Software Manipulation Schadensersatz
Hallo Community,
Und zwar wurde mir nun mittgeteilt das mein C200auch von der Software Manipulation betroffen sein.
Nun habe ich meinen aber erst seid 3 Monaten und dann auch noch Gebraucht von Privat gekauft.
Jetzt ist meine Frage habe ich da überhaupt noch Anspruch auf Schadensersatz ?
Logisch gedacht fahre ich zwar jetzt ein Fahrzeug mit Manipulierter Software, aber habe keinen direkten Anspruch an Daimler.
Ich könnte gegen den Verkäufer vorgehen der er mir es verheimlicht hat, oder es selber nicht wusste.
Sehe ich das falsch wie ist eure Meinung zu diesem Thema ?
Liebe Grüße Rumpel
65 Antworten
Für die 1000.- Euro muss man mehr tun als sich nur "Bücken"! U.a. auch über Verjährungsfristen informieren. Gruß Bw
@TE
Du hast keinen Anspruch auf Rückabwicklung.
Falls du das Auto bis zur Veröffentlichung des "Dieselskandal" gekauft hättest, dann ja, aber dieses Datum liegt schon einige Jahre in der Vergangenheit. Somit hattest du bei deinem Kauf bereits Kenntnis davon.
Hallo,
Daimler hat das Auto in den Verkehr gebracht und wenn dann sollte man gegen Daimler auch seine Ansprüche geltend machen.
Wenn du Beweise hast wie und was gemogelt wurde hast du gute Chancen.
Beste Grüße
Wer dieses Fahrzeug vor 3 Monaten gekauft hat, dem ist kein Schaden entstanden, eher im Gegenteil, der profitiert vom zuvor eingetretenen Wertverlust.
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Zitat:
@Rumpelmuckel schrieb am 14. Dezember 2020 um 17:22:22 Uhr:
Zitat:
@Mobileme schrieb am 14. Dezember 2020 um 17:18:04 Uhr:
Kein Schaden? Warum sollte denn Schadensersatz gezahlt werden? Kann es nicht mehr hören. Jeder will hier nur noch das maximale rausholen. Dabei geht es gar nicht mehr um das wesentliche!Nein möchte ich nicht. Ich möchte mir nur Meinungen einholen. Und wenn vor dir 1000€ auf der Straße liegen steigst du auch nicht drüber und ignorierst das Geld.
Genau aus diesem Grund bekommst du 0,0€. Weder von Daimler noch vom Vorbesitzer.
Zitat:
@plussuper schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:23:19 Uhr:
Hallo,Daimler hat das Auto in den Verkehr gebracht und wenn dann sollte man gegen Daimler auch seine Ansprüche geltend machen.
Wenn du Beweise hast wie und was gemogelt wurde hast du gute Chancen.Beste Grüße
Hat er nicht.
Zitat:
@mb180 schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:03:37 Uhr:
@TE
Du hast keinen Anspruch auf Rückabwicklung.
Falls du das Auto bis zur Veröffentlichung des "Dieselskandal" gekauft hättest, dann ja, aber dieses Datum liegt schon einige Jahre in der Vergangenheit. Somit hattest du bei deinem Kauf bereits Kenntnis davon.
Psst. Warum hast du ihm das nun erzählt. Weder sein Kollege noch sein Anwalt oder das Portal der Sammelklagen hat was gesagt. An solchen Opfern verdienen alle erstmal.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:24:39 Uhr:
Zitat:
@mb180 schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:03:37 Uhr:
@TE
Du hast keinen Anspruch auf Rückabwicklung.
Falls du das Auto bis zur Veröffentlichung des "Dieselskandal" gekauft hättest, dann ja, aber dieses Datum liegt schon einige Jahre in der Vergangenheit. Somit hattest du bei deinem Kauf bereits Kenntnis davon.Psst. Warum hast du ihm das nun erzählt. Weder sein Kollege noch sein Anwalt oder das Portal der Sammelklagen hat was gesagt. An solchen Opfern verdienen alle erstmal.
Hier ist keiner grimmig nur ausfallend 😉
Beim Privatkauf vor 3 Monaten war das Thema hinlänglich bekannt. Wo um alles in der Welt ist jetzt ein Schaden entstanden? Wer Angst hat das durch das update schwere Schäden am Fahrzeug zu bekommen, warum kauft man dann das Auto?
Mir ist immer noch nicht klar ob das Update nicht schon vom Vorbesitzer gemacht worden ist.
Zitat:
@x3black schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:28:57 Uhr:
Beim Privatkauf vor 3 Monaten war das Thema hinlänglich bekannt. Wo um alles in der Welt ist jetzt ein Schaden entstanden? Wer Angst hat das durch das update schwere Schäden am Fahrzeug zu bekommen, warum um alles in der Welt kauft man dann das Auto?
Mir ist immer noch nicht klar ob das Update nicht schon vom Vorbesitzer gemacht worden ist.
Nein wurde noch nicht vom Vorbesitzer gemacht. Und das ich der Meinung bin das ein Schaden entsteht hab ich auch nie geschrieben nur das es gesagt wird. Und Angst hab ich schon mal gar keine.
Und das Thema heißt Software Manipulation Schadensersatz weil mir das genauso überall weiter gegeben wird und ich mir dachte mit dem Titel kann jeder was Anfangen.
Ich habe nie geschrieben das ich Schadensersatz unbedingt verlange. Das sollte ne entspannte förmliche Diskussion werden. Eventuell hat ja einer schon Erfahrungen genau so gemacht. Und nicht wer lösst hier die Dickeren Internet Eier raus hängen und disst den anderen am besten.
Soviel zum Thema ausfallend.
Zitat:
@x3black schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:28:57 Uhr:
Mir ist immer noch nicht klar ob das Update nicht schon vom Vorbesitzer gemacht worden ist.
Kann man übrigens an mehreren äußeren Merkmalen erkennen. Aufkleber an der B-Säule Fahrerseite. Umfangreiches Dokument von MB, welches dir der Vorbesitzer vielleicht mit den Papieren zum Fahrzeug ausgehändigt hat.
Grüße
Zitat:
@Rabbit senior schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:42:09 Uhr:
Zitat:
@x3black schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:28:57 Uhr:
Mir ist immer noch nicht klar ob das Update nicht schon vom Vorbesitzer gemacht worden ist.Kann man übrigens an mehreren äußeren Merkmalen erkennen. Aufkleber an der B-Säule Fahrerseite. Umfangreiches Dokument von MB, welches dir der Vorbesitzer vielleicht mit den Papieren zum Fahrzeug ausgehändigt hat.
Grüße
Ja wie schon geschrieben wurde es noch nicht gemacht, aber trotzdem nochmal danke.
@x3black. Aktion gleich Reaktion ! 😉 aber du bist ja noch sehr umgänglich
Also mal ein paar Dinge zur Verständnisfindung. Derzeit versuchen einige Anwaltskanzleien, mit der Dieselmanipulation, viel Geld zu machen. Die wenigsten Autobesitzer haben derzeit noch die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Fristen, einen Anspruch geltend zu machen.
Was hier vom Themenstarter beschrieben wird ist die relativ naive Herangehensweise an das Thema. Im Prinzip ist der Themenstarter genau auf das angesprungen, was diese Anwaltskanzleien wollen. Kunden finden, die der Kanzlei eine Ermächtigung bieten. Der Ausgang ist hierbei vollkommen ungewiss und kann daher nicht vorher gesehen werden. Welches Risiko hier für jeden einzelnen Fahrzeugbesitzer entstehen kann, lässt sich nur mit einem Einblick in die Beauftragung der jeweiligen Anwaltskanzlei prüfen.
Was soll man also dem Themenstarter raten? Ich weiß es nicht und kann daher, wie alle anderen hier auch, nur Vermutungen anstellen. Das werde ich aber nicht tun!
Warum sind denn manche so grimmig, man wird doch mal fragen dürfen. Ein möglicher Schaden nach einem Diesel-Update wäre ja z.B. auch ein höherer AdBlue Verbrauch. Schadenersatz ist in dem Fall trotzdem eher unwahrscheinlich.
Sind die Updates denn Pflicht? Droht Zwangsabmeldung oder Ähnliches? Ich bin mit meinem C250 Bluetec selber vor einer Woche vom KBA angeschrieben worden und werde aus dem Schreiben nicht schlau. Mein Wagen ist trotz regelmäßigen Aufenthalten in der Niederlassung wohl bisher vergessen worden, weil er letzten Herbst/Winter/Frühling recht lange abgemeldet war.