ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Smartphone als Navi benutzen?

Smartphone als Navi benutzen?

Themenstarteram 9. März 2019 um 19:39

Guten Abend,

ich habe erst seit einem Jahr meinen Führerschein, weiß also nicht alles.

#1 Ich habe mir heute eine KFZ Handy Halterung bestellt, um das Smartphone als Navi zu nutzen. Die Lieferzeit dauert ein wenig bis es ankommt.

#2 In dieser Zeit, wo die Halterung noch nicht angetroffen ist kann ich doch das Smartphone auf mein Armaturenbrett, Beifahrersitz etc. legen und es als Navi nutzen.

 

Zu 1: Darf man während der Fahrt (währenddessen ist das Smartphone an der Halterung) das Smartphone bedienen oder ausschließlich als Navi benutzen und nur drauf schauen und Sprachbefehle geben ?

Zu 2: Kann ich auch ohne Halterung, das Smartphone als Navi nutzen während es liegt ? Ich meine, ich fasse das Handy ja nicht an.

 

Freue mich über hilfreiche Antworten, vielen Dank.

Ähnliche Themen
70 Antworten

Meiner Meinung nach ist der Weg mit einer Magnethalterung am Lüfterschlitz der einfachste Weg. Das Rumgefummel in der Standardhalterung nervt einfach nur.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. März 2019 um 11:20:04 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. März 2019 um 10:43:13 Uhr:

. Auf dem Beifahrersitz darf es aber nicht liegen, denn dann hast Du keine Ladungssicherung .

Das gibt Stoff für eine weitere Frage: Ist ein Navi bzw. Handy als Ladung anzusehen und muss es daher gesichert werden ?:confused:

Logisch, jedes Smartphone im Auto läuft unter der Kategorie "Gefahrgut" :D und muss entsprechend gesichert werden.

Hi zusammen,

ich wurde gestern nach minutenlangem Stehen im Stau plötzlich von einem Polizisten rausgezogen.

Ich dachte mir, hä, was wollen die von mir ? Ich war angeschnallt, mein Handy sitzt fest im Halter und ist per Bluetooth gekoppelt, nun gut. Der Beamte warf mir vor, sein Kollege hätte mich weiter oben auf der Brücke dabei beobachtet, daß ich länger als 2 Sek auf das Handy geblickt habe. Ich fragte seit wann ist das verboten und woher weiß der Beamte daß ich explizit aufs Handy schaute und nicht evtl die Klimaanlage oder was anderes angeschaut habe ? Mein Handy sitzt unten in einem Halter drin, der Halter ist im Cup-Holder montiert, direkt vor der Bedienung der Klimaanlage (Mercedes E Klasse W213).Ich war ehrlich gesagt schockiert, denn ich achte schon seit sehr vielen Jahren drauf daß ich das Handy niemals in die Hand nehme und es stets mit Bluetooth gekoppelt ist damit die Sicherheit immer gewährleistet ist.

Ich meine sorry, aber woher will der Beamte denn bitteschön beweisen, worauf ich explizit geschaut habe ? Und länger wie 2 Sek, ich meine das müsste er mir schon beweisen können.

Der Stau in dem ich stand ist übrigens durch die Verkehrskontroller entstanden beim Rausziehen nach der Brücke...

Was meint Ihr zu dem Sachverhalt ?

Mfg

ALMIR

War das jetzt eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld?

Zitat:

@Stormie96 schrieb am 8. April 2022 um 06:03:21 Uhr:

War das jetzt eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld?

Der Polizist sagte mir ich bekomme Post, die Stadt wird wohl darüber entscheiden ob das weiter verfolgt wird oder nicht, jedenfalls hat er meine Dokumente verlangt.

Er fügte noch an, daß man weder Smartphone, noch Navi-Gerät oder z.b. auch ein Touchscreen daß original verbaut ist, während der Fahrt, während der Motor läuft nicht bedienen darf, man darf es nicht anfassen, solange bis der Motor komplett aus ist.Ich fügte dann nochmal an daß ich das Handy zu keinem Zeitpunkt angefasst habe.

Mfg

ALMIR

Es ist nicht verboten, auf das Handy in der Halterung zu schauen.

 

[Inhalt von MOTOR-TALK entfernt | Bitte den Sticky-Thread, die NUB und die Beitragsregeln beachten!]

Und ein Autoradio mit Touchscreen darf man sehr wohl während der Fahrt bedienen. Auch das Handy in der Halterung darf man bedienen, man darf es nur nicht in die Hand nehmen. Wäre es nicht so, wäre es ja nicht möglich per Freisprecheinrichtung ein Telefonat zu führen.

Wie will man sonst einen Tesla fahren. Die ganze Karre ist ein großer touch Bildschirm.

Alles muss über diesen bedient werden.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 8. April 2022 um 07:40:45 Uhr:

Es ist nicht verboten, auf das Handy in der Halterung zu schauen. Daher glaube ich auch nicht, dass sich der Fall so abgespielt hat. Ich bin mir sicher, wenn der Polizist die Geschichte erzählt, dann hört sich das anders an.

Und ein Autoradio mit Touchscreen darf man sehr wohl während der Fahrt bedienen. Auch das Handy in der Halterung darf man bedienen, man darf es nur nicht in die Hand nehmen.

Zumal in der heutigen Zeit oft das komplette Auto über Touch bedient wird. - Halte ich für wesentlich gefährlicher als kurz ein Handy in die Hand zu nehmen. Ist aber ein anderes Thema - Von daher ist die Aussage des Polizisten, wenn sie dann so gefallen ist, was ich nicht glaube, völliger Blödsinn.

Und die Aussage dass der Touch nicht bedient werden darf ist genau so ein Blödsinn. Wenn allerdings was passiert und man kann es darauf zurückführen, dass man durch die Bedienung des Touchscreens und d abgelenkt war, kann das natürlich versicherungstechnisch sprich zivilrechtlich eine Rolle spielen.

Wann die Handynutzung während der Fahrt verboten und wann erlaubt ist

Um klären zu können, wann genau für das Handy am Steuer ein Bußgeld verhängt werden kann, hilft ein Blick in den entsprechenden Paragraphen der Straßenverkehrsordnung (StVO). In § 23 Abs. 1a steht geschrieben:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

Zitierten Inhalt anzeigen

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

Aus dem Abschnitt ergibt sich, dass das Handy am Steuer grundsätzlich zwar verboten, unter gewissen Bedingungen jedoch erlaubt ist. Das gilt beispielsweise dann, wenn Sie etwa über die Steuerung am Lenkrad einen Anruf entgegennehmen. Denn hierfür müssen Sie das Gerät, nicht aufnehmen und ein kurzer Blick auf das Display genügt in der Regel, um den Anruf als solchen zu erkennen.

Für das Handy am Steuer droht eine Strafe bzw. ein Bußgeld, wenn Sie dieses aufnehmen.

Für das Handy am Steuer droht eine Strafe bzw. ein Bußgeld, wenn Sie dieses aufnehmen.

Verboten hingegen ist es, eine Nachricht auf dem Handy zu tippen, während Sie fahren. Denn in so einer Situation reicht ein kurzer Blick nicht aus und Sie müssen das Handy dafür aufnehmen. Eine Alternative ist die Sprachsteuerung des Smartphones, über die Sie eine Nachricht diktieren können.

Das Telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr ist selbstredend nicht erlaubt. Sollten Sie dafür allerdings ein Headset verwenden, gestaltet sich die Lage wiederum anders. Denn das Handy am Steuer über ein Headset zu verwenden, ist nicht verboten.

 

Bloßes In-die-Hand-Nehmen ist nicht verboten

Mittlerweile sind sich die Oberlandesgerichte auch einig, dass es noch nicht verboten ist, das Handy in die Hand zu nehmen, solange man es nicht irgendwie auch noch benutzt (OLG Oldenburg vom 17.4.2019). Also ist es nicht verboten, das Handy zu verlegen, z.B., um etwas wegzuräumen.

Funktioniert das Handy noch?

Auch wenn man nur eine Funktionstaste betätigt, um zu prüfen, ob das Handy nach dem Herunterfallen noch funktioniert, ist das eine Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO (KG Berlin vom 14.5.2019).

 

Seit der Gesetzesänderung ist es noch deutlicher:

Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Auch viele andere Funktionen von Mobil- oder Autotelefonen darf man als Fahrer nicht verwenden; also z.B. keine Textnachrichten schreiben oder lesen. Auch das Ablehnen von Anrufen oder Ablesen der Uhrzeit ist verboten, wenn dazu das Handy in die Hand genommen werden muss.

 

Wenn das Handy nur daliegt, ist ein kurzer Blick erlaubt, aber kein Anfassen.

Wie lang ist eine "kurze" Blickzuwendung?

Hierzu macht der Gesetzgeber keine Angaben. Deshalb müssen langfristig Gerichte dies für den Einzelfall bestimmen.

 

Touchscreen: Wann die Benutzung erlaubt ist

 

Seit der sogenannte Handyparagraf (§ 23 Abs. 1a StVO) vor vier Jahren erweitert wurde, ist vieles konkreter: Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten, sondern auch die Verwendung anderer elektronischer Geräte. Berührungsbildschirme sind dort auch aufgezählt – unabhängig davon, ob zur Unterhaltung oder zur Bedienung des Fahrzeugs. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte im Sommer das Urteil gegen einen Teslafahrer, der während der Fahrt den fest verbauten Touchscreen in seinem Tesla 3 bedient hatte, um die Intervallschaltung seines Scheibenwischers in einem Untermenü zu aktivieren (Az. 1 Rb 36 Ss 832/19). Dabei kam er von der Fahrbahn ab, rammte Bäume und ein Schild.

Die Richter führten aus, dass die Vorschrift § 23 Abs. 1a StVO nicht zwischen

mobilen und fest im Auto verbauten elektronischen Geräten unterscheidet. Außerdem erfordert die Steuerung des Scheibenwischerintervalls über den Touchscreen deutlich mehr Aufmerksamkeit als die Bedienung mit einem Hebel, so die Richter. Über ein Scheibenwischersymbol kommt man im Tesla 3 in ein Untermenü und kann dann zwischen fünf Einstellungen wählen.

Das Urteil hat unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis, denn Berührungsdisplays sind aus modernen Fahrzeugen nicht mehr wegzudenken. Wichtig: § 23 Abs.1a StVO erlaubt die generelle Nutzung von Touchscreens. Dort heißt es: "Sofern zur Bedienung und Nutzung des fest im Pkw installierten Berührungsbildschirms nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, darf das Gerät auch weiterhin vom Fahrzeugführer verwendet werden." Also: Ein kurzer Blick ist in Ordnung. Alles andere aber ist verboten.

Sollte hier wirklich Post kommen, gibt es natürlich schon eine Herausforderung. Denn die Anzeige wird nur so etwas "Benutzung des Handys" oder so enthalten.

Aber genau wegen dieser Hysterie liegt mein Handy inzwischen nur noch in der Mittelkonsole oder in der Seitentasche der Fahrertür.

Zwar nicht so schlimm, aber etwas ähnliches passierte mir. Stehe an einer Ampel, auf der linksabbieger Spur ein Polizei Bulli. Sommer, also Fenster auf. Plötzlich meint der Polizist auf dem Beifahrer Sitz nach wohl mehreren "hallo" die ich nicht gehört hatte, "das Handy gehört da nicht hin". Es steckte im Cupholder und durch eine Message ging der Screen an. Hatte gar nicht vor es zu benutzen, schaute einfach auf die Ampel. Da ich kein Klugscheisser sein wollte (hätte es ja nicht berühren dürfen um es wegzulegen) hab ich es trotzdem kurz angefasst und ins Fach unter unter der Mittelkonsole gelegt. Dazu nur einmal freundlich gelächelt. Er Daumen hoch und weiter gings. Aber ging mir trotzdem auf den Sack.

Ich weiß ja auch nicht, die Handybenutzung wurde mir ja gar nicht zur Last gelegt sondern das Anschauen für länger als 2 Sekunden.Er hatte extra deswegen seinen Kollegen oben auf der Brücke angefunkt was dieser genau gesehen hat und er bestätigte dass ich länger als 2 Sekunden aufs Handy geschaut, mehr nicht.Deswegen war ich ja so fassungslos und fragte den Polizisten woher denn der Kollege so genau weiß, was genau ich angeschaut habe und ob er eine Stoppuhr dabei hatte und das per Foto oder Video dokumentiert hat ?

Almir

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 8. April 2022 um 08:58:30 Uhr:

 

Zwar nicht so schlimm, aber etwas ähnliches passierte mir. Stehe an einer Ampel, auf der linksabbieger Spur ein Polizei Bulli. Sommer, also Fenster auf. Plötzlich meint der Polizist auf dem Beifahrer Sitz nach wohl mehreren "hallo" die ich nicht gehört hatte, "das Handy gehört da nicht hin". Es steckte im Cupholder und durch eine Message ging der Screen an. Hatte gar nicht vor es zu benutzen, schaute einfach auf die Ampel. Da ich kein Klugscheisser sein wollte (hätte es ja nicht berühren dürfen um es wegzulegen) hab ich es trotzdem kurz angefasst und ins Fach unter unter der Mittelkonsole gelegt. Dazu nur einmal freundlich gelächelt. Er Daumen hoch und weiter gings. Aber ging mir trotzdem auf den Sack.

Das war aber eine völlig willkürliche Aufforderung des Polizisten. Ich habe noch von keinen Vorschriften gehört die besagen, wo ein Handy zu liegen hat und wo nicht. Nur weil der Cupholder Cupholder heißt, bedeutet das doch nicht, dass man nichts anderes hinein legen darf.

Zitat:

@almir_de schrieb am 8. April 2022 um 09:05:53 Uhr:

Ich weiß ja auch nicht, die Handybenutzung wurde mir ja gar nicht zur Last gelegt sondern das Anschauen für länger als 2 Sekunden.Er hatte extra deswegen seinen Kollegen oben auf der Brücke angefunkt was dieser genau gesehen hat und er bestätigte dass ich länger als 2 Sekunden aufs Handy geschaut, mehr nicht.Deswegen war ich ja so fassungslos und fragte den Polizisten woher denn der Kollege so genau weiß, was genau ich angeschaut habe und ob er eine Stoppuhr dabei hatte und das per Foto oder Video dokumentiert hat ?

Almir

Die Aussage des Polizisten würde nur Sinn ergeben, wenn du es in der Hand hattest und drauf geschaut hast. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Polizist das behauptet, wenn du es nicht in der Hand hattest. Vielleicht hast du es ja völlig unbewusst kurz in die Hand genommen, das kann ja kurz passieren ohne dass man sich hinterher dran erinnert.

am 8. April 2022 um 7:14

Mein Handy ist an der Windschutzscheibe (ganz niedrig, verdeckt optisch nur die Motorhaube). Beim "Draufblicken" wie auch beim "Bedienen" (z.B. Änderung der Route durch Auswahl eines alternativen Vorschlags - wegen irgendwelcher Störungen) ist die Abwendung des Blicks von der Straße nicht erforderlich.

Ich denke, ich werde früher oder später ein ticket kassieren. Am besten ist, in diesem Fall den Aufwand und die mögliche Schadenshöhe, falls man die Behörden-Maßnahme akzeptiert, in ein subjektives Verhältnis zu setzen, und dann zu entscheiden, wie man vorgeht.

Nur wenn Du auf Grund der zitierten Rechtsnormen der Meinung bist, die Beschuldigung sei nicht durch die Rechtslage gedeckt, dann ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, dagegen vorzugehen....

Ich hatte zu 1000% nicht das Handy in der Hand.Mein Handy ist immer ausnahmslos in der Halterung drin.Ich bin Berufskraftfahrer und fahre täglich 8-10 Std durch die Stadt.

Bitte lese meinen Text vollständig und richtig.

Falls Du mir nicht glaubst dann kann ich Dir auch nicht helfen.Es hat sich genauso zugetragen wie ich es oben geschildert habe.

Hätte ich das Ding in der Hand gehabt, dann würde ich die Zeche blechen und mir denken, ok Pech gehabt, erwischt und fertig, aber so war es nunmal nicht, sondern so wie ich von Anfang an beschrieben habe.

Wie gesagt wer mir nicht glaubt, den kann ich nicht helfen, aber dan spart euch die Unterstellungen und diskreditiert mich hier nicht, auch nicht indirekt und stellt mich nicht als Lügner hin.

Danke.

Almir

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Smartphone als Navi benutzen?