel Geld. Tipp meinerseits: Einige Supermärkte bieten einen Lieferdienst an. Einkaufsliste per Telefon / Fax / E-mail durchgeben und am nächsten Tag wird der Einkauf ins Haus gebracht. Kostet iirc 5 - 10 € Lieferkosten.
Edit: @Vorschlager von BF17: Wenn die Mutter wirklich keine Fahrerlaubnis mehr hat, bringt das auch nix.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Hat Deine Mutter wirklich keinen Führerschein mehr, oder wurde ihr "nur" vom Arzt das Fahren verboten? Dann dürfte sie weiter als Begleiterin dabei sein. Dass eine Führerscheinstelle von so einer Erkrankung erfährt und die Fahrerlaubnis entzieht, ist die absolute Ausnahme.
Klasse Vorschlag.😕
Damit ist die Mutter natürlich eine wunderbar geeignete Begleiterin beim BF17!
Überleg doch mal bitte was die Aufgabe des Begleiters bei diesem FS-Modell ist.
Na was ist denn die Rolle?
Die Begleitperson muß nichtmal aufm Beifahrersitz Platz nehmen. Sie muß eigentlich gar nichts. Und sie darf nur beraten.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Klasse Vorschlag.😕Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Hat Deine Mutter wirklich keinen Führerschein mehr, oder wurde ihr "nur" vom Arzt das Fahren verboten? Dann dürfte sie weiter als Begleiterin dabei sein. Dass eine Führerscheinstelle von so einer Erkrankung erfährt und die Fahrerlaubnis entzieht, ist die absolute Ausnahme.
Damit ist die Mutter natürlich eine wunderbar geeignete Begleiterin beim BF17!
Überleg doch mal bitte was die Aufgabe des Begleiters bei diesem FS-Modell ist.
Vielleicht nicht wunderbar geeignet, aber nach dem Wortlaut des Gesetzes würde es passen.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Insgesamt, kurz gesagt, die einzigen die dir wirklich Auskunft geben können sind die von der Fahrerlaubnisbehörde bei dir.
Dto.. Bei solchen Sachen ist immer auch ein gewisser Ermessensspielraum da. Somit einfach mal einen netten Brief hinschreiben ob die Möglichkeit besteht und was du evtl. als Voraussetzung dafür machen musst (z.B. die genannte MPU).
Bei deiner Mutter auch die Frage hat sie keinen Führerschein mehr, also quasi nur ein Fahrverbot auf unbestimmte Zeit aufgrund ihres Gesundheitszustandes, oder ist die Fahrerlaubnis als solche entzogen worden? Ist "nur" der Führerschein weg und besteht die Fahrerlaubnis noch wäre das ggf. im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 möglich. Würde aber auch in dem Falle immer eine schriftliche (!!) Auskunft beim Straßenverkehrsamt einholen und als Kopie im Handschuhfach mitführen.
Wobei man für das eine Jahr fragen muss ob der Aufwand mit ggf. Kosten lohnt und ob man nicht tatsächlich ab und an für einen Großeinkauf ein Taxi nimmt.