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Strafe aus den Niederlanden - R10 Benutzen eines verbotenen Fahrstreifens

Themenstarteram 12. Mai 2023 um 11:42

Schönen guten Tag,

 

kennt sich zu dieser Thematik jemand aus?

 

Wir waren in den Niederlanden und als wir zurück nach Deutschland fuhren, geschah folgendes:

 

Person x fährt mit meinem Fahrzeug, ich sitze als Beifahrer nebenan.

 

Wir fuhren auf der Autobahn, anschließend wechselten wir die Autobahn, es war eine 2-spurige Autobahn wir fuhren auf der rechten Spur.

 

Nach etwa 1 Km sah man auf unserer Spur, dass wir die Spur wechseln sollten, es war ein beleuchtetes rotes Kreuz, vermutlich war vorher ein Unfall dort geschehen.

Die rechts Bahn war also gesperrt und es gab ein Hinweis die Fahrbahn zu wechseln.

 

Weil links Fahrzeuge kamen und Person X warten musste, blieb Sie auf der rechten Fahrbahn, vor den Schildern war auf der Straße noch sogenannte Warnhügel, darüber ist sie auch gefahren und danach erst auf die linke Fahrbahn wechseln können.

 

Wir fuhren dann ganz langsam weiter und sahen, dass rechts auf der gesperrten Fläche 2 Personen waren, einer von dem zückte das Telefon und machte ein Bild.

 

 

Jetzt habe ich einen Brief ( Aufforderung zur Kontaktaufnahme) bekommen von der "centraal justitieel incassobureau" .

Uns wird vorgeworfen, "Benutzen eines verbotenen Fahrstreifens --> R610". Weiteres aus dem Bild bitte entnehmen.

 

"Mit dem Fahrzeug wurde eine strafbare Handlung begangen. Die niederländische Staatsanwaltschaft entscheidet, we, die Strafe auferlegt wird.

Deshalb ist es wichtig, dass deutlich wird, wer der Fahrer war."

 

 

Also ich bin Halter und Besitzer des Fahrzeugs, bin aber nicht gefahren.

 

 

Soll vermutlich um die 270 Euro kosten sagte die Dame, die ich angerufen hatte von der "centraal justitieel incassobureau"

 

 

Ich bin absolut geschockt, was soll ich tun? Es wurde kein Fehler gemacht, Person X hat via Resiverschlussverfahren die Spur gewechselt, wieso ist das Strafbar?

 

Keine Rechtsschutz vorhanden, was sollen wir tun?

 

Erstmal angeben, das "ICH" nicht gefahren bin und danach würden die bestimmt fragen, wer gefahren ist, dann einen Text verfassen, was passiert ist?

 

 

LG

Strafe aus Holland.jpg
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51 Antworten

Schade, den Text vorher fand ich interessanter :p

Themenstarteram 12. Mai 2023 um 12:00

Beschreibung oben aktualisiert

In Holland gibt es bei sowas keine Fahrerhaftung wie bei uns, da ist immer der Halter dran es sei denn er gibt den Fahrer/Beschuldigten an.

Zahlt der aber nicht muss der Halter wieder dran.

Einspruch gegen den Sachverhalt könntest du probieren.

Kann ich aber nicht beurteilen da ich so ganz deine Herleitung nicht verstanden habe.

Ich frage mich gerade, was an dem Vorwurf falsch ist.

"...blieb Sie auf der rechten Fahrbahn, vor den Schildern war auf der Straße noch sogenannte Warnhügel, darüber ist sie auch gefahren und danach erst auf die linke Fahrbahn wechseln können."

Sorry, aber über wie viele m/km soll der Spurwechsel nicht möglich gewesen sein? Fuhren die anderen alle Stoßstange an Stoßstange?

Themenstarteram 12. Mai 2023 um 12:36

es waren mehrere Fahrzeuge links, Sie konnte nicht nach links wechseln und warten.

Sie fuhr auf 2 der sogenannte Warnhügel und wechselte die Spur, wir waren das erste Mal dort

Ich befürchte, dann hätte sie vor den Warnhügeln stehen bleiben müssen. Aber genaueres würde dir ein ndl. Anwalt oder ein Vertragsanwalt vom ADAC (falls Mitglied) sagen können. Aber statt selbst einen Anwalt zu konsultieren und zu bezahlen, kannst du genauso gut die 270,- € abdrücken.

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 12. Mai 2023 um 14:36:37 Uhr:

es waren mehrere Fahrzeuge links, Sie konnte nicht nach links wechseln und warten.

Sie fuhr auf 2 der sogenannte Warnhügel und wechselte die Spur, wir waren das erste Mal dort

Der Vorwurf lautet ja, dass eine Spur benutzt wurde, die durch rote Dauerlichtzeichen gesperrt war. In D wäre es es ebenfalls verboten eine solche Spur zu benutzen. Schafft man es nicht vorher per Reißverschlussverfahren den Fahrstreifen zu wechseln, dann müsste man an dieser Stelle eben anhalten.

Ob ich das zahlen würde, hinge u.a. davon ab, ob der Fahrer identifiziert werden kann. Die niederländischen Regeln zur Halterhaftung interessieren nämlich erst mal nicht. Die Sache kann in Deutschland nur gegenüber dem tatsächlichen Fahrer verfolgt werden. Du schreibst, dass per Handy ein Foto gemacht wurde. Also hat jemand das Fahrzeug und damit vermutlich auch den Fahrer fotografiert? Oder was genau hat da jemand fotografiert?

Das ist doch bekannt. Das ist der Ausländerbonus. Den gibt es in vielen Ländern in Europa, fährt man in einem 60er-Bereich in einer Kolonne zwischen Einheimischen mit diesen 80, wird man als Einziger raus gewunken. Vor allem darf man im Ausland nicht das Verhalten wie in Deutschland erwarten. Und das mit dem Reißverschluss funktioniert ja bei uns oft auch nicht so gut. Und auf der Autobahn am Ende der Einfädelspur anhalten bis eine Lücke kommt, dürfte auch bei uns teuer werden, da man ja auf der Autobahn oder Ähnlichem nicht halten darf.

Wenn man auf eine Lücke zum Einfädeln wartet, dann ist das ein verkehrsbedingtes Warten und kein Halten. Der Rest deines Beitrags sind auch nur Verschwörungstheorien.

Rockville, das mag sein das hier D Recht gilt und die Behörden dann nicht ermitteln oder in Leere laufen.

Dann würde ich dir aber nicht raten mit dem Auto noch mal nach Holland zu fahren.

Das ist dann erst mal weg bis zur Zahlung wenn die das KZ erkennen/sehen.

Auch wenn dein Halterpersonalien aus welchen Grund auch immer aufploppen darfst mit.

Gummikuh, das ist Bullshit. Ich fahr ab April bis Oktober fast jedes WE nach Holland.

Es gibt keine Extrawurst für uns.

Ich bin auch in über 15 Jahren nur einmal auf der Landstr. zu schnell geblitzt worden, auf der AB nie und ich fahr auf der AB meist +20, niemals mehr auch wenn wieder ein Hölländer an mir mit weit über 120 an mir vorbeischießt.

Die wissen wohl immer mehr als ich:)

Sonst noch nie angehalten worden oder kontrolliert worden.

Die Niederländer haben nicht so eine Kontrolldichte wie unser Überwaschungsstaat auf unseren Straßen;)

Bestätigt mir auch immer mein Hölländer-Kumpel.

Wenn sie dich erwischen wird es allerdings sau teuer bei denen. Das gilt für die Einheimischen aber genauso.

Ich würde die Strafe nicht zahlen, könnte auch ein guter Fake, Abzocke sein. Anwalt einschalten wäre besser. 210 Euro ohne Führerscheinentzug würde mir schon komisch vorkommen. Ein Tipp für die Zukunft Rechtschutzversicherung abschließen ohne Selbstbeteiligung.

<gähn> ... ich nachts auf ausländischer Autobahn ... Carabiniere so mit ca. 160 vor mir .... "Wenn die das können kann ich mit +20 vorbei" ... gedacht, getan ... gehalten habe ich nur an der Mautstation für die Maut. Di hätte mir gleich den FS abnehmen können!

In eienr kleinen koummune, Abends Falschparkerkontrolle (können italiener, Policia Municipale, ganz gut) ... eine kleine Lücke in der Verbotsmarkierung wo ein Deutsche drin stand :D ... der rest, überwiegend It stand falsch .... die haben vom deutschen inspiziert ab die Stossstange noch in der Freifläche ist .... alles gut ... der Rest hatte Tickets am Auto.

Da werden viele später Mama Mia gerufen haben.

Nein, von der schmalen Spur das Ausländer immer eher und empfindlicher dran sind bin ich lange weg.

Und die hohe Kontrolldichte ... hm, ich wohne wohl in einem anderen Teil Deutschlands.

BTW: Nicht zahlen und sich vornehmen des Rest des Lebens nicht mehr in die Niederlande zu fahren funktioniert nicht. Die Summer wird in D defintiv eingetrieben. Das ist so in Abkommen geregelt und wird auch praktiziert.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 12. Mai 2023 um 19:40:27 Uhr:

Die Summer wird in D defintiv eingetrieben. Das ist so in Abkommen geregelt und wird auch praktiziert.

Nein, das ist schlichtweg falsch. Es gilt in D nach wie vor, dass nur der verantwortliche Fahrzeugführer zur Verantwortung gezogen werden kann (ausgenommen solche Verstöße, bei denen auch in D der Halter verantwortlich ist).

Der EuGH hat nun 2019 entschieden, dass die Voll­st­re­ckung gegen den Halter zulässig ist, sofern dieser die Möglichkeit hat, das Bußgeld abzuwenden, indem er den Fahrer benennt (entspricht beispielsweise der Vorgehensweise in NL, A und I). Das wird m.W. in D aber bisher vom BfJ nicht umgesetzt. Mehr Infos zu diesem Thema hier.

Ok, ich habe fahrlässig die Beifahrerrolle aussen vorgelassen.

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