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Smart Frontschaden Reparatur möglich ?

Smart

Hallo Zusammen,
Leider ereignete sich heute ein Auffahrunfall mit unserem Smart Fortwo 451.
Die Front des Wagens hat ganz gut was abbekommen und die Vorderachse ist etwas schief. Dabei erlitt auch der Reifen einen Platten.
Airbag wurde nicht ausgelöst.
Auto wurde zum Mercedes Benz Center abgeschleppt.

Ist eine Reparatur bei solchen Fahrzeugen möglich oder ist das nicht Wirtschaftlich ?

Brauche bitte eure Tipps muss morgen hin um den weiteren Werdegang zu klären.

Danke.

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

Versicherungen kaufen keine Auto´s was sollen die denn damit?

Bin ich hier im Kindergarten ?

"An die Versicherung verkaufen" heißt es seit zig Jahren wenn man auf VK abrechnet.

Außerdem bekommst du von denen ein Angebot was DEREN AUFKÄUFER (Händler) bieten würden.

Restwert - Straßenpreis .

Vor der Bekanntgabe des Restwertes sollte man nie selber verkaufen !

Der reale Restwert (STRASSENPREIS !) liegt weit höher als 1000-1500 Euro.
Alleine die Antriebseinheiten (Motor/Getriebe) werden für 1000-1500,- gehandelt.

Also für 1000,- Euro hätte ich grobes Interesse am gesamten Fahrzeug 😁

PS: Turbotobi hat in einem Punkt recht, wenn ihr den Smart noch 5-7 Jahre fahren wollt , dann kräht später kein Hahn mehr nach dem Unfall. DANN und nur dann kann man reparieren lassen.

Aber wehe ihr habt noch einen Unfall in den nächsten Jahren:
Dann rechnet der SV den Wagenwert (als Ex-Unfaller) so deratig runter dass ihr das Flennen bekommt ...

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Das wird Dir Deine MB-Niederlassung auf Basis eines Gutachtens, bzw. Kostenvoranschlags am Besten mitteilen können!

Reparieren kann man alles!

Hängt auch von Deinem Baujahr, Ausstattung + Laufleistung ab!

-🙂

Gruss

Nico

BJ. 2010 Laufleistung 19700 km, Benziner.

Die Paneele lassen sich unkompliziert und kostengünstig austauschen. Der Reifen ist auch kein Problem. Bei dem Rest muss ein Gutachter bzw. Mechaniker dran. Evtl. müssen nur der Querlenker und der Spurstangenkopf ersetzt werden.
Anhand der Bilder kann man das aber nicht genau sagen. Evtl. hats ja auch den Rahmen in Mitleidenschaft gezogen.

Ein paar Halterungen werden auch noch abgebrochen sein. Wahrscheinlich wird der komplette Scheinwerfer neu berechnet, aber wie schon der Vorredner schrieb, einfach abwarten, was der Gutachter sagt.

Der scheint mir "unten rum" ziemlich krumm weil der Einschlag voll aufs Rad gegangen ist. Ist schwer zu sagen was bei rum kommt, auf jeden Fall nicht wenig.

Ich würde ihn abgeben und nicht repariert besitzen/fahren wollen.

Warum ?

Nicht weil wegen "ex-Unfaller" - das ist albern, aber genau so denken 99% aller Autofahrer und kaufen dir so einen (reparierten) Wagen irgendwann später in 2-3 Jahren nicht ab !

Der hat einen erheblichen Makel !

Den müsstes du später für einen Schleuderpreis anbieten. Und so viel Wertminderung bekommst du vom Versicherer nicht.

Hallo,
jetzt hat sich die Vertragswerkstatt gemeldet und folgendes Mitgeteilt :

Reparaturkosten : 3800,- € Brutto
Gutachter sagt : Fahrzeugwert vor dem Schaden : 5000,- € Netto

Somit ist eine Reparatur möglich, aber ich habe da Bauchschmerzen ein Fahrzeug zu haben was fast eine komplette Front neu bekommt wie neue Achse , neue Lenkung, Neue Stoßdämpfer u.s.w.
Bei Mobile habe ich geschaut und da kostet ein Vergleichbares Modell ca. 6000 bis 6500,- €
Welche möglichkeiten habe ich und was wäre eure Empfählung ?

Hab ich dir doch geschrieben. 🙄

Nochmal !

Ein Smart mit derartigem Schaden musst du später beim Verkauf als "Ex-Unfaller" deklarieren. Er ist damit fast unverkäuflich. Der Makel "Unfallwagen" sitzt so tief verankert in den Hirnen von "Normal-Verbrauchern", der Makel hat was "ekliges - abstoßendes" - obwohl in 90% aller Fälle technisch unbegründet !

Bei dir lese ich doch auch so ein Vorurteil raus ! 🙄

Alles was zählt ist wirtschaftliches Rechnen. Und wenn du ihn jetzt fertig machen läßt bekommst du das Flennen beim Verkauf 😁

Ich rechne mal so als wenn ich ein Kaufinteressent wäre, in ca. 4 Wochen, nach der Reparatur. Ich kenne die Marktpreise für unfallfreie Smart, warum also sollte ich dir mehr als ~3500,- Euro geben ? An jeder Ecke bekomme ich unfallfreie Smarts.....

Ergo: Verkauf den Wagen an die Versicherung. Und wenn da die Summe unterm Strich nicht stimmen sollte, löse ihn aus und verklopp ihn so wie er ist bei Ebay.

Oder verkauf ihn an das SC (oder woanders) - geb ihn in Zahlung . RECHNEN, rechnen, rechnen !

PS: Wobei, den Wert von 5000,- Euro vom Gutachter, für einen 2010er, den möchte ich mal grob abzweifeln....

So wie er jetzt ist würde ich mal sagen, bringt er ~2000,- bei Ebay .

Hi,

Versicherungen kaufen keine Auto´s was sollen die denn damit?

Außerdem gehe ich davon aus das das hier ein VK Schaden ist!?

Müßtest mal fragen was du bekommst wenn du ihn nicht reparieren lässt.

Müßten doch 3500€ abzügliche Selbstbeteiligung sein?

Dann die traugrigen Reste noch für 1000€ verkaufen mit Glück auch 1500€.

Wenn ihr den Wagen noch lange behalten wollt würde ich ihn reparieren lassen,man kann davon ausgehen das das bei MB ordentlich gemacht wird und du hinterher davon weder etwas siehst noch spürst.

Auf den Wiederverkaufswert hat das natürlich wirklich eine Auswirkung,aber wenn ihr den Wagen noch ein paar Jahre behaltet keine so große mehr.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

Versicherungen kaufen keine Auto´s was sollen die denn damit?

Bin ich hier im Kindergarten ?

"An die Versicherung verkaufen" heißt es seit zig Jahren wenn man auf VK abrechnet.

Außerdem bekommst du von denen ein Angebot was DEREN AUFKÄUFER (Händler) bieten würden.

Restwert - Straßenpreis .

Vor der Bekanntgabe des Restwertes sollte man nie selber verkaufen !

Der reale Restwert (STRASSENPREIS !) liegt weit höher als 1000-1500 Euro.
Alleine die Antriebseinheiten (Motor/Getriebe) werden für 1000-1500,- gehandelt.

Also für 1000,- Euro hätte ich grobes Interesse am gesamten Fahrzeug 😁

PS: Turbotobi hat in einem Punkt recht, wenn ihr den Smart noch 5-7 Jahre fahren wollt , dann kräht später kein Hahn mehr nach dem Unfall. DANN und nur dann kann man reparieren lassen.

Aber wehe ihr habt noch einen Unfall in den nächsten Jahren:
Dann rechnet der SV den Wagenwert (als Ex-Unfaller) so deratig runter dass ihr das Flennen bekommt ...

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Welche möglichkeiten habe ich und was wäre eure Empfählung ?

Ich würde mal sagen, es hängt von zwei Faktoren ab:

Wie war der Wagen versichert bzw. was zahlt Dir die Versicherung?

Und, wie lange habt ihr vor, den Wagen noch zu fahren?

Und eigentlich gibt es noch eine dritte Frage: habt ihr wirklich die Option, jetzt einen neuen Wagen zu kaufen, weil da auf jeden Fall draufzahlen werdet.

Wenn ich mal davon ausgehe, dass ihr den Wagen "runternudeln" wollt, dann würde ich den Schaden reparieren lassen.

Danke an alle !!!

Habe noch folgendes aus den Allgm. Bedingungen der Versicherung gelesen :
A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung?
Reparatur
A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur
erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
a Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die
hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
nach A.2.6.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt
dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.7.1.b.
b Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert,
zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur
Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe
A.2.6.6 und A.2.6.7). Beachten Sie auch die Regelung zur Neupreisentschädigung
in A.2.6.2.
Wir übernehmen Verbringungskosten sowie Zuschläge auf die unverbindliche
Preisempfehlung von Ersatzteilen (UPE-Zuschläge) nur, wenn Sie uns die
Kosten durch Vorlage einer Rechnung nachweisen.
Soweit eine Abrechnung des Schadens nach Kostenvoranschlag oder Gutachten
(fiktive Abrechnung) gemäß den vorliegenden Bedingungen vorgesehen ist
ersetzen wir die ortsüblichen mittleren Stundenverrechnungssätze.
Reparatur bei Werkstattwahl aus dem Asstel Werkstattnetz
A.2.7.2 Bei dokumentierter Deckung „Werkstattwahl aus dem Asstel Werkstattnetz“
- in Abweichung zu A.2.7.1 gilt Folgendes:
a Wir wählen die Werkstatt aus (Partnerwerkstatt).
b Erforderliche Kosten der Wiederherstellung im Sinne von A.2.7.1sind die in
der nach A.2.7.2 a von uns benannten Partnerwerkstatt anfallenden Reparaturkosten.
Dies gilt sowohl für die tatsächliche Reparatur des Fahrzeugs
wie auch für eine Abrechnung des Schadens nach Kostenvoranschlag oder
Gutachten.
c Lassen Sie die Reparatur nicht in einer von uns ausgewählten Partnerwerkstatt
durchführen, übernehmen wir 82 % der nach A.2.7.1 berechneten
Leistung.
d Lassen Sie die Reparatur überhaupt nicht durchführen, ersetzen wir nur die
erforderlichen Kosten (ohne Umsatzsteuer), die bei Reparatur des Fahrzeugs
in einer von uns ausgewählten Partnerwerkstatt entstanden wären.
e Im Übrigen gelten die Bestimmungen nach A.2.6 bis A.2.12 für die Ermittlung
der Ersatzleistung.
f Bei Streitigkeiten über die Höhe der Entschädigung gilt das Sachverständigenverfahren
gemäß A.2.17.

Verstehe ich das richtig, Laut Gutachten liegt der Wiederbeschafungswert mit MwSt. bei 5950,- €. Wenn jetzt jemand das Auto so kaputt Kauft z.B für 1500,- € bekomme ich von der Versicherung die Differenz von 4450,- € Brutto minus 300,- € Selbsbeteiligung ???

Es ist kein Wirtschaftlicher Totalschaden, du lässt es also optimalerweise im SmartCenter reparieren, oder nimmst das Reparaturgeld von der Versicherung, was ca. 3000 € wären.

Was du im Anschluss mit dem Auto machst, ist dir überlassen.

Du musst, um ansatzweise eine Rechnung auf machen zu können, von deiner Versicherung eine Aussage bekommen. Schriftlich. Was genau zahlen sie dir aus , Restwert ( Höhe ??) gegen gerechnet, wenn du auf Gutachten abrechnest, was rechnen sie für den Wagen ?

Ohne die Summe zu kennen kommen wir nicht weiter. Schlecht ist schon mal die Klausel mit der vorgeschriebenen Werkstatt. Daher kommst du nicht in den "Genuß" der hohen Stundensätze vom SC.

Außerdem möchte ich mal Skepsis anmelden WER denn deinen Smart wieder richten soll......
Wen hat der Versicherer da unter Vertrag ? Konkret ? Fragen !

Immerhin soll euer Smart später auch wieder geradeaus fahren.......
Nichts gegen EX-Unfaller, WENN sie KORREKT wieder hin geschmiedet wurden.

Ich bleib dabei, ZAHLEN auf den Tisch, was steht auf dem Scheck vom Versicherer und der Wagen wird locker 2000,- Euro bei Ebay bringen.

Dann ziehst du da drunter mal nen Strich !

Oder handelst mit dem Versicherer, nach dem Vorliegen seines Angebotes noch etwas "Bedenkzeit" raus, in der du den Wagen bei Ebay einstellst.
Entweder er geht für die Summe x oder nicht weg. (Mindestpreis) Danach richtest du deine Entscheidung aus .

Kannst du alles heute erledigen und heute Abend kann der Wagen für 5 Tage bei Ebay drin stehen.

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Verstehe ich das richtig, Laut Gutachten liegt der Wiederbeschafungswert mit MwSt. bei 5950,- €. Wenn jetzt jemand das Auto so kaputt Kauft z.B für 1500,- € bekomme ich von der Versicherung die Differenz von 4450,- € Brutto minus 300,- € Selbsbeteiligung ???

Ich tippe eher, dass sie Dir nur die Werkstattkosten erstatten und zwar auch nur in der Höhe, wie sie von der Partnerwerkstatt angegeben wird (Durch Abwahl freie Werkstattauswahl).

Ruf einfach mal Deine Versicherung an und erklär ihr Deine Situation und lass Dir dann, wie mein Vorredner gesagt hat, es

schriftlich

geben, was Sie Dir unter welchen Umständen zahlen. Nur darauf kannst Du Deine Entscheidung stützen.

Hi,

stimmt es wird natürlich maximal bis zur höhe der Reparturkosten erstattet (evtl. abzüglich Mwst.)

Im Grunde ganz einfach,es wird das bezahlt was für die Versicherung billiger ist. Ist de differenz Wiederbeschaffungswert/Restwert sehr viel geringer als die Reparaturkosten das wird automatisch nur die differenz bezahlt.

GRuß Tobias

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