soeben einen MB 1.8 Jg 2002 /kombi/ 107Tkm classic ersteigert, was muss ich bei abholung beachten?
Hallo zusammen
ich habe im Internet einen MB C-Klasse 1.8 Automat, Classic, 8xFelgen, Jg 2002, 107Tkm, ersteigert. Ungesehen und ungefahren! (vor zwei Jahren genau gleich einen E280 Kombi ersteigert, ein tolles Auto 100% zufrieden. Nun muss ich den C180 Kompressor morgen abholen und barbezahlen.
Auf was soll ich im speziellen achten? Wo sind da seine Schwachstellen. Der Verkäufer hat mir versichert , das der MB mechanisch in Ordnung ist.
Besten Dank für alle Hinweise und Anregungen.
Ueli aus der Schweiz
Beste Antwort im Thema
ersteigert ist ersteigert. er gehört dir schon. da spielts keine rolle, was du vor ort findest.
41 Antworten
Fernabsatzgesetz, Gewährleistung usw., hier handelt es sich um einen Kauf in der Schweiz und deshalb gilt kein deutsches Recht.
Zitat:
@cpucomp schrieb am 7. Juni 2015 um 21:48:54 Uhr:
Hallo zusammen
ich habe im Internet einen MB C-Klasse 1.8 Automat, Classic, 8xFelgen, Jg 2002, 107Tkm, ersteigert. Ungesehen und ungefahren! (vor zwei Jahren genau gleich einen E280 Kombi ersteigert, ein tolles Auto 100% zufrieden. Nun muss ich den C180 Kompressor morgen abholen und barbezahlen.
Auf was soll ich im speziellen achten? Wo sind da seine Schwachstellen.
Der Verkäufer hat mir versichert , das der MB mechanisch in Ordnung ist.Besten Dank für alle Hinweise und Anregungen.
Ueli aus der Schweiz
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Versteigerung = 0 AnsprücheWenn sich alles dreht und mechanisch funktioniert hast du ihn gekauft. Optik wie Rost und gepflegter Innenraum als auch Lack wurden nicht versprochen. 107tkm in 13 Jahren heißt Kurzstrecke und spätestens in 20 bis 40 tkm kommt die Fahrwerksanierung und das Getriebe will Aufmerksamkeit.
Scheckheft bei MB und in Garage gestanden und der Preis ist ok... nicht gerade ein Superschnäppchen aber ok.
Auktionskäufe sind immer Wundertüten und du hast ja schon mal Glück gehabt :-)
Lass bei Gelegenheit hören wie es ausgegangen ist.
LG Andy
Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 9. Juni 2015 um 06:18:04 Uhr:
Fernabsatzgesetz, Gewährleistung usw., hier handelt es sich um einen Kauf in der Schweiz und deshalb gilt kein deutsches Recht.
Dann stellen die Schweizer Sachen ein und kaufen dann die Sachen nicht?????Auch die Schweiz handelt genauso,hast du eine Quelle für deine Aussage bezüglich Ebay?Er kommt nicht drumherum er hat das Auto GEKAUFT!!!Ob er will oder nicht
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Das Getriebe ist für den Müll,das schlechteste was Mercedes auf den Markt gebracht hat.Hoffe bzw drücke dir die Daumen mit dem FZG.Ein Schnäppchen hast du aufjedenfall nicht gemacht,vorallem wegen dem Getriebe
Zitat:
@230EVO schrieb am 9. Juni 2015 um 15:22:19 Uhr:
Dann stellen die Schweizer Sachen ein und kaufen dann die Sachen nicht?????Auch die Schweiz handelt genauso,hast du eine Quelle für deine Aussage bezüglich Ebay?Er kommt nicht drumherum er hat das Auto GEKAUFT!!!Ob er will oder nichtZitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 9. Juni 2015 um 06:18:04 Uhr:
Fernabsatzgesetz, Gewährleistung usw., hier handelt es sich um einen Kauf in der Schweiz und deshalb gilt kein deutsches Recht.
In der Schweiz gilt kein deutsches Recht.
Was verstehst Du daran nicht?
In Deutschland hat die Rechtsprechung der Schweiz Gültigkeit?
Würdest Du dieser Aussage zustimmen?
Hey,
naja der "Deal des Jahres" ist es sicherlich nicht. Ich persönlich halte von "Kaufen ohne zu sehen" nicht viel vor allem bei Auktionshäusern. Wenn man von einem renomierten Autohaus kauft kann man sich evtl. drauf einlassen.
Ich denke mal die AGB sind ähnlich wie in Deutschland.
Was mir an dem Auto sorgen machen würde ich tatsächlich das Getriebe. Dieses Halbautomatische Getriebe ist echt eine reine Katastrophe. Sehr emflindlich , man kann schnell Probleme damit bekommen. Bin schon paar mal mit so einem Auto gefahren. Ich finde das Ding schaltet schlimmer wie der Smart 450.
Ich hoffe für dich das du dir da kein Kostenfresser angelacht hast :|
Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 9. Juni 2015 um 20:27:11 Uhr:
In der Schweiz gilt kein deutsches Recht.Zitat:
@230EVO schrieb am 9. Juni 2015 um 15:22:19 Uhr:
Dann stellen die Schweizer Sachen ein und kaufen dann die Sachen nicht?????Auch die Schweiz handelt genauso,hast du eine Quelle für deine Aussage bezüglich Ebay?Er kommt nicht drumherum er hat das Auto GEKAUFT!!!Ob er will oder nicht
Was verstehst Du daran nicht?In Deutschland hat die Rechtsprechung der Schweiz Gültigkeit?
Würdest Du dieser Aussage zustimmen?
Hast du einen Link oder eine Quelle für deine Aussagen?Dreh mir nicht die Worte im Mund herum ,und zeige mir das Gegenteil
Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 9. Juni 2015 um 06:18:04 Uhr:
Fernabsatzgesetz, Gewährleistung usw., hier handelt es sich um einen Kauf in der Schweiz und deshalb gilt kein deutsches Recht.
Sondern für was ein Recht?Kaufen und dann motzen?Keine Gewährleistung?Ja ne ist klar Das Schweizer Gesetz ist komplett umgedreht als die Deutsche Rechtssprechung,aber ich warte auf eine Aussagekräftige,glaubwürdige Quelle von dir
Da stand: Besichtigung / Probefahrt nach tel. Anmeldung gerne möglich.
Somit hätte davon Gebrauch gemacht werden können, ansonsten ist das Inserat dermaßen lasch gehalten worden, das man lediglich davon ausgehen kann, dass das Fahrzeug fahrfertig ist und sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Alles andere ist Wunschdenken.
Der Verkäufer hat für mich darauf wert gelegt, das Fahrzeug auf jeden Fall zu verkaufen, auch in dem Wissen, das er dafür keinen hohen Erlös erzielen wird.
Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 10. Juni 2015 um 05:58:53 Uhr:
Ich gebe es auf, Du kannst es nicht verstehen oder Du stellst Dich dumm, um mich zu provozieren.
Wenn der Mund schneller ist als das Hirn,kennen wir doch.Hauptsache was dazubrabbeln
Er hat nicht schneller gebrabbelt als das Hirn gearbeitet hat sondern er hat eigentlich nur gesagt das deutsche Gesetze und Normen in der Schweiz so nicht anwendbar sind.
Damit hat er unumwunden Recht.
Mehr hat er nicht gesagt.
Eine reine Analogie zwischen beiden Rechtssystemen zu erkennen bedarf der expliziten Prüfung und ist ohne eine solche nicht seriös und sicherlich wird es in der Schweiz eine ähnliche rechtliche Ausgestaltung geben die aber eben im Einzelfall geprüft werden muss.
Ich verstehe nicht wieso Du Dich so dermassen echauffierst.
PS: die Auktionsplattform war nebenbei ricardo.ch.
Zitat:
@230EVO schrieb am 10. Juni 2015 um 15:18:30 Uhr:
Wenn der Mund schneller ist als das Hirn,kennen wir doch.Hauptsache was dazubrabbelnZitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 10. Juni 2015 um 05:58:53 Uhr:
Ich gebe es auf, Du kannst es nicht verstehen oder Du stellst Dich dumm, um mich zu provozieren.
Du bist die personifizierte Anklage unseres maroden Bildungssystems.
Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 10. Juni 2015 um 16:33:01 Uhr:
Du bist die personifizierte Anklage unseres maroden Bildungssystems.Zitat:
@230EVO schrieb am 10. Juni 2015 um 15:18:30 Uhr:
Wenn der Mund schneller ist als das Hirn,kennen wir doch.Hauptsache was dazubrabbeln
Armes Deutschland....