Sondergenehmigung

Hallo Zusammen,

möchte mir ein US - Womo zulegen. Aber die Fahrzeuge die ich mir angeschaut habe, liegen alle über 7,5t. Leider bin ich nur im Besitz der alten Führerscheinklasse 3. Das heißt,das Zugfahrzeug darf nur 7,5t wiegen und mit Hänger darf das zulässige Gesamtgewicht 12t betragen.Weiß jemand ob es eine Sondergenehmigung zum führen von Wohnmobilen oder mobilen Eigenheimen gibt??

Gruß Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ralf 100


Die Eintragung im Führerschein -CE mit dem Code 79- bedeutet doch nur:
C = der alte LKW Führerschein
E = du darfst einen Anhänger ziehen
79 = du hast die Bescheinigung für die 5 Schulungen der Weiterbildung, ist eine Übergangsregel bis 2013 und nur für den Gewerblichen bedarf von bedeutung.
Ab 2013 musst du bei der Führerscheinbeabtragung den <nachweis der 5 Schulungen bringen sonst darfst du nur privat über 7,5 to fahren.

Das soll jetzt aber ein Witz sein, oder ? Nicht das es noch jemand glaubt. Also der alte 3er, umgeschrieben in C1E und CE mit Schlüsselzahl 79.

Der CE/79 geht bis 18,75 t Zuggesamtgewicht (7,5 + max.11,25t anhänger), mit der einschränkung das der Anhänger nur EINE Achse haben darf. Also der Zug nur 3 Achsen. Tandemachse mit weniger als 1m abstand gilt als 1 Achse. Der CE/79 braucht die ärztliche bescheinigung(bei mir ab dem 50. alle 5 jahre), der C1E ist unbegrenzt.

50 weitere Antworten
50 Antworten

Habe allerdings eine Wiegebescheinugung vom Vorbesitzer und da ist das Womo mit 6,2 to gewogen worden! Damit bin ich dann erst mal mit keinem schlechten Gewissen unterwegs!

 

Gruß Arnd!

Arnd, und du glaubst die Polizei wäre so unintelligent sich mit einer alten Wiegebescheinigung zufrieden zu geben.
Gerade in solchen Fällen wittern die zurecht Verrat und lassen dich mit einem Riesenumweg zur Waage fahren.
In dem Verkehrsblatt 9/11 sind unter dem Titel -Polizeikontrolle im Vorbeifahren - einige moderne Kontrollmöglichkeiten aufgezählt.
Zitat:
Der Autobahnpolizei ist es nicht nur möglich die Geschwindigkeit zu kontrollieren, sondern auch die Reifen, Profiltiefe oder Beladung zu untersuchen.
Eines der wichtigsten Messsysteme wurde von der Pol. n Bawü entwickelt.
Es überprüft im Vorbeifahren die Bremsen.
Dabei wird jede einzelne Radbremse durchleuchtet und an eine Kontrollstelle weitergegeben.
Das gleiche gilt für Reifen / Profiltiefe und massiver Überladung.

Des Platzes wegen habe ich den redaktionellen Text verkürzt.
Du /ihr seht also, die Polizei rüstet massiv auf. Man sollte sie auch als Womo-Fahrer sehr ernstnehmen.
Giovanni.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


CE für privat , was soll das denn sein.

ein lkw führerschein - der mangels berufskraftfahrerqualifikation - nicht gewerblich eingesetzt werden darf...

Zitat:

Wir sprechen dabei nicht von der Feuerwehrregelung.

welche feuerwehrregelung? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Leberkäsbaron


Dann ist noch das Risiko, dass der Führerschein ab 50 Jahre alle 5 Jahre verlängert werden muss - mit ärztlichen Bescheinigungen.

mittlerweile muss der "klasse-c/ce" führerschein unabhängig vom alter, alle 5jahre verlängert werden...und nichtmehr nur ü50...

Zitat:

Original geschrieben von Mucks



Wir reden hier von Womo's, keine LKW. Selbst ein 30t Womo braucht keinen Fahrtenschreiber. (solange nicht gewerblich).

Man muss zwischen Fahrtenschreiber und EG-Kontrollgerät(analog/digital) unterscheiden.

Nach §57a StVZO sind Fahrzeuge über 7,5 to mit einem Fahrtenschreiber auszurüsten.

in den im §57a erwähnten Verordnungen in denen die befreiten Fahrzeuge/Einsatzzwecke drin stehen sind Wohnmobile nicht genannt!

Wenn Tüv/Dekra, Bullerei es darauf anlegen ist man bei der Musik.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Das muß er aber vor dem 1.1.02 eingetragen haben und demzufolge die FE in B,BE,C1,C1E,C,CE,L,M umgetauscht haben. C+CE nur die Anteile ausdem alten Klasse 3. Danach ist nichts mehr möglich.
Die Eintragung war aber schon längere Jahre abhängig von einer Besch. einer Fa. , aus der hervorging , dass der Kfz-Führer die sog. -Neuartigen Kombinationen- beruflich fahren mußte.
Wie gesagt das war nur bis1.1.02 möglich.
Führerscheinrecht (FeV) ist heute ein Spezialthema , wo sich nur wenige kompetent auskennen.
Giovanni.

Dann erklär mir mal, wie der Führerschein im Anhang zustande gekommen sein soll. Ist übrigens meiner.😉

Am markierten Datum habe ich meine praktische Motorradprüfung bestanden, demzufolge wurde mein alter 3er in dieses Kartengedöns umgetauscht, inklusive CE79.

Und zum Thema, Bescheinigung von einer Firma, ich bin noch nie nicht 7,5 to gefahren, geschweige denn, mit Anhänger, ein einziges mal nen 5-Tonner.

Hab aber trotzdem den CE79 mit beantragt, man weiß ja nie, ob man´s nicht doch irgendwann mal brauch.

Gruß
MS

Führerschein

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99



Zitat:

Original geschrieben von Mucks



Wir reden hier von Womo's, keine LKW. Selbst ein 30t Womo braucht keinen Fahrtenschreiber. (solange nicht gewerblich).
Man muss zwischen Fahrtenschreiber und EG-Kontrollgerät(analog/digital) unterscheiden.

Nach §57a StVZO sind Fahrzeuge über 7,5 to mit einem Fahrtenschreiber auszurüsten.

in den im §57a erwähnten Verordnungen in denen die befreiten Fahrzeuge/Einsatzzwecke drin stehen sind Wohnmobile nicht genannt!

Wenn Tüv/Dekra, Bullerei es darauf anlegen ist man bei der Musik.

Ich muss ein klein wenig zurückrudern🙁. Bei über 7,5t ist es wohl so das die Geschwindigkeit auch im Womo "Dokumentiert" werden muss. Ob Fahrtenschreiber oder EG-Kontrollgerät ist erstmal egal. Als Privatfahrzeug gibt es aber keine Vorschriften wegen Ruhezeiten oder sowas.

Da sollte man(n) dann wirklich nicht zu schnell fahren😉

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Habe allerdings eine Wiegebescheinugung vom Vorbesitzer und da ist das Womo mit 6,2 to gewogen worden! Damit bin ich dann erst mal mit keinem schlechten Gewissen unterwegs!

 

Gruß Arnd!

Arnd, und du glaubst die Polizei wäre so unintelligent sich mit einer alten Wiegebescheinigung zufrieden zu geben.
Gerade in solchen Fällen wittern die zurecht Verrat und lassen dich mit einem Riesenumweg zur Waage fahren.
In dem Verkehrsblatt 9/11 sind unter dem Titel -Polizeikontrolle im Vorbeifahren - einige moderne Kontrollmöglichkeiten aufgezählt.
Zitat:
Der Autobahnpolizei ist es nicht nur möglich die Geschwindigkeit zu kontrollieren, sondern auch die Reifen, Profiltiefe oder Beladung zu untersuchen.
Eines der wichtigsten Messsysteme wurde von der Pol. n Bawü entwickelt.
Es überprüft im Vorbeifahren die Bremsen.
Dabei wird jede einzelne Radbremse durchleuchtet und an eine Kontrollstelle weitergegeben.
Das gleiche gilt für Reifen / Profiltiefe und massiver Überladung.

Des Platzes wegen habe ich den redaktionellen Text verkürzt.
Du /ihr seht also, die Polizei rüstet massiv auf. Man sollte sie auch als Womo-Fahrer sehr ernstnehmen.
Giovanni.

Hey Giovanni,

ich gebe mich nicht mit einer alten Wiegebescheinigung zufrieden! Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass eine solche existiert. Ich würde Sie niemals jemandem von der Rennleitung zeigen!
Lediglich mein Gewissen habe ich mit der Wiegebescheinigung beruhigt!
Dinge wie Bremsen und Reifen sind für mich eine Selbstverständlichkeit die meiner Sicherheit dienen!

Gruß Arnd

-Es stimmt, viele LKW-Fahrer fahren solche Dickschiffe.
Ich habe nach einem bestimmten Modell gesucht, hatte 5 auf dem Schirm, mindestens 3 davon wurden von LKW-Fahrern gefahren/verkauft ! Einer hatte sich schon das nächste, neuere und somit teurere Modell gekauft !

Wie das geht ? Weiß nicht !

-Es mag sein, dass es viele tolle neue Messgeräte gibt....nur die Polizei hat die wenigsten davon !
Die haben nämlich kein Geld und die wenigen Geräte, die es pro Inspektion, Direktion oder wie auch immer gibt, sind meist kaputt, die wenigsten Polizisten sind darauf beschult und die Chance, mal davon "erwischt" zu werden, ist verschwindend gering.

-Womos über 7,5 to und bis zu 7,5 to haben die Polizisten nicht auf dem Schirm, es sei denn, aus persönlichem Interesse ;-))
Interessant sind Womos bis 3,5 t, DIE sind nämlich meist überladen ! Die anderen haben Reserven, die "Tupperdosen" nicht ;-))

Zitat:

Original geschrieben von Mucks


Ob Fahrtenschreiber oder EG-Kontrollgerät ist erstmal egal. Als Privatfahrzeug gibt es aber keine Vorschriften wegen Ruhezeiten oder sowas.

Das ist ja der einzige Unterschied zwischen EG-Kontrollgerät und Fahrtenschreiber. Beide zeichnen die Fahrzeit auf. Das EG-Kontrollgerät unterscheidet per Wahlschalter zusätzlich bei Stillstand des Fahrzeugs noch zwischen Ruhe- und Arbeitszeiten. An dem Zeitwahlschalter erkennt man von aussen den Unterschied und innen fehlt die Nadel die auf der Tachoscheibe die Arbeits- und Ruhezeit aufzeichnet. Ansonsten sind das häufig baugleiche Geräte.

Mark Sawyer,
ich kann dir nur die Rechtslage erklären. Was dein STVA dir einträgt entzieht sich meiner Kenntnis und Vorstellung. Da Führerscheinstellen einen enormen Machtfaktor haben,die meisten Zeitgenossen sind darüber garnicht aufgeklärt, tragen die manchmal die verücktesten Dinge ein. Vielleicht hast du mal als Beruf Kraftfahrer angegeben, dann reicht das schon etwas großzüg mit der eigenen Macht umzugehen.
Außerdem sind das auch nur Menschen , die aus der Ausführungs und Übergangsverordnung herauslesen , was sie wollen.
Sei froh , und red nicht drüber. Voraussetzung ist immer, wir reden über Umschreibug der früheren Klasse 3 oder gleichwertigen ausl. oder frühere DDR -Fahrerlaubnis. Da gibt es ganz andere Schnittmengen.
Gio.

@giovanni:

Wo hast du denn das mit dem 01.01.02 und der Bescheinigung darüber, das die Klasse CE 79 von Berufs wegen her nötig ist, her?

Hier und hier steht da nix von.😕

Kraftfahrer war ich auch nie und hab das auch nirgendwo angegeben.

Gruß
MS

Steht in der Übergangsregelung zur FeV.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Steht in der Übergangsregelung zur FeV.
Da

finde ich auch nix, war das einer von den Absätzen, die inzwischen aufgehoben sind.

Liegt wohl in der Natur der Sache, das eine Übergangsregelung nicht ewig gilt.😉

Gruß
MS

Nein , die ist nicht aufgehoben, sondern hat sich erledigt , weil nach dem 1.1.02 keine Schlüsselzahl 79 mehr eingetragen wird.
Vermute ich. Die neue Fev gilt doch ab 1.1.99 aufgrund der EU-Richtlinie.
Gio.

Wenn du sie aus irgendeinem Grunde eingetragen hast , dann hast du sowieso Besitzstandsrecht.
Gio.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Nein , die ist nicht aufgehoben, sondern hat sich erledigt , weil nach dem 1.1.02 keine Schlüsselzahl 79 mehr eingetragen wird.
Vermute ich. Die neue Fev gilt doch ab 1.1.99 aufgrund der EU-Richtlinie.
Gio.

Soll heissen, sowohl meine Führerscheinstelle als auch meine damalige Fahrschule sind seit inzwischen 9 Jahren nicht mehr auf dem Stand?

Ja, nee, is klar.🙄

Verlink mir doch einfach mal den entsprechenden Gesetzestext und die Quelle, kann doch nicht so schwer sein.😉

Aber weisst Du was, lass gut sein, auf gut rhoihessisch:
“Du hosst Rescht, unn isch habb' mei Ruh'“ 🙄

Deine Antwort