Sixt Vario Leasing mit Kaufoption, Kauf eines Unfallwagens
Hallo!
Ich habe vor knapp 3 Jahren einen Golf bei Sixt "variogeleast", also mit Kaufoption. Im ersten Jahr hatte ich einen nicht verschuldeten Unfall. Der Schaden (19.000€) wurde bei einer Sixt Werkstatt repariert und Sixt hat von der Versicherung des Unfallgegners eine Wertminderung von €2500,- Euro ausbezahlt bekommen. Im Januar müsste ich das Fahrzeug zurückgeben oder kaufen. Als Kaufangebot bietet mir Sixt nun den Preis wie vorher ausgemacht ohne die Wertminderung. Ist das so rechtlich ok? Sie wollen mir also den Wagen als Nicht-Unfallwagen (zumindest vom Wert her) verkaufen. Klar könnte ich das Fahrzeug auch zurückgeben, allerdings bin ich damit sehr zufrieden und würde es gerne behalten, allerdings natürlich nicht zu dem gleichen Preis wie für ein nicht-verunfalltes Auto. Kennt sich hier jemand aus? Oder macht hier Sixt was sie wollen? Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Nur für mich zum Verständnis:
Du nimmst die Vario-Finanzierung, stellst nach 3 oder 4 Jahren fest, dass, aus welchen Gründen auch immer, das Auto tatsächlich weniger Wert ist als der vereinbarte Restwert oder dass du ein Montagsmodell erwischt hast. Also stellst du die Kiste bei Sixt auf den Hof und denkst dir "Pecht gehabt, Sixt. Macht mit der Kiste, was ihr wollt, mich geht's nichts an".
Du nimmst die Vario-Finanzierung, möchtest das Fahrzeug übernehmen und bekommst es auch zum vereinbarten Preis. Sixt kassiert aber die Wertminderung für einen zwischenzeitlichen Unfall. Jetzt schreist du Zeter und Mordio, was das doch für eine Sauerei von Sixt ist, die Wertminderung nicht an dich durchzureichen.
Dafür habe ich Nullkommanull Verständnis.
Entweder kaufst du ein Auto. Dann trägst du alle Risiken, streichst aber auch alle Entschädigungen ein. Oder du willst die Risiken nicht tragen und wählst ein Leasing-Modell (nichts anderes ist die Vario-Finanzierung). Dann darf der Leasinggeber halt auch mal den Gewinn einstreichen, wenn einer da ist.
25 Antworten
Wie schon geschrieben: Das ist eben eines der Risiken, wenn man nur eine Kaufoption und keine feste Kaufvereinbarung hat. Von daher besser gleich von vornherein finanzieren statt leasen, wenn man fest plant, das Fahrzeug zu übernehmen.
Nur für mich zum Verständnis:
Du nimmst die Vario-Finanzierung, stellst nach 3 oder 4 Jahren fest, dass, aus welchen Gründen auch immer, das Auto tatsächlich weniger Wert ist als der vereinbarte Restwert oder dass du ein Montagsmodell erwischt hast. Also stellst du die Kiste bei Sixt auf den Hof und denkst dir "Pecht gehabt, Sixt. Macht mit der Kiste, was ihr wollt, mich geht's nichts an".
Du nimmst die Vario-Finanzierung, möchtest das Fahrzeug übernehmen und bekommst es auch zum vereinbarten Preis. Sixt kassiert aber die Wertminderung für einen zwischenzeitlichen Unfall. Jetzt schreist du Zeter und Mordio, was das doch für eine Sauerei von Sixt ist, die Wertminderung nicht an dich durchzureichen.
Dafür habe ich Nullkommanull Verständnis.
Entweder kaufst du ein Auto. Dann trägst du alle Risiken, streichst aber auch alle Entschädigungen ein. Oder du willst die Risiken nicht tragen und wählst ein Leasing-Modell (nichts anderes ist die Vario-Finanzierung). Dann darf der Leasinggeber halt auch mal den Gewinn einstreichen, wenn einer da ist.
@lemonshark
Danke und genau so, du hast meine Worte noch etwas direkter formuliert, aber exakt das waren auch meine Gedanken.
An die Betroffenen:
Die Firmenphilosophie von Sixt ist recht profan.
Love it or leave it.
Ihr könnt Sixt ein Gegenangebot machen, doch drauf eingehen muss man nicht.
Wenn man die Diskussion auf die Spitze treiben möchte ist die Wertminderung ja auch die Berechnung zum Unfallzeitpunkt.
Wenn ich dann 2 Jahre später die Kaufoption habe, kann ich vom Ungerechtigkeitsgefühl her auch nicht die 100% der Wertminderung anrechnen lassen.....
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Meine Meinung ist hier gespalten.
Zum Rechtlichen, sollte man mal zu einem Fachanwalt für Vertragsrecht gehen. Die Vertragsklausel wurde ja auf Seite 1 genannt, und ist eindeutig zweideutig.
Wie ist dies auszulegen, und wie sehen die anderen Vereinbarungen aus? Steht die Klausel ggfs. in den AGB, ist dies evtl. unwirksam?
(Eigentlich wäre es schon fair von Sixt, die Wertminderung teilweise weiter zu geben.)
Zum anderen, ist der Unfallwagen (sehr) gut repariert, und fahre ich diesen noch einige Jahre, bewegt sich die Wertminderung allenfalls bei 100 bis 200 Euro am Ende. Dies sollte praktisch nicht mehr ins Gewicht fallen.
Ist der Unfallwagen nur mäßig repariert, kaufe ich ihn überhaupt nicht, selbst mit 1.000 Euro Nachlass nicht. Just my 2 Cents.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 28. November 2017 um 10:09:09 Uhr:
Dann darf der Leasinggeber halt auch mal den Gewinn einstreichen, wenn einer da ist.
Zitat:
@bintotalsauer schrieb am 28. November 2017 um 22:21:09 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 28. November 2017 um 10:09:09 Uhr:
Dann darf der Leasinggeber halt auch mal den Gewinn einstreichen, wenn einer da ist.
Um dich noch einmal zu zitieren:
Dafür habe ich Nullkommanull Verständnis.
Gegenfrage: Wenn der Wert des Fahrzeugs während der Leasingzeit steigen würde, wärst du dann bereit die Wertsteigerung zu bezahlen?
Vertrag ist Vertrag ist Vereinbarung
Mal ganz blauäugig gedacht: Eigentlich kommt das Meckern doch auch viel zu spät?
Beispiel: Ich fahre ein 30.000,- € Auto und bezahle dafür 300,- € monatlich. Durch einen Unfall wird eine Wertminderung von 1.000,- € festgestellt. Strenggenommen müsste ich ja in diesem Moment dann bei Sixt anklopfen und Bescheid geben, dass ich ab sofort nur noch 290,- € Leasingrate bezahlen möchte, da ich ja nur noch ein 29.000,- € Auto fahre...
Aber ansonsten schließe ich mich da auch der Meinung an: Beim Leasing will ich mir genau diese Gedanken ja gar nicht machen müssen, sonst hätte ich finanziert. Wobei man jetzt trefflich über den Begriff "Vario-Finanzierung" von Sixt streiten könnte. ;-)
Zitat:
@lemonshark schrieb am 28. November 2017 um 10:09:09 Uhr:
Nur für mich zum Verständnis:Du nimmst die Vario-Finanzierung, stellst nach 3 oder 4 Jahren fest, dass, aus welchen Gründen auch immer, das Auto tatsächlich weniger Wert ist als der vereinbarte Restwert oder dass du ein Montagsmodell erwischt hast. Also stellst du die Kiste bei Sixt auf den Hof und denkst dir "Pecht gehabt, Sixt. Macht mit der Kiste, was ihr wollt, mich geht's nichts an".
Du nimmst die Vario-Finanzierung, möchtest das Fahrzeug übernehmen und bekommst es auch zum vereinbarten Preis. Sixt kassiert aber die Wertminderung für einen zwischenzeitlichen Unfall. Jetzt schreist du Zeter und Mordio, was das doch für eine Sauerei von Sixt ist, die Wertminderung nicht an dich durchzureichen.
Dafür habe ich Nullkommanull Verständnis.
Entweder kaufst du ein Auto. Dann trägst du alle Risiken, streichst aber auch alle Entschädigungen ein. Oder du willst die Risiken nicht tragen und wählst ein Leasing-Modell (nichts anderes ist die Vario-Finanzierung). Dann darf der Leasinggeber halt auch mal den Gewinn einstreichen, wenn einer da ist.
+1
Alles wollen, aber nix geben- funktioniert eben auch nicht.
Zitat:
@Deloman schrieb am 28. November 2017 um 16:51:28 Uhr:
Ist der Unfallwagen nur mäßig repariert, kaufe ich ihn überhaupt nicht, selbst mit 1.000 Euro Nachlass nicht. Just my 2 Cents.
Wenn Du einen Wagen mit "nicht fachgerechter Reparatur" bei Sixt oder wem auch immer auf den Hof stellst, dann wird es zu einem weiteren Abzug kommen....
Den Fall hatte ich mit Sixt beim normalen Leasing.
Ford Mondeo hatte einen Parkschaden mit Unfall-Fahrerflucht. Ich habe den Schaden 2 Wochen vor der Rückgabe reparieren lassen (auf Rechnung)
Ich hatte einen Rückgabetermin mit Sixt vereinbart und die DEKRA hatte den belegten Reparaturschaden als "nicht fachgerecht" bewertet. So war ich 1200 € an Ford los und 800 € später noch an Sixt. Das Problem war nämlich, dass die Ford Werkstatt natürlich auf das Recht der Nachbesserung pochte, ich aber nicht mehr im Besitz des Kfz war, da es 2 Stunden nach dem DEKRA Termin bei Sixt auf dem Hof abgegeben wurde und nach dem Erhalt der Abrechnung schon in München stand.
Zitat:
Gegenfrage: Wenn der Wert des Fahrzeugs während der Leasingzeit steigen würde, wärst du dann bereit die Wertsteigerung zu bezahlen?
Vertrag ist Vertrag ist Vereinbarung