Sondergenehmigung

Hallo Zusammen,

möchte mir ein US - Womo zulegen. Aber die Fahrzeuge die ich mir angeschaut habe, liegen alle über 7,5t. Leider bin ich nur im Besitz der alten Führerscheinklasse 3. Das heißt,das Zugfahrzeug darf nur 7,5t wiegen und mit Hänger darf das zulässige Gesamtgewicht 12t betragen.Weiß jemand ob es eine Sondergenehmigung zum führen von Wohnmobilen oder mobilen Eigenheimen gibt??

Gruß Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ralf 100


Die Eintragung im Führerschein -CE mit dem Code 79- bedeutet doch nur:
C = der alte LKW Führerschein
E = du darfst einen Anhänger ziehen
79 = du hast die Bescheinigung für die 5 Schulungen der Weiterbildung, ist eine Übergangsregel bis 2013 und nur für den Gewerblichen bedarf von bedeutung.
Ab 2013 musst du bei der Führerscheinbeabtragung den <nachweis der 5 Schulungen bringen sonst darfst du nur privat über 7,5 to fahren.

Das soll jetzt aber ein Witz sein, oder ? Nicht das es noch jemand glaubt. Also der alte 3er, umgeschrieben in C1E und CE mit Schlüsselzahl 79.

Der CE/79 geht bis 18,75 t Zuggesamtgewicht (7,5 + max.11,25t anhänger), mit der einschränkung das der Anhänger nur EINE Achse haben darf. Also der Zug nur 3 Achsen. Tandemachse mit weniger als 1m abstand gilt als 1 Achse. Der CE/79 braucht die ärztliche bescheinigung(bei mir ab dem 50. alle 5 jahre), der C1E ist unbegrenzt.

50 weitere Antworten
50 Antworten

DanielvanAlst.
Die frühere Klasse 3 gilt bis 7,5 t zul Gesamtmasse nicht 7,49 t.
Der jetzige C1 auch bis 7,5 t mit einem nicht mehr nur auf eine Achse beschränkten Anhänger , sondern auch mit 2 und mehr Achsen. (Doppelachsen mit einem Achsabstand bis zu einem Meter gelten als Einzelachse.
Der Anhänger darf 750 Kg zul. Gesamtmasse haben, oder eine zul. Gesamtmasse die nicht größer als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges. Das maximale zul. Gesamtgewicht darf dann für den Zug 12000kg nicht überschreiten.
Giovanni.

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Warum sich in zukunft ein 7,49t besser verkaufen lassen sollte als ein 12t ist mir schleierhaft. Denn in zukunft werden die 7,49t führerscheine wegfallen...

Die 7,5 to Grenze wird für Inhaber der "alten" FS-Klasse 3 bleiben - Bestandsschutz. Damit ist die Anzahl der möglichen Käufer deutlich höher. Leute, die wegen eines "Womo-Dickschiffs" über 7,5 to extra einen LKW Schein machen, wird man wohl an 10 Fingern abzählen können.

Grüsse Fredl

Da habe ich wohl was falsch im kopf gehabt, dachte die c1 klasse geht bis 12t.
Aber die alte klasse 3 wird ja mehr oder weniger "aussterben" Autofahrer die nur den Klasse B haben stehen nicht vor der Frage 7,5t oder mehr, sondern 3,5t oder mehr. Wer also ein größeres wohnmobil haben will, kann direkt auf 12t gehen.
Hinzu kommt, das viele wohnmobilfahrer vom Beruf her LKW fahrer sind, weil sich interessen etwas überschneiden.
Ich würde mir jedenfalls nicht als kaufargument nehmen, das andere den nicht fahren dürfen. Ich würde mir das kaufen was mir gefällt.

Sooooooo schnell sterben "alte Klasse 3" nicht aus.😁 Ich bin jetzt 41 , und es sollten - wenn es denn geht- noch min. 30 jahre "mobilität ohne Rollator" dazukommen.😉 Da mache ich mir -was den Wiederverkauf angeht -weniger sorgen wegen dem Gewicht sondern schon eher wegen "Treibstoff" (nicht verbrauch in liter sondern generell) und den ganzen "nebenkosten".

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Hinzu kommt, das viele wohnmobilfahrer vom Beruf her LKW fahrer sind, weil sich interessen etwas überschneiden.

Wie kommst Du auf das Argument? Ich kenne keinen LKW-Fahrer, der sich ein derart teueres Womo leisten kann - sorry aber das klingt ziemlich abenteuerlich.

Grüsse Fredl

😁😁😁😁 Und beim Metzger ? Was überschneidet sich da ? 😁😁😁😁😁😁😁

Daniel, was redest du da für ein Zeug?
!2 t hat garkeine Bedeutung , ist nur die Obergrenze eines Zuges aus dem früheren Klasse 3 und dem seit 1.1. geltenden C1 mit Hänger.
Der jetzige B geht nur bis 3,5 t zul. Gesm. mit Anhänger von 750 Kg zul.Gesm., also 4,25 t oder mit dem zul. Gew. das nicht größer als die Leermasse des ziehenden Faz. ist. Dann aber nur max. 3,5 t zul, Gesm. des Zuges.Etwas kompliziert , wird aber auch am 1.1. 12 geändert.
Also, so wie du das dir machst ist das nun wirklich nicht.
Du soltest aber wissen , was du fahren darfst. Was ich bezweifele.
Giovanni.

Ich darf so ziemlich alles unter 8+1 sitzen fahren, von daher kenne ich mit dem C1 nicht ganz so aus, hatte es halt anders im hinterkopf. Ich bin dennoch weiterhin der meinung, das man die eigenen ansprüche nicht hinter dem wiederverkauf stellen sollte. Erst recht wenn man schon ein gebrauchtes Fahrzeug kauft, wird sich da nicht viel tun.

Ich fahre auch LKW, und habe einen wohnwagen (Allerdings ne völlig andere Hausnummer). Desöfteren sieht man auch speziell hier im Forum öfters die gleichen im LKW und Wohnmobil/Wohnwagen Forum. Auch müssen Fahrzeuge über 7,5t nicht wirklich teuer sein. Auch hier ist es so das das spectrum sehr groß ist.

Hallo zusammen,

wenn man sich mal umschaut und nach einem etwas größerem Womo schaut, wird man auch jetzt schon häufig feststellen ,dass die Womo´s über 7,5 to recht selten auf dem Markt sind.
Ich habe Klasse 2 (Weiß nicht wie das jetzt heißt, ist mir auch egal!) und konnte dementsprechend recht entspannt am Markt suchen!
Habe allerdings letztendlich eine gefunden welches knapp über 10m lang ist und trotzdem auf 7,49 eingetragen ist.
Diskussionen über Ablastungen, Überladungen und sonstige Dinge schenke ich mir an dieser Stelle da es schon mehr als nötig hier in deiv. Threats durchgehechelt wurde!

Es gibt Sie also schon, die Amerikaner die bis 7,49to gehen! Allerdings ist dann bei ungefähr 10m Länge Schluß!
Wenn dir das zu kurz ist, dann geh mal schön in die Fahrschule!
Ansonsten kann ich dir sagen, dass mit 10m so langsam die Schmerzgrenze erreicht ist. Zumindest was Stellplätze anbelangt!
Ich nutze diese zwar selten, aber es gab schon einige bei denen ich keine Chance hatte noch einen Platz zu bekommen!
Ami-Womo-Freunde treffen sich hier:

http://www.gmc-motorhome.de/forum/index.php

und tauschen sich aus! Lies dich mal ein!

Gruß Arnd

Bei den 7,5t nicht nur an den Führerschein denken. Fahrverbote, Fahrtenschreiber, Mautkosten im Ausland, geplant auch im Inland, ...

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Daniel, was redest du da für ein Zeug?
!2 t hat garkeine Bedeutung , ist nur die Obergrenze eines Zuges aus dem früheren Klasse 3 und dem seit 1.1. geltenden C1 mit Hänger.
Der jetzige B geht nur bis 3,5 t zul. Gesm. mit Anhänger von 750 Kg zul.Gesm., also 4,25 t oder mit dem zul. Gew. das nicht größer als die Leermasse des ziehenden Faz. ist. Dann aber nur max. 3,5 t zul, Gesm. des Zuges.Etwas kompliziert , wird aber auch am 1.1. 12 geändert.
Also, so wie du das dir machst ist das nun wirklich nicht.
Du soltest aber wissen , was du fahren darfst. Was ich bezweifele.
Giovanni.

Nur zur Erinnerung:

12t sind nicht! die Obergrenze für Züge mit dem alten 3er! Nachschlagen dürft ihr selber, wir haben es - gefühlt - bestimmt schon 150 mal gehabt!

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Bei den 7,5t nicht nur an den Führerschein denken. Fahrverbote, Fahrtenschreiber, Mautkosten im Ausland, geplant auch im Inland, ...

Wir reden hier von Womo's, keine LKW. Selbst ein 30t Womo braucht keinen Fahrtenschreiber. (solange nicht gewerblich). Maut (ausland)mit 7,5t ist kein Pleitemacher. Fahrverbote -naja - das betrifft dann gröstenteils die über 3,5t allgemein. Maut im Inland ab 12t - Bei "änderung" ? Maut ab 7,5t juckt auch nicht, auserdem ist es ja (in der regel) nicht gewerblich.

Zu beachten ist halt schon das Gewicht UND Zuladung. Einen 10m Ami mit 7,5t würde ich seeeeeeeeeeehr genau wiegen.

Zitat:

Original geschrieben von Mucks



Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Bei den 7,5t nicht nur an den Führerschein denken. Fahrverbote, Fahrtenschreiber, Mautkosten im Ausland, geplant auch im Inland, ...
Wir reden hier von Womo's, keine LKW. Selbst ein 30t Womo braucht keinen Fahrtenschreiber. (solange nicht gewerblich). Maut (ausland)mit 7,5t ist kein Pleitemacher. Fahrverbote -naja - das betrifft dann gröstenteils die über 3,5t allgemein. Maut im Inland ab 12t - Bei "änderung" ? Maut ab 7,5t juckt auch nicht, auserdem ist es ja (in der regel) nicht gewerblich.

Zu beachten ist halt schon das Gewicht UND Zuladung. Einen 10m Ami mit 7,5t würde ich seeeeeeeeeeehr genau wiegen.

Mache ich nicht! Dann hätte ich bei jedem Meter ein schlechtes Gewissen!

Habe allerdings eine Wiegebescheinugung vom Vorbesitzer und da ist das Womo mit 6,2 to gewogen worden! Damit bin ich dann erst mal mit keinem schlechten Gewissen unterwegs!

Gruß Arnd

Zitat:

Original geschrieben von Leberkäsbaron



Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Hinzu kommt, das viele wohnmobilfahrer vom Beruf her LKW fahrer sind, weil sich interessen etwas überschneiden.
Wie kommst Du auf das Argument? Ich kenne keinen LKW-Fahrer, der sich ein derart teueres Womo leisten kann - sorry aber das klingt ziemlich abenteuerlich.

Grüsse Fredl

da magst du recht haben nur, es gibt aber immer wieder umgebaute lkw's und busse und die werden nicht selten von aktiven oder ehemaligen lkw-fahrern bewegt. sind mir schon einige auf cps begegnet. und ob sich einer so ne riesen-kiste leisten kann oder ob er sie trotzdem anschaufft.........

gruß helmut

Hi, Koyota, und wenn das schon 150 mal besprochen wurde , stimmt das nicht. Infrage käme nur derjenige der die Schlüsselzahl 79 eingetragen hat. Der dürfte über 12000 kg zul . Gesmasse des Zuges fahren .
Das muß er aber vor dem 1.1.02 eingetragen haben und demzufolge die FE in B,BE,C1,C1E,C,CE,L,M umgetauscht haben. C+CE nur die Anteile ausdem alten Klasse 3. Danach ist nichts mehr möglich.
Die Eintragung war aber schon längere Jahre abhängig von einer Besch. einer Fa. , aus der hervorging , dass der Kfz-Führer die sog. -Neuartigen Kombinationen- beruflich fahren mußte.
Wie gesagt das war nur bis1.1.02 möglich.
Führerscheinrecht (FeV) ist heute ein Spezialthema , wo sich nur wenige kompetent auskennen.
Giovanni.

Deine Antwort