Sohn zerkratzt Nachbars Auto

Hi zusammen,

nicht nur, dass ich heute eine Magenspiegelung in Vollnarkose hinter mich bringen musste und immer noch benommen bin, hat mein 4-jähriger Sohn heute eines Nachbarn Auto mit einem Stein zerkratzt.

Er spielte mit seinem KiTa-Freund draussen und wir schauten alle 15-20min nach ihnen. Irgendwann hat es geklingelt und unten stand der Besitzer und ein Nachbar als Zeuge. Mein Sohn hat es mir gegenüber direkt zugegeben.

Zerkratzt hat er beim Golf 5 die Beifahrertür mit mehreren "Buchstaben/Symbolen", einen Kratzer in der Beifahrertür, 1 Kratzer hintere Beifahrertür und ein Kratzer der über Tankdeckel und Kotflügel geht und ein Kratzer auf der Heckklappe.

Wir sind HP versichert und möchten natürlich auch für den Schaden unseres Sohnes gerade stehen.

- Wie hoch könnte der Schaden sein?

- Zahlt die HP? Wir haben diesen Verzicht der Berufung auf Deliktfähigkeit mit abgeschlossen.

- was bedeutet dieser Satz:

Die Höchstersatzleitung beträgt - im Rahmen der Vertragsversicherungssumme - je Versicherungsfall 2.500,-, jeweils begrenzt auf das 3-fache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Was ist, wenn der Schaden grösser 2.500,-€ ist?

danke euch im Voraus und gruss
TazaTDI

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von querys


Du hast eine Haftpflichtversicherung, die nur bis 2500 Euro haftet? 😕 Wozu schließt man denn so eine Versicherung ab? Da kann man im Schadenfall doch fast selbst zahlen.

Nein, hat er nicht!

Hier wird wohl gerade einiges verwechselt, vielleicht wurde auch nicht alles richtig oder vollständig gelesen.

Aaalso:

Zunächst bezahlt deine Familienhaftpflicht den vollen Schaden, WENN dir eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.

Dein Kind kann in keinem Fall für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden, da vierjährige per Gesetz in KEINEM Fall schuldhaft einen Schaden verursachen können. Daher werden in diesem Fall (und nur dann) die Eltern herangezogen.

Soweit so gut.

Kann dir keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, bist du (und damit auch deine Versicherung) NICHT zahlungspflichtig gegenüber dem Geschädigten. Dieser hat dann schlicht Pech gehabt daß ein vierjähriger und nicht ein elfjähriger sein Auto zerkratzt hat und er bleibt leider auf dem Schaden sitzen.

Klingt hart, ist aber so.

Soweit mal die Theorie.
In der Praxis möchte man natürlich nicht bis in alle Ewigkeit das nachbarschaftliche Verhältnis zerstören.
Daher hat sich die Versicherungswirtschaft den "Verzicht der Berufung auf Deliktunfähigkeit" ausgedacht.
Das heisst der Versicherer ignoriert die Tatsache, daß vKinder unter 7 (bzw. 10) nicht deliktfähig sind und zahlt auf Antrag trotzdem.
Sofern man das mitversichert hat bedeutet das der Nachbar bekommt seinen Schaden von der PHP ersetzt, sofern Du dies wünschst. Hier ist es dann per Klausel egal, ob du deine Sorgfaltspflicht verletzt hast oder nicht.
Da dies eine rein freiwilige Leistung ist, haben fast alle Versicherer Höchstgrenzen festgesetzt.
In deinem Fall würde die Versicherung hier 2500€ übernehmen, wenn es mehr kostet trägst Du die Differenz aus deiner Tasche.
Bei mehreren Schadensfällen pro Jahr ist der Gesamtjahresbetrag in deinem Fall auf insgesamt 7500€ gedeckelt.
Früher reichte das meist, da dies eben genau für nachbarschaftliche Bagatelldelikte gedacht war (Kind zerkratzt Auto, schmeisst mit dem Fußball eine Scheibe ein u.s.w.)
Neuere Verträge haben oft weit höhere Maximalgrenzen (bei mir sind es z.B. 50000€) aber das hilft dir im Moment nicht weiter.
Die maximalen Haftungsgrenzen der PHP (meist sind dies Beträge im Millionenbereich) haben damit selbstredend NICHTS zu zun, der Deckel bezieht sich rein auf den Verzicht der Berufung auf Deliktfähigkeit.
Also: Entweder auf schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht plädieren (ob das hier vorliegt bliebe zu klären) oder den Verzicht der Prüfung in Anspruch nehmen und hoffen daß 2500€ ausreichen.
Hoffe geholfen zu haben.

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Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Das wäre jetzt unlogisch.

Das ist nur unlogisch, solange Du von einem

Anspruch

des Nachbarn ausgehst (den es in dem Moment aber gar nicht gibt).

Logisch wird die Sache in dem Moment, in dem du es von der Warte der Wiederherstellung des nachbarschaftlichen Friedens aus betrachtest.

Ist der Schaden höher als die 2500€ bekommt der Nachbar die Differenz entweder gar nicht (dann ist er vermutlich 😠 ), oder der Vater zahlt die Differenz eben selbst, um weiterhin 🙂 mit dem Nachbarn zu sein.

Zitat:

Warum sollten die Eltern also den Rest selber zahlen?

Weil sie z.B. gerne möchten, daß sie der Nachbar auch weiterhin auf der Straße grüßt, wenn sie ihm begegnen.

Und weil sie vielleicht nicht möchten, daß sich sofort Panik in der Nachbarschaft breit macht, sobald die Kinder auf dem Dreirad das Haus verlassen.

Von Gesetzes wegen

müssen

sie das natürlich nicht, aber genau darum geht es hier ja.

Danke für die Erklärung, Matsches.

Es ist nur schwer zu verstehen, dass es in unserem Rechtsstaat diesen Fall gibt, dass man für einen verursachten Schaden nicht zahlen muss und somit Eltern und Kindern eine Art Freifahrtschein gibt. Ich meine nicht Eltern, die dauernd nach ihren Kindern schauen, sondern die Art Eltern, die dieses "Schlupfloch" kennen und ihre Kinder draussen tun lassen was sie wollen ohne sich um sie zu kümmern und wenn was passiert, sagen: "Ich habe die ganze Zeit aufgepasst und war nur für eine Minute auf Klo."

Matsches, gilt diese Nichthaftung für deliktsunfähige Kinder, egal ob es sich um ein geparktes oder aktiv am Strassenverkehr teilnehmendes Fahrzeug handelt?

danke für deine Mühe und Hilfe nochmal.

gruss
TazaTDI

So steht es geschrieben:

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

Quelle

Bleibt im Raum die Frage: Wann ist ein Unfall ein Unfall?

Ehrlich: Ich kenne nicht die Kriterien.

Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis mit Schadenfolge.
gerne wird auch eine art eselsbruecke genutzt:
PAUKE verwendet P-plötzlich A-von aussen U-unfreiwillig K-auf den Körper E-wirkendes Ereignis
(im verkehr, natuerlich auch auf sachschaeden bezogen)

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Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von Matsches


In deinem Fall würde die Versicherung hier 2500€ übernehmen, wenn es mehr kostet trägst Du die Differenz aus deiner Tasche.
Das wäre jetzt unlogisch.

Nur weil die Eltern eine Sonderklausel mit ihrer Haftpflicht haben, die auch zahlt, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, entsteht deswegen kein Rechtsanspruch des Fahrzeugeigentümers gegen die Eltern.

Warum sollten die Eltern also den Rest selber zahlen? Normalerweise würde der Eigentümer garnichts bekommen und hat Glück, dass die Eltern die Klausel in anspruch nehmen.

Nun, weil die Eltern wahrscheinlich auch weiterhin in guter Nachbarschaft leben wollen.

Leistungsbegrenzung oder Leistungsverweigerung einer Versicherung eignen sich wohl kaum um einen Maßstab für einen Verhaltenskodex festzulegen.

Die Verantwortung für den Schaden liegt doch zweifelsfrei bei den Eltern, auch ohne, dass hier der Rechtsanspruch strapaziert werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Können die Eltern nachweisen, dass sie immer schön aufgepasst haben, hat der Eigentümer (wieder per Gesetz) keinen Anspruch gegen die Eltern. Er bleibt auf dem Schaden sitzen.

Nachweisen, dass sie immer schön aufgepasst haben? Was ein Witz.

Hätten die Eltern immer schön aufgepasst, wäre der Schaden erst gar nicht entstanden.

Eigenartigerweise schauen die Eltern bei solchen Fällen immer im gesetzlich benötigten Zeitraum nach den Kindern, was ein Zufall.

Auch wenn es viele anders sehen, für mich die unsinnigste Regelung, jeder soll für die durch seine Familie erzeugten Schäden aufkommen. Egal ob das Kind Hyperaktiv oder die Eltern mega Schnarchnasig sind.

Es gibt schon so viele Zwangsversicherungen, da kann man auch Eltern eine Zwangshaftpflicht, die dann für alle Schäden aufkommen sollte, zumuten.

GEZ kann demnächst locker von allen eingetrieben werden, auch ohne TV Besitz, aber sowas geht dann nicht. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI



Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Können die Eltern nachweisen, dass sie immer schön aufgepasst haben, hat der Eigentümer (wieder per Gesetz) keinen Anspruch gegen die Eltern. Er bleibt auf dem Schaden sitzen.
Nachweisen, dass sie immer schön aufgepasst haben? Was ein Witz.

Hätten die Eltern immer schön aufgepasst, wäre der Schaden erst gar nicht entstanden.

Eigenartigerweise schauen die Eltern bei solchen Fällen immer im gesetzlich benötigten Zeitraum nach den Kindern, was ein Zufall.

Auch wenn es viele anders sehen, für mich die unsinnigste Regelung, jeder soll für die durch seine Familie erzeugten Schäden aufkommen. Egal ob das Kind Hyperaktiv oder die Eltern mega Schnarchnasig sind.

Es gibt schon so viele Zwangsversicherungen, da kann man auch Eltern eine Zwangshaftpflicht, die dann für alle Schäden aufkommen sollte, zumuten.

GEZ kann demnächst locker von allen eingetrieben werden, auch ohne TV Besitz, aber sowas geht dann nicht. 🙄

Sehr gut, der Hinweis auf GEZ ! , da muss man gar nicht erst nach Sizilien schauen um sich mafiose Strukturen vorführen zu lassen.

Bei Haftpflicht ist vorrangig der Geschädigte im Mittelpunkt des Interesses.

Da geht es eigentlich nicht um Bagatellen, wie sie hier gerade behandelt werden sondern um Existenz-bedrohende Schadenfälle, die durch Verschulden Dritter herbeigefuehrt und vom Verursacher aus eigener (Finanz)Kraft, nicht wiedergutgemacht werden können.

Übrigens übersieht man gerne Ausschlüsse in Privat-Haftpflicht-Verträgen wie z.B. amtliche, auch ehrenamtliche Tätigkeiten, die nicht in Zusammenhang mit dem gemeldeten Schaden stehen dürfen. Schnell ist dann unabhängig von der Haftung überhaupt kein Versicherungsschutz gegeben.

Ich war vor eizzn paar Jahren der Geschaedigte in einem solchen Fall.

Vorfall:
Kinder (4 Stk) spielen zwischen den Autos. Sie bewerfen sich mit Sand.
Dann stellen sie fest, das mein Auto voller Sand ist und wischen diesen mit den Haenden runter..

Schaden:
Motorhaube, Stossfaenger, Kotfluegel r+l, eine Tuer
Bis aufs Blech verschrammt.
3800€

Abwicklung:
Alle 4 Elternteile haben es IHREN Privathaftplichten gemeldet.
Abgerechnet habe ich aber nur mit EINER.
Intern unter den Versicherungen wurde dann wohl geteilt.
Alles halb so schlimm. Nachbarschaft hat nicht gelitten, im Gegenteil, lachen heute noch drueber.

Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart



Alles halb so schlimm. Nachbarschaft hat nicht gelitten, im Gegenteil, lachen heute noch drueber.

Ja natürlich ist es halb so schlimm, dein Schaden wurde reguliert und die Gegenseite mußte auch nichts aus eigener Tasche zahlen.

Jetzt sei mal ehrlich und schreibe, ob du heute noch darüber lachen könntest, wenn sich die Eltern auf Deliktunfähigkeit ihrer Kinder berufen hätten.

Außerdem dürfte Nachbarschaft gerade mal bei 30% der Einwohner, oder eher auf dem Land eine Rolle spielen.

In Stadten ziehen täglich Nachbarn zu und weg, denen ist die Nachbarschaft nichts wert.

Mein kleiner hat auch mal mit dem Fahrrad den Wagen vom Nachbarn zerkratzt, hat mit der Versicherung alles geklappt.
War aber unser 1. Schaden in 10 Jahren Versicherung Mitgliedschaft, könnte sein das so was auch eine Rolle spielt.

Wir wohnen an einer Sackgasse und die Kinder aus der Nachbarschaft spielen dann meistens auf der Strasse weil eben keine Autos fahren, aber es sind leider einige Parkende Autos vorhanden ( auch meiner steht da ) und daher sind solche Schäden vorprogrammiert.

Meine zwei Kinder sind jetzt 8 und 6 Jahre also in einem Alter wo die Kinder recht Aktiv sind, und im Sommer sehr oft vor der Tür spielen. Das mit der Aufsicht ist ja schön und gut, man kann die Kinder ermahnen und daran erinnern das sie sich von den Autos fernhalten.... aber ein Unfall kann man leider meistens nicht verhindern. Weder ich noch meine Frau sind so schnell und können ein Ball, Spielzeug, Stein..... fangen was in Richtung eines Autos fliegt.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI



Nachweisen, dass sie immer schön aufgepasst haben? Was ein Witz.

Hätten die Eltern immer schön aufgepasst, wäre der Schaden erst gar nicht entstanden.

Meinst du das jetzt im Ernst? Hast du deine Kinder 24h in Sicht- und vor allem Reichweite? Wie soll das denn bitte gehen?

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


Eigenartigerweise schauen die Eltern bei solchen Fällen immer im gesetzlich benötigten Zeitraum nach den Kindern, was ein Zufall.

Hier bin ich deiner Meinung, wenn es um die Eltern geht, die wissentlich/vorsätzlich den Kindern einen Freifahrtschein geben anderer Leute Eigentum zu beschädigen, nur weil sie zu geizig ein paar Euro für die PHV zu zahlen bzw. die Klausel für den Ausschluss für deliktunfähige Kinder und anschliessend sich darauf berufen.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


Auch wenn es viele anders sehen, für mich die unsinnigste Regelung, jeder soll für die durch seine Familie erzeugten Schäden aufkommen. Egal ob das Kind Hyperaktiv oder die Eltern mega Schnarchnasig sind.

Das so eine VS Pflicht sein sollte, finde ich auch. Aber zu denken, dass Schäden nur entstehen, wenn ein Kind hyperaktiv oder die Eltern schnarchnasig sind, ist total realitätsfremd.

nichts für ungut und sonnigen Sonntag noch

gruss
TazaTDI

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI



Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI



Nachweisen, dass sie immer schön aufgepasst haben? Was ein Witz.

Hätten die Eltern immer schön aufgepasst, wäre der Schaden erst gar nicht entstanden.

Meinst du das jetzt im Ernst? Hast du deine Kinder 24h in Sicht- und vor allem Reichweite? Wie soll das denn bitte gehen?

Ja natürlich ist das ernst, wenn man immer schön aufpasst, dann entsteht auch kein Schaden.

Ein Schaden entsteht, wenn man nicht immer schön aufpasst und so alle 10-15 Minuten nach dem Kind sieht.

Ich hoffe du verstehst den Unterschied.

Jetzt erklär du mir mal bitte wie man immer alle 10-15 Minuten, zufälligerweise wie gesetzlich gefordert, nach dem Kind sieht.

Stellt man da einen Wecker, oder hat man das irgendwie im "Gefühl"? Wenn im Gefühl, hast du wahrscheinlich auch gerade einen Zeugen dabei gehabt, um es nachzuweisen. Nicht wahr?

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI



Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI


Meinst du das jetzt im Ernst? Hast du deine Kinder 24h in Sicht- und vor allem Reichweite? Wie soll das denn bitte gehen?

Ja natürlich ist das ernst, wenn man immer schön aufpasst, dann entsteht auch kein Schaden.

Ein Schaden entsteht, wenn man nicht immer schön aufpasst und so alle 10-15 Minuten nach dem Kind sieht.

Ich hoffe du verstehst den Unterschied.

Jetzt erklär du mir mal bitte wie man immer alle 10-15 Minuten, zufälligerweise wie gesetzlich gefordert, nach dem Kind sieht.

Stellt man da einen Wecker, oder hat man das irgendwie im "Gefühl"? Wenn im Gefühl, hast du wahrscheinlich auch gerade einen Zeugen dabei gehabt, um es nachzuweisen. Nicht wahr?

Also ich denke das kommt immer auf die Situation, also auch die Gefahrenlage im Besonderen an.

Aktuell wird ein Elternpaar sich ein Leben lang nicht verzeihen können und auch schuldig fühlen, ihr Kind nicht vor dem Ertrinken

bewahrt zu haben, obwohl sie versicherten, alle 5 Minuten einen Blick auf's Planschbecken geworfen zu haben.

Wir werden, ohne dass nicht alle Gefahrenumstände bekannt werden, von hier aus eine brauchbare Bewertung, mit Sicherheit nicht vornehmen können.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI



Ja natürlich ist das ernst, wenn man immer schön aufpasst, dann entsteht auch kein Schaden.

Ein Schaden entsteht, wenn man nicht immer schön aufpasst und so alle 10-15 Minuten nach dem Kind sieht.

Bei einem vierjährigen hält der BGH sogar je nach Umgebung 15-30 Minuten für ausreichend ohne daß die Eltern dafür belangt werden können.

In einer halben Stunde kann so ein Racker schon einiges anrichten.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Bei einem vierjährigen hält der BGH sogar je nach Umgebung 15-30 Minuten für ausreichend ohne daß die Eltern dafür belangt werden können.

Vermutlich haben die Richter (im Gegensatz zu dem ein oder anderen User hier) eigene Kinder und wissen, dass Schäden nur verhindern kann, wenn man sein Kind 24h am Tag in sein Zimmer sperrt.

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