Sollte man den anzeigen ???

Hi Leute,

letzten Freitag auf der Autobahn auf dem Heimweg aus dem Urlaub:

dreispurige Autobahn, kein Geschwindigkeitslimit.
Ich fahr auf der linken Spur mit ca. 160 kmh und etwa 80-100m Abstand zu meinem Vordermann.
Plötzlich kommt von hinten so ein Möchtegern und rückt auf ca. 8-10m auf meine Stoßstange auf. Nach etwa 200-300 m versucht er dann noch mich rechts zu überholen was aber wegen Verkehrs auf der mittleren Spur nicht möglich ist. Insgesamt versucht er es 3 mal. Als ich dann Bremsen muss, weil mein Vordermann bremst, kommt er rechts an mir vorbei und quetscht sich so dicht vor mir auf die linke Spur, dass ich eine Vollbremsung machen und sogar nach links in Richtung Leitplanke ausweichen muss. Anschließend lungert dieser Typ mit gepflegten 140 kmh auf der linken Spur und hindert mich und alle nachfolgenden Fahrer am Überholen (Mittelspur war frei)

Ich hab ja schon viel erlebt und bin auch immer ruhig geblieben, aber das geht mir auf jeden Fall zu weit. Was haltet Ihr davon, soll ich den Kerl anzeigen oder bringt das nichts als Lauferei ??

Gruß
mivork

71 Antworten

Rechts überholen, Mittelfinger zeigen & danach wenn du vor ihm bist Müll aus dem Auto werfen.

Zitat:

Original geschrieben von cbjwikinger


Rechts überholen, Mittelfinger zeigen & danach wenn du vor ihm bist Müll aus dem Auto werfen.

Super! Sehr geistreicher Beitrag! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von cbjwikinger


Rechts überholen, Mittelfinger zeigen & danach wenn du vor ihm bist Müll aus dem Auto werfen.

Auch in Hagen gibt es Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Würdest Du Deinen Führerschein für eine solche Dummheit abgeben wollen? Und der Andere lacht sich ins Fäustchen, wenn er aus dem unfallbedingten Koma erwacht.

Gruss, Günther.

Nur mal so am Rande dumm gefragt, wenn ER rechts rüber auf die Mittelspur konnte, wieso konntest DU das nicht ??

(Sorry wenn ich was nicht mitbekommen hab 🙁 )

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Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Auch in Hagen gibt es Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Würdest Du Deinen Führerschein für eine solche Dummheit abgeben wollen? Und der Andere lacht sich ins Fäustchen, wenn er aus dem unfallbedingten Koma erwacht.

Gruss, Günther.

In der Regel dürfte so eine Aktion minder bestraft werden als z.B. Nötigung.

Ausserdem sollst du ja keinen Mülleimer rauswerfen.

Zitat:

Rechts überholen, Mittelfinger zeigen & danach wenn du vor ihm bist Müll aus dem Auto werfen.

Was hast du dann davon?? Wer weiß was sich der typ dann einfallen lässt, es wäre nicht der erste der messer / knarre auf nem rastplatz rauszieht!

Zitat:

Original geschrieben von cbjwikinger


In der Regel dürfte so eine Aktion minder bestraft werden als z.B. Nötigung.

Ausserdem sollst du ja keinen Mülleimer rauswerfen.

Weit gefehlt. Denn Du begehst hier ebenfalls eine Nötigung. Und sogar mit Vorsatz!

Also, lass es besser bleiben! Du gefährdest nicht nur Dich und den Rechtsüberholer, sondern auch die Nachfolgenden!!

Gruss, Günther.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Weit gefehlt. Denn Du begehst hier ebenfalls eine Nötigung. Und sogar mit Vorsatz!

Also, lass es besser bleiben! Du gefährdest nicht nur Dich und den Rechtsüberholer, sondern auch die Nachfolgenden!!

Gruss, Günther.

War auch nur ein Vorschlag. ich würds net bringen.

Hm, aber wenn man sich die beiden Verstösse "Rechts überholen" und "Nötigung" ansieht, also ohne Müll raus und Mittelfinger so wird die Nötigung härter bestraft als das "Rechts überholen".

Zitat:

Original geschrieben von cbjwikinger


In der Regel dürfte so eine Aktion minder bestraft werden als z.B. Nötigung.
Ausserdem sollst du ja keinen Mülleimer rauswerfen.

Deinem Beitrag entnehme ich, daß dir der mögliche Strafrahmen für umweltgefährdende Abfallbeseitigung nicht bekannt ist...🙁

Zitat:

Original geschrieben von cbjwikinger


War auch nur ein Vorschlag. ich würds net bringen.

Hm, aber wenn man sich die beiden Verstösse "Rechts überholen" und "Nötigung" ansieht, also ohne Müll raus und Mittelfinger so wird die Nötigung härter bestraft als das "Rechts überholen".

Wenn ich es recht in Erinnerung habe, ist "rechts überholen" eine Ordnungswidrigkeit, und "Nötigung" schon eine Straftat. Verschärfend dazu käme noch der Vorsatz.

Gruss, Günther.

Wieder Korinthenkackertreffen *g* - Aber meine Frage hat noch nicht wirklich jemand beantwortet...............

Zitat:

Original geschrieben von 16V_Fan


Wieder Korinthenkackertreffen *g* - Aber meine Frage hat noch nicht wirklich jemand beantwortet...............

Du sprichst "mivork" mit einer persönlichen Frage an, und erwartest Antwort von "jemand"? Mamma mia. Hoffentlich zwicken Dich die Korinthen nicht zu sehr im Allerwertesten.

Gruss, Günther.

Zitat:

Original geschrieben von 16V_Fan


Aber meine Frage hat noch nicht wirklich jemand beantwortet...............

Doch, mivork hat in seinem zweiten Beitrag diese Frage bereits beantwortet.

Aber was hat Müll aus dem Auto schmeißen mit Nötigung zu tun ? Dat is´man janz klar ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr". Da kannste Dich auch gleich mit ´ner Polizeikelle auf die Autobahn stellen. Wenn mich nicht alles täuscht: Freiheitsentzug für min. ein Jahr. Und die Pappe is dann eh wech.

Nee, mal im Ernst. Auch ich habe einen Drängler angezeigt. Resultat: eine Stunde in der Autobahnwache rumgehangen, eine mißlaunige Polizistin ertragen und das Verfahren wurde eingestellt. War ein Ehepaar im Auto und beide haben die Aussage zum Fahrer verweigert. Gab dann wohl ein Fahrtenbuch, wenn überhaupt. Und ich hatte als Zeugen meine Frau dabei.

Zitat:

Original geschrieben von mivork


@C20NE-Cruiser

die Mittelspur war nicht frei sonst hätte ich ihn ja auch vorbeigelassen. Er konnte sich nur vorbeidrängeln, weil auf der linken Spur gebremst wurde und er somit auf der Mittelspur kurzzeitig etwas schneller war.

Und genau diese Aussage ist nicht wirklich schlüssig.

Also war rechts doch frei ??????

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