Sixt Transporter Schaden 9400€ unverschuldet
Hallo erstmal,
ich habe am 08.03.2017 bei Sixt Leasing einen Transporter gemietet um genauer zu sein einen VW T6 Kastenwagen.Leider habe ich keine Kasko-Versicherung dazu gebucht da ich mich in der Ausbildung befinde und jeden Euro 2-mal umdrehe(Naiv war es natürlich trotzdem)Als ich den Wagen kurz geparkt hatte hat mir ein unbekannter Autofahrer den Seitenspiegel abgefahren.Daraufhin habe ich den Wagen untersuch und konnte abgesehen vom Seitenspiegel keine weiteren Schäden feststellen.Noch am selben Tag hab ich das Fahrzeug in einer Garage geparkt und den Schlüssel am Nachtbriefkasten abgegeben.Wenige Tage später bekam ich eine Mail von Sixt das sie Schäden feststellen konnten, in diesem Schreiben war schon die Rede von Schäden die definitiv nicht von mir waren da ich mir den Wagen vor der Schlüsselabgabe nochmal genauestens angeschaut habe.Jetzt kam heute eine Rechnung über 9400€!!! mal abgesen davon dass die Reparaturkosten viel zu hoch angesetzt sind wurde die komplette Seite ausgetauscht und mir wurden Schäden angeheftet die nicht von mir sind. Ich weiß die meisten hier werden jetzt mit den Augen rollen aber dass ist eine Menge Geld für mich und ich bin absolut verzweifelt wenn das so durchgeht bin ich ruiniert wüsste auch nicht wo ich so viel Geld auftreiben sollte.Ich hoffe jemand hier hat eine Idee ansonsten wars das für mich.
Vielen dank im vorraus
Simon
Beste Antwort im Thema
Nochmals vielen Dank für all eure Antworten und Lösungsansätze.! Ich hab mich mit meinen Eltern in Kontakt gesetzt und wir werden zzt. von unserem Anwalt beraten bzw. verfassen gemeinsam einen Antwortbrief/Email. Ein Privatinsolvenz verfahren würde ich versuchen zu vermeiden. Der Anwalt meint auch ist teilweise echt fragwürdig was da abläuft aber ich Versuch euch (soweit wie möglich) auf dem laufenden zu halten. LG
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135 Antworten
Die Privatinsolvenz war kein Tipp, sondern eine beruhigung, da der TE von seiner bedrohten Existenz geschrieben hat.
Einen Anwalt für Schuldrecht würde ich ebenfalls nicht einschalten
1. kostet dieser Geld, obwohl es noch garkeine Schulden gibt. Offiziell erst, wenn Sixt einen Titel erwirkt hat.
2. wenn man keine Nennenswerten Geld- Vermögens- oder Sachwerte hat, kann auch nichts gepfändet werden, also könnte der Anwalt ohnehin nichts machen.
Für eine Privatinsolvenz kann man auch zu einer "normalen" Schuldnerberatung gehen. Die ist deutlich günstiger.
3. ist jetzt erstmal das oberste Gebot die Schulden zu verringern/verhindern (sofern möglich). Da eignet sich der Anwalt für Verkehrsrecht bzw. Vertragsrecht sicherlich besser.
Mal ein ganz blöder Ratschlag: bisher hat Sixt bloß eine E-Mail geschrieben. Diese wäre bei mir noch garnicht angekommen. Ich würde mindestens mal auf Post, besser noch auf ein Einschreiben warten. Und erst dann reagieren. Natürlich kann man im Hintergrund sich schonmal Beratung holen.
Noch ist es nicht soweit. Also erst mal Verhinderung der Zahlung.
Und das mit Anwalt.
Und wenn das nicht klappt, dann zu einem Fachmann für Schuldrecht. Es könnte passieren, dass die Privatinsolvenz als Lösung bleibt. Wenn Sixt dann als Gläubiger nicht zustimmt, hat man schlechte Karten. Sixt erwirkt einen Titel, der 30 Jahre lang greift. Verkauft ihn einfach weiter. Ein beliebtes Spiel.
Zitat:
@UliBN schrieb am 29. März 2017 um 16:50:58 Uhr:
Beachte erst mal nicht den Tipp mit der möglichen Privatinsolvenz. Da hängt viel zu viel Negatives dran.
Und warum jetzt zu einem Anwalt für Schuldrecht gehen? Es gibt im Augenblick noch gar keinen Grund dafür.
Weil der TE mit 100% Sicherheit die Rechnung nicht zahlen kann.
Zitat:
@UliBN schrieb am 29. März 2017 um 17:36:38 Uhr:
Es könnte passieren, dass die Privatinsolvenz als Lösung bleibt. Wenn Sixt dann als Gläubiger nicht zustimmt, hat man schlechte Karten. Sixt erwirkt einen Titel, der 30 Jahre lang greift. Verkauft ihn einfach weiter. Ein beliebtes Spiel.
So ein Schmarrn. Durch erfolgreiches Durchlaufen der Privatinsolvenz erlangt der Titel am Ende des Insolvenzverfahrens den Wert von Toilettenpapier. Ob Sixt als Gläubiger irgendwas zustimmt oder nicht, ändert daran nullkommanix. Einzig, wenn sie einen Grund fänden, den Titel von der Restschuldbefreiung ausnehmen zu lassen - das ist im vorliegenden Fall aber so ziemlich ausgeschlossen und das erkennt kein Insolvenzgericht an. Und verkaufen können die den Titel gern - davon wird er auch nicht länger gültig.
Erst einmal der Rechnung widersprechen. Dann gibt es ggf. weitere Verfahrensweisen. Und solange noch gar keine Zahlungspflicht besteht, gibt es auch keine Notwendigkeit.
Anwalt aufsuchen. Bevor noch mehr Unheil ins Haus steht. So wie das bisher gelaufen is sollte der TE selbst garnicht mehr soviel tun. Allerdings frage ich mich ob solcherlei Reparaturkosten auf die bei der Miete genutzten Kreditkarte belastet werden? @Hamsternet War das deine?
Ich denke mal die KK wird sein geringstes Problem sein, was wird er für ein Limit haben als Azubi 20 Jahre, i.d.R. nicht mehr wie ein 1000? Was sixt nun wie belastet sollte sich in den Mietwagen AGB finden lassen, die muss der der TE irgendwo haben oder zumindest wissen wo sie stehen.
Zitat:
@Pasha78 schrieb am 29. März 2017 um 20:26:56 Uhr:
Zitat:
@UliBN schrieb am 29. März 2017 um 17:36:38 Uhr:
Es könnte passieren, dass die Privatinsolvenz als Lösung bleibt. Wenn Sixt dann als Gläubiger nicht zustimmt, hat man schlechte Karten. Sixt erwirkt einen Titel, der 30 Jahre lang greift. Verkauft ihn einfach weiter. Ein beliebtes Spiel.
So ein Schmarrn. Durch erfolgreiches Durchlaufen der Privatinsolvenz erlangt der Titel am Ende des Insolvenzverfahrens den Wert von Toilettenpapier. Ob Sixt als Gläubiger irgendwas zustimmt oder nicht, ändert daran nullkommanix. Einzig, wenn sie einen Grund fänden, den Titel von der Restschuldbefreiung ausnehmen zu lassen - das ist im vorliegenden Fall aber so ziemlich ausgeschlossen und das erkennt kein Insolvenzgericht an. Und verkaufen können die den Titel gern - davon wird er auch nicht länger gültig.
Und so sieht der Schmarrn aus, wenn man die Privatinsolvenz erst gar nicht durchlaufen kann:
Die Annahme des ursprünglichen oder eines geänderten Schuldenbereinigungsplans setzt die Zustimmung der Gläubiger voraus.Der Plan gilt dann als angenommen, wenn kein Gläubiger Einwendungen gegen ihn erhebt.
Umgekehrt bedeutet dies zwangsläufig, dass der Plan zunächst dann bereits gescheitert ist, wenn ihm auch nur ein einzelner Gläubiger widerspricht, auch wenn dieser eine noch so geringe Forderung gegen den Gläubiger hat.
Also hier keinen Unsinn schreiben und damit den Betroffenen ins offene Messer laufen lassen!
@UliBN das ist nur leider die halbe Wahrheit!
Einem Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung seitens eines Gläubigers ist nur stattzugeben, in Fällen in denen der Schuldner seinen Obliegenheiten nicht nachkommt.
Auf gut deutsch: hält sich der Schuldner an alle "Regeln" der Privatinsolvenz und der Wohlverhaltensphase, ist er nach spätestens 6 Jahren Schuldenfrei. Diese Zeit kann auch verkürzt werden. Da kann sich Sixt noch so oft im Kreis drehen.
Ein wesentlich realistischeres Szenario ist aber wohl: Der TE macht seine Ausbidung o.Ä. zu Ende, bekommt einen Job, wird irgendwas um die 12 Monaze eine Lohnpfändung erhalten. Und die Sache ist erledigt. Besser wäre natürlich dann eine Einigung mit Sixt. Vielleicht ein 450€ Nebenjob. Dann ist die Sache in 2 Jahren gegessen. Braucht halt Disziplin. Selbst wenn es bei 10.000€ bleibt. Klingt nach ner Menge auch, ist es sicherlich auch, aber effektiv betrachtet ist das doch heutzutage eine Klecksbetrag.
Mal was ganz anderes, an die die etwas davon verstehen:
Habe mir eben die vom TE angefügte Kostenaufstellung angesehen:
Sind 164€ + MwSt (also knapp 200€) Stundenverrechnungssatz eigentlich heute "normal"?
Das hab ich mich auch schon gefragt. Das klingt extrem hoch gegriffen
Der Nutzungsausfall ist da aber nicht bei.
Zitat:
@UliBN schrieb am 30. März 2017 um 00:57:44 Uhr:
Und so sieht der Schmarrn aus, wenn man die Privatinsolvenz erst gar nicht durchlaufen kann:
Die Annahme des ursprünglichen oder eines geänderten Schuldenbereinigungsplans setzt die Zustimmung der Gläubiger voraus.
Der Plan gilt dann als angenommen, wenn kein Gläubiger Einwendungen gegen ihn erhebt.
Umgekehrt bedeutet dies zwangsläufig, dass der Plan zunächst dann bereits gescheitert ist, wenn ihm auch nur ein einzelner Gläubiger widerspricht, auch wenn dieser eine noch so geringe Forderung gegen den Gläubiger hat.
Also hier keinen Unsinn schreiben und damit den Betroffenen ins offene Messer laufen lassen!
Wenn du keinen Plan von der Materie hast, schreib hier nicht so einen Unsinn. Ich bin selbst Gläubiger vieler Schuldner und ich weiß, wovon ich rede.
Dieser Schuldenbereinigungsplan kommt VOR dem eigentlichen Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter bzw. der Schuldnerberatung und dem kann ich als Gläubiger widersprechen. Dies ist in der Regel ein Versuch des Schuldners, das Insolvenzverfahren zu umgehen und da wird einem quasi irgendein Vorschlag unterbreitet, der meist jedoch völlig realitätsfern ist. Ich habe so einem Vorschlag noch nie zugestimmt.
Danach (also wenn auch nur ein einziger Gläubiger dem o. g. Plan widerspricht) kommt erst das richtige Insolvenzverfahren in Gang. Hier muss jeder Gläubiger seine Forderung anmelden und der Schuldner hat nach der Eröffnung des Verfahrens die Wohlverhaltensphase (6 oder 3 Jahre) und in dieser muss er sich entsprechend dem Wort verhalten. Tut er das nicht, kann ihm am Ende die Restschuldbefreiung versagt werden.
Zitat:
@Matsches schrieb am 30. März 2017 um 07:27:17 Uhr:
Mal was ganz anderes, an die die etwas davon verstehen:
Habe mir eben die vom TE angefügte Kostenaufstellung angesehen:
Sind 164€ + MwSt (also knapp 200€) Stundenverrechnungssatz eigentlich heute "normal"?
Naja, normal ist das sicher nicht. Die versuchen es eben auszureizen - ich bin eben mal mit dem Taschenrechner drüber gegangen - insgesamt enthält diese Kalkulation Lohnkosten i. H. v. 5.715,21 EUR inkl. MwSt..... Neben der ganzen Geschichte an sich, ist wohl auch das ein Ansatzpunkt für einen Rechtsanwalt.
Und was mir eben auch noch aufgefallen ist - habe ich beim ersten Anschauen ganz übersehen - auf den ganzen letzten Bildern ist immer von "unreparierten Vorschäden" die Rede. Diese stammen also nicht vom TE, aber die Höhe der Berechnung macht auf mich den Eindruck, als wären das die Reparaturkosten für alle Schäden - also auch für die, die nicht vom TE stammen.
Moin,
wie sieht es denn in Sachen Rechtsschutzversicherung bei Mami und Papi aus?
Wenn der Schadenverursacher noch im Hotel Mami wohnt, und
die Eltern eine Familien- Rechtsschutzversicherung haben,
wäre doch das Anwalt - Problem vorerst gelöst...