Softwareanpassung, Erkennung, Herstellervorgehen im Garantiefall

Audi A4

Moin,
ich fahre einen "Alten" Audi 2.7l TDI und das Auto ist ein wahrer Dauerläufer, der noch "Haltbar" ist.
Trotzdem schaute ich nach einem Nachfolger.
Leider ist es heutzutage so, dass aufgrund von Abgasvorschriften und "Kostenoptimierungen", seitens der Hersteller, kaum noch "problemlose Dauerläufer" zu bekommen sind.
Mein Ansatz wäre, ein gebrauchtfahrzeug mit "Garantie" zu erwerben, am besten mit möglichst langer Garantiedauer und kompletter Kostenübernahme im Reparaturfall.
Soweit wäre ich über einen "meist sehr begrenztem" Zeitraum abgesichert, ein Problemloses Fahrzeug würde ich dann im Anschluss auch gerne übernehmen.
Jetzt würde ich aber gerne, direkt nach Kauf/Finanzierung, per Softwareanpassung (KEINE LEITUINGSSTEIGERUNG!!!) solche Dinge, wie AGR (reduzieren oder deaktivieren) und Öldruckkennfeldanpassung vornehmen lassen, evtl. noch Anpassung des Ansprechverhaltens und der Getriebesoftware.
Vorweg, mir ich bewusst, dass dadurch die Betriebserlaubnis erlöscht und auch die Garantie und das Ganze auch nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf, was ich natürlich auch nicht machen werde!!!
Rein Hypothetisch, sagen wir mal, ein Injektor, oder die HD Pumpe geht kaputt, das würde die Garantie abdecken, wie gehen Garantiegesellschaften vor, werden Kennfelder vom Fahrzeug mit den Originalen Kennfeldern verglichen, oder wird dort im Regelfall keine Prüfung vorgenommen, wäre super von euch, Erfahrungen und Kenntnisse zu teilen.

Ps:
Desweiteren würde mich Interessieren, ob die Software vor Verkauf, grad im Fall einer Werksgarantie oder einer Garantieverlängerung´, hinsichtlich Veränderungen geprüft wird (werden kann).
Selbst, wenn ich als Käufer, eine Veränderung vornehmen lassen würde, kann nachgewiesen werden, wann das gemacht wurde, es könnte ja auch schon, "vor Kauf" also aus dem Vorbesitz stammen, wie sieht es da mit Beweislast aus?

4 Antworten

Google hilft dir: TD1/TXD und FlashCounter sind die Stichworte.

Tuningerkennung läuft in ODIS schon nebenbei und einmal hinterlegt hast du ein "Problem".
Verstehe aber auch deine Erwartungshaltung nicht. Wenn du meinst die angepasste Software ist besser als die von Audi, solltest auch du dafür gerade stehen wenn etwas kaputt geht. Auf der einen Seite veränderst du wesentliche Dinge am Wagen, auf der anderen willst du Garantieleistungen in Anspruch nehmen wenn deine Software evtl. zu Bauteilproblemen geführt hat?

Zitat:
@steel234 schrieb am 14. Mai 2025 um 22:46:50 Uhr:
Google hilft dir: TD1/TXD und FlashCounter sind die Stichworte.

Vielen Dank, das hört sich böse an, so als kann je nachdem wie "tief" nachgeforscht wird, jegliche Veränderung nachgewiesen werden, was mich dann aber wundert, das es trotzdem viele Fahrzeuge mit manipulierten Kilometerstand gibt oder sicherlich auch rückgerüstete Fahrzeuge, die einmal Chiptuning hatten und trotzdem, mir Garantie wieder auf den Markt kommen.

Wird denn Seitens Audi, bei kauf von einem Audi Vertragspartner mit Audi "Garantie" vorab auf solchen gestzten Parameter und Veränderungen geprüft?

Was passiert, wenn das nicht der Fall ist und ich im Garantiefall vorstellig werde und seit dem Kauf definitiv nicht von mir verändert wurde und trotzdem eine Veränderung erkannt wird?

Hi,

lese mal hier den ganzen Thread:

https://www.meinr.com/forum/thread/12601-tuningerkennung-td1-und-txd-mit-odis-online/

VG

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