Sondergenehmigung um alleine mit 17 zur Ausbildungsstelle zu fahren
hiermit stelle ich einen Antrag für eine Sondergenehmigung für unbegleitetes Fahren mit 17 Jahren.
Meine Situation ist folgende: Ich wohne in Tensfeld, ein Dorf 16 km von Bad Segeberg entfernt und meine Ausbildungsstelle ist in Lübeck bei der Firma Smurfit Kappa Wellpappenwerke Lübeck. Meine Ausbildung beginnt am 01.08.2013.
Ich habe jeden Morgen um 06:00 Uhr Arbeitsbeginn. Der erste Bus aus meinem Dorf fährt um 06:25 Uhr und ist um 06:55 in Bad Segeberg. Selbst wenn ich nach Bad Segeberg kommen würde, fährt der erste Bus nach Lübeck um 05:08 Uhr und kommt um 05:58 Uhr an, sodass ich den Anschlussbus um 05:38 Uhr zur Ausbildungsstelle nicht bekomme.
Meiner Mutter ist es aus beruflichen Gründen nicht möglich mich jeden Morgen nach Lübeck fahren, dazu ist sie alleinerziehend und ausschließlich im Nachtdienst tätig.
Da meine Mutter nur im Nachtdienst arbeitet, kann ich nicht in eine eigene Wohnung ziehen, weil ich einen jüngeren Bruder habe, der nachts eine Aufsichtsperson bzw. einen Ansprechpartner braucht, falls irgendetwas passiert. Außerdem wäre eine neue Wohnung nicht zumutbar nicht finanzierbar, da man die Kaution, Miete und Ersteinrichtung bezahlen muss und folgende Nebenkosten: Hausratversicherung, Nahrung, Rundfunkgebühren, Internet-Flatrate für schulische Zwecke und eine Monatskarte für die tägl. Busfahrten etc.
Mit einem Leichtkraftrad könnte ich nicht zur Firma fahren, da der Weg erstens sehr lang wäre und ich bei schlechten Witterungsverhältnissen, wie z.B. Schnee keine Chance hätte zur Arbeit zu kommen. Außerdem müsste ich dafür extra einen neue Führerscheinausbildung absolvieren die sehr kostspielig ist, sowie die dazugehörige Sicherheitskleidung.
Mit freundlichen Grüßen
Meint ihr diese Grüne reichen?
Wenn nein warum nicht?
Habt ihr vlt. noch Tipps was ich reinschreiben kann ?
Habt ihr noch Gegenargumente, dafür dass ich nicht in eine eigene Wohnung ziehen kann??
Danke im voraus :-)
Beste Antwort im Thema
Wie ich damals von A nach B gekommen bin und was fuer Wetter war hat keine Sau interessiert. Wichtig war das man puenktlich war.
83 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Kommt auch darauf an, was für eine Straße Du im Winter zu befahren hast. Wenn Du an einer wohnst, die im Winter von Zweirädern nur unter Lebensgefahr zu befahren ist, weil sie z.B. keinen Winterdienst hat, dann wäre das auch ein Argument.
Für z.B. diverse Vespas werden Seitenwagen angeboten, so daß das Fahren auch unter solchen Bedingungen möglich ist.
In meiner Lehrzeit bin ich Sommer und Winter 12KM mit dem Fahrrad gefahren.
Eine andere Möglichkeit gab es nicht, bin daran nicht gestorben.
Es gibt auch noch die Klasse S bzw. die heißt jetzt AM drin...
Das sind (auch) diese kleinen Fahrzeuge. 😁
Und eben ohne Begleiter.
Also an 2 Rädern muß es nicht scheitern, es gibt auch kleine mit 4 Rädern.
Versuchen kann man es natürlich.
Schonmal über die Kosten schlau gemacht? Das kostet auch etwas. Ich denke da so an nen dreistelligen Betrag allein für die Antragstellung. 😉
Und falls soweit der Antrag genehmigt werden könnte - mußt du zur MPU. Die Kosten kommen noch oben drauf. Ist zwar nicht so teuer wie ne Alkohol MPU und wenn man sich nicht zu unklug anstellt durchaus zu schaffen, aber man muß eben hin. Schätze mal das sind nochmal so 150-200 € je nach Region und "Veranstalter".
Abgesehen davon könnte man dir vielleicht nur eine Ausnahmegenehmigung für den Winter ausstellen wenns wegen der Witterung ist.
Oder du darfst bis zum nächsten geeigneten Bahnhof fahren - und natürlich nicht weiter. Das wird alles vorgeschrieben.
z. B. wird man in Bayern auch niemand nach Nürnberg reinfahren lassen - nö, nächster geeigneter Bahnhof.
Aber probieren kann man sowas durchaus.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Schätze mal das sind nochmal so 150-200 € je nach Region und "Veranstalter".
332,01 Euro - klassische Verkehrsrechts-Fragestellung zur Überprüfung von Eignungszweifeln. Auch nicht nach Region und Veranstalter, sondern bundeseinheitliche Gebührenverordnung.
Zitat:
Oder du darfst bis zum nächsten geeigneten Bahnhof fahren - und natürlich nicht weiter. Das wird alles vorgeschrieben.
Man sollte vielleicht gleich einen Antrag nur für genau diese Strecke stellen. Wenn überhaupt, dann geht eine derartige Genehmigung deutlich leichter als für "überall" durch, und auch auf die MPU kann bei einer streng limitierten Strecken-Genehmigung verzichtet werden.
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Hab nachgesehen...
Zitat:
452 Gutachten zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter (§§ 10, 11 FeV)
...
452.2 alle übrigen Klassen 106,00
Sollte also günstiger sein...
Oder kommt da noch was dazu?
Beim Antrag selbst:
Die GebOSt kennt auch "von bis". 😉
Gebührennummer wäre 213.
Ich gehe aber von Kosten im dreistelligen Bereich aus.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
452 Gutachten zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter (§§ 10, 11 FeV)
...
452.2 alle übrigen Klassen 106,00
Ich kenne es nur als klassische Verkehrsrechts-MPU. Da hat sich vermutlich etwas verändert, was ich nicht mitbekommen habe.
Eine klassische Verkehrsprechts-MPU hat in etwa die Fragestellung: "Ist zu erwarten, dass Herr / Frau xy auch zukünftig erheblich gegen die Gesetze verstößt?" (nur sinngemäß)
Hier wäre die Frage wohl mehr: "Ist Herr / Frau xy in der Lage, trotz des jungen Alters schon verantwortungsvoll einen PKW zu führen?" - imho ein großer Unterschied.
Pflaumenkuchen hat inswoweit schon recht,
in der FeV selbst stehts im §11 unter den Eignungszweifeln.
Und auch die Fahrgastbeförderung steht unter der Überschrift Eignungszweifel...
Evtl. könnte der Gesetzgeber den 2 Dingen mal nen extra Absatz und ne andere Überschrift spendieren. 😁
Und man kann nicht alles wissen, man muß nur wissen wo es steht.
Wobei ich erst auch zu faul war nachzusehen. 😁
habt ihr wieder was gefunden, um euch auszutoben ? 😁😁😁
die anfrage war doch eigentlich nur, ob es unter seinen voraussetzungen sinn macht, eine ausnahmegenehmigung mit 17 zu beantragen....
wollte er eine lebensberatung ala "das vierte" ?
Zitat:
Original geschrieben von Headbreaker96
Ich werde im Juli 17 und habe die Klasse B schon fast habe bald praktische Prüfung.
Mein Bruder ist 12 Jahre alt.
Sorry, aber ein Zwölfjähriger sollte auch mal ein paar Stunden alleine klarkommen. Wenn er wieder von der Schule kommt sollte deine Mutter ja Zuhause sein, bevor Er zur Schule geht wohl ebenfalls und wenn Er in der Schule ist kann deine Mutter ja schlafen. Klappt vermutlich in tausenden Familien ohne Probleme. Kenne da glatt ein paar bei denen die Kinder noch jünger sind und es kein Problem ist wenn Sie mal ein paar Stunden alleine sind.
Sorry, aber deine Karten sind nicht die Besten.
Aber wie schon erwähnt, mehr als Nein können Sie nicht sagen. Vielleicht sind die Behörden bei den Fischköppen ja großzügiger mit der Sondererlaubnis als im Süden. 😁
Zitat:
Original geschrieben von eugain
habt ihr wieder was gefunden, um euch auszutoben ? 😁😁😁die anfrage war doch eigentlich nur, ob es unter seinen voraussetzungen sinn macht, eine ausnahmegenehmigung mit 17 zu beantragen....
wollte er eine lebensberatung ala "das vierte" ?
Hm? Was für ne Lebensberatung?
Die Möglichkeiten der Klasse AM (Zweirad oder Vierrrad - ehemalige Klasse S) sind gegeben. Die wird man ihm auch nennen - auch das Zimmer das er sich nehmen könnte. Dazu noch Schülermitfahrzentralen usw...
Einfach mal googeln - gibt einige bayerische Landkreise die Voraussetzungen und Möglichkeiten im Netz stehen haben...
Die Kosten darf er auch ruhig wissen - die Kosten für den Antrag gibts auch wenn der abgelehnt wird.
Könnte man genehmigen brauchts immer noch die MPU. Auch wenns nur ne relativ einfache MPU sein soll und sie - relativ - wenig kostet.
Und die Fahrt wird wohl am nächsten praktikablen Bahnhof enden. Und mehr als Zuhause - Bahnhof - Zuhause gibts allein auch nicht.
Das ist keine Generalvollmacht.
Und mehr als "man kanns versuchen" kann man nicht sagen.
Es gibt da keine einheitliche Linie, nichtmal in nem Bundesland allein. Liegt an unserer schönen Föderatzie. Vielfalt und so... 😁 Genau wie beim Kfz zulassen oder welche Schilder bekomme ich. Alles Auslegungssache.
Statt irgendwelche unqualifizierten Kommentare fürn Beitragszähler abzugeben hättest du auch produktiv sein können z. B. (Bad Segeberg bzw. Kreis Segeberg gibt nix gescheites her...)
Paderborn
Zitat:
Eine Ausnahme vom Mindestalter ist nur in besonderen Fällen möglich. Eine einfache Wegstrecke von bis zu 15 km kann auch mit einem Fahrrad oder einem Kleinkraftrad der Klasse M zurückgelegt werden. Witterungsbedingungen oder Jahreszeiten können nicht berücksichtigt werden. Außerdem dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, mit denen die Strecke in einer Zeit von bis zu 3 Stunden (Fahrzeiten inkl. Wartezeiten) zurückgelegt werden kann.
Arbeits- bzw. Schulzeiten sind durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der Berufsschule nachzuweisen.
Neustadt Waldnaab
http://www.google.de/url?...Steinfurt
Zitat:
Eine vorzeitige Erteilung der Klasse B ist ab einem Alter von 17 Jahren möglich.
Der Antrag bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Es ist zumutbar, Entfernungen bis zu 15 km/einfache Wegstrecke mit dem Fahrrad oder mit einem Kleinkraftrad der Klasse M zurückzulegen. Witterungsbedingungen oder Jahreszeiten können hierbei nicht berücksichtigt werden. Größere Entfernungen können ggf. mit einem Leichtkraftrad der Klasse A1 zurückgelegt werden. Es bedarf in jedem Fall einer Einzelfallentscheidung.
Bei Entfernungen von mehr als 50 km/einfache Wegstrecke kommen Ausnahmegenehmigungen nicht in Betracht.
Es dürfen keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Zumutbar sind Fahrtzeiten inkl. Wartezeiten von bis zu 3 Stunden täglich.
Mitfahrgelegenheiten (Familienangehörige, Arbeitskollegen u.ä.) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kommt nicht in Betracht, sofern innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung das reguläre Mindestalter erreicht wird.
Arbeitszeiten sind unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen.
Die Antragsteller auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter sollen auch am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen.
Der formelle Antrag ist bei den zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen zu stellen. Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Also man sieht - gravierende Unterschiede!
Anderswo wollen die noch wissen:
Wieviele Personen im Haushalt
Wo arbeiten die
Von wann bis wann
Wieviele Kraftfahrzeuge - ALLE, auch Mofa im Haushalt?
Aber zerlegen wir mal die 3 Stück, das reicht doch.
Die einen wollen mindestens 3 Monate BF17 sehen bevor sie eine Ausnahme erteilen.
Die anderen erteilen nicht mehr wenn man 17 3/4 Jahre alt ist.
Die einen sagen 3 Stunden Wartezeit, die anderen 2 Stunden.
Die einen sagen mindestens 5 km, die anderen ab 15 km.
Wiederum welche schlagen auch ne Mitfahrzentrale vor.
Andere sagen ab 50 km geht nix mehr.
Übernachtungsmöglichkeit Betrieb...
-----------------
Zusammenfassend:
Er kanns versuchen.
Man kann auch anrufen oder vorbeigehen und mal fragen was die für Voraussetzungen da im Norden haben...
So als Rat fürs Leben.Zitat:
Fahrschulen/Fahrerlaubnisse
Fachdienst Verkehrsordnung, Verkehrsordnungswidrig
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Telefon:+49 4551 951-605
Fax:+49 4551 951-303
😁
Wo er der einzige Mannliche Mitbewohner ist.😁
Kein Wohnheim -gemischt- oder Jugendherberge in der Nahe?
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Zieh in eine WG ein.
Da kann er dann Hahn im Hühnerstall spielen.😁
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Wo er der einzige Mannliche Mitbewohner ist.😁
Kein Wohnheim -gemischt- oder Jugendherberge in der Nahe?
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Zieh in eine WG ein.
Und wenn er das richtig macht, wird auch gut gewaschen, gestarked und alles Aufgebugelt.
Seine Partnerinnen in der Zukunft werden diesen Frauen ewig dankbar sein.😁
Rudiger
der im alter von 15 1/2 Jahren sein eigenes Apartment hatte.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Da kann er dann Hahn im Hühnerstall spielen.😁
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Wo er der einzige Mannliche Mitbewohner ist.😁
Kein Wohnheim -gemischt- oder Jugendherberge in der Nahe?
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger