Sixt: Kleine Delle am Transport = 3600 Euro (Gutachten angehängt)

Hallo Ihr,

die Gesamtsumme des Gutachtens erscheint mir sehr hoch. Kann das bitte einer der Experten mal kurz anschauen? Bilder des Schadens sind beigefügt.

https://drive.google.com/.../view?usp=drivesdk

Der “Schaden” am Radlauf kommt definitiv nicht von mir, der Schaden (Delle) ist nur über dem seitlichen seitlichen Stoßdämpfer entstanden (so auch in der Schadensmeldung angegeben).

Wie würdet Ihr mir empfehlen vorzugehen?

Danke für Eure Hilfe!

Viele Grüße
Marcus

Beste Antwort im Thema

aus juristischer Sicht dürfte das Gutachten erst einmal unbrauchbar sein.

Auf welchen Schadensfall bezieht es sich ?

Auf welchen Schadentag bezieht es sich ?

Wo ist die Stellungnahme zur Kausaltität zum hier gegenständlichen Schadenereignis im Gutachten beschrieben?

Das hier ist eine Repartukostenkalkulation mit Lichtbildern.

Mehr nicht.

Diese Unternehmensgruppe weis schon sehr genau, was sie wie schreiben muss..

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2017 um 20:55:33 Uhr:


@ TE

Bei den Streichexperten handelt es sich um die Firma carexpert. Ein Unternehmen der Versicherungswirtschaft das ständig am Schreibtisch die von Geschädigten eingereichten Gutachten unberechtigt und ziemlich maßlos kürzt. Vor Gericht taugen diese Streichorgien nichts. Das war meinerseits mehr ein kleiner Joke.

Wenn das nur die Schiebetür ist, dann hol Dir in einer Lackierei ein Kostenangebot für das Lackieren eines nackten Neuteils und den Preis des Neuteils und für Ein- und Ausbau erfragst Du bei Peugeot. Davon bezahlst Du die Nettosumme (also alles ohne MwSt.) und die Kautionsbuchung beanstandest Du bei der Bank. Vor Gericht muss der klagende Autovermieter beweisen, dass der Wagen schadenfrei, bzw. mit welchen Schäden, an Dich übergeben wurde. Ohne von Dir unterschriebenes Übergabeprotokoll ... dürfte das kaum gelingen.

und mit dieser regulierungspraxis wärst du als geschädigter einverstanden, wenn die gegnerische versicherung so entschädigt?

Das "versehentlich" mehrfache Geltendmachen von Schäden ist zwar bei dem konkreten Anbieter nicht unbedingt das Geschäftsmodell, kommt wohl aber schon mal vor. 😉

Sorry ... aber ich verstehe die Frage grad irgendwie nicht. 😰

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2017 um 22:34:37 Uhr:


Sorry ... aber ich verstehe die Frage grad irgendwie nicht. 😰

ok. du belegst einen schaden per gutachten und bekommst von der versicherung ein gegenangebot, so wie du es dem te vorschlägst. damit wärst du einverstanden?

Wenn das Gutachten Dinge aufführt, die mit dem Schaden nicht im Zusammenhang stehen, dann würde ich mich nicht auf so ein Gutachten stützen wollen. Wenn man sowas zur Abrechnung einreicht, dann ist Ärger vorprogrammiert.

Beim TE sind Fahrzeugvermessungskosten im Gutachten aufgeführt. Das passt nicht zum Schadenbild. Damit ist das Gutachten Makulatur.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2017 um 22:59:50 Uhr:


Wenn das Gutachten Dinge aufführt, die mit dem Schaden nicht im Zusammenhang stehen, dann würde ich mich nicht auf so ein Gutachten stützen wollen. Wenn man sowas zur Abrechnung einreicht, dann ist Ärger vorprogrammiert.

Beim TE sind Fahrzeugvermessungskosten im Gutachten aufgeführt. Das passt nicht zum Schadenbild. Damit ist das Gutachten Makulatur.

so einfach kannst du das erkennen? egal. hier wird wohl öfters mit zweierlei mass gemessen

Hallo Ihr,

danke für die rege Diskussion.

Klar, Mietvertrag habe ich, das ist ein langer Kassenzettel mit Verweis auf die AGB. Vorschäden sind da mit keinem Wort erwähnt.

Rechnungshöhe schlüsselt sich wie folgt. Reparaturkosten sind bereits netto.

Reparaturkosten gemäß Gutachten 3.010,82 EUR
Wertminderung 500,00 EUR
Auslagenpauschale 50,00 EUR
Sachverständigenkosten 45,90 EUR
Insgesamt 3.606,72 EUR

Habe halt echt nicht mit dieser Höhe gerechnet. Wie gesagt, der Schaden ist marginal und der Transporter war schon überall lädiert. Aber ich wollte Sixt nicht bescheißen und einfach den Schaden verschweigen (was möglicherweise funktioniert hätte). Nun erscheint mir das Ganze aber einfach unverhältnismäßig, zumal ich nicht davon ausgehe, dass Sixt den Schaden wirklich reparieren lässt.

Ich baue mal auf ein wenig Kulanz seitens Sixt und halte Euch auf dem Laufenden, ob sie mir entgegenkommen.
Ansonsten wird es wohl Lehrgeld gewesen sein.

Viele Grüße
Marcus

Zitat:

@Mik0811 schrieb am 28. Mai 2017 um 08:33:58 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2017 um 22:59:50 Uhr:


Wenn das Gutachten Dinge aufführt, die mit dem Schaden nicht im Zusammenhang stehen, dann würde ich mich nicht auf so ein Gutachten stützen wollen. Wenn man sowas zur Abrechnung einreicht, dann ist Ärger vorprogrammiert.

Beim TE sind Fahrzeugvermessungskosten im Gutachten aufgeführt. Das passt nicht zum Schadenbild. Damit ist das Gutachten Makulatur.

so einfach kannst du das erkennen? ....

ja

Vielen Dank, Herr Carexpert 😉

Oh bitte ... das ist Feindeslager!!! 😛

Ich habe mich bei den Fotos auch sofort nach der Position Vermessung gefragt.
Ich frage mich nach der Rechtskraft des Kassenzettels ohne Übergabeprotokoll und gehe zunächst einmal von der Übergabe eines ordnungsgemäßen Fahrzeugs ohne jegliche Vorschäden aus.

aus juristischer Sicht dürfte das Gutachten erst einmal unbrauchbar sein.

Auf welchen Schadensfall bezieht es sich ?

Auf welchen Schadentag bezieht es sich ?

Wo ist die Stellungnahme zur Kausaltität zum hier gegenständlichen Schadenereignis im Gutachten beschrieben?

Das hier ist eine Repartukostenkalkulation mit Lichtbildern.

Mehr nicht.

Diese Unternehmensgruppe weis schon sehr genau, was sie wie schreiben muss..

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Mai 2017 um 14:20:46 Uhr:



Das hier ist eine Repartukostenkalkulation mit Lichtbildern.

Mehr nicht.

Mehr wurde offensichtlich auch nicht abgerechnet, da die Kosten für die Erstellung dieser Unterlage nur 45,90 € (!) betragen.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 28. Mai 2017 um 17:00:25 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Mai 2017 um 14:20:46 Uhr:



Das hier ist eine Repartukostenkalkulation mit Lichtbildern.

Mehr nicht.

Mehr wurde offensichtlich auch nicht abgerechnet, da die Kosten für die Erstellung dieser Unterlage nur 45,90 € (!) betragen.

O.

dann solle man da aber auch nicht "Gutachten" als Überschrift wählen. Im übrigen spielt aus juristischer Sicht, der "Preis" für ein Gutachten überhaupt keine Rolle.

So etwas kann für den Urheber auch einmal mächtig in die Hose gehen.

Unnötig ist bei einer reinen Karosseriereparatur auch das Auslesen des Fehlerspeichers. Immerhin auch knapp 42 Euro.

Zitat:

@querys schrieb am 29. Mai 2017 um 08:57:31 Uhr:

Unnötig ist bei einer reinen Karosseriereparatur auch das Auslesen des Fehlerspeichers. Immerhin auch knapp 42 Euro.

Da hier die Schiebetür aus- und eingebaut wird, könnte sein, dass eventuell elektrische Leritungen getrennt und wieder angeschlossen werden müssen (?) dann könnte man das darstellen. Wenn das nicht der Fall ist, hast du natürlich Recht.

Dann wäre die Arbeitsposition falsch vorgegeben.

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