Sommerreifen Frage
moin,
wir haben immer noch die winterreifen drauf und grübeln gerade über sommerreifen.
wir haben aktuell nokian reifen in 205/50 r16 zr auf den felgen. davon ist aber leider einer total schief abgelaufen letzten sommer, spur haben wir danach einstellen lassen, war aber nur minimal verstellt, hoffe das es jetzt ok ist.
da man ja nicht nur einen reifen ersetzen kann, stellt sich uns jetzt die frage, kaufen wir 4 neue in 205/55 (dürfen wie die überhaupt fahren auf unserem t5, ich meine sowas gelesen zu haben) oder kaufen wir nur zwei neue in 205/50
was haltet ihr von den testergebnissen vom adac? sind die wirklich aussagekräftig? sind so billige asiatische reifen pauschal schlechter oder gibt es da auch welche die gut sind obwohl sie günstig sind?
die vom adac haben ja auch den kraftstoffverbraucht getestet, ich finde das ja schon interessant das es da so unterschiede gibt und würde ja gerne reifen kaufen, die wenig sprit verbrauchen. anderseits haben wir gerade auhc nicht das geld um jetzt für 400€ neue reifen zu kaufen. nun hatte ich gedacht diese Hankook Kinergy Eco K425 die haben nen gutes ergebniss beim spritverbrauch, aber die gibt es in 205/50 scheinbar überhaupt nicht.
sind diese testergebnisse überhaupt auf andere reifengrößen übertragbar?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elistra
jetzt bringt ihr mich hier wieder durcheinander.
.......
ich wunder mich nur gerade, weil wir ja als winterreifen auch eine nicht eingetragene größe fahren und ich mit dem auto im winter beim tüv war, der hat sich zwar über die größe gewundert aber nix weiter gesagt als ich ihm den oben verlinkten zettel vorgelegt habe.
.... dann ist doch alles im grünen Bereich !!!!
Mach es mit den 205/55/16 genau so !
Du bist ein wirklich schwieriger Fall !
Genauigkeitsfanatiker in Extreme-Version ?
Guckst du beim Kauf von Nucki's oder sonstigem Blagen-Zubehör für deine Kiddies auch immer genauestens darauf, ob auch wirklich alle möglichen TÜV-Organisationen ihren Abnicker gegeben haben - bzw. prüfst du im Detail, ob diese Angaben auch wirklich echt sind ?
Dito beim Essenskauf ?
Drehst du da auch stundenlang die Verpackungen in der Hand hin und her und versuchst verzweifelt zu erkennen, ob man das auch wirklich essen kann ?
.... und kaufst letzendich 'blind' einen Karton Eier eines oldenburgischen Großmastvereins, der mit BIO ohne Ende wirbt, zu welchem aber wieder mal heute im NDR mitgeteilt wurde, das die Eier PCB belastet sind ?
'Sind zwar (NUR) zu 100% überbelastet .... ja, aber man kann die schon essen, wenn man die nicht in rauhen Mengen vertilgt.'
(O-Ton NDR-2)
Was hast du vor 20.-30 Jahren gegessen, als es solche Prüfungen noch nicht gab ?
Was hast du als Reifen gefahren, als dich die MT-.Foren noch nicht 'völlig verunsichert' haben ?
Oh man, Elistra - bleib mal auf dem Teppich und werd ein 'normaler' Mensch.
37 Antworten
...dann ist ja alles tutti!
vergiß aber bitte nicht;
wenn du die andere reifengrösse aufziehst (die laut gutachten freigegeben ist), solltest du dir überlegen, diese reifen in deine zulassungspapiere eintragen zu lassen!
normalerweise sollte es keine probleme geben aber im ernstfall bist du mit nicht abgenommenen reifen unterwegs, die dir versicherungs-/haftungstechnisch probleme machen könnten!
ich will hier nicht den teufel an die wand krickeln aber m.m. nach ist nur sicher wirklich sicher! 🙂
der TÜV guckt sich die reifen einmal kurz an, setzt sich in´s auto und fährt ein paar kurven!
das war´s!
GRUSS, nils
Ich war jetzt glaub ich mit 205/55/16 so ca. min. 4-5 bei der Dekra (OS-Atter, für Elistra).
Ausser Profiltiefe interessiert die das nicht - weil auch eben NICHT eine 'ungewöhnliche' Größe.
Nur neulich bei einem Gutachten hat er mal genauer hingeguckt - aber auch nur weil ich im FEB Sommerreifen drauf hatte.
Hat ihn aber auch nicht interessiert.
'Haben Sie die neu drauf ?'
'Nein, schon ca. 15.000. Wieso ?'
'... sehen aus wie neu.'
(Goodyear Optigrip - als Empfehlung)
DER T5 HAT 16" ALS SERIENBEREIFUNG!!!
NIX EINTRAGEN. DRAUF ZIEHEN UND GUT IST!!!
mfg
Patrick
Um 16" Felgen als solche geht es doch gar nicht - sondern um die Höhe der Reifenflanke und damit um die Größe des gesamten Rades.
ein 205/50 hat eine Flankenhöhe (einfach) von ca. 103mm, der 55er schon 113 mm.
D.h., ein 205/55 ist gesamt um 'satte' 2cm im Durchmesser größer.
Daher rührt auch die Anforderung, Lenkeinschlagsbegrenzer zu verwenden, weil der größere Reifen bei vollem ( ! ) Leinkeinschlag eher im Radhaus schleifen könnte.
Beim Umfang das gleiche: 1921mm beim 50er, 1985mm beim 55er.
Das ist hier in so fern interessant / wichtig, da der 55er auf gleicher Wegstrecke dann weniger Umdrehungen macht - also auf dem Tacho weniger anzeigt !
Die Abweichung liegt hier aber bei ca. -3,5% - also noch im genehmen Rahmen.
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...es geht ja nicht um die felgengrösse sondern um die reifengrösse!
(verhältnis von flankenhöhe zur laufflächenbreite, z.B. 205/55)
problemlos fahren lassen sich die reifen auch aber es sollte jeder für sich entscheiden, ob er die grösse eintragen lässt oder nicht!
wie gesagt, kann es versicherungstechnisch relevant sein!
muß aber nicht!
GRUSS, nils
...der TERWI war schneller! 😁
seitdem ich die 205/55 R16 fahre, ist meine reelle geschwindigkeit laut tachometer noch genauer
(GPS-vergleich) als mit den 205/50ern!
GRUSS, nils
Ätsch ... 😁
Noch mal zum verinnerlichen:
Bei den hier kursierenden 'Zetteln' mit Angaben zu möglichen Rad-/Reifenkombinationen handelt es sich um eine HERSTELLERBESCHEINIGUNG - keine ABE !, in denen Wort-/Sinngemäß steht:
Zitat:
Volvo Car Germany bestätigt, dass keine technischen Bedenken bestehen, auf die vorgenannten Fahrzeugtypen (850, S/V70 - OHNE Allrad und HP-Turbo's mit 16" Bremse ....) die nachfolgend aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen zu montieren.
Bei den 16" Felgen werden solche mit einer Breite von 6,5J oder 7J (Felgenhornbreite in Zoll) angegeben.
Es spielt hier grundsätzlich keine Rolle, ob original Volvo-Felgen (siehe die ganzen Zahlen dahinter) oder andere Hersteller mit gleicher Dimension verwendet werden.
Wichtig hierbei ist die Einpresstiefe der Felgen mit
ET43für alle Größen !
Verwendet man Felgen von Fremherstellern mit abweichenden Maßen (insbesondere ET !), gilt deren Herstellerbescheinigung / ABE !
Wichtig ist in jedem Fall, die entsprechenden Auflagen zu beachten.
Wird zu der Kombination angegeben '.... ist die Freigängigkeit der Laufräder zu prüfen' angegeben, so müsste man normalerweise einen s.g. 'Verschänkungstest' durchführen, um sicherzuzstellen, dass diese bei simulierter max. Beladung / vollem Lenkeinschlag weder mit/im Radhaus, noch mit den Radläufen des Kotflügels Kontakt bekommen. Vorne wie hinten.
Speziell betreff Bereifung in 205/55/16 gilt im allgemeinen als sichergestellt, das diese Freigängigkeit gegeben ist.
Dito für die wesentlich preiswerteren Winterreifen in 195/65/15.
Was bedeutet das nun für 'Angsthasen' (M/W) versicherungstechnisch / rechtlich bei z. B. einem Unfall oder auch nur einer Routinekontrolle ?
Bekanntlich sind und waren nicht alle für ein Fahrzeug ab Werk zugelassenen Reifendimensionen im Brief/Schein gelistet.
Diese sind je nach Hersteller und Fahrzeugtyp in einer Freigabe des Kraftfahrt-Bundes-Amtes geleistet.
D.h., einn 'ultragenaues' Streifenhörnchen müsste dass ber Funk live abfragen - ich bezweifle mal, das solche Angaben bei der jeweilgen Zentrale vorliegen / greifbar sind....
Vielmehr ist die Wahrscheinlichkeit auch extremst gering, das sich jemand von der Prinzengarde dafür interessiert - es sei denn:
.... Felgen / Bereifung sind ganz offensichtlich deutlich erkennbar 'fahrzeuguntypisch'. D. h., sehr weit nach aussen stehende Räder mit überdimensionale Reifen ....
Ich meine hier z. B. Gummis ala 245/40/17 und nennenswerter Spurverbreiterung oder noch krasser in 18"/19" ....
Was passiert aber nun, wenn eine Begegnung mit eben so einem 'Amtlichen' stattfindet ?
Im schlimmsten Fall (bei ganz krassen Sachen, die jeder Dummie merkt) wird er die Kiste stilllegen und abschleppen lassen.
Danach oder im normalen Worst-Case wird eine Vorführung beim TÜV o. ä. angeordnet, wo festzustellen ist, ob das alles so den deutschen Normen und Vorgaben des Hersteller konform ist.
Im einfachsten Fall legt man dann eben besagte Herstellerbescheigung vor, es wird möglicherweise zusätzlich ein Verschränkungstest gemacht und gut ist das.
Sehr wahrscheinlich genügt dem 'Kontrollbeamten' vor Ort auch, wenn man ihm eben diese Bescheinigung vort Ort zeigt.
.... immer dann gut, wenn man so was als Kopie im Handschuhfach hat wie alle ggf. anderen, erfordelichen ABE - z.B. für Scheibenfolien oder Auspuffanlagen aushalb der Serienausstattung !
Unfall - Schuldfrage unklar, ein Gutachter tritt auf aufs Trapez:
(.... und das ist ja wohl das Szenario, wovor die Hasen/Häsinnen hier die große Panik schieben ?!)
Die Wahrscheinlichkeit, das ein Unfall durch falsche Bereifung ausgelöst wird / hätte verhindert werden können, weil die Räder im Radhaus oder am Radlauf schleifen, geschweige denn nennswert blockieren, sind offentsichtlich sehr gering.
Meiner Meinung nach sogar nahezu ausgeschlossen !
Es sei denn, man hat eben doch so eine recht experimentelle 'Sonderbereifung' jenseits der Herstellerbescheinung und dem technisch machebarem 'Gut & Böse' drauf ....
.... dann hat man logo ggf. besagte 'Arschkarte' gezogen !
.... oder man gibt die weiter, wenn man sich entsprechende Rad-/Reifenkombi durch eine amtliche Organisation hat bestätigen lassen !
Das gilt aber auf jeden Fall NICHT für 205/55/16 oder 195/65/15....
Und wer immer noch die Panik schiebt ..... der fährt halt eben zum TÜV (Dekra & Co. darf das nicht) !
Fragen, wie das geht, was das kostet und ob es ggf. auch mit der Wunschbereifung / Sonderfelge klappt, kostet meines Wissens nach auch heute noch nichts. 😁
...GENAU! 😁
GRUSS, nils
jetzt bringt ihr mich hier wieder durcheinander.
wenn man es jetzt ganz offiziell betrachtet wäre man also verpflichtet das eintragen zu lassen?
ich meine als ich die zusatzsitzbank vom tüv hab angucken lassen, habe ich eine bescheinigung bekommen in der stand das ich es erst in die papiere eintragen lassen muss, wenn wir sowieso mal wieder zum amt müssen um die papiere ändern zu lassen und eben nur dieses schriftstück mitführen muss.
als ich den airbag deaktivieren lassen habe und damit beim tüv war stand in der bescheinung das ich es unverzüglich eintragen lassen musste. also bin ich direkt zum straßenverkehrsamt gefahren.
diese räder geschichte ist dann aber nochmal was anderes? damit müßte man offiziell erstmal zum tüv, trotz dieser bescheinigung und danach dann zum straßenverkehrsamt? ich wunder mich nur gerade, weil wir ja als winterreifen auch eine nicht eingetragene größe fahren und ich mit dem auto im winter beim tüv war, der hat sich zwar über die größe gewundert aber nix weiter gesagt als ich ihm den oben verlinkten zettel vorgelegt habe.
Zitat:
Original geschrieben von Elistra
jetzt bringt ihr mich hier wieder durcheinander.
.......
ich wunder mich nur gerade, weil wir ja als winterreifen auch eine nicht eingetragene größe fahren und ich mit dem auto im winter beim tüv war, der hat sich zwar über die größe gewundert aber nix weiter gesagt als ich ihm den oben verlinkten zettel vorgelegt habe.
.... dann ist doch alles im grünen Bereich !!!!
Mach es mit den 205/55/16 genau so !
Du bist ein wirklich schwieriger Fall !
Genauigkeitsfanatiker in Extreme-Version ?
Guckst du beim Kauf von Nucki's oder sonstigem Blagen-Zubehör für deine Kiddies auch immer genauestens darauf, ob auch wirklich alle möglichen TÜV-Organisationen ihren Abnicker gegeben haben - bzw. prüfst du im Detail, ob diese Angaben auch wirklich echt sind ?
Dito beim Essenskauf ?
Drehst du da auch stundenlang die Verpackungen in der Hand hin und her und versuchst verzweifelt zu erkennen, ob man das auch wirklich essen kann ?
.... und kaufst letzendich 'blind' einen Karton Eier eines oldenburgischen Großmastvereins, der mit BIO ohne Ende wirbt, zu welchem aber wieder mal heute im NDR mitgeteilt wurde, das die Eier PCB belastet sind ?
'Sind zwar (NUR) zu 100% überbelastet .... ja, aber man kann die schon essen, wenn man die nicht in rauhen Mengen vertilgt.'
(O-Ton NDR-2)
Was hast du vor 20.-30 Jahren gegessen, als es solche Prüfungen noch nicht gab ?
Was hast du als Reifen gefahren, als dich die MT-.Foren noch nicht 'völlig verunsichert' haben ?
Oh man, Elistra - bleib mal auf dem Teppich und werd ein 'normaler' Mensch.
Zitat:
Original geschrieben von TERWI
.... dann ist doch alles im grünen Bereich !!!!Zitat:
Original geschrieben von Elistra
jetzt bringt ihr mich hier wieder durcheinander.
.......
ich wunder mich nur gerade, weil wir ja als winterreifen auch eine nicht eingetragene größe fahren und ich mit dem auto im winter beim tüv war, der hat sich zwar über die größe gewundert aber nix weiter gesagt als ich ihm den oben verlinkten zettel vorgelegt habe.
Mach es mit den 205/55/16 genau so !Du bist ein wirklich schwieriger Fall !
Genauigkeitsfanatiker in Extreme-Version ?
....
Was hast du vor 20.-30 Jahren gegessen, als es solche Prüfungen noch nicht gab ?
Was hast du als Reifen gefahren, als dich die MT-.Foren noch nicht 'völlig verunsichert' haben ?Oh man, Elistra - bleib mal auf dem Teppich und werd ein 'normaler' Mensch.
ich guck schon bei vielen dingen relativ genau hin, das ist schon richtig.
aber wegen der frage was ich vorher gemacht habe, vorher hatte ich kein auto *G*.
mich interessierte jetzt einfach nur, was der offiziell richtige weg wäre. ich meine wenn die versicherungen oder die bei der polizeikontrolle sich wirklich quer stellen könnten, muss es ja auch eine offizielle vorgabe geben, wie man es richtig zu machen hat. also ist man nun dazu verpflichtet das eintragen zu lassen oder könnte man es tun, muss aber nicht und das papier rumschlören reicht auch?
ich denke wir werden das einfach so machen wie wir es mit den winterreifen auch gemacht haben, aber trotzdem interessiert mich wie es nun korrekt wäre.
ERROR
100% korrekt:
Beim TÜV abnehmen lassen und beim Straßenverkehrsamt anschließend eintragen lassen.
Ausreichend:
.... das papier rumschlören reicht auch !
Zitat:
ich denke wir werden das einfach so machen wie wir es mit den winterreifen auch gemacht haben
Beste Idee ! Hattest du Probs bisher ?
Mut zur Lücke & alles was einen nicht umbringt, man nur noch härter !
Mannoman, bei euch in Preußen wollen die Mädels es echt genau wissen... 😰
Bei einem Serien-T5:
- Volvo Gutachten ausdrucken, ins Auto legen, 205/55 R16 W draufmontieren, fertig.
Im C70 sind die 16" mit 55er Flanken Serienmässig drauf - und passen auch ohne Lenkanschläge (Wirklich. Man kann die Dinger entfernen, und es schleift trotzdem ichts!). So arg unterschiedlich sind jetzt C70 und V70I auch nicht (wobei beim Coupé/Cabrio ein Tick mehr an Reifengrößen geht als bei den Pampersbombern oder Schlurenlimos).
Ein Kumpel von mir hat die 205/55 R16 bei seinem 855 2.5 20V Sauger auf Columba Felgen auch immer drauf gehabt, Problemlos, auch beim TÜV - ganz ohne Eintragung in den KfZ-Schein & Brief... 😉
Zitat:
Original geschrieben von go_modem_go
Mannoman, bei euch in Preußen wollen die Mädels es echt genau wissen... 😰Bei einem Serien-T5:
- Volvo Gutachten ausdrucken, ins Auto legen, 205/55 R16 W draufmontieren, fertig.
Mal einer Meinung.