Sohn zerkratzt Nachbars Auto

Hi zusammen,

nicht nur, dass ich heute eine Magenspiegelung in Vollnarkose hinter mich bringen musste und immer noch benommen bin, hat mein 4-jähriger Sohn heute eines Nachbarn Auto mit einem Stein zerkratzt.

Er spielte mit seinem KiTa-Freund draussen und wir schauten alle 15-20min nach ihnen. Irgendwann hat es geklingelt und unten stand der Besitzer und ein Nachbar als Zeuge. Mein Sohn hat es mir gegenüber direkt zugegeben.

Zerkratzt hat er beim Golf 5 die Beifahrertür mit mehreren "Buchstaben/Symbolen", einen Kratzer in der Beifahrertür, 1 Kratzer hintere Beifahrertür und ein Kratzer der über Tankdeckel und Kotflügel geht und ein Kratzer auf der Heckklappe.

Wir sind HP versichert und möchten natürlich auch für den Schaden unseres Sohnes gerade stehen.

- Wie hoch könnte der Schaden sein?

- Zahlt die HP? Wir haben diesen Verzicht der Berufung auf Deliktfähigkeit mit abgeschlossen.

- was bedeutet dieser Satz:

Die Höchstersatzleitung beträgt - im Rahmen der Vertragsversicherungssumme - je Versicherungsfall 2.500,-, jeweils begrenzt auf das 3-fache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Was ist, wenn der Schaden grösser 2.500,-€ ist?

danke euch im Voraus und gruss
TazaTDI

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von querys


Du hast eine Haftpflichtversicherung, die nur bis 2500 Euro haftet? 😕 Wozu schließt man denn so eine Versicherung ab? Da kann man im Schadenfall doch fast selbst zahlen.

Nein, hat er nicht!

Hier wird wohl gerade einiges verwechselt, vielleicht wurde auch nicht alles richtig oder vollständig gelesen.

Aaalso:

Zunächst bezahlt deine Familienhaftpflicht den vollen Schaden, WENN dir eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.

Dein Kind kann in keinem Fall für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden, da vierjährige per Gesetz in KEINEM Fall schuldhaft einen Schaden verursachen können. Daher werden in diesem Fall (und nur dann) die Eltern herangezogen.

Soweit so gut.

Kann dir keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, bist du (und damit auch deine Versicherung) NICHT zahlungspflichtig gegenüber dem Geschädigten. Dieser hat dann schlicht Pech gehabt daß ein vierjähriger und nicht ein elfjähriger sein Auto zerkratzt hat und er bleibt leider auf dem Schaden sitzen.

Klingt hart, ist aber so.

Soweit mal die Theorie.
In der Praxis möchte man natürlich nicht bis in alle Ewigkeit das nachbarschaftliche Verhältnis zerstören.
Daher hat sich die Versicherungswirtschaft den "Verzicht der Berufung auf Deliktunfähigkeit" ausgedacht.
Das heisst der Versicherer ignoriert die Tatsache, daß vKinder unter 7 (bzw. 10) nicht deliktfähig sind und zahlt auf Antrag trotzdem.
Sofern man das mitversichert hat bedeutet das der Nachbar bekommt seinen Schaden von der PHP ersetzt, sofern Du dies wünschst. Hier ist es dann per Klausel egal, ob du deine Sorgfaltspflicht verletzt hast oder nicht.
Da dies eine rein freiwilige Leistung ist, haben fast alle Versicherer Höchstgrenzen festgesetzt.
In deinem Fall würde die Versicherung hier 2500€ übernehmen, wenn es mehr kostet trägst Du die Differenz aus deiner Tasche.
Bei mehreren Schadensfällen pro Jahr ist der Gesamtjahresbetrag in deinem Fall auf insgesamt 7500€ gedeckelt.
Früher reichte das meist, da dies eben genau für nachbarschaftliche Bagatelldelikte gedacht war (Kind zerkratzt Auto, schmeisst mit dem Fußball eine Scheibe ein u.s.w.)
Neuere Verträge haben oft weit höhere Maximalgrenzen (bei mir sind es z.B. 50000€) aber das hilft dir im Moment nicht weiter.
Die maximalen Haftungsgrenzen der PHP (meist sind dies Beträge im Millionenbereich) haben damit selbstredend NICHTS zu zun, der Deckel bezieht sich rein auf den Verzicht der Berufung auf Deliktfähigkeit.
Also: Entweder auf schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht plädieren (ob das hier vorliegt bliebe zu klären) oder den Verzicht der Prüfung in Anspruch nehmen und hoffen daß 2500€ ausreichen.
Hoffe geholfen zu haben.

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Zitat:

Original geschrieben von MopedHeinz



Bin temporär bei einem Billieimer wg. Anhänger-Haftpflicht. Der Vertreter dort beantwortet mir generell keine e-mails...

Wunderts dich?

Mich ehrlich gesagt nicht.

EDIT: Sorry, falsches Zitat

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Den sollte man echt Mundtot machen...

Meine Meinung...

Bloß nicht!!

Das wäre jammerschade. Für andere Comedians zahlt man einen Haufen Geld. Heinzis Schwachsinn bekommt man hier umsonst. Und offenbar auch soviel man will. Der hört ja gar nicht auf. Fast so gut wie der Leuchtenaugust seinerzeit.

Guten Abend Männers,

ruhig Blut - lasst uns doch bitte entspannt ins Wochenende starten.
Nur fürs Protokoll: "Mundtot" wird hier niemand gemacht - die Forderung danach gehört sich in etwa so wie die gelbe Karte fordern.

Grüße
Schreddi

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Sehe ich eben anders, mir hängen die polemischen und inhaltslosen Kommentare zum halse raus, sorry 😠

Es wird quasi nix zum Thema beigetragen aber ein Artikel verfasst, dies soll sinn machen und zu 100% nach Forenregeln sein, na dann...

Ich bin hier raus...

Zitat:

Kind gräbt unter dem Nachbarzaun ein Loch, kriecht durch und ertrinkt im Nachbarstümpel. Nachbar ist schuld, Haftpflicht zahlte Kosten(Allianz)

Gibt es eigentlich einen "Darwin proxima filii Award"?

...wenn nicht, sollte er unbedingt eingerichtet werden und der Nachbar könnte ihn als erster erhalten...

Gruß!

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